Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

(Lachen bei der CDU)

- Das wäre möglich. Das kann ich in einem längeren Vortrag machen.

(Zurufe von der CDU: Verlängerung!)

Doch leider muss ich mich auf einige Punkte beschränken.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das ist alles Kasperei, was Sie hier ma- chen! - Unruhe)

Meine Damen und Herren, Sie wollen den Ordnungsbegriff wieder in die polizeiliche Generalklausel einführen.

(Anhaltende Unruhe)

Herr Bartling, einen Augenblick, bitte.

Das ist überhaupt nicht mehr zu verstehen. Ich bitte Sie, etwas leiser zu sein.

(Bernd Althusmann [CDU]: Ich be- antrage zusätzliche Redezeit für Herrn Bartling!)

- Auch Herr Althusmann!

Meine Damen und Herren, Sie wollen den Ordnungsbegriff wieder einführen. Dadurch soll die Polizei angeblich in die Lage versetzt werden, nicht nur für die öffentliche Sicherheit, sondern auch für die öffentliche Ordnung zu sorgen.

(Klaus Krumfuß [CDU]: Genauso ist es!)

Wer auch nur ein kleines bisschen Ahnung vom Polizeirecht hat, der weiß, um was für eine Augenwischerei es sich bei dieser Maßnahme handelt. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit, so wie er im Gefahrenabwehrgesetz steht, beinhaltet nämlich auch den Schutz der öffentlichen Ordnung. So einfach ist das. Hier gilt wieder: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Hilfreich wäre ein Blick in den erst kürzlich vom Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände herausgegebenen „Wegweiser für die Sicherheit und Ordnung in den Städten und Gemeinden“. Dieser Wegweiser trägt den bezeichnenden Titel „Alles schon geregelt“. Wer etwas anderes behauptet, meine Damen und Herren, der will die Leute für dumm verkaufen. Das ist in meinen Augen kein Grund, eine Änderung des Gefahrenabwehrgesetzes rechtfertigen zu können.

Ich möchte Ihnen noch das nächste Beispiel nennen, weil es hier auch schon gesagt worden ist, nämlich den so genannten finalen Rettungsschuss. Sie behaupten, Sie schaffen endlich Rechtssicherheit für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: So ist es!)

Ich sage dazu nur so viel: Der finale Rettungsschuss ist in Niedersachsen längst geregelt. Eine polizeirechtliche Regelung wird niemals verhindern können, dass ein tödlicher Schuss im Nachhinein sorgfältig auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft wird. Meine Damen und Herren, ich bin froh darüber, dass unsere Polizeibeamtinnen und

-beamten in den letzten Jahren diesen Schuss nicht anwenden mussten.

(Rebecca Harms [GRÜNE]: Das will doch gar kein Polizist!)

Aber Sie versuchen, ihnen vorzumachen, durch eine rechtliche Regelung im Gesetz würde sich für ihre Situation, wenn sie das als letzte Maßnahme ergreifen müssen, etwas ändern. Das ist erneut Augenwischerei.

(Beifall bei der SPD - Hans-Christian Biallas [CDU]: Wissen Sie eigentlich, dass die GdP das gefordert hat?)

- Ja, Herr Kollege, das unterscheidet uns auch von der GdP.

Ich möchte Ihnen noch eines abschließend sagen: In diesem Landtag hat es eine niveauvolle Diskussion zu der Frage gegeben, ob der finale Rettungsschuss im Gesetz zu verankern sei. Da haben sich Leute wie ein gewisser Peter von Oertzen, der dafür war, und Gerhard Glogowski, der dagegen war, miteinander gestritten. Das waren noch Diskussionen, die man sich anhören konnte.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das war vor unserer Zeit, Herr Bartling!)

Das, was Sie hier machen, ist reiner Populismus, und nichts anderes.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Jetzt hat der Innenminister, Herr Schünemann, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann sehr gut verstehen, dass der Herr Kollege Bartling heute Probleme mit diesem Gesetzentwurf hat. Denn jetzt, wenige Wochen nach der Landtagswahl, legen wir das vor, was wir vor der Wahl versprochen haben, nämlich das modernste und effektivste Polizeigesetz in Deutschland, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Sie hatten zumindest vier Jahre die Gelegenheit, solch ein Polizeigesetz hier vorzulegen. Dies ist Ihnen nicht gelungen. Sie haben immer nur dann etwas kurz nachgebessert, wenn Sie tatsächlich schon Probleme bekommen hatten. Ich erinnere an die Rasterfahndung. Ich erinnere an die Videoaufzeichnung. Das haben Sie immer und zu jeder Zeit bekämpft. Nach dem schrecklichen Anschlag am 11. September 2001 sind Sie plötzlich an die Arbeit gekommen und wollten etwas verbessern. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als Sie als Innenminister zu unserem damaligen Fraktionsvorsitzenden gekommen sind und gefragt haben: Können wir nicht ganz schnell dieses Gesetz für die Rasterfahndung ändern, damit wir im Vergleich mit anderen Bundesländern nicht schlecht aussehen?

