Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es ausgesprochen schade, dass der Kollege Schwarz anhand eines Antrags wie diesem, über dessen Ziele wir uns doch absolut einig sind, versucht, die gesamte Gesundheitspolitik des Landes Niedersachsen von Neuem auf den Prüfstand zu stellen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Walter Meinhold [SPD]: Das ist doch Unsinn! Er hat gesagt: eine Sache einfügen!)
- Ich habe den Ausführungen des Kollegen sehr sorgfältig gelauscht. Bei der Gelegenheit habe ich alle seine Anmerkungen mit dem Antragstext verglichen. Dabei musste ich zur Kenntnis nehmen, dass der Kollege Schwarz den Antrag offenbar entweder aus bösem Willen oder aufgrund einer Leseschwäche inhaltlich nicht richtig zur Kenntnis genommen hat.
Meine verehrten Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, wir fordern unter Nr. 3, dass die Landesregierung ein Konzept entwickelt, das sicherstellt, dass eine frühere Komplettierung der Impfungen erreicht werden kann als bisher und dass die Kindergärten möglichst flächendeckend einbezogen werden. Dieser Forderung müssten Sie doch ohne weiteres zustimmen können.
Angesichts des bereits zu verzeichnenden Ausbruchs der Masern, auch in Niedersachsen, ist keine Zeit zu verlieren. Insofern danke ich der Kollegin Frau Prüssner für ihre Ausführungen und gebe ihr Recht. Ihnen allen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, empfehle ich, diesem Antrag zuzustimmen und ihn auf keinen Fall für lange Zeit mit zusätzlichen Anträgen beschwert durch die Ausschüsse zu jagen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Walter Meinhold [SPD]: Mein lieber Mann, haben Sie da aber gelauscht! Abstimmen!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Masernelimination ist für die Niedersächsische Landesregierung ein besonders wichtiges und brandaktuelles Gesundheitsziel. Wir müssen zum Schutz unserer Kinder alles daransetzen, eine Gefährdung durch Masern zu vermeiden.
Ich möchte hier einen kleinen Einschub machen. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes, von der SPD-Bundesregierung im Jahr 2000 erlassen, regelt bereits - und ich denke, auch sehr gut - die Vorlage der Impfausweise beim Schuleintritt und vor allem auch Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquote. Das Infektionsschutzgesetz ist im Hinblick darauf erlassen worden, die Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Der wichtige Baustein des IFS ist die Aufklärung. Dieses Ziel, die Eigenverantwortlichkeit zu stärken, haben wir in die Regeln des ÖGD-Gesetzes übernommen. Wir haben darin festgelegt, dass die Kommunen die Schuleingangsuntersuchungen verpflichtend anbieten müssen.
In Deutschland und damit auch in Niedersachsen sind, was die Frage der Masernelimination anbelangt, aber immer noch Anstrengungen erforderlich. Diese Anstrengungen sind eingebunden in die internationalen Bemühungen der Weltgesundheitsorganisation, in der europäischen Region bis 2010 die Übertragung von Masern zu unterbrechen und damit zu erreichen, dass keine Masernerkrankungen mehr auftreten. Ich bin dem Parlament daher sehr dankbar, dass es die diesbezüglichen Bemühungen der Landesregierung mit dem Entschließungsantrag tatkräftig unterstützt.
In Niedersachsen wurden seit Einführung der Meldepflicht im Jahre 2001 fast 2 000 Erkrankungsfälle gemeldet. Dabei konnten fünf große Ausbrüche mit jeweils mehr als 100 betroffenen Kindern beobachtet werden. Der bislang größte Ausbruch in Niedersachsen ereignete sich in der ersten
Hälfte des Jahres 2002, ausgehend vom Landkreis Leer, mit etwa 900 gemeldeten Erkrankungsfällen allein im damaligen Regierungsbezirk Weser-Ems. Der letzte größere Ausbruch mit über 200 beobachteten Fällen ging von einem anthroposophischen Schulkomplex im Landkreis Verden aus. Diese Ausbrüche belegen deutlich, dass wir noch einige Arbeit gemeinsam zu leisten haben.
