56 Seiten Tabellen vorzulesen, wenn das gewünscht ist. Wie das im Rahmen einer Mündlichen Anfrage gehen soll, ist mir allerdings etwas unklar, da Sie ja gerade darauf hingewiesen haben, Sie möchten es in Tabellenform haben.
Damit liegen jetzt alle gemeldeten Gutachten und Beraterverträge entsprechend der neuen Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung ab dem Zeitpunkt der Beantwortung der Dringlichen Anfrage im Februar 2004 vor.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Stefan Wenzel im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Ich habe schon gesagt, es bringt Ihnen allen nichts, wenn ich die Liste verlese. Ich würde es tun, aber es würde nur unnötig Zeit verschwenden.
- Ich will die Summen gerne nennen. Lassen Sie mich erst einmal den vorbereiteten Text verlesen. Anschließend sage ich Ihnen die Summen. Das ist kein Problem.
Zu Frage 3: Nachgemeldet wurden zwei Aufträge vom Februar 2005, weil wir die Meldepflicht seinerzeit nach der Änderung der VV zur Landeshaushaltsordnung zum 1. März 2005 eingeführt haben. Das muss ich so erklären: Zwei Vergaben im IT-Bereich, die vor dem 1. März erfolgt sind, sind nicht gemeldet worden, weil die E-Mail falsch verstanden worden ist. Sie kam am 1. März, aber es hätten natürlich auch die Monate Januar und Februar gemeldet werden müssen. Das steht aber in diesem dicken Paket.
Darüber hinaus wurde ein Auftrag vom Juni 2005 aus dem Einzelplan 15 nachgemeldet. Dabei geht es um Maßnahmen zum Schutz des Goldregenpfeifers im EU-Vogelschutzgebiet V 14, Esterweger Dose, über 153 428 Euro. Auftragnehmer war der Diplom-Biologe Degen. Der Auftrag wurde zunächst nicht gemeldet, weil es sich nach Einschätzung der zuständigen Behörde um eine tech
Nach näherer Prüfung hat das Umweltministerium den Auftrag nachgemeldet, weil neben den rein technischen Schutz- und Erfassungsmaßnahmen auch die Effektivität von Schutzmaßnahmen zu bewerten und im Rahmen eines Abschlussberichtes auch Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu erarbeiten waren. Der Auftrag enthielt somit gutachterliche Bestandteile, die über die rein technische Maßnahme hinausgehen.
Sollte der Fragesteller, also der Kollege Wenzel, weitere Gutachten oder Beraterverträge vermissen, z. B. hinsichtlich des Verkaufs von Spielbanken, so liegt das daran, dass nicht das Land, sondern die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft ein solches in Auftrag gegeben hat. Solche unterliegen natürlich nicht der Meldepflicht nach der LHO. Wir haben es hier ausführlich diskutiert. Ich habe auf Nachfrage von Herrn Möhrmann sogar die genauen Zahlen genannt, wie viel die Beraterverträge damals gekostet haben. Ich glaube, auch die Abschlusskosten haben wir vorgestellt.
Es kann sich aber auch um aktuelle Vorgänge handeln, bei denen die Auftragsvergabe oder -durchführung schwerpunktmäßig erst im Jahre 2006 erfolgt ist. Hier kann man sich um einem Auftrag des MWK hinsichtlich der kommunalen Theater streiten, der zwar im Jahre 2005 erteilt wurde, dessen Ausführung aber erst im Jahre 2006 erfolgt. Dass die Landesregierung aber auch dies offen darlegen kann, können Sie daran ersehen, dass das MWK eine Presseerklärung darüber verbreitet hat. Hier wird also mit nichts hinter dem Berg gehalten. Dieser Auftrag wird im Rahmen des Jahres 2006 gemeldet. Ich sage es nur, damit wir erst gar nicht in einen Streit kommen.
Jetzt zu dem Zwischenruf von Herrn Stefan Wenzel. Darf ich das gleich beantworten? Sonst fragt er ohnehin wieder, wie viel das gekostet hat.
Das sind bei Auftragssummen über 50 000 Euro im Haushaltsjahr 2004 2 606 327,89 Euro. Bei Auftragssummen bis 50 000 Euro sind es im Haushaltsjahr 2004 - die diesbezügliche Frage beantworte ich heute erstmalig - 1 080 940,77 Euro. Im
Haushaltsjahr 2005 sind es bei Auftragssummen bis 50 000 Euro 1 411 730,21 Euro. Für die drei nachgemeldeten Gutachten - dabei geht es zweimal um die IT-Neuorganisation des Finanzrechenzentrums und den Goldregenpfeifer in der Esterweger Dose - wurden 293 414,95 Euro ausgegeben.
Frau Präsidentin! Ministerpräsident Wulff hat im Januar 2004 in der Sendung Sabine Christiansen den Eindruck erweckt, unter seiner Regie würde die Gutachtenvergabe deutlich anders sein als unter der SPD-Vorgängerregierung.
