nenminister mit zwei Sätzen alle Träume platzen: Er habe sich nicht für ein Bleiberecht ausgesprochen, und dies sei auch nicht geplant.
Werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie haben die Chance, gemeinsam mit beiden Oppositionsparteien - zusammen haben wir 92 Stimmen -, dem Innenminister zu diktieren, was er bei der kommenden Innenministerkonferenz tun muss, damit es endlich ein bundeseinheitliches, menschliches Bleiberecht und bis zum Erlass dieser Regelung einen Abschiebestopp gibt. Meine Herren und Damen der FDP, es liegt in Ihrer Hand, zu beweisen, dass Ihre Aktionen vor der Kommunalwahl kein Wahlgetöse, sondern ein solidarisches Eintreten für Menschen waren, die uns brauchen und die auch wir brauchen.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und dass wir in Deutschland, aber eben auch in Niedersachsen seit der Fußballweltmeisterschaft nicht nur Weltmeister der Herzen sind, sondern auch Weltmeister der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit sein möchten. - Danke schön fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über zwei Anträge. Zunächst einmal sage ich etwas zur SPD-Fraktion, die einen Antrag einbringt, den wir im Rahmen der Beratung der Drucksachen 15/2147 und 15/2424 im Juli-Plenum des Landtages in einer geänderten Fassung bereits beschlossen haben. Heute liegt uns eine fast gleich lautende Entschließung Ihrer Fraktion vor, die wir damals schon inhaltlich diskutiert hatten. Der einzige Unterschied ist, dass Sie nun als Kriterium für ein mögliches Aufenthaltsrecht Strafen bis zu 90 Tagessätze außer Acht lassen wollen, während im ersten Antrag noch von 50 Tagessätzen die Rede war.
Nun möchte ich trotz der eben vorgetragenen Reden versuchen, bei diesem ernsten Thema herauszuarbeiten, wo mögliche Gemeinsamkeiten
liegen. Wenn man beide Anträge der Beschlussfassung des Landtags vom 12. Juli gegenüberstellt, wird man feststellen, dass unsere Vorstellungen von einem Aufenthaltsrecht gar nicht so weit von denen entfernt sind, die wir seinerzeit diskutiert haben.
Nach den Vorstellungen von CDU und FDP soll ein Aufenthaltsrecht ein ausreichendes Maß an Integration und ein ausreichendes Maß an Rechtstreue voraussetzen. Beides steht auch bei Ihnen.
Das Bleiberecht soll insbesondere Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern zustehen. Dies will auch die SPD. Frau Langhans hat eben gesagt, dass dies ausgeschlossen werde; in dem Schünemann-Papier steht es aber ausdrücklich.
Der Lebensunterhalt muss selbst bestritten werden können, es sei denn, ein Dritter kommt für ihn auf. Dies steht grundsätzlich auch im SPD-Antrag. Damit die Chance, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, auch genutzt werden kann, muss man sich natürlich über den Zugang zum Arbeitsmarkt unterhalten; anderenfalls artete es in blanken Zynismus aus. Deswegen ist es Sache der Bundesagentur, aber auch des Bundesministers Müntefering, sich darüber Gedanken zu machen. Alle anderen können gern Anregungen beisteuern. Aber darüber muss man jedenfalls differenziert nachdenken, weil es nicht allein mit einem Federstrich zu machen ist.
Die betroffene Person darf nicht über ihre Identität getäuscht haben oder untergetaucht sein; bisher gab es aber auch in diesem Punkt Konsens. Sollte dies allerdings nicht mehr der Fall sein, dann sage ich: Wir stehen dazu; denn jemand, der vorsätzlich und vollverantwortlich über seine Identität täuscht, macht im Grunde genommen nichts anderes als den Versuch, unrechtmäßig ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Wer das vollverantwortlich und mit voller Absicht tut, der darf dafür nicht mit einem dauernden Aufenthaltsrecht belohnt werden. Wer in dieser Weise die Behörden belügt, der darf natürlich kein Aufenthaltsrecht bekommen. Dafür gibt es auch ein Beispiel. Der Senator für Inneres des Landes Berlin - er heißt Dr. Erhart Körting und ist bei der SPD beheimatet
hält aus diesem Grunde und wegen des unrechtmäßigen Bezugs von Sozialhilfe an der Abschiebung einer türkisch-kurdischen Familie fest. Vier
von insgesamt elf Geschwistern müssen mit ihren Eltern ausreisen. So sieht in diesem ganz konkreten Fall die Ausländerpolitik des Landes Berlin aus.
