Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

In der Mittagspause wird der Petitionsausschuss diese Petition eingehend behandeln. Das ist mit dem Petitionsausschussvorsitzenden Klaus Krumfuß so abgesprochen, und wir werden diesen Tagesordnungspunkt, den Antrag der SPD, am Ende der heutigen Tagesordnung beraten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Ebenfalls zur Geschäftsordnung Herr Kollege Bode. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir sollten diesen Fall sachlich behandeln und nicht in eine emotionale Debatte einsteigen.

(Glocke der Präsidentin)

Es muss doch ganz klar sein, dass sowohl im Interesse der Petenten als auch der Abgeordneten die Gelegenheit bestehen muss, hier nach entsprechender Kenntnis der Fakten zu entscheiden, und die Fakten sind zumindest allen heute hier zu dieser Stunde nicht bekannt.

Deshalb ist es meines Erachtens richtig, dass wir am Ende der Tagesordnung über Ihren Antrag bzw. dann, falls der Petitionsausschuss zu der Erkenntnis gekommen ist, dass alle Fakten ausreichend auf dem Tisch liegen, abschließend über diese Petition im Landtag entscheiden oder aber zu der Entscheidung kommen, dass wir noch nicht abschließend über diese Petition entscheiden können.

Es ist richtig und angemessen, dass wir dem Petitionsausschuss die Gelegenheit geben, die Beratung zu führen, und nicht in anderen Runden in der Mittagspause zu einer entsprechenden Beschlussfassung kommen. Das sind wir den Kollegen im Petitionsausschuss schuldig, und ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Weg gemeinsam mit uns gehen könnten, weil es der einzig sinnvolle ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Ina Korter [GRÜNE] - Wei- tere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich halte es für wenig konstruktiv, jetzt zwischen den Fraktionen darüber zu reden, was nun wann sinnvoll ist. Wir werden darüber gleich abstimmen. - Aber zuvor hat sich Herr Kollege Möhrmann zur Geschäftsordnung gemeldet. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, wir haben einen solchen Fall nicht

zum ersten Mal. Für mich ist es unverständlich, wie das Innenministerium behaupten kann, der Kollege Albers habe die Stellungnahme, obwohl sie ihm bis heute nicht vorliegt. Das hat er eben erklärt.

Da verstehe ich auch nicht Ihr Selbstverständnis als Parlamentarier, Herr Althusmann. Es geht hier um ein Recht des Parlaments, über eine Petition befinden zu können. Sie können natürlich als Mehrheit bestimmen, zu welchem Zeitpunkt das passieren soll. Es ist ja schon ein Entgegenkommen zu sehen, das will ich gern einräumen. Aber ich finde, manchmal, Herr Althusmann, könnten Sie sich Ihre Polemik auch verkneifen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU)

Das ist wirklich nicht der Umgangston, den man sich als Parlamentarier angewöhnen sollte.

(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

Deswegen bin ich dankbar, dass wir das auf die Tagesordnung bekommen. Es wäre nur gut, wenn der Kollege Albers jetzt endlich in den Besitz dieser Stellungnahme käme, damit heute in der Mittagspause die Besprechung stattfinden kann.

Allerdings will ich für meine Fraktion offen sagen: Warum man das jetzt übers Knie brechen muss und warum man nicht bis zum Juni-Plenum in wenigen Wochen warten kann, ist mir unerfindlich. Ich bitte Sie, darüber noch einmal nachzudenken.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Jetzt drehen Sie das aber genau um!)

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung sehe ich nicht.

Ich stelle fest, dass ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung gestellt worden ist. Ich stelle ferner fest, dass den Mitgliedern der einzelnen Fraktionen dieser Antrag noch nicht vorliegt. Er muss auf jeden Fall zur Verfügung gestellt werden, damit darüber beraten werden kann.

Ich stelle weiterhin fest, dass der Kollege Althusmann für die CDU-Fraktion deutlich gemacht hat, dass in der Mittagspause der Petitionsausschuss tagen und der Tagesordnungspunkt dann am Ende

unserer heutigen Tagesordnung aufgerufen und diskutiert werden soll.

Also lasse ich darüber abstimmen, dass wir das heute am Ende der Tagesordnung diskutieren und dass im Vorfeld, in der Mittagspause, der Petitionsausschuss tagt. Wer so beschließen möge, den bitte ich um das Handzeichen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Nicht über den Petitionsausschuss beschließen wir, sondern über die Tagesordnung!)

Gegenstimmen? - Zwei Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen. Herzlichen Dank.

(Unruhe)

Ich stelle fest, es ist 9.16 Uhr, und ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 35: Mündliche Anfragen

Die erste Frage der Abgeordneten Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen ist zurückgezogen worden.

Damit rufe ich auf die

Frage 2: Gutachten und Beraterverträge

des Abgeordneten Stefan Wenzel von Bündnis 90/Die Grünen. - Herr Wenzel, bitte bleiben Sie ruhig noch auf Ihrem Platz sitzen. Ich kann Ihre Frage, wenn Sie sie verlesen, nicht hören, weil die Unruhe zu groß ist. Also unterbreche ich jetzt die Sitzung für drei Minuten, bis wieder Ruhe eingekehrt ist.