- Das denken Sie! - Nach den vorliegenden Unterlagen sind diese Versprechungen nicht eingehalten worden. Sie haben jahresdurchschnittlich mehr Gutachten in Auftrag gegeben als die Vorgängerregierung. Ich frage die Landesregierung: Warum konnten die Versprechungen, die der Ministerpräsident in der erwähnten Sendung gemacht hat, nicht eingehalten werden?
Vielen Dank, Frau Kollegin Helmhold. Diese Frage hatte ich eigentlich bei dem Kollegen Althusmann bestellt.
(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Bernd Althusmann [CDU]: Das war so aber nicht abgesprochen!)
„In der Talkshow von Sabine Christiansen am 25. Januar 2004 warf Wulff dem Münchener Berater unumwunden die Bildung von Seilschaften vor. Bergers Gesicht versteinerte. Er be
hielt sich rechtliche Schritte gegen den Ministerpräsidenten vor. Geklagt hat er aber bis heute nicht.“
Ich möchte Ihnen nun sagen, welche Entwicklung seit 1994 zu verzeichnen ist. Ich runde die Zahlen dabei ab; ich kann sie auf Wunsch aber auch genau nennen. 1994: 778 000, 1995: 884 000, 1996 sprang der Betrag auf 1 098 000, und 1997 waren es 1 063 000.
- Man muss aber auch die Entwicklung sehen. Die Beträge, die ich genannt habe, sind natürlich auf Euro umgerechnet. Ich habe eine sehr gute Verwaltung von Herrn Aller übernommen. Ein entsprechender Umrechnungsfehler würde ihr nicht passieren.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Die Zahlen sind aber nicht so gut!)
1998 waren es gerundet 2,5 Millionen Euro. Es fehlen etwa 200 Euro an 2,5 Millionen Euro. 1999 waren es knapp 3,4 Millionen Euro, 2000 waren es 4,4 Millionen Euro und 2001 13,2 Millionen Euro.
- Ich muss aber fairerweise sagen, dass Sie „LoHN“ herausrechnen müssen. Ohne „LoHN“ waren es 7,2 Millionen Euro.
Im Jahre 2002 waren es 5 960 069,94 Euro. Darüber, in welchen Bereichen wir ab 2003 liegen, haben wir ja bereits diskutiert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Möllring, nach unseren Kenntnissen sind im Jahre 2005 von der Landesregierung 84 Gutachten vergeben worden; das Auftragsvolumen hat fast 3,7 Millionen Euro, nämlich 3,678 Millionen Euro betragen. Nach unseren Berechnungen in der Fraktion hat die SPD-Regierung von 1994 bis 2002 jährlich Gutachterverträge in Höhe von durchschnittlich 3,7 Millionen Euro vergeben. Sie wollten deutlich besser werden. Wieso haben Sie 2005 eigentlich genau den gleichen Schnitt bei den Beraterverträgen gehabt und sogar noch mehr Aufträge vergeben?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Zahlen auf Bitten von Herrn Wenzel eben ja vorgelesen. Es geht um 2,6 Millionen Euro bei Auftragssummen über 50 000 Euro und um 1,1 Millionen Euro bei Auftragssummen unter 50 000 Euro. Wir kommen insgesamt auf 3,7 Millionen Euro. Diese Zahl ist völlig unstreitig. Sie müssen sehen, dass wir Ende der 90er-Jahre sehr viel auf IT-Technik umgestellt haben. Ich hatte ja gesagt, dass im Jahre 2001 bei der Beraterleistung auf den Bereich „LoHN“ knapp 6 Millionen Euro entfallen. Dies habe ich zur Verdeutlichung angeführt. 1994 waren es 778 000 Euro. Wir können jetzt noch weiter zurückgehen. Wenn wir die letzten 30 Jahre im Schnitt nehmen, würden die Summen wahrscheinlich immer geringer werden. In den letzten fünf Jahren, von 2000 bis 2005, lagen die Summen mit 4,4 Millionen, 13,2 Millionen und 15,96 Millionen Euro aber deutlich über dem zuvor genannten Betrag. An diesen letzten Zahlen müssen wir uns ja messen lassen. Wir haben es wenigstens abgestellt, dass für unseren Ministerpräsidenten nachgefragt wird, in Talkshows zu kommen. Wir brauchen keinen Berater, der ihn dort hineinpuscht.
Herr Möllring, bei der Erfassung der Volumina, die ja noch der besonderen Prüfung bedarf, weil wir einige Unterlagen von Ihnen erst noch bekommen werden, darf man nicht außen vor lassen, dass sich beispielsweise die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Spielbanken letztlich auch im Landeshaushalt niedergeschlagen haben, denn diese Beratungsleistungen, die nach meiner Kenntnis einen sechsstelligen Betrag ausgemacht haben, haben sich durch Abzug von dem Verkaufserlös am Ende doch zulasten des Landeshaushalts dort niedergeschlagen.