Die Frage ist jetzt, ob dieser Antrag jetzt auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Ich interpretiere die bisherigen Redebeiträge so, dass er gleich behandelt werden soll. Wer dieser Meinung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - In großer Einmütigkeit ist das so beschlossen worden.
Zusätzlicher Tagesordnungspunkt: Verstoß gegen Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung - Gerade der Ministerpräsident sollte bei der Wahrheit bleiben! Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3053
Meine Damen und Herren, bezüglich des Beratungsverfahrens möchte ich spontan vorschlagen - wenn Sie anderer Meinung sind, können Sie es gern sagen; dann werden wir es anders regeln -, für die beiden großen Fraktionen je fünf Minuten Redezeit und für die beiden kleinen Fraktionen je drei Minuten Redezeit vorzusehen. Einverstanden? - Das ist so. Widerspruch ergibt sich nicht.
dafür danken, dass wir heute über unseren Antrag diskutieren können. Ich diskutiere auch deshalb so gern darüber, weil wir meiner Meinung nach aufpassen müssen, wenn hier gesagt wird - wie es Herrn Althusmann eben getan hat -, es handele sich um einen normalen Vorgang. Einen normalen Vorgang, Herr Althusmann, hatten wir gestern, als es unterschiedliche Einschätzungen darüber gab, ob man in Osnabrück sein sollte oder nicht. Ein normaler Vorgang liegt allerdings dann nicht vor, wenn der Ministerpräsident in seiner Rolle als Abgeordneter hier vor dem Plenum steht und sagt: Ich musste bei einem offiziellen Antrittsbesuch der Bundeskanzlerin in Osnabrück dabei sein. - Die Kollegin Helmhold hat bereits darauf hingewiesen, dass Frau Merkel schon mehrfach in Niedersachsen war.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 24, der sicherlich auch für Herrn Wulff eine Rolle spielt, hat die Landesregierung Anfragen von Mitgliedern des Landtages im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Ich stelle hier fest: Herr Wulff hat hier wahrheitswidrig behauptet, dass es sich bei dem Besuch der Bundeskanzlerin um einen Antrittsbesuch handelt. So etwas darf weder ein Minister noch ein Ministerpräsident in diesem Landtag tun. Von daher, Herr Althusmann, weise ich mit aller Entschiedenheit Ihre Behauptung zurück, es handele sich um einen normalen Vorgang.
Ich will Ihnen auch nicht vorenthalten, wie die Presse diesen Antrittsbesuch wertet. Ich habe schon vorhin die Osnabrücker Zeitung zitiert. Ich will das noch einmal tun. Dort heißt es:
„Punkt 18 Uhr, Stadthalle, Frau Merkel zieht unter großem Beifall zum Handwerkertag ein. Die Handwerkskammer hatte es geschafft, die Kanzlerin als Festrednerin zu gewinnen.“
Herr Ministerpräsident, warum haben Sie es nötig, dieses Parlament hinter die Fichte zu führen und zu behaupten, es handele sich um einen Antrittsbesuch der Bundeskanzlerin? Was hat Sie bewogen, so etwas zu sagen?
Ich will Ihnen sagen, was Sie bewogen hat. Sie haben nämlich bemerkt, dass Ihr Verhalten als Oppositionsführer - ich habe Sie gestern ja zitiert und Ihr Anspruch, den Sie zum Zeitpunkt Ihres Regierungsantritts geltend gemacht haben - auch unterstützt von den beiden Fraktionen -, nicht mit dem übereinstimmt, was sich in Osnabrück abspielt. Sie, Herr Ministerpräsident, haben verzweifelt nach einem Argument gesucht, mit dem Sie der Öffentlichkeit beweisen können, dass Sie unbedingt dorthin mussten. Was stellt sich aber heraus? - Es bleibt eine Behauptung. Es ist eine Unwahrheit herausgekommen. Das muss dieser Landtag heute missbilligen.
Meine Damen und Herren, Herr Althusmann hat hier gestern gesagt, wir hätten im Ältestenrat nicht widersprochen, sondern sogar zugestimmt. Meine Damen und Herren, wenn Sie das Protokoll nachlesen, dann werden Sie dort zwei Bemerkungen finden. Die Erste ist von mir. Ich habe darauf hingewiesen, dass es sich um eine Einladung der Handwerkskammer Emsland-Osnabrück handele. Weiterhin gab es einen Hinweis der Kollegin StiefKreihe darauf, dass es sich um eine gedruckte Einladung handele, die schon seit Wochen vorliege. Dann hat der Präsident erklärt, dieses Problem solle man im Parlament lösen, das brauche man jetzt nicht im Ältestenrat zu tun. Daraufhin habe ich dem Ministerpräsidenten einen Brief geschrieben, ist kleinlaut in seine Fraktion gekommen und hat gesagt: Na ja, vielleicht gehe ich lieber doch nicht hin. - Die Fraktion hat aber gesagt: Nein, wir stehen hinter dir, geh ruhig hin. - Das wäre politisch ja auch in Ordnung gewesen. Jetzt aber hier diese Behauptung aufzustellen, das geht nicht, das ist eines Ministerpräsidenten unwürdig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Möhrmann, Sie haben soeben von Verzweiflung gesprochen. Ich frage Sie allen Ernstes: Wie groß muss eigentlich die Verzweiflung der SPD in Niedersachsen sein, wenn Sie dieses Par
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sprechen Sie mal zur Sache, Herr Althusmann!)
