Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

sodass sie eigentlich gut mit dem Markt zurechtkommen. Den Betrieben, die in den Biolandbau einsteigen, also den Umstellern, bieten wir jetzt - in der ersten Version hätten sie nichts bekommen für fünf Jahre eine Förderung, um ihnen ihre schwierige Situation erträglich zu machen.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Angesichts der jetzigen Marktverhältnisse tun wir auf Dauer gut daran, Öko nicht als etwas Besonderes hinzustellen, das vom Staat speziell gefördert wird. Vielmehr entscheidet der Verbraucher, was er will.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Er entscheidet sich nach den uns vorliegenden Zahlen immer mehr für Ökoprodukte. Von daher wäre es fatal, wenn wir einen Markt, der gut funktioniert, noch mehr unterstützten als Märkte, die vor sich hindümpeln wie der Milchmarkt.

(Zustimmung bei der CDU - Karin Stief-Kreihe [SPD]: Wir brauchen mehr Ökobetriebe!)

Als letzte Frage liegt mir die zweite Zusatzfrage von Frau Kollegin Steiner vor. Bitte schön!

Herr Minister Ehlen hat gerade darauf hingewiesen, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen verstärkt Ökolandbauprodukte nachfragen. Uns geht es genau darum, wie man diese Nachfrage befriedigt. Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass Sie die Umstellungsprämie für die ersten beiden Jahre senken und dies damit begründen, dass die Gefahr bestanden habe, diese Betriebe könnten gar nichts mehr bekommen. Jetzt frage ich mal: Von wem? Von Finanzminister Möllring? Das Ganze ist doch ein niedersächsisches Programm. Es sind EU-Fördermittel, Niedersachsen setzt das Programm um und finanziert mit. Es besteht überhaupt kein Druck, das nicht zu tun. Im Gegenteil: Die EU fördert das Programm massiv. Jetzt frage ich Sie: Wie begründen Sie Ihre Aussage, dass die Gefahr bestanden habe, dass wir nichts mehr bekommen? - Es ist Ihre eigene Entscheidung! Das hätte ich gern erklärt bekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Ehlen, Sie haben das Wort.

Frau Steiner, wir müssen uns im norddeutschen Verbund natürlich darüber einigen, was wir wollen.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Haben wir schon einen Nordstaat?)

Dazu gehören auch SPD-geführte Länder, die auf null gehen wollen. Ich habe vorhin gesagt, dass es der niedersächsischen Initiative zu verdanken ist, dass wir diese fünfjährige - nicht zweijährige! Umstellungsphase behalten; zu diesem abgesenkten Satz, aber immerhin für fünf Jahre. Wir müssen aufpassen, dass wir an den Ländergrenzen keine totalen Brüche haben.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Die haben wir doch jetzt schon!)

Ich glaube, dass es auch wichtig ist, dass wir unter den Kollegen aus Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und anderen, die in der Nähe sind, eine einheitliche, eine gemeinsame Linie fahren. Die steigenden Umsätze und die steigende Zahl der Betriebe

zeigen uns, dass es noch viel Potenzial für umstellungswillige Betriebe gibt. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Betriebe die Umstellung auch schaffen werden.

Meine Damen und Herren, wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht einem Markt, der sowieso schon brummt, noch einen zusätzlichen Schub geben. Denn dann benachteiligen wir alle anderen, und das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU - Karin Stief- Kreihe [SPD]: Das ist der eigentliche Grund!)

Danke schön. - Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Kollege Große Macke. Bitte!

Wenn man die Diskussion verfolgt, kann man fast das Gefühl haben, dass der Ökomarkt am Ende ist. Ich glaube aber, dass die Chancen vorhanden sind. Wir haben immer wieder gehört, dass sich der Ökomarkt mittlerweile in einigen Regionen zu einem guten Träger im Arbeitsplatzbereich entwickelt hat. Das ist auch gut so.

Herr Minister, können Sie in diesem Zusammenhang den Begriff der Leuchttürme noch einmal etwas intensiver beleuchten?

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich glaube, dass davon positive Entwicklungen ausgehen können. Ich frage Sie also ganz konkret: Wo ist der Ökomarkt eine Stütze für den ländlichen Raum? Können Sie nähere Angaben dazu machen, wie sich Arbeitsmarkt usw. entwickelt haben?

Das Wort hat Herr Minister Ehlen.

Herr Kollege Große Macke, wir haben in der Tat einige Leuchttürme, z. B. den Bereich der Speisekartoffel. Wir haben in Niedersachsen auf gut 2 000 ha Ökokartoffeln angebaut. Da liegen wir

proportional ganz vorne, und zwar nicht nur in der Menge, sondern auch in der Qualität. Wir haben hier auch Betriebe, die in der Lage sind, den Lebensmitteleinzelhandel in diesen Größenordnungen zu beliefern. Wir haben in der Heide Betriebe, die als Abpackungsbetriebe auf diesem Gebiet Hervorragendes leisten. Ich meine, dass sich gerade bei der Ökokartoffel die bedeutende Stellung Niedersachsens, das in diesem Bereich mit fast 50 % am innerdeutschen Markt beteiligt ist, widerspiegelt.

Beim Ökoobst haben wir einen Anteil von 57 % in Deutschland. Der größte Teil davon entfällt auf Betriebe im Alten Land. Ich meine schon, dass wir die Herausforderungen, die in Bezug auf die Qualität an uns gestellt worden sind, angenommen haben. Ich füge hinzu - und hoffe, damit letztlich auch den einen oder anderen aus der SPD oder von den Grünen überzeugen zu können -: Geld fließt ja nicht nur in Form der Umstellungsprämie, sondern es werden auch Lagerhäuser, Aufbereitungsanlagen usw. bezuschusst. Ich glaube, dass sich die Macher vor Ort über das, was Sie hier inszenieren, gar keine Gedanken mehr machen. Sie sind darüber hinweg und wollen sich über den Markt finanzieren und nicht über Sonderprämien.