Dass wir in Niedersachsen aber auch schon erhebliche Erfolge erzielt haben, wird dadurch belegt, dass in den vergangenen drei Jahren nur noch vereinzelt Fälle aufgetreten sind und dass der Durchimpfungsgrad bei Einschulungskindern im Jahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr 2004 um fast 8 Prozentpunkte auf nun 73,4 % angestiegen ist. Im Jahr 2002 betrug er noch 36,4 %.
Wir müssen immer wieder festhalten: Bei Masern handelt es sich keineswegs um eine grundsätzlich harmlose Erkrankung. In bis zu 20 % der Erkrankungsfälle kommt es zu schweren Begleiterkrankungen, die das Leben der Erkrankten erheblich belasten können. Bei einer von 500 Masernerkrankungen kommt es zu der Masern-Hirnhautentzündung, die - wie die dramatische Situation in Nordrhein-Westfalen gezeigt hat - bei einem Teil der Infizierten zum Tod oder zu schweren bleibenden Schäden führt.
Damit wir nicht einen Ausbruch wie in NordrheinWestfalen erleben und erneut Kinder und Jugendliche mit Hirnschäden belastet werden, müssen wir unsere Anstrengungen intensiv weiterführen. Wir müssen dafür sorgen, dass die drei Säulen der Masernelimination gefestigt werden. Diese drei Säulen sind: erstens das Erreichen einer sehr hohen zweimaligen Durchimpfungsquote von 95 % aller Kinder und Jugendlichen - nur damit ist gewährleistet, dass eine Person nicht mehr für eine Maserninfektion empfänglich ist -, zweitens eine intensivierte Überwachung von aufgetretenen Erkrankungen mit einem definierten Management bei deren Auftritt und drittens die Aufklärung der Bevölkerung und der Fachöffentlichkeit über die Bedeutung der Masernvermeidung und die weitgehende Ungefährlichkeit der Masernimpfung.
Das in dem Antrag geforderte Konzept enthält richtige und wichtige Ansätze, um eine hohe Durchimpfungsquote zu erreichen. Darüber hinaus halte ich es für sehr wichtig, dass der Impfschutz auch noch für ältere Kinder und Jugendliche angeboten wird.
Im Rahmen der Überwachung der Erkrankungen mit der Meldepflicht ist es von besonderer Bedeutung, dass Erkrankungsfälle bekannt werden. Außerdem muss der öffentliche Gesundheitsdienst in Zusammenarbeit mit der niedergelassenen Ärzteschaft und eventuell auch betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen aktiv Gegenmaßnahmen ergreifen, um die Weiterverbreitung zu verhindern.
Bei der Aufklärungsarbeit stehen wir vor einer besonderen Herausforderung. Mit zunehmender Durchimpfung wird die Erkrankung immer seltener. Diese erfreuliche Tatsache führt zu einer unerfreulichen Nebenwirkung: Die Schwere der Erkrankung und gleichzeitig der Nutzen der Impfung werden dann häufig falsch eingeschätzt. Dieser falschen Einschätzung gilt es durch Aufklärung zu begegnen.
Wie werden die Konzepte in Niedersachsen umgesetzt? - Das Ziel der Masernelimination durch Impfungen ist zentraler Bestandteil der regelmäßigen Fortbildung des Landesgesundheitsamtes für den öffentlichen Gesundheitsdienst, für niedergelassene Ärzte, für Arzthelferinnen und auch Hebammen als besondere Multiplikatoren für junge Eltern. An diesen Fortbildungen haben in den letzten Jahren über 1 500 Ärzte und über 2 000 Arzthelferinnen teilgenommen.
Ich selbst habe im Rahmen der Diskussion um den Masernausbruch in Nordrhein-Westfalen im Mai dieses Jahres die Ärzteschaft sowie die Eltern dazu aufgerufen, den Impfstatus von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen. Außerdem habe ich die Kommunen gebeten, ein intensives Management zur Eindämmung bei möglichen Masernausbrüchen inklusive der erforderlichen Masernimpfung durchzuführen.
