Martin Bäumer
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Niedersachsen, für die Menschen und für das Klima.
Mit unserem Antrag und dem, was in der Folge passieren wird, werden wir den landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit geben, ihren Energieeinsatz zu optimieren und zu senken. Zusätzlich wird ein Konzept entwickelt, mit dem die Energieeffizienz in der Landwirtschaft weiter verbessert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, CDU und FDP tun etwas für den Umwelt- und Klimaschutz in Niedersachsen.
Deshalb ficht uns auch die viele heiße Luft, die die SPD-Fraktion, Herr Kollege Meyer, bei der ersten Beratung unseres Antrages hier im Landtag abgelassen hat, überhaupt nicht an. Ich halte nicht viel von unnötiger heißer Luft. Die ist nämlich nur teuer und bedeutet einen unnötigen Ausstoß von Kohlendioxid.
Konkret hat die SPD zu unserem Antrag überhaupt nichts gesagt.
Es wird drum herum geredet, lamentiert, für Verwirrung gesorgt und spekuliert, aber zur Sache überhaupt nichts ausgeführt. Geben Sie doch zu, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, dass dies ein guter Antrag ist. Geben Sie doch zu, dass Sie solch einen Antrag gern selber gestellt hätten.
Was hindert Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, unserem Antrag zuzustimmen?
Haben Sie für Klima- und Umweltschutz überhaupt nichts übrig? Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat uns jedenfalls für diesen Antrag gelobt. Die können sich wenigstens freuen. Die Landwirte werden sich demnächst auch freuen können. Nur die SPD in Niedersachsen trägt Trauer und ist unglücklich. Wie hat noch mein Kollege McAllister vorhin zitiert? Linke können sich überhaupt nicht freuen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns nach vorne blicken. Niedersachsens Landwirte werden zukünftig die Möglichkeit haben, Beratungsgespräche zur Energieoptimierung und Energierückgewinnung im Rahmen der einzelbetrieblichen Managementsysteme gefördert zu bekommen. Das gab es bislang noch nicht. Wir machen das jetzt.
Wenn Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und Grünen, Umweltschutz und Klimaschutz am Herzen liegen, dann springen Sie doch über Ihren ideologischen Schatten und stimmen unserem Antrag zu. Sonst gilt am Ende noch die einfache Botschaft:
Beim Klima- und beim Umweltschutz da macht Rot-Grün nur Eigennutz. Ist die Idee auch noch so gut, uns zuzustimmen, fehlt der Mut. Doch Effizienz und Energie, das macht die Christdemokratie.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Meyer, so, wie Sie reagiert haben, haben Sie den Eindruck erweckt, als hätten Sie meine Rede schon gelesen. Ich rate Ihnen, tun Sie das, was Frau Zachow Ihnen vorhin gesagt hat: Hören Sie gut zu! Dann sind Sie am Ende auch schlauer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der vorletzten Ausgabe der Wirtschaftswoche vom 3. September 2007 konnte man auf der letzten Seite einen Artikel von Hans-Werner Sinn, dem Präsidenten des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, lesen. Der Artikel trug die provokante Überschrift „Tanken statt essen?“. Im Text ging es um Verteuerung von Nahrungsmitteln und um Biosprit. Wenn Sie, so wie ich, den Artikel mit Interesse gelesen haben, werden Sie am Ende eines festgestellt haben: Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Das wussten schon unsere Vorfahren. Auf einer Fläche, auf der Rohstoffe für die Gewinnung von Bioethanol, Biodiesel, Pflanzenöl oder Biogas erzeugt werden, können nicht gleichzeitig Nahrungsmittel produziert werden. Das ist eine einfache Wahrheit, die wir aber ständig bedenken sollten. Tanken und essen, das funktioniert eben nicht. Die steigenden Preise für Nahrungsmittel sind ein Beleg dafür, dass der Kampf um die knappe Ressource Boden bereits begonnen hat. Auf dem Weg weg von den fossilen Brennstoffen und hin zu alternativen Energien ist unser Land in den vergangenen Jahren schon ein gutes Stück vorangekommen. Energie von der Sonne, direkt als Sonnenstrahlen und indirekt als Wind, wird schon seit Jahrzehnten gewonnen.
Die Anlagen aus den 70er- und 80er-Jahren, oftmals von wagemutigen Pionieren erstellt, stehen heute teilweise schon im Museum. Sie sind hoch entwickelten Anlagen gewichen, deren Energieausbeute heute ein Vielfaches der Anlagen der ersten Stunde beträgt. Weltweit sind 73 000 MW installiert. Allein in Deutschland sind es 20 600 MW, und in Niedersachsen drehen sich 4 600 Windräder mit einer installierten Leistung von 5 339 MW. Das ist mehr als ein Viertel der Leistung in ganz Deutschland.
Der Anteil des produzierten Stroms am Nettostromverbrauch beträgt ca. 20 %. Das ist gut, meine sehr geehrten Damen und Herren,
aber die Zuwächse in diesem Bereich werden erst dann wieder größer werden können, wenn wir uns der Offshore-Windenergie zuwenden. An Land ist
nach meiner Beobachtung die Anzahl der Anlagen ausgereizt.
Das größte Potenzial hat sicherlich die Sonne. Sie schickt uns jedes Jahr mehr als das Zehntausendfache des Weltprimärenergiebedarfs. Betrug die in Deutschland durch Fotovoltaik produzierte Energie im Jahre 2005 1 Million MWh, so sollen es nach Schätzungen von Experten im Jahre 2020 245 Millionen MWh sein, also die 245-fache Menge des Jahres 2005.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war eine Alternative. Die zweite Alternative in der Energiepolitik ist die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen. Diese Möglichkeit hat in den vergangenen Jahren aus unseren Landwirten Energiewirte gemacht. Unsere Landwirte haben sich über diesen Weg Einkommensalternativen und damit weitere Standbeine geschaffen.