Meine Damen und Herren, das ist nicht die Politik der neuen Landesregierung. Wir machen ein Polizeigesetz, damit wir auf die Probleme, die sich ergeben, sofort reagieren können. Es ist ja für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wichtig, dass sie ein Polizeigesetz haben, mit dem sie auch vernünftig arbeiten und umgehen können, meine Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Bartling, ich hätte mir gewünscht, dass Sie wenigstens einen Punkt herausgegriffen hätten, mit dem Sie uns das hätten um die Ohren hauen können. Ich habe leider nicht einen Punkt gesehen. Mich überrascht das aber nicht; denn die Punkte, die wir hier angehen, sind alles Punkte, die sich in anderen Bundesländern schon bewährt haben. Wenn man guckt, was sich bei den anderen bewährt hat, dann ist es doch sehr sinnvoll, dass man das auch in das Polizeigesetz aufnimmt. Das heißt dann, dass wir tatsächlich das effektivste Polizeigesetz haben.

Ich greife nur einmal den Begriff „öffentliche Ordnung“ heraus. Meine Damen und Herren, der Fraktionsvorsitzende McAllister hat es ja gesagt: In 13 Bundesländern ist dies geregelt. Herr Kollege Bartling, wenn Sie sagen, dass das im Prinzip schon geregelt sei, dann wundert es mich, dass die GdP in einer Pressemitteilung gesagt hat, dass es schwierig wird, diese zusätzlichen Aufgaben tatsächlich zu bewältigen.

Meine Damen und Herren, was ist denn nun richtig? Es muss doch klar sein, dass die öffentliche

Ordnung ein schützenswertes Rechtsgut ist. Wenn das nicht im Polizeigesetz steht, meine Damen und Herren, dann frage ich mich wirklich, ob das tatsächlich vernünftig ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun zum finalen Rettungsschuss. Herr Bartling, Sie waren bis vor kurzem für 18 000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verantwortlich. Meine Damen und Herren, von allen ist gewünscht worden, dass dies nun endlich rechtlich abgesichert und im Polizeigesetz verankert wird, wie es in fast allen anderen Polizeigesetzen auch der Fall ist. Ich wünsche mir mit Ihnen, dass kein Polizeibeamter in eine solche Situation kommt. Gerät er aber in eine solche Situation, dann muss das klar geregelt sein, wie in allen anderen Bundesländern auch. Es ist schade, dass Sie das in Ihren vier Jahren hier nicht geregelt haben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es geht darum, dass wir tatsächlich frühzeitig Erkenntnisse bekommen, damit wir Straftaten auch verhindern können. Darauf habe ich mich auch im Jahr 2002 bezogen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die präventive Telefonüberwachung in dieses Polizeigesetz aufnehmen. Hier geht es um Organisierte Kriminalität. Die ist in den letzten Jahren insgesamt angestiegen. Wenn wir schon, bevor Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass tatsächlich eine Straftat begangen wird, Informationen bekommen und eine solche Straftat verhindern können, dann ist es aus meiner Sicht zwingend notwendig, dass wir das in das Polizeigesetz aufnehmen. Das hat sich in anderen Bundesländern auch bewährt. Deshalb nehmen wir das auf. Das ist eine Forderung des BDK. Meine Damen und Herren, wir hören auf Praktiker und nehmen das in das Polizeigesetz auf.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dass wir die Kontrollstellen auch bei schweren Straftaten wie Bandenkriminalität, wie z. B. beim Menschenraub und bei Drogenkriminalität ermöglichen, ist doch nur sinnvoll. Was passiert dort denn eigentlich? - Es findet doch nichts anderes als eine Identitätsfeststellung statt. Nur dann, wenn wir darüber hinaus Erkenntnisse haben, kann nach Waffen oder nach anderen Dingen kontrolliert und vor allen Dingen auch gesucht werden. Das ist

doch nun wirklich kein Eingriff in die Bürgerrechte, sondern das ist etwas, was selbstverständlich ist, damit wir Straftaten verhindern können. Deshalb ist es gut, dass das in Zukunft in Niedersachsen auch möglich ist.

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich es richtig sehe, ist die Redezeit schon wieder abgelaufen. Zum Schluss will ich noch einen Satz zum Unterbindungsgewahrsam sagen. Meine Damen und Herren, auch das ist doch etwas, bei dem man die Polizeibeamtinnen und -beamten verstehen muss, wenn sie sagen, dass das doch eine sinnvolle Lösung ist: Wenn ich im Vorfeld des CASTOR-Transportes diejenigen, die dort randaliert haben, in Unterbindungsgewahrsam bringen kann, wenn dann aber der CASTOR-Transport - was man nicht weiß - länger andauert und die Polizeibeamten diejenigen, die wieder frei gekommen sind, erneut einsammeln müssen, dann ist das doch etwas, was man den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht zumuten darf. Deshalb nehmen wir auch das in das Polizeigesetz auf.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir haben uns schlau gemacht. Schon zu Oppositionszeiten haben wir geguckt, was sich in anderen Bundesländern bewährt hat. Wir waren gut vorbereitet. Deshalb können wir sofort nach Regierungsübernahme das modernste und effektivste Polizeigesetz vorlegen. Wir werden es nach der Sommerpause beschließen. Ich freue mich darauf, dass wir dann eine gute Grundlage für die Polizei und vor allen Dingen für die Bürgerinnen und Bürger haben, die vor Verbrechen geschützt werden sollen. - Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Um zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 2 hat der Abgeordnete Bartling gebeten. Ich gebe ihm bis zu eineinhalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige wenige Anmerkungen.

Ich hätte wirklich gerne einmal von Herrn Schünemann hier am Rednerpult eine einzige Begrün