Herr Möllring, bei der Erfassung der Volumina, die ja noch der besonderen Prüfung bedarf, weil wir einige Unterlagen von Ihnen erst noch bekommen werden, darf man nicht außen vor lassen, dass sich beispielsweise die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Spielbanken letztlich auch im Landeshaushalt niedergeschlagen haben, denn diese Beratungsleistungen, die nach meiner Kenntnis einen sechsstelligen Betrag ausgemacht haben, haben sich durch Abzug von dem Verkaufserlös am Ende doch zulasten des Landeshaushalts dort niedergeschlagen.
Herr Möllring, müsste man nicht, um das Bild in seiner Gänze bewerten zu können, die entsprechende Summe - Sie können die genaue Summe sicherlich nennen; ich glaube, sie liegt bei etwa 1 Million Euro - zu der von Ihnen im Durchschnitt in Anspruch genommenen Beraterleistung bzw. Gutachterleistung hinzurechnen, um ein realistisches Bild hinsichtlich dessen zu bekommen, was die Landesregierung in diesem Bereich insgesamt in Anspruch genommen hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, natürlich kann man alles Mögliche dazurechnen. Wenn wir aber damit beginnen würden, bei Unternehmen, die dem Land Niedersachsen gehören oder an denen das Land Niedersachsen beteiligt ist, alle hier in Rede stehenden Kosten von den Ausschüttungen abzuziehen, müssten Sie in der Konsequenz auch fragen, wie viel Gutachterleistungen für VW erbracht werden, weil sich diese negativ auf die Dividende auswirken, da ja nur der Gewinn ausgeschüttet werden kann. Auf diese Weise kämen wir natürlich zu Summen, die ganz unzweifelhaft abwegig wären.
Das Gleiche gilt natürlich für Salzgitter, wo wir ja auch eine Dividende bekommen. Das Gleiche gilt auch für andere Bereiche.
- Herr Wenzel, es ist ja so: Ich habe damals auf eine Frage von Herrn Möhrmann hin hier auf den Cent genau dargestellt, was die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft an Kosten für die Berater hatte, die uns bei der Transaktion der Spielbanken Niedersachsen beraten haben. Ich bin froh, dass wir diese knappe Million damals eingesetzt haben, weil weder ich noch meine Beamten jemals eine Spielbank veräußert haben. Ich muss wirklich sagen, die Damen und Herren - ich hätte fast gesagt: die Jungs -, die dort arbeiten, haben bei einem Kaufpreis von 50 Millionen noch nicht die Nerven verloren, sondern haben einen Kaufpreis von 90,6 Millionen erreicht. Die Million war insofern sehr gut angelegt, als wir entsprechend mehr bekommen haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will noch einmal auf das Jahr 2005 zurückkommen. Nach eigener Aussage hat die Landesregierung 84 Aufträge an Externe vergeben. Sie hat 19 Aufträge vergeben, in denen die Auftragssumme bei über 50 000 Euro lag, und 16 davon wurden freihändig vergeben. In der Debatte, die es in 2004 hier im Landtag gegeben hat, haben Herr Wulff und Herr Möllring sehr eindringlich darauf hingewiesen, was für eine dubiose Gutachtervergabepraxis die frühere Landesregierung gepflegt habe, insbesondere weil sie häufig freihändige Auftragsvergaben durchgeführt habe. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu hören ich wäre Ihnen für eine Antwort dankbar -, warum Sie eine Mehrzahl der Aufträge über 50 000 Euro freihändig vergeben konnten.
In der heutigen Anfrage ist nicht nach den Gutachteraufträgen aus 2005, die die 50 000 Euro überschreiten, gefragt worden, sondern der Bericht ist ja vorgelegt worden. Ich weise darauf hin, dass wir die erste Landesregierung sind, die diese Berichtspflicht von sich aus in die VV aufgenommen hat und die diesen Bericht dem Haushaltsausschuss zur Verfügung stellt. Das wird im Haushaltsausschuss diskutiert. Der Bericht ist dem Haushaltsausschuss im März dieses Jahres vorgelegt worden. Mir liegt das Protokoll des Haushaltsausschusses im Moment nicht vor. Aber da konnte zu jeder dieser einzelnen Auftragsvergaben nachgefragt werden.
Wir haben allerdings Folgendes gemacht: Herr Professor Lennartz, wir haben versucht, darauf zu achten, dass wir nicht immer so einen Euro unter der Kappungsgrenze liegen, weil das dann doch ein bisschen zu verdächtig ist.
Ich darf Ihnen aus der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) den § 5 - Vergabeverfahren - vorlesen.