Herr Meyer hat schon vor mir vorgetragen. Ich möchte meinen Text gerne ohne Unterbrechung vortragen. Das können wir nachher im Ausschuss klären.
- Herr Meyer, Sie müssen sich noch ein bisschen gedulden. Ich habe noch 7:30 Minuten Redezeit. Da kommt noch etwas!
- Das ist eben der Unterschied zwischen Christdemokraten und Sozialdemokraten: Christdemokraten können auch am Ende noch reden, Sozialdemokraten sind dann müde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich zu Beginn ausgeführt habe, erkennen wir schon heute, dass wir auf unseren guten landwirtschaftlichen Böden nicht gleichzeitig Energie und Nahrungsmittel erzeugen können. Die Vorstellung, dass wir hier in Niedersachsen vermehrt nach
wachsende Rohstoffe produzieren, um dann gleichzeitig Nahrungsmittel oder Nahrungsmittelrohstoffe zu importieren, finde ich persönlich nicht positiv. Ich kann ihr nichts Positives abgewinnen.
Aber bei aller Euphorie für die Substitution fossiler und atomarer Brennstoffe durch Sonne, Wind, Wasser oder nachwachsende Rohstoffe kann es noch viele Jahrzehnte dauern, bis wir eines Tages unter Umständen 100 % unserer Energie aus alternativen Quellen gewinnen können. Es macht deshalb Sinn, gerade in Zeiten des Klimawandels nach Wegen zu suchen, die auch zum Ziel führen.
Ein Weg, den die Fraktionen der CDU und FDP mit diesem Antrag unterstützen wollen, ist die Verbesserung der Energieeffizienz auf landwirtschaftlichen Betrieben. Mit dem Aufbau eines Energiechecks wollen wir die Ausnutzung der vorhandenen Energie auf den Höfen verbessern. Die Verbesserung der Energieeffizienz im Sinne von Minimal- oder Maximalprinzip, ein bestimmtes Ziel mit einem minimalen Energieeinsatz oder mit einem bestimmten Energieeinsatz den maximalen Nutzen zu erzielen, ist der einfachste und natürlichste Weg. Die sauberste und kohlendioxidfreundlichste Energie ist bekanntlich die Energie, die gar nicht erst erzeugt werden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Niedersachsen ist Agrarland Nummer eins in Deutschland. Schon heute leisten unsere Landwirte als Energiewirte einen großen Beitrag zum Schutz des Klimas durch die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen. Warum, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten unsere Landwirte nicht auch Effizienzwirte werden? - Auf den landwirtschaftlichen Betrieben sind viele Maschinen im Einsatz. Traktoren brauchen Diesel, Getreide wird mit Gas getrocknet, und in Viehställen stehen vielfach Belüftungssysteme, die mit Strom betrieben werden. Manche Geräte sind dauerhaft in Betrieb, andere werden nur kurzfristig gebraucht. Ein weites Feld also für einen Energieberater, der dem Landwirt bei der Optimierung seines Energieeinsatzes zur Seite stehen könnte. Diese Berater bzw. diese Beratung wollen wir mit unserem Antrag unterstützen.
Auf den landwirtschaftlichen Betrieben ist seit vielen Jahren das bewährte Einzelbetriebliche Managementsystem im Einsatz, mit dem unsere Landwirte beraten und fit für die Zukunft gemacht wer
den. Wenn unsere Landwirte die Anforderungen der Cross-Compliance-Richtlinie oder anderer Regelwerke so gut beherrschen, dann ist das u. a. diesem System zu verdanken. Dieses erfolgreiche System, das auch mit Mitteln aus Europa finanziell unterstützt wird, wollen wir erweitert wissen. Dadurch sollen Berater und Landwirte zukünftig gemeinsam Wege und Möglichkeiten erarbeiten, Energie zu sparen, Energie effizienter einzusetzen und Fördermöglichkeiten für Energiesparmaßnahmen zu erörtern. Gleichzeitig möchten wir erreichen, dass die Akteure im ländlichen Raum - also Landwirte, Verbände, Berater, die Kammer - gemeinsam mit der Landesregierung ein Konzept für eine Verbesserung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft erarbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Augenmerk in der Produktion wird nach meiner persönlichen Auffassung in Zukunft nicht nur darauf liegen, eine größtmögliche Menge zu erzeugen, sondern auch oder besser noch den Einsatz von Energie bei der Produktion zu optimieren. „Viel hilft viel“ - diese Formel wird bei weiterhin steigenden Preisen für Öl, Gas und Strom abgelöst von der klaren Botschaft: „Weniger ist mehr!“
Oftmals, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringt es schon sehr viel, den landwirtschaftlichen Betrieb ganzheitlich zu betrachten. Wo wird Energie für die Kühlung verwendet, wenn gleichzeitig an einem anderen Ort Energie für die Erzeugung von Wärme verbraucht wird? Wo läuft eine Umwälzpumpe Tag und Nacht im Dauerbetrieb, obwohl die Heizungsanlage jeden Abend auf „Nachtabsenkung“ geschaltet wird? - Fragen über Fragen, die nach meiner persönlichen Erfahrung gestellt werden müssen,
um eine gute Antwort zu finden.
Trotz hoher Energiepreise, trotz vorhandener innovativer Technik muss auch heute noch vielfach die gute Antwort zum Kunden transportiert werden. Zwei Beispiele aus meinem persönlichen Umfeld mögen Ihnen das belegen.
Als ich als Nichthandwerker nach ausführlicher Recherche beschlossen habe, den Kaltwasserschlauch unserer häuslichen Geschirrspülmaschine gegen den Warmwasserschlauch auszutauschen, haben mir die Handwerker in meiner Familie prophezeit, dass die Maschine kaputtgehen, das Geschirr nicht mehr richtig sauber werden und der Gasverbrauch ansteigen würde. Ein Jahr später ist von alledem nichts passiert. Einzig der Stromverbrauch hat sich verringert, und das Spülmaschinenprogramm ist heute zehn Minuten schneller fertig.