Meine Damen und Herren, der Innenminister hat auf der Basis des Landtagsbeschlusses inzwischen konkrete Vorschläge für ein Bleiberecht vorgelegt. Damit ist ein entscheidender Schritt in Richtung Vereinbarung eines Aufenthaltsrechts für eigentlich ausreisepflichtige, aber langjährig geduldete Ausländer getan. Der Vorschlag stellt dezidiert dar, unter welchen Umständen ein Aufenthaltsrecht verliehen werden kann. Dieses Papier ist aus meiner Sicht sehr mutig, vernünftig und auch richtig und wird ganz wesentlich dazu beitragen, dass auf der Innenministerkonferenz eine vernünftige Einigung erzielt werden kann.
Der Antrag der SPD ist spätestens mit den Kriterien des Innenministers für ein Aufenthaltsrecht insoweit überholt. Da wir nicht noch einmal beschließen müssen, was bereits in anderer Form beschlossen ist, und die Landesregierung der Entschließung des Landtags vom 12. Juli gefolgt ist, erwarte ich eigentlich, dass die SPD das zur Kenntnis nimmt, sodass wir die Anträge in Bezug auf diese Punkte hier nicht erneut zu diskutieren brauchen.
Nun komme ich zu einem Punkt, bei dem keine Einigkeit besteht. Die Anträge sowohl der SPD als auch der Grünen fordern einen allgemeinen Abschiebestopp für die Personen, die nach den diskutierten Kriterien ein Bleiberecht erhalten können. Dieser Forderung können wir uns so nicht anschließen. Hintergrund ist, dass es bisher viele diskutierte Vorschläge, aber keine definitive gesetzliche Regelung gibt. Ein Abschiebestopp würde eine gesetzliche Regelung vorwegnehmen und damit letztlich bereits Fakten schaffen, obwohl die Grundlage dafür noch nicht vorhanden ist. Das Aufenthaltsrecht unterliegt einer Einzelfallprüfung. Hier wird man, die Gesamtsituation betrachtend, immer zu vernünftigen Lösungen kommen können.
Durch die Hintertür darf es aber nicht zu einer allgemeinen bzw. erweiterten Aufenthaltsregelung kommen. Denn wie wollen Sie denen, die zunächst unter einen Abschiebestopp fallen, nach der Einigung der Innenminister aber möglicherweise nicht unter die Kriterien für ein Aufenthaltsrecht fallen, erklären, dass sie nun doch ausreisen müssen? Ich gebe Ihnen die Antwort. Dann wird es so sein, dass man diese Fälle als Härtefälle akzeptieren
soll, dann wird es so sein, dass die trotzdem ein Bleiberecht bekommen sollen. Das führt natürlich dazu, dass man unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten völlig handlungsunfähig wird.
Wir sollten in Fragen, in denen es um sehr harte Entscheidungen für jeden betroffenen Einzelfall geht, konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung auf der Bundesebene mitwirken. Niemandem, der mit Abschiebungen zu tun hat, fällt eine Abschiebung leicht. Alle Entscheidungen fallen auf der Grundlage der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn ich höre, in welcher Weise der Innenminister hier beschimpft wird, wenn er geltendes Recht umsetzt, und wenn ich weiß, dass die SPD und die Grünen im Bundestag diesem geltenden Recht auch zugestimmt haben, dann fragen Sie sich doch einmal, ob das ein vernünftiger Umgang mit dem Innenminister und den Beamten seines Hauses ist. Wir leben in einem Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat hat man ein bisschen Respekt davor zu haben, dass Menschen auch bei schwierigsten Einzelfällen geltendes Recht umsetzen müssen.