„Die Auftraggeber können in folgenden Fällen Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben:
„b) wenn die Dienstleistungen aus technischen oder künstlerischen Gründen oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einer bestimmten Person ausgeführt werden können,“
der Auftrag gemäß den einschlägigen Bestimmungen an den Gewinner oder an einen Preisträger des Wettbewerbes vergeben werden muss. Im letzteren Fall müssen alle Preisträger des Wettbewerbes zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden,“
„d) soweit dies unbedingt erforderlich ist, wenn dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Die Umstände zur Begründung der zwingenden Dringlichkeit dürfen auf keinen Fall dem Auftraggeber zuzuschreiben sein.“
„e) für zusätzliche Dienstleistungen, die weder in dem der Vergabe zugrunde liegenden Entwurf noch im zuerst geschlossenen Vertrag vorgesehen sind, die aber wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses zur Ausführung der darin beschriebenen Dienstleistungen erforderlich sind, sofern der Auftrag an eine Person vergeben wird, die diese Dienstleistungen erbringt,
wenn sich die zusätzlichen Dienstleistungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber vom Hauptauftrag trennen lassen oder
wenn diese Dienstleistungen zwar von der Ausführung des ursprünglichen Auftrags getrennt werden können, aber für dessen Verbesserung unbedingt erforderlich sind.“
Diese Fälle haben wir bei Anschlussverträgen insbesondere im IT-Bereich gehabt. Aber auch der Goldregenpfeifer-Auftrag ist ein Anschlussauftrag gewesen. Sie werden ihn in der Liste der Aufträge aus dem Jahr 2004, in dem das Vogelschutzgebiet schon einmal begutachtet worden ist, finden.
„Der Gesamtwert der Aufträge für die zusätzlichen Dienstleistungen darf jedoch 50 v. H. des Wertes des Hauptauftrages nicht überschreiten,
f) bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, die durch den gleichen Auftraggeber an die Person vergeben werden, die den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ersten Auftrags war. Die Möglichkeit der Anwendung dieses Verfahrens muss bereits in der Bekanntmachung des ersten Vorhabens angegeben werden. § 3 bleibt unberührt. Dieses Verfahren darf jedoch nur binnen drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags angewandt werden.“
So weit die Vorschrift. An diese Vorschrift haben sich die Fachressorts zu halten, und sie haben sich daran gehalten. Wir als Finanzministerium sammeln ja nur und melden es dem Landtag weiter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident Wulff hatte das Thema „Gutachteritis“ u. a. mit dem Vorwurf von Seilschaften begründet und deswegen den Verhaltenskodex für seine Regierungstätigkeit angeregt und umgesetzt. Nun sind Seilschaften natürlich umso eher umsetzbar, je intransparenter Vergabeverfahren sind. Direkte Vergaben, freihändige Vergaben sind dafür symptomatisch. Die vom Finanzminister dargestellte besondere Art der Gutachtenfinanzierung durch die HanBG für die Verkaufsberatung in Sachen Spielbank macht deutlich, dass außerhalb des Landeshaushalts bei einer 100-prozentigen Tochter Gutachtenvergaben stattgefunden haben, die indirekt aus dem Landeshaushalt bezahlt worden sind. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob sie den von ihr beschlossenen Verhaltenskodex ange
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagenah, wenn man so offen mit dem Parlament umgeht wie wir
und ganz offen sagt - hier in mehreren Parlamentssitzungen diskutiert -, dass wir uns bei dem Verkauf der Spielbanken eines Beraters bzw. genau genommen zweier Berater bedienen - eines juristischen und eines Beraters, der die Transaktion vorgenommen hat; beide sind aber als Partner aufgetreten sind - -
- Nein! Umgekehrt wird ein Schuh draus, Herr Hagenah! Denn hätte die HanBG diese Berater nicht beauftragt, wäre es nicht gelungen, 90,6 Millionen Euro für diese Spielbanken zu erwirtschaften,
und dann hätten wir dem Landeshaushalt daraus nicht 75 Millionen Euro zur Verfügung stellen können. Ich hatte hier auch schon erklärt, weshalb wir nicht die gesamte Summe überweisen konnten. Wir konnten diese gesamte Summe nicht überweisen, weil wir eben auch Beraterkosten und andere Kosten hatten und weil wir wie jeder andere auch Steuern zahlen müssen. Deshalb sind etwa 75 Millionen Euro aus dieser Transaktion von der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft dem Landeshaushalt zugeflossen. Also wird umgekehrt ein Schuh draus. Eigentlich müssten wir diese 75 Millionen Euro noch von diesen Beratertätigkeiten abziehen; dann hätten wir in den zehn Jahren rechnerisch überhaupt keine Kosten.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen jetzt, nach dieser Antwort des Finanzministers, feststellen: Er hat die Praxis der SPD in diesen Bereichen nicht verändert, sondern fortgesetzt.
Das darf man mit Fug und Recht so behaupten. Wenn Sie der SPD eine dubiose Vergabepraxis vorwerfen, frage ich Sie, wie Sie Ihre eigene Vergabepraxis betrachten.