Ein zweites Beispiel. Es hat mich sehr viel Mühe gekostet, meinen Heizungsbauer davon zu überzeugen, meine zehn Jahre alte Umwälzpumpe auszutauschen. Seine Worte, das bringt doch nichts, habe ich noch heute im Kopf. Doch seit dem Austausch liegt unser Stromverbrauch monatlich 100 kWh tiefer als vorher.
Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind sicherlich sehr persönliche Erfahrungen, die ich als Nichtlandwirt in einem Einfamilienhaushalt gemacht habe.
Aber ich bin mir sehr sicher, dass eine qualitativ gute Beratung auf landwirtschaftlichen Betrieben dazu führen wird, dass die Energiekosten dort in vielen Fällen mit geringen Investitionen kurzfristig gesenkt werden können. Diese Beratung, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchten wir mit unserem Antrag auf den Weg bringen. Deshalb werbe ich im ganzen Haus um Zustimmung dafür.
Eingesparte Energie schont das Portemonnaie des Landwirts, erspart oder verzögert den Ausbau oder Bau von weiteren Kraftwerken und ist gut für das Klima in Niedersachsen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind das Agrarland Nummer eins in Deutschland. Vielleicht haben wir das Potenzial, dass unsere Landwirte Effizienzwirte werden und dass wir - auch mit diesem Antrag zum Klimaschutzland Nummer eins in Deutschland werden können. Ich würde mir dies wünschen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein deutsches Sprichwort sagt: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. - Dieses Sprichwort sagt uns nicht, wer der Dritte ist. Aber jeder von uns hat da garantiert seine ganz persönliche Vorstellung. Der eine meint den Richter, der nächste den Staatsanwalt, und mancher denkt auch an den Rechtsanwalt.
Heute freut sich auch die Politik in Niedersachsen. Wir tun das nicht, weil Menschen sich streiten. Natürlich wäre es schöner, wenn sie das nicht täten. Aber Menschen haben in der Vergangenheit gestritten, und sie werden das vermutlich auch in der Zukunft tun. Deshalb freuen wir uns und ganz besonders ich mich, dass heute das Gesetz über die Einführung eines Mediations- und Gütestellengesetzes in den Landtag eingebracht wird. Wenn es dann in wenigen Monaten endgültig vom Landtag beschlossen wird, dann wird es das bislang erste und einzige Mediationsgesetz in ganz Deutschland sein. Darauf sind wir in aller Bescheidenheit ganz mächtig stolz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist auch sehr schlank. Es braucht nur zehn Paragrafen, um Mediatorinnen und Mediatoren anzuerkennen. Weitere elf Paragrafen regeln die Anerkennung von Gütestellen sowie das Erlöschen, die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung als Mediator oder Gütestelle.
Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf? - Über die gerichtliche Mediation haben wir in den vergangenen Jahren schon sehr viel Gutes gehört. Wir wollen mit diesem Gesetz die außergerichtliche Streitbeilegung und die Streitkultur in der Gesellschaft nachhaltig fördern. Wenn Konfliktparteien zum Gericht gehen, dann erhalten sie am Ende der Verhandlung in der Regel ein Urteil, mit dem die beiden Parteien mehr oder weniger gut leben können. Die Mediation als Verfahren, das auf Konsens und Konfliktüberwindung angelegt ist, kann aber in vielen Fällen besser zu einer dauerhaften und interessengerechten Beendigung des Streites führen.
Die Mediation - das ist Lateinisch und bedeutet „Vermittlung“ - ist eine gute Methode, Konflikte zu bearbeiten. Sie basiert auf dem freiwilligen Entschluss der Konfliktparteien, miteinander zu kooperieren und mit professioneller Unterstützung einer Mediatorin oder eines Mediators Lösungen für ihre Probleme zu finden. Statt auf Positionen zu beharren, sollen die Konfliktparteien miteinander reden und sich auf Interessen besinnen.
Ein Bürger aus meinem Wahlkreis hat das gestern Abend so formuliert: Bei Problemen gilt für jeden, offen über alles zu reden. - In meinem früheren Beruf pflegte meine Chefin sich die Argumente von
miteinander streitenden Kollegen anzuhören, bis sie dann nach einiger Zeit ihre Hand unter ihren Schreibtisch streckte, einen farbigen Zettel hervorholte und uns dann vorlas, was auf diesem Zettel stand. Dort stand: Wir diskutieren hier nicht über Probleme, sondern über Lösungen. - Nach einiger Zeit musste meine Chefin ihren Zettel gar nicht mehr herausholen, weil sich die Streitkultur in der Abteilung geändert hatte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so könnte sich das auch bei der Mediation in Niedersachsen entwickeln. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf leisten wir einen entscheidenden Beitrag dazu, die Mediation landesweit bekannt zu machen, und weisen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes darauf hin, dass Konflikte auf diesem Weg schneller und kostengünstiger abgewickelt werden können.
Das spart nicht nur Geld; das schont in vielen Fällen auch die Nerven der Beteiligten.
Der Erfolg der außergerichtlichen Streitbeilegung steht und fällt aber mit der Qualität der Mediation. Unser Gesetzentwurf legt daher Standards für den Rahmen und die Qualität der Mediation in Niedersachsen fest.
Bislang stehen die Bürgerinnen und Bürger der Mediation leider abwartend und skeptisch gegenüber. Über Grundlagen, Anwendungsfelder und Abläufe von Mediation sind sie nur unzureichend informiert. Ohne Information kann aber auf der anderen Seite auch der Eindruck entstehen, dass die Mediation in der Lage sei, wahre Wunderdinge zu bewirken. Deshalb schützt der Ihnen jetzt vorliegende Gesetzentwurf die potenziellen Parteien einer Mediation und gewährleistet gleichzeitig den freien und fairen Wettbewerb unter Mediatorinnen und Mediatoren.