Dass nun von vorübergehender Impfstoffknappheit berichtet wird, ist sicherlich auch der aktiven Öffentlichkeitsarbeit zu verdanken. Diese hat zu einem höheren Umsatz an Impfstoffen geführt, der aufgrund gegebener Produktionskapazitäten nicht kurzfristig ausgeglichen werden kann. Das heißt aber nicht, dass nun alle nicht ausreichend geimpften Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen akut gefährdet wären. Ziel der Aufrufe ist es, einen nachhaltig und langfristig hohen Durchimpfungsgrad zu erreichen. Dabei ist es besser, heute zu impfen, als überhaupt nicht.
lungsabläufe für den öffentlichen Gesundheitsdienst entwickelt. So werden z. B. in Northeim in Zusammenhang mit den aktuell aufgetretenen Erkrankungsfällen intensive Untersuchungen in deren Umgebung durchgeführt. Dadurch sollen die Gefahren für die Weiterverbreitung verringert werden. Dazu zählen die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, die Information der niedergelassenen Ärzteschaft und die Einbindung von betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen.
Am 3. Juli werde ich bei einem so genannten Maserngipfel einen direkten Austausch mit dem kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst sowie den Mitgliedern der Niedersächsischen Initiative zur Aktivierung der Schutzimpfungen, die unter der Federführung des Landesgesundheitsamtes steht, führen.
Mitglieder dieser Initiative sind die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung, die kommunalen Spitzenverbände, Berufsverbände der Kinderärzte und weitere Facharztgruppen, Träger von Kindertagesstätten sowie die Krankenkassen. Es ist entscheidend, einen breiten Konsens und eine breite Unterstützung für dieses wichtige Projekt zu unterhalten. Auf dem Weg zur Eliminiation von Masernerkrankungen in Europa müssen wir noch ein gutes Stück vorangehen. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, wie auch aus dem Entschließungsantrag hervorgeht. Aber gerade diese Herausforderung muss Anreiz für uns sein, dieses Ziel bis zum Jahr 2010 tatsächlich zu verwirklichen.
Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sein, mitberatend der Ausschuss für Inneres und Sport, die Ausländerkommission und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung: Altenpflegeausbildung in Not - Umlagefinanzierung wieder einführen! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2944
Der Antrag wird eingebracht von der Abgeordneten Frau Groskurt von der SPD-Fraktion. Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag nennt die derzeitige Situation in der Altenpflegeausbildung beim Namen: Sie ist in Not. Wir beschreiben aber nicht nur die schwierige Situation, sondern legen auch einen Lösungsvorschlag vor.
Die problematische Lage in der Altenpflegeausbildung ist immer wieder Thema im Landtag. Das ist auch notwendig. Der Landtag hat die Pflicht, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels die pflegerische Versorgung alter Menschen bestmöglich zu gewährleisten.
Wir haben die Verpflichtung, für alte Menschen zu sorgen. Die Menschen, die jetzt auf Pflege angewiesen sind, sind die Menschen, die sich nach dem Krieg für unseren Wohlstand, den wir heute alle genießen, krank gearbeitet haben. Niemand hat nach dem Krieg auf die psychische und die physische Befindlichkeit Rücksicht genommen. Aber wir müssen heute Rücksicht nehmen und alles tun, um den alten Menschen ein lebenswertes langes Leben zu gestalten.
Hierzu ist es unbedingt erforderlich, Fachpersonal auszubilden, das die Bedürfnisse alter Menschen kennt und darauf eingehen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Umlagefinanzierung ausgeführt:
„Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:
die sach- und fachkundige... insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege,
die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen...
Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.“
Diese hohen Ansprüche an die Altenpflege müssen unterstützt werden. Der drohende Fachkräftemangel kann nicht hingenommen werden.
Die Schülerzahlen an den Schulen für Alten- und Krankenpflege gehen zurück. Die Landesregierung hat keine Maßnahmen ergriffen, um dem bereits seit längerem absehbaren Rückgang der Schülerzahlen und dem bereits jetzt absehbaren zukünftigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Der in diesem Jahr vorgelegte Landespflegebericht weist hierzu eindeutige Zahlen aus. Von 1999 bis 2004 sind die Schülerzahlen von 1 500 auf 1 000 gesunken. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ist allerdings gestiegen. Das ist ein Besorgnis erregendes Missverhältnis.
In der vorangegangenen Legislaturperiode haben wir gemeinsam das niedersächsische Altenpflegeberufegesetz verabschiedet, das gut und richtig ist. In § 8 unseres Altenpflegeberufegesetzes wurde ein Umlageverfahren geregelt, in dem die finan