Was müssen die Menschen in Niedersachsen, Herr Kollege Wenzel, was müssen selbst die Zuschauer heute Morgen hier auf den Tribünen von Ihnen denken, was müssen insbesondere Ihre sozialdemokratischen Freunde in Berlin, die ja immerhin mit uns in einer großen Koalition sind,
von der SPD-Opposition in Niedersachsen halten - Herr Jüttner, ich kann mich erinnern, dass Ihr Ansehen in Berlin noch nie sehr groß war -, wenn Sie allen Ernstes den Besuch einer Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland in Niedersachsen zum Anlass nehmen, hier solch einen Popanz aufzubauen?
Eine Sekunde, Herr Kollege. Die Unterbrechung wird auf Ihre Redezeit nicht angerechnet. - Wir leben davon, dass wir einander zuhören. Gegen bestimmte Zwischenrufe ist nichts einzuwenden. Wenn der Geräuschpegel aber so laut ist, dass noch nicht einmal ich den Redner verstehe, ist es so weit, dass ich eingreifen muss. Wenn Sie unsere Geschäftsordnung abends einmal in Ruhe nachlesen, werden Sie viele Hinweise darauf finden, dass dies notwendig ist. Ich bitte Sie also um Ruhe. - Bitte sehr, Herr Kollege!
Ich bin das ja schon gewohnt. - Rückblickend auf den gestrigen Besuch der Bundeskanzlerin, ist auch der Presse zu entnehmen, dass die Einladung auf einen besonders dringlichen Wunsch des SPD-Oberbürgermeisters der Stadt Osnabrück erfolgt ist. Sie mögen bitte auch einmal Herrn Fip erklären, dass Sie heute und hier dagegen sind, dass die Bundeskanzlerin in Osnabrück war.
Die Entscheidung der CDU/FDP-Mehrheit erweist sich im Nachhinein als richtig, weil wir es für richtig und wichtig finden, dass der Niedersächsische Ministerpräsident deutlich macht, dass er die Interessen des Handwerks und die Interessen der Menschen in Niedersachsen vertritt. Von daher war die Entscheidung der CDU/FDP-Koalition goldrichtig, dass wir ihm gestern die notwendige Freiheit eingeräumt haben, den Termin in Osnabrück wahrzunehmen.
- Lieber Kollege Buß, mit der Wahrheit sollten gerade Sie es sehr ernst nehmen. Deshalb komme ich jetzt zu dieser Wahrheit.
Herr Kollege Buß, ich erteile Ihnen jetzt einen Ordnungsruf. Sie wissen, was passiert, wenn Sie einen zweiten Ordnungsruf bekommen. Die Art und Weise, wie wir hier selbst unter Berücksichtigung unterschiedlicher Meinungen miteinander umgehen, akzeptiere ich nicht. Das Parlament gibt ein Bild ab, das ich von hier aus nicht beschreiben möchte. Das möchte ich Ihnen einmal ganz klar sagen. - Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Im Übrigen möchte ich die SPD-Opposition in diesem Zusammenhang auch auf die Niedersächsische Verfassung aufmerksam machen. In Artikel 35 Abs. 1 steht unmissverständlich und klar - das ist selbst für Sie alle sehr gut nachzulesen -: Der Ministerpräsident vertritt das Land Niedersachsen nach außen.
Deshalb gab es auch keine Einladung an den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages. Von daher ist es völlig richtig, dass die Staatskanzlei einen Besuch der Bundeskanzlerin hier in Osnabrück vorbereitet hat, wie dies für alle anderen Besuche von Staatsoberhäuptern, wie z. B. den Besuch des Bundespräsidenten in Niedersachsen, auch gilt. Dass es sich um den ersten offiziellen Besuch handelt, ist im Übrigen gestern von der
Bundeskanzlerin sowohl in der Stadthalle in Osnabrück als auch im Rathaus in Osnabrück ausdrücklich unterstrichen worden. Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland hat gestern in ihren Reden mehrfach betont, dass sie sich erstmals zu einem offiziellen Besuch in Niedersachsen aufhält. Ebenso bereitet sie in anderen Bundesländern, wo Sie zum Teil nicht einmal mehr den Funken einer Hoffnung haben, an die Regierung zu kommen, solche Antrittsbesuche vor. Von daher gibt es überhaupt kein Vertun.
Wenn eine Bundeskanzlerin in Niedersachsen ist, ist ausreichender Anlass gegeben, dass der Ministerpräsident die niedersächsischen Landesinteressen dabei vertritt.
Wir werden - um das ganz klar und deutlich zu machen - an die Abwesenheit unseres Ministerpräsidenten und unserer Minister weiterhin strenge Maßstäbe anlegen.
Abschließend will ich Ihnen Folgendes sagen: Wenn es Ihnen wirklich um die Sache gegangen wäre, hätten Sie bereits in der letzten Woche einen entsprechenden Antrag im Ältestenrat gestellt und hätten diesen auch zur Abstimmung gestellt. Das haben Sie nicht getan. Es ist mehr als bedauerlich, dass ein deutsches Landesparlament überhaupt in dieser Art und Weise darüber debattieren muss, ob ein Ministerpräsident eine Bundeskanzlerin begleiten darf oder nicht.
Dies ist und bleibt ein Armutszeugnis der SPDOpposition. Wir sind dies von Ihnen aber gewohnt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Althusmann, Sie haben hier jetzt einige Minuten geredet, aber Sie haben über das Fal
sche geredet. Sie haben hier noch einmal die Debatte von gestern geführt. Darum geht es jetzt aber doch überhaupt nicht. Wir haben gestern darüber gesprochen, ob es einen ausreichenden Rechtfertigungsgrund für den Ministerpräsidenten gab, nicht dem Plenum beizuwohnen, sondern Wahlkampf in Osnabrück zu machen. Heute wollen wir aber darüber reden, ob ein Ministerpräsident das Parlament belügen darf oder nicht. Darum geht es.