Mediatorinnen und Mediatoren, die fachlich qualifiziert sind, die Mediation als dauerhafte Tätigkeit ausüben, die eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Vermögensschäden abschließen und die ihren ständigen Berufssitz in Niedersachsen haben, können zukünftig auf Antrag die Bezeichnung „Staatlich anerkannte Mediatorin“ oder „Staatlich anerkannter Mediator“ führen. Die fachliche Qualifikation wird dabei über ein abgeschlossenes Studium, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation sowie zusätzlich eine entsprechende Mediationsausbil
dung erworben. Nach unserer Vorstellung umfasst die Ausbildung mindestens 150 Zeitstunden, die sich, um es einfach auszudrücken, in 120 Stunden Theorie und 30 Stunden Praxis unterteilen.
Inhalt der Ausbildung zum Mediator werden der Verfahrensablauf der Mediation, die Methoden und Phasen, die Kommunikation, die Anwendungsgebiete, die Konfliktanalyse und Konflikttheorie, die Rolle des Rechts in der Mediation sowie Selbsterfahrung und Selbstreflexion des zukünftigen Mediators sein. Am Ende der Ausbildung steht ein Abschluss mit mindestens zwei schriftlich dokumentierten Mediationsfällen und einer mündlichen Prüfung.
Bei den dargelegten Anforderungen an eine Ausbildung handelt es sich bewusst um Mindestanforderungen. Die Ausbildung wird nicht in allen Einzelheiten vorgeschrieben, um die Entwicklung und Weiterentwicklung der Mediation zu fördern. Mit diesem Gesetz legen wir nur die Rahmenbedingungen fest, unter denen Mediation in Niedersachsen ausgeübt werden kann.
Schon bei der Richterausbildung im Rahmen des Projekts „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ wurde festgestellt, dass ein fortdauernder Lernprozess wichtig ist. Deshalb haben sich anerkannte Mediatorinnen und Mediatoren angemessen fortzubilden. Das muss mindestens im Umfang von 50 Stunden innerhalb von fünf Jahren erfolgen und ist der für die Anerkennung zuständigen Behörde unaufgefordert nachzuweisen. Damit stellen wir sicher, dass die Qualität der Mediation auch zukünftig auf einem hohen Niveau bleibt.
Die Aufgabe der Anerkennung von Mediatorinnen und Mediatoren wird dem Oberlandesgericht Braunschweig zugewiesen. Das OLG wird die Aufgabe haben, die Anerkennung sowie die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung als Mediatorin oder Mediator zu überwachen. Darüber hinaus führt das OLG Braunschweig eine Liste, in die die staatlich anerkannten Mediatorinnen und Mediatoren eingetragen werden. Obwohl der Eintrag in eine Liste keine Voraussetzung für die Berufsausübung als Mediator ist, wird sich nach meiner festen Überzeugung über kurz oder lang die Auswahl von Mediatoren auf der Basis dieser Liste vollziehen. Bürgerinnen und Bürger können sich mithilfe dieser Liste zukünftig schnell und einfach über das Internet über Mediatoren in ihrer Umgebung informieren. Über fachliche Tätigkeitsschwerpunkte von Mediatorinnen und Mediatoren,
die ebenfalls in diese Liste eingetragen werden, können sich Bürgerinnen und Bürger den Mediator nach Maß suchen.
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf wird zusätzlich die Anerkennung von Gütestellen nach der Zivilprozessordnung geregelt. Die Details finden Sie in kurzer und prägnanter Form in unserem Gesetzentwurf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der heutige Tag wird als ein erster Meilenstein in die Geschichte der Mediation in Niedersachsen eingehen, als ein erster Meilenstein deshalb, weil im Rahmen der Verabschiedung dieses Gesetzes in wenigen Monaten ein weiterer Meilenstein folgen wird.
Dieser erste Meilenstein erfüllt uns schon deshalb mit Stolz, weil wir bundesweit als erstes Land einen großen Schritt in Sachen außergerichtlicher Mediation gehen. Damit bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in diesem Land zukünftig einen qualitativ äußerst hochwertigen Weg, um Konflikte zu klären. Die Mediation kann einen großen Beitrag dazu leisten, die Gerichte zu entlasten.
Lassen Sie uns den vorliegenden Gesetzentwurf in den kommenden Wochen in den Ausschüssen beraten und in der zweiten Lesung dann hier im Landtag verabschieden. Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, lade ich Sie heute schon ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der griechische Dichter und Tragödienschreiber Euripides hat einmal gesagt: Wenn zwei sich streiten, ist der, der dem Zornigen widerspricht, der Weisere. - Er wird sich selbst daran gehalten haben; denn er ist, obwohl er vor Christi Geburt gelebt hat, knapp 80 Jahre alt geworden. Ich weiß nicht, ob Euripides Formen unserer heutigen Mediation schon gekannt hat. Ich glaube es nicht. In einer Atmosphäre von Zorn kann Mediation nicht gedeihen. Mediation braucht für ein gutes Ergebnis eine professionelle Unterstützung, aber auch den festen Willen der Konfliktparteien, gemeinsam nach Lösungen für den Konflikt oder Streit zu suchen. Das Schönste am Streit ist aber nach wie vor die Versöhnung. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, es wird häufig davon gesprochen, dass die Stadtstaaten Vorbilder für integrierte Schulsysteme seien. Halten Sie die Vorteile, die man dort nennt, auch für auf ein Flächenland wie Niedersachsen übertragbar?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast wäre man geneigt, beim Titel des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an Sylvester oder Karneval zu denken. Das Wortspiel, das ich mir aufgeschrieben habe, hatte gestern aber schon der Kollege Bartling erwähnt. Deshalb will ich Ihnen, Herr Klein, anhand von zehn Punkten ganz sachlich und völlig ideologiefrei aufzeigen, dass Sie mit Ihrem Antrag auf dem Holzweg sind.