(Beifall bei der CDU - Karin Stief- Kreihe [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht!)

Danke schön. - Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Ich rufe auf

b) Gammelfleischhandel: Kriminelle ächten, Verbraucher schützen, niedersächsische Ernährungswirtschaft stärken! - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 15/ 3155

Die Dringliche Anfrage wird eingebracht von dem Kollegen Martin Bäumer von der CDU. Bitte schön, Herr Bäumer!

Nach dem sogenannten Gammelfleischskandal im November 2005 sind Presseberichten zufolge erneut größere Mengen überlagerten Fleisches bei drei bayerischen Betrieben gefunden worden. Von

einem dieser Betriebe, einem Münchener Händler, sind unter anderem auch drei Betriebe in Niedersachsen beliefert worden.

Die betreffenden Vorgänge haben in der Öffentlichkeit erhebliche Unruhe erzeugt und erneut eine politische Diskussion über die Qualität der amtlichen Lebensmittelkontrolle und der dabei gegebenen Zuständigkeit der Länder ausgelöst, die am 7. September 2006 eine Sondersitzung der Verbraucherschutzministerkonferenz zur Folge hatte.

Daher fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, als sie von den Lieferungen der Münchener Firma nach Niedersachsen erfahren hat? Welche ergänzenden Maßnahmen zur Überwachung des Fleischhandels hat die Landesregierung seit November 2005 getroffen?

2. Welche Vor- oder Nachteile hätte aus der Sicht der Landesregierung eine Erweiterung der Bundeskompetenz bei der Lebensmittelkontrolle, insbesondere hinsichtlich der erneut diskutierten Einrichtung einer für das gesamte Bundesgebiet zuständigen Einsatzgruppe und einer regelmäßigen Vor-Ort-Überprüfung der Länder?

3. Hält die Landesregierung nach den negativen Erfahrungen im Fleischhandel die Einführung eines Sachkundenachweises vor der Aufnahme einer solchen Tätigkeit sowie erweiterte Möglichkeiten für die Verhängung von Berufsverboten für erforderlich?

Danke schön. - Für die Landesregierung Herr Minister Ehlen. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel der Anfrage nennt das, worum es aktuell geht, in der richtigen Reihenfolge. Es geht nicht um die Fleischwirtschaft im Ganzen, es geht um die Grauzone im Fleischhandel, in der Kriminelle tätig sind. Vor diesen und nur vor diesen müssen die Verbraucher geschützt werden. Die pauschale Diskriminierung einer ganzen Branche halten wir für völlig unberechtigt. Sie konterkariert auch das

vorgesehene rechtliche Prinzip einer objektiven Verbraucherinformation.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Den ersten Teil der Frage habe ich gestern in der Aktuellen Stunde beantwortet. Die erforderlichen Maßnahmen sind schnell und sachangemessen eingeleitet und durchgeführt worden.

Zu 2: Den Erlass zur speziellen Überwachung in Einrichtungen, in denen gefrorenes Fleisch zu Handelzwecken eingelagert wird, habe ich ebenfalls gestern angesprochen. Er ist Grundlage für diesen Teil der Fleischhygieneüberwachung und wird von den kommunalen Behörden vor Ort umgesetzt. Andere Länder haben ihn für ihre Überwachung übernommen. Wer ihn im Einzelnen lesen will, kann ihn gerne bekommen.

Die rechtliche Erweiterung der Meldepflicht auf mit nicht verkehrsfähiger Ware belieferte Unternehmen war ausschließlich eine niedersächsische Idee. Es wird noch ein wenig dauern, bis sie auf EU-Ebene rechtlich verpflichtend wird. Deshalb die freiwillige Selbstverpflichtung des Verbandes der Niedersächsischen Fleischwarenfabriken, sich schon vorher einzubinden. Die Anregung von gestern, auch beim Fleischverband Niedersachsen-Bremen und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband eine solche freiwillige Selbstverpflichtung anzuregen, nehme ich gerne auf.

Im Aktionsplan „Sichere Lebensmittel in Niedersachsen“ sind eindeutige Ziele definiert. Diese sind in der angestrebten und bereits weitgehend realisierten Form keine Selbstverständlichkeit: Wir optimieren die Risikoorientierung der Überwachung. Basis ist ein gemeinsam von den Ländern und dem Bund erarbeitetes Konzept.

Die Überwachungshäufigkeit wird sich auch mehr als bisher an der Betriebstätigkeit orientieren. Sie wird auch die Einhaltung der Eigenkontrollverpflichtung der Unternehmen berücksichtigen. Das heißt: Wer nachweisbar alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt, wird weniger kontrolliert. Wer nachlässig ist, wird häufiger kontrolliert.

Die kommunalen Behörden haben diese Regeln zu befolgen und müssen entsprechende Kontrollpläne einhalten. Die Risikoorientierung gilt zusätzlich neben bereits bestehenden rechtlichen Festlegungen. Zum Beispiel muss in größeren Schlachtbe

trieben ein amtlicher Tierarzt schon jetzt während der gesamten Schlachtzeit anwesend sein.

Die Etablierung des Qualitätsmanagements in der Verbraucherschutzverwaltung ist ebenso eine progressive Aktion wie das damit verbundene vernetzte EDV-System „Gemeinsames Verbraucherschutzinformationssystem in Niedersachsen“, GeViN, das wir hier installiert haben. Auch auf diesem Gebiet gilt Niedersachsen als Vorreiter. Wir können ganz klar sagen, dass wir hier nicht stillstehen, sondern dass der Verbraucherschutz kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert wird.