Unterbrechung der Sitzung: 9.18 Uhr.

Wiederbeginn der Sitzung: 9.20 Uhr.

Herr Kollege Wenzel, die Aufmerksamkeit des Hauses gehört Ihnen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! „Gutachten und Beraterverträge“ ist das Thema dieser Anfrage. Anfang Februar vergangenen

Jahres hat die Landesregierung einen Verhaltenskodex hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen beschlossen. Unter anderem ist dort unter Punkt 2.5 vorgesehen:

„Alle von Obersten Landesbehörden veranlassten Gutachtenvergaben ab 5 000 Euro werden in einem möglichst unbürokratischen Verfahren zentral dem Finanzministerium gemeldet. Das Finanzministerium unterrichtet den Landtag jährlich über Gutachtenvergaben ab 50 000 Euro. Die Ergebnisse von Gutachten werden dem Landtag auf Wunsch in geeigneter Form und unter Beachtung der Vorgaben des Artikels 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung zugänglich gemacht.“

Dieser Verhaltenskodex war nach der Debatte um ausufernde Gutachtenvergaben entstanden. Im Rahmen einer Dringlichen Anfrage - Drs. 15/816 im Februar 2004 hatte die CDU-Landtagsfraktion, bezogen auf eine Große Anfrage aus der 14. Legislaturperiode - Drs. 14/3812 und 14/3927 -, in weitaus umfassenderer Weise Auskunft von der Landesregierung gefordert und auch erhalten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Gutachtenvergaben ab 50 000 Euro, mit welcher Auftragssumme und welchen konkreten Arbeitsaufträgen hat es seit der Verabschiedung des Verhaltenskodex gegeben?

2. Welche Gutachtenvergaben ab 5 000 Euro wurden von obersten Landesbehörden mit welcher Auftragssumme und welchen konkreten Arbeitsaufträgen an das Finanzministerium gemeldet?

3. Welche über die Antworten zu den Fragen 1 und 2 hinausgehenden Gutachten, Studien und Beraterverträge sind seit der Beantwortung der betreffenden Dringlichen Anfrage in der Sitzung des Landtages vom 19. Februar 2004 und der Beantwortung der Mündlichen Anfragen Nrn. 9 und 18 vom 20. Februar 2004 vergeben worden? Bei den Antworten bitten wir entsprechend der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion in der Drs. 15/816 zu Frage 1, Anlage 1, zu verfahren. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Möllring das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung haben Transparenz und Offenheit einen außerordentlich hohen Stellenwert. Dementsprechend sagen wir es, wenn wir Gutachten in Auftrag geben oder Beraterverträge abschließen. Das war vor 2003 leider nicht immer so. Ich darf daran erinnern, dass die Große Anfrage „Teure Gutachteritis als Politikersatz?“ der CDU-Fraktion aus dem Jahre 2002 so lückenhaft beantwortet worden war, dass die Landesregierung im Jahre 2004 aufgrund einer Dringlichen und einer Mündlichen Anfrage allein für die Jahre 2001 und 2002 Gutachten und Beraterverträge mit einem Volumen von 4,1 Millionen Euro nachmelden musste.

Die notwendigen Debatten der Jahre 2002 und 2004 haben Anfang 2005 zur Verabschiedung eines Verhaltenskodex geführt, mit dem sich die Landesregierung eine Selbstverpflichtung hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen gegeben hat. Dieser Verhaltenskodex wurde durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung fixiert. Solche Selbstverpflichtungen gibt es nur in sehr wenigen Ländern.

Das Ergebnis der neuen Regelung haben wir dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit Bericht vom 27. März 2006 vorgelegt. Der Bericht umfasst, wie zuvor auch im Rahmen der Änderungen der Verwaltungsvorschrift diskutiert, den Zeitraum ab 2005. Wenn nun auch das Jahr 2004 erfragt wird, ist es für uns natürlich eine Selbstverständlichkeit, auch dies vorzulegen. Ich hoffe aber nicht, es vorzulesen zu müssen.

Die Vorlage von Gutachten zwischen 5 000 und 50 000 Euro war ebenfalls nicht vereinbart, aber auch diese haben wir aufgrund einer Blitzumfrage bei den Ressorts zusammengestellt. Wir werden Ihnen diese Liste zur Verfügung stellen. Wir müssen nur über den technischen Weg reden. Am einfachsten wäre es, wir würden sie den Fraktionen auf die Rechner stellen, dann können sie sie weiterverarbeiten. Wir können aber auch der Präsidentin ein Paket geben, und die Landtagsverwaltung sorgt dann für die Verteilung. Ich bin aber, wie Sie wissen, selbstverständlich auch bereit, die

56 Seiten Tabellen vorzulesen, wenn das gewünscht ist. Wie das im Rahmen einer Mündlichen Anfrage gehen soll, ist mir allerdings etwas unklar, da Sie ja gerade darauf hingewiesen haben, Sie möchten es in Tabellenform haben.