Herr Klein, Ihr Antrag ist unlogisch, unschlüssig und in sich widersprechend.
Aber alles der Reihe nach:
Erster Punkt. Sie, Herr Klein, wollen in der ersten Achse der EU-Förderung die betriebliche Investitionsförderung vorrangig auf den Verbraucher- und Umweltschutz sowie die artgerechte Tierhaltung beschränken. „Na bravo!“ möchte man da rufen. Sie haben aber schon innerhalb dieser drei von Ihnen gewählten Begriffe einen unwahrscheinlich hohen Zielkonflikt. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Natürlich sieht es schön aus - ich mag das auch sehr -, wenn die Hühner im Freien herumlaufen können. Aber geht das immer automatisch konform mit dem höchstmöglichen Schutz des Verbrauchers? - Erinnern Sie, Herr Klein, sich noch an die unterschiedliche Dioxinbelastung von Eiern aus Freilandhaltung und von Eiern von Hühnern, die unter Dach gehalten werden? - Denken Sie einmal darüber nach!
Zweiter Punkt. Sie, Herr Klein, behaupten, dass die EU-Agrarreform mit den entkoppelten Direktzahlungen der Landwirtschaft schon eine deutliche Wettbewerbsstärkung verschafft habe, die realisiert werden müsse. Ich frage Sie, Herr Klein: Haben die Landwirte diese Stärkung schon erhalten, oder kommt sie noch? Oder wollen Sie den Landwirten mit Geld aus Europa erklären, wie gut es ihnen eigentlich geht? - Fragen Sie nur einmal die Milchbauern. Die werden Ihnen das schon klar machen.
Dritter Punkt. Herr Klein, Sie behaupten, dass es quasi unsittlich sei, Wachstum zu fördern, weil damit Ihrer Einschätzung nach nur Mitnahmeeffekte produziert werden. Ich bin froh, Herr Klein, dass unsere Landwirte in Niedersachsen in den vergangenen Jahren die Wachstumschancen, die sich ihnen geboten haben, ergriffen haben, wodurch sie deutlich vorangekommen sind. Wenn das mit Geld aus Europa gefördert worden ist, dann war das richtig. Denn wo der Landwirt stirbt, da stirbt der ländliche Raum, und wo der ländliche Raum nicht mehr funktioniert, brauchen Sie, Herr Klein, dann auch nichts mehr zu fördern.
Vierter Punkt. Ähnlich verschroben, Herr Klein, ist Ihre Förderung der Qualifizierung der Unternehmer für das ökonomische und ökologische Betriebsmanagement. Dort brauchen wir nach Auffassung unserer Fraktion keinen Schwerpunkt zu bilden. Denn wer heute, im Jahr 2006, noch nicht weiß, wie Betriebsmanagement funktioniert, der sollte es vielleicht außerhalb der Landwirtschaft probieren, nicht aber auf Fördermittel setzen, damit er klarkommt.
Fünfter Punkt. Herr Klein, besonders stolz - das hat Herr Oetjen bereits erwähnt - bin ich für meine Fraktion auf das äußerst umfangreiche Programm des ländlichen Wegebaus. Damit sind in meiner Heimat und anderswo in Niedersachsen viele Straßen auf einen guten Stand gebracht worden, von denen die Landwirte profitieren und die auch sehr gern von Fahrradtouristen genutzt werden. Bei Ihnen, Herr Klein, kommt mir das aber vor wie mit der Henne und dem Ei: Muss ich immer erst den Fahrradtouristen nachweisen, damit ich die Straßen für die Menschen in Ordnung halten kann, die durch ihre Tätigkeit als Landwirte dafür sorgen, dass der ländliche Raum so schön ist, dass man dort auch gern Fahrrad fährt? - Anders herum, Herr Klein, wird daraus ein Schuh.
Sechster Punkt. Sie wollen in Ihrem Antrag die Förderung der Verarbeitung und der Vermarktung auf die Entwicklung neuer Produkte und innovative Vermarktungsstrategien in regionalem Maßstab beschränken. Was immer das auch sein mag, Herr Kollege Klein, wann wollen Sie denn mit der Förderung von neuen Produkten anfangen? Wenn jemand eine Idee hat, wenn die Idee einschlägt, oder wenn sich das Produkt schon gut verkauft? Ich meine, Sie laufen gerade bei diesem Punkt Gefahr, sehr viel Geld zu versenken.
Siebter Punkt. Heftig widersprechen möchte ich Ihnen, Herr Klein, wenn Sie fordern, Flurneuordnungsverfahren nicht mehr mit EU-Mitteln zu fördern. Mit dieser Forderung liegen Sie völlig falsch. Gerade im ländlichen Raum sind Flurneuordnungsverfahren oftmals ein hervorragendes Mittel, um die Interessen von Landwirten und Unternehmern unter einen Hut zu bringen. Die Förderung von Flurneuordnungsverfahren ist oftmals direkt - auf diesem Gebiet passiert auch schon sehr viel mit dem Ansiedlungserfolg für Wirtschaftsbetriebe oder touristischen Zentren verbunden.
Das heißt, wer Flurneuordnung fördert, der fördert auch die Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum.
Achter Punkt. Für geradezu widersinnig, Herr Klein, halte ich Ihre Forderung, die Förderung des biologischen Landbaus zu erhöhen, um die aktuelle Beratungsqualität zu sichern und - man höre jetzt bitte sehr genau zu! - um die niedersächsische Produktion der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Biolebensmitteln anzupassen.
Wenn die Produktion von Bioprodukten in Niedersachsen zu niedrig ist, Frau Stief-Kreihe, dann gibt es da draußen also einen Markt
- hören Sie doch einmal zu! -, der geradezu begierig auf Produkte aus Niedersachsen wartet, diese aber anscheinend aus Niedersachsen nicht be
kommt. Mit Subventionen - Herr Klein, das haben Sie doch auch in der Schule gelernt - soll man Dinge fördern, die noch keinen Markt haben. Nach Ihrem Antrag soll aber genau das Gegenteil der Fall sein.