Ich will jetzt aber gar keine Vorwürfe erheben, sondern möchte wirklich darum bitten, dass man in dieser Situation kein Porzellan zerdeppert, sondern die Chance nutzt, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Wir brauchen hier auch keine sofortige Abstimmung, sondern eine vernünftige Beratung. Deswegen widersprechen wir dem Antrag auf sofortige Abstimmung. - Ich bedanke mich fürs Zuhören und erwarte, dass das ganze Haus diese Fragen sehr ernst nimmt und dann auch zu einer vernünftigen Lösung kommt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich sehr gefreut, als ich den Antrag der SPD-Fraktion gelesen habe. Ich habe mich insbesondere deshalb sehr gefreut, weil die FDP darin häufiger vorkam als die SPD und die Begründung fast ausschließlich aus Aussagen der FDPFraktion bestand. Sie haben bei der Erstellung des
Ich muss allerdings sagen, dass ich mich bei der Lektüre des Antrags und bei der Rede, die wir hier zur Einbringung gehört haben, des Eindrucks nicht erwehren konnte, dass Sie die weitere Entwicklung, die sich inzwischen vollzogen hat, verpasst haben; denn in der Tat hat sich einiges geändert: Der Landtag hat vor der Sommerpause mit Mehrheit einen Entschließungsantrag beschlossen, in dem wir unseren Wunsch zum Ausdruck bringen, dass über die Frage des Bleiberechts intensiv nachgedacht wird, und in dem wir auch sagen, welche Kriterien man prüfen und bedenken sollte.
Der Innenminister hat nun einen Vorschlag vorgelegt, der, so vermute ich, auf der Grundlage dieses Landtagsbeschlusses und auch auf der Grundlage vieler wohlwollender Gespräche entstanden ist und in dem er exakt alles das berücksichtigt. Er berücksichtigt auch alles das, was Sie in Ihrem Antrag gefordert haben. Sie sagen: langjähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sagen, die schulpflichtigen Kinder in Deutschland müssen berücksichtigt werden. Sie erwarten Straffreiheit, und Sie wollen auch das Bestreiten des Lebensunterhalts. Alle diese Vorstellungen sind in dem Vorschlag des Innenministers berücksichtigt. Von daher hätten Sie Ihren Antrag anders formulieren sollen. Sie hätten sagen sollen, der Landtag möge das Vorgehen des Innenministers loben und ihn bei der Innenministerkonferenz entsprechend unterstützen.
Wir stehen hier auch nicht vor einer großen Überraschung, Frau Langhans - so habe ich Ihre heutige Rede jedenfalls verstanden -; denn die FDP, unser Fraktionsvorsitzender und ich haben immer gesagt, dass wir eine Änderung des Zuwanderungsrechts für erforderlich halten, dass wir eine sogenannte Bleiberechtsregelung für erforderlich halten und dass diese sich an klaren Kriterien orientieren muss. Ich habe mir noch einmal unsere Pressemitteilung vom März angeschaut. Damit hatten wir auf einen Vorschlag des Bundesinnenministers und des hessischen Innenministers reagiert, die insbesondere auf die Frage der Arbeitsaufnahme eingegangen waren und auch die anderen von Ihnen aufgezählten Kriterien ins Ge
Wenn wir den Vorschlag von Innenminister Uwe Schünemann bewerten, dann stellen wir fest, dass es ein sehr mutiger und auch ein neuer Weg ist, den er hier geht, weil er die Forderungen, die CDU und FDP hier im Plenum wiederholt vorgetragen haben, aufgegriffen hat, indem er keine Stichtagsregelung vorsieht, sondern eine grundsätzliche Regelung anstrebt, die das Problem nicht um einige Jahre verschiebt, sondern dauerhaft löst.
Er hat außerdem die Forderung aufgegriffen - wir haben auch dieses Thema schon vor dem März, also vor fast einem Jahr diskutiert -, dass die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme viel intensiver geprüft und dass insofern Erleichterungen geschaffen werden müssen. Das ist der richtige Ansatz. Das muss natürlich derjenige tun, der in seinem Hause dafür zuständig ist, und das sind nun einmal der Bund und der Bundesarbeitsminister. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Lösung, die in der Innenministerkonferenz vorgeschlagen wird, wohl aussehen wird. Ich denke, wir alle sollten kreativ darüber nachdenken, wie wir eine möglichst gute Lösung finden können.
Die Vorschläge, die von Niedersachsen eingebracht werden, sind bundesweit vorbildlich, weil sie eine vermittelnde Rolle einnehmen. Das kann durchaus dazu führen, dass im Herbst tatsächlich der Beschluss gefasst wird, den wir uns alle wünschen.
Wir sollten dann allerdings ernsthaft darüber nachdenken, ob wir die Evaluation des Zuwanderungsgesetzes wirklich für abgeschlossen erklären oder ob wir sie uns nicht noch genauer anschauen; das ist jedenfalls nach wie vor das Anliegen der FDP. Ich sage dies auch vor dem Hintergrund der Unterrichtung, die wir in der letzten Sitzung des Innenausschusses durch das Wirtschaftsministerium bekommen haben und in der eindeutig erklärt worden ist, dass wir in Deutschland weiterhin eine Zuwanderung brauchen, und zwar nicht nur im Bereich der höchstqualifizierten, sondern auch im Bereich der qualifizierten Arbeitskräfte. Diese Forderung, die auch von den Arbeitgeberverbänden erhoben wird, sollten wir berücksichtigen und aufnehmen. Wir schlagen als ein mögliches Modell ein Punktesystem vor. Das wäre, denke ich, der richtige Weg.
Lassen Sie mich noch etwas zu der Frage des Abschiebestopps bzw. des Moratoriums sagen. Zu dem Zeitpunkt, als der Landtagspräsident und auch wir dies gefordert haben, war es richtig, das anzusprechen; denn wir hatten zu der Zeit ein Vakuum: Die Härtefallkommission konnte ihre Arbeit nicht aufnehmen. Wir waren in der Sommerpause. Der Petitionsausschuss konnte ebenfalls nicht tagen. Dies hat sich jetzt geändert. Wir haben dieses Vakuum geschlossen. Da ist es genau richtig, diese Instrumente jetzt zu nutzen; denn es kann niemand behaupten, dass jemand, der bei einer allgemeinen Absprache, die sich abzeichnet, kein Härtefall wäre, wenn er mit den entsprechenden Voraussetzungen käme. Der Kollege Rolfes hat schon Recht, wenn er sagt, dass man in den Verwaltungsabläufen individuell so vorgehen kann, dass die Probleme nicht auftauchen. Ich denke, das ist der richtige Weg. So sollten wir vielleicht gemeinsam einen neuen Antrag machen und gemeinsam den Innenminister in dieser Angelegenheit unterstützen, damit wir zu einer schnellen Lösung kommen. - Vielen Dank.
Jetzt hat sich noch einmal Frau Langhans zu Wort gemeldet. Frau Langhans, Sie haben noch eine Minute.
Ich möchte nur zwei Bemerkungen machen, zunächst eine zur FDP. Ich habe es nicht anders erwartet, als dass es so läuft, wie es jetzt läuft.
Dann ein paar Worte zu Ihnen, Herr Rolfes: Natürlich ist ein Abschiebestopp ein befristeter Abschiebestopp und nicht etwa ein globaler.
Sie haben hier außerdem gesagt, dass die Gesetze eingehalten werden müssen. Das ist absolut richtig; da haben Sie uns an Ihrer Seite. Nur, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern halten auch die Gesetze ein. Nichtsdestotrotz nutzen sie vorhandene Spielräume aus, und das passiert hier nicht.
Die Grünen hatten sofortige Abstimmung beantragt, aber die CDU hat dem widersprochen. Das sind, wie wir alle wissen, mehr als 30 Abgeordnete. Damit hat sich das erledigt.