Womit, Herr Klein, wollen Sie Ihre Förderung begründen? - Das, was Sie vorhaben, regelt meiner Meinung nach der Markt selbst; denn der Markt schafft Anreize für die Produzenten, in die Produktion einzusteigen. Das ist das kleine Einmaleins der Wirtschaftslehre.
Herr Klein, das werden Sie mir wahrscheinlich nicht abnehmen, weil Sie die Mitglieder der CDUFraktion immer so in eine Schublade packen, wie es auch Frau Stief-Kreihe macht. Aber ich selbst bin ein ganz großer Fan von Bioprodukten. Was Sie hier jedoch fordern - ich weiß, dass man das nicht direkt miteinander vergleichen kann -, kommt mir quasi so vor, als wollten Sie bei hohen Schweinepreisen ein Marktanreizprogramm auflegen.
Neunter Punkt. Wenn Sie fordern, die Zuschüsse für die umweltgerechte Gülleausbringung in den kommenden drei Jahren drastisch zu senken, dann fragt sich der geneigte Leser Ihres Antrages, warum gerade Sie, Herr Kollege Klein, sich dafür aussprechen, dass die Gülle zukünftig nicht mehr umweltgerecht, sondern anders - ich hoffe nicht, umweltschädlich - ausgebracht werden soll. Das traue ich Ihnen nicht zu. Darüber sollten Sie noch einmal nachdenken.
Zehnter und letzter Punkt. Haben Sie einmal ausgerechnet, was es kosten würde, Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum auf die investive Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu konzentrieren? - Bei meinem Kollegen Clemens Große Macke gibt es den Löninger Mühlenbach. Wenn man den auf einer Länge von 20 km nach den Ideen der Wasserrahmenrichtlinie ausbauen würde, dann würde das insgesamt - hören Sie gut zu!
ca. 20 bis 40 Millionen Euro kosten. Von diesen Gewässern gibt es laut Umweltbericht des Umweltministeriums 2006 - Seite 75 - in Niedersachsen 16 000 km Gewässerstrecke. Wenn Sie dort etwas machen wollen, Herr Klein, dann bräuchten Sie - das rechne ich Ihnen gerne vor - den 800fachen Betrag. Das wären insgesamt 16 bis 32 Milliarden Euro. Dieses Beispiel zeigt wohl sehr gut, dass die Wasserrahmenrichtlinie uns teuer zu stehen kommen kann und mit welchen Zahlen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gerne herumhantiert.
Ich komme zum Schluss. Wir können, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute sehr stolz darauf sein, was hier in Niedersachsen mit den Mitteln aus Europa passiert ist. Nach den Jahren 2007 bis 2013, in denen wir von einer besonders hohen Förderung profitieren, können wir 2013 - das sind dann die Abgeordneten der übernächsten Wahlperiode - stolz auf das sein, was mit den Programmen, die unser Minister vorgelegt hat, erreicht worden sein wird. Wenn man auf erfolgreicher Fahrt ist, Herr Kollege Klein, dann reißt man das Steuer nicht automatisch herum und gibt bewährte Sachen auf. Das sollten auch Sie wissen.
Wenn Sie, Herr Kollege Klein - diese Anlehnung an den „90. Geburtstag“ sei mir zum Schluss gestattet -, im Rahmen Ihres Antrages quasi als grüne ältere Miss Sophie fragen: „The same procedure as every year, James?“, dann antworten wir Ihnen wie Butler James: „I’ll do my very best“, wie wir das in Niedersachsen schon seit drei Jahren machen, zum Wohle der Menschen, die hier wohnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und gute Nacht, Miss Sophie.
Herr Minister, Sie sprachen vorhin von anderen Maßnahmen, die Ihr Ministerium im Bereich des Biolandbaus fördert. Können Sie uns weitere Beispiele nennen?
Nach dem sogenannten Gammelfleischskandal im November 2005 sind Presseberichten zufolge erneut größere Mengen überlagerten Fleisches bei drei bayerischen Betrieben gefunden worden. Von
einem dieser Betriebe, einem Münchener Händler, sind unter anderem auch drei Betriebe in Niedersachsen beliefert worden.
Die betreffenden Vorgänge haben in der Öffentlichkeit erhebliche Unruhe erzeugt und erneut eine politische Diskussion über die Qualität der amtlichen Lebensmittelkontrolle und der dabei gegebenen Zuständigkeit der Länder ausgelöst, die am 7. September 2006 eine Sondersitzung der Verbraucherschutzministerkonferenz zur Folge hatte.
Daher fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, als sie von den Lieferungen der Münchener Firma nach Niedersachsen erfahren hat? Welche ergänzenden Maßnahmen zur Überwachung des Fleischhandels hat die Landesregierung seit November 2005 getroffen?
2. Welche Vor- oder Nachteile hätte aus der Sicht der Landesregierung eine Erweiterung der Bundeskompetenz bei der Lebensmittelkontrolle, insbesondere hinsichtlich der erneut diskutierten Einrichtung einer für das gesamte Bundesgebiet zuständigen Einsatzgruppe und einer regelmäßigen Vor-Ort-Überprüfung der Länder?
3. Hält die Landesregierung nach den negativen Erfahrungen im Fleischhandel die Einführung eines Sachkundenachweises vor der Aufnahme einer solchen Tätigkeit sowie erweiterte Möglichkeiten für die Verhängung von Berufsverboten für erforderlich?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den heimischen Obst-, Gemüse- und Gartenbaubetrieben und auf sonstigen landwirtschaftlichen Betrieben besteht alljährlich ein großer Bedarf an Saisonarbeitskräften. Bisher sind hier insbesondere polnische Erntehelfer beschäftigt gewesen, die mitunter seit Jahren in denselben Betrieben gearbeitet haben.
Die im Dezember letzten Jahres verabschiedete Eckpunkteregelung zum Einsatz von Saisonarbeitskräften hatte vorgesehen, in diesem Jahr die Vermittlung von mittel- und osteuropäischen Saisonarbeitskräften in Höhe von 80 % auf der Basis des Arbeitskräftebedarfs des Jahres 2005 zuzulassen. Der zusätzliche Bedarf sollte mit Arbeitskräften aus dem Inland abgedeckt werden, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Das Anwerben inländischer Arbeitskräfte und die Maßnahmen zur Qualifikation entwickelten sich zunächst vielversprechend.
Nach einer jüngsten Umfrage des Deutschen Bauernverbandes hat sich die Eckpunkteregelung zum Einsatz ausländischer Saisonarbeitskräfte nicht bewährt. Den Ergebnissen der Umfrage zufolge haben die Agenturen für Arbeit zwar erhebliche Anstrengungen unternommen, um den landwirtschaftlichen Betrieben eine ausreichende Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Von den Bewerbern erschien aber nur etwa die Hälfte zu einem Vorstellungsgespräch. Rund ein Viertel der vermittelten Bewerber erhielt einen Arbeitsvertrag, wovon die Hälfte die Arbeit bereits innerhalb einer Woche beendete.
Reaktionen der landwirtschaftlichen Arbeitgeberbetriebe darauf sind die Reduzierung der Anbauflächen, was dem Abbau von Dauerarbeitsplätzen oder einer weiteren Mechanisierung der Arbeiten gleichkommt, oder ein „Nichternten“ der Anbauflächen.
Es ist zu befürchten, dass auch für die nächste Saison nicht genügend heimische Arbeitssuchende zur Verfügung stehen werden. Ohne den Ein
satz von Saisonarbeitskräften kann die Arbeit in den Betrieben aber nicht bewältigt werden.
Daher fragen wir die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie die Ergebnisse der Umfrage des Deutschen Bauernverbandes?
2. Welche Nachbesserungen bei der Eckpunkteregelung zum Einsatz osteuropäischer Saisonarbeitskräfte hält die Landesregierung für möglich und notwendig?
3. Was unternimmt die Landesregierung gemeinsam mit den Arbeitsagenturen, damit im nächsten Jahr eine ausreichende Anzahl inländischer Arbeitskräfte unseren heimischen Betrieben der Agrarwirtschaft zur Verfügung steht und die Ernte 2007 ordnungsgemäß und rechtzeitig eingebracht werden kann?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Politik kann in diesen Zeiten nicht für Wunder sorgen, aber die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens haben ein Anrecht darauf, dass Politiker auf allen Ebenen ihre Arbeit tun, damit die Menschen eine Perspektive bekommen.
Sie werden sich fragen, was das mit Schweinen zu tun hat. - Eine ganze Menge! In Niedersachsen gab es am Ende des Jahres 2003 insgesamt 7,7 Millionen Schweine und 18 000 Schweinehalter. Vor 15 Jahren, also im Jahre 1990, gab es übrigens noch über 50 000 Betriebe, die sich mit der Schweinehaltung beschäftigt haben. Jedes Jahr geben weitere Schweinehalter auf, weil die Agrarpolitik in Deutschland die Chancen der Globalisierung nicht nutzt. In Deutschland haben wir beim Schweinefleisch einen Versorgungsgrad oberhalb von 90 %. Wachstum und damit Wertschöpfung für den von allen Parteien geschätzten ländlichen Raum kann also nur über den Export stattfinden.
Doch so, wie man Schweine an ihrem Gang erkennen kann, so hatte auch die rot-grüne Agrarpolitik in den vergangenen Jahren ihre charakteristischen Merkmale. Sie war geprägt von einer einseitigen ideologischen Ausrichtung und aktivem Nichtstun zum Schaden der Menschen in diesem Lande.
Meine Damen und Herren, in China leben 1,3 Milliarden Menschen, die sich mit zunehmendem Wohlstand und steigendem Einkommen nach höherwertigen Nahrungsmitteln wie Fleisch sehnen. Obwohl in China 46,3 % des weltweiten Schweinebestandes gehalten werden, kommt das Reich der Mitte schon heute nicht ohne Schweinefleischimporte aus, und dies, obwohl der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch an Schweinefleisch von 33 kg in chinesischen Städten und 19 kg auf dem Land noch deutlich unter dem weltweiten Durchschnitt liegt. Die chinesische Fleischvereinigung hält einen Anstieg um 20 kg pro Kopf in den kommenden Jahren durchaus für möglich. Das wären zusätzliche 26 Millionen t Schweinefleisch. Um Ihnen das einmal zu verdeutlichen: Wir in Niedersachsen produzieren pro Jahr gerade einmal ca. 1 Million t Schweinefleisch.
Meine Damen und Herren, andere Länder nutzen ihre Chancen in diesem globalen Markt. Brasilien z. B. hat seine Schweinefleischexporte im ersten Halbjahr 2005 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2004 um 30,3 % erhöht. Großbritannien darf nach fast fünfjähriger Unterbrechung wieder lebende Schweine nach China liefern.
Der Markt wird deshalb als sehr interessant eingeschätzt, weil die Asiaten Nebenprodukte wie
Schweineschwänze, Schweinepfoten und auch Riblets abnehmen. Sollte das Exportieren von Schlachtnebenprodukten nach China gelingen, könnte sich nach Einschätzung von Experten daraus eine Wertsteigerung von 3 bis 5 Euro pro Mastschwein ergeben. Meine Damen und Herren, das ist für unsere Landwirte bares Geld. Bei 3,5 Millionen Mastschweinen in Niedersachsen und einer Mastdauer von knapp vier Monaten könnten allein auf diesem Weg 30 bis 50 Millionen Euro pro Jahr Wertschöpfung mehr für die Schweinehalter in Niedersachsen erzielt werden. Pro Schweinehalter reden wir also im Durchschnitt von 1 500 bis 3 000 Euro.
Warum - meine Damen und Herren, so werden Sie jetzt fragen - nutzen wir diese wirtschaftlichen Chancen nicht? Weil die Bundesrepublik Deutschland kein gültiges Abkommen im Bereich Veterinärwesen mit China geschlossen hat. Höchste Zeit also, das endlich zu tun! Aber obwohl die frühere Ministerin, die schon gar nicht mehr im Amt ist, vor über einem Jahr in China gewesen ist, hat man damals über dieses für die Landwirte, aber auch die Wirtschaft in Niedersachsen wichtige Thema wenig gesprochen und danach noch weniger daraus gemacht.
Andere Nationen machen uns vor, wie man es richtig macht. Australien ist gerade dabei, intensive Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit China zu führen. Meine Damen und Herren, wir müssen alles dafür tun, dass die Akzeptanz deutscher Fleischwaren wiederhergestellt wird. Gerade nach den vor einigen Jahren aufgetretenen Fällen von BSE und Klassischer Schweinepest ist das dringend erforderlich. Dass das geht, meine Damen und Herren, beweist die Öffnung der Ukraine für deutsches Schweinefleisch vor wenigen Tagen. Zwar war der Markt für deutsches Schweinefleisch in der Ukraine in den vergangenen Jahren mit 200 bis 700 t pro Jahr eher klein, aber umso betrüblicher ist es, dass es Brasilien im ersten Halbjahr 2005 geschafft hat, den Export in die Ukraine binnen Jahresfrist um knapp 90 % auf über 8 400 t zu steigern. Brasilien - meine Damen und Herren, das muss ich Ihnen nicht sagen - liegt weiter entfernt von der Ukraine als Deutschland.
Wir setzen uns aber nicht nur für ein Veterinärabkommen ein. Wir wollen auch, dass es einen fachlichen Austausch zwischen chinesischen Veterinären und den Behörden in Niedersachsen gibt. Da
mit können die partnerschaftliche Zusammenarbeit verbessert werden und das gegenseitige Vertrauen gesteigert werden, um den Absatzmarkt in China für unsere Schweinehalter zu öffnen. Was nützen uns die besten Haltungsbedingungen hier vor Ort, was nützt uns optimale Mast, wenn wir die Exportchancen für unser Schweinefleisch aus Niedersachsen nicht nutzen?
Ich bin froh, meine Damen und Herren, und ich verleihe dieser Freude auch Ausdruck, dass wir es in Berlin zukünftig mit einem Minister zu tun haben werden, der weiß, dass Geld genauso wenig vom Himmel fällt, wie der Strom aus der Steckdose kommt. Unser Antrag ist dort in guten Händen.
Stimmen Sie, meine Damen und Herren, diesem Antrag zu! Die Menschen in Niedersachsen werden es Ihnen danken.
Ich will aber auch ein paar Worte zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion verlieren. Um es gleich vorwegzunehmen, Frau Stief-Kreihe: Ich werde für meine Fraktion beantragen, diesen Antrag abzulehnen. Ich will Ihnen das auch begründen.
Es klingt schön, wenn Sie die Aktivitäten der Bundesregierung bei der Beseitigung tarifärer und nicht tarifärer Einfuhrhemmnisse loben. Das ist aber überhaupt nichts Neues und war bislang - das habe ich Ihnen vorhin erklärt - leider nicht von Erfolg gekrönt. Mit dem CMA-Gesetz loben Sie eine Bestimmung, die im kommenden Jahr ihr 30jähriges Bestehen feiert. Auch das ist also nichts Neues und hilft den Landwirten von heute überhaupt nicht. Und die Förderung von Präsentationen und Messebeteiligungen in China und Japan - insgesamt 17 in diesem Jahr - ist zwar nett gemeint. Aber was hilft die schönste Bademodenschau, wenn Sie das Schwimmbad nicht aufmachen? - Überhaupt nichts! Die frühere Bundesregierung hat auch hier den zweiten Schritt vor dem ersten getan.
Ganz besonders, meine Damen und Herren von der SPD, muss ich Ihnen widersprechen, wenn Sie behaupten - ich zitiere aus Ihrem Antrag -, „dass insbesondere in Ländern Osteuropas im Hinblick
auf die Tiergesundheit und bestehende Seuchengefahren von tierischen Produkten aus Deutschland Bedenken bestehen und deshalb den Abschluss von Veterinärbescheinigungen erschwert haben“. Wenn das ein wirklich stichhaltiger Grund wäre, dann frage ich mich, wie es denn Großbritannien gelungen ist, eine Öffnung des Schweinemarktes in China zu erwirken. Wir alle wissen doch, wie stark damals die britische Insel von Schweinepest und BSE betroffen war. Trotzdem haben die Briten etwas erreicht, worauf unsere Landwirte immer noch warten müssen.
Auch auf die Bekämpfung von Schweinepest bei Wildschweinen, meine Damen und Herren, müssen Sie die Landesregierung nicht besonders hinweisen. Das tut sie schon lange.
Nein, meine Damen und Herren von der SPDFraktion, auch wenn Sie in Ihren Änderungsantrag einige Forderungen der CDU-Fraktion übernommen haben, wollen Sie mit Ihrem Antrag doch nur von den eigenen Unzulänglichkeiten Ihrer jetzt zu Ende gehenden rot-grünen Koalitionszeit ablenken. Das können wir im Interesse der Bauern in Niedersachsen, aber auch der heimischen Wirtschaft nicht zulassen. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Beratung ist bereits die zweite Beratung zu diesem Punkt im Parlament. Wir haben uns mit diesem Antrag am 20. Mai hier beschäftigt. Die Beratung haben wir am 8. Juni im Ausschuss vertieft. Heute beraten wir nun abschließend über den Antrag. Ich will das Ergebnis der Beratung gleich vorwegnehmen. Wir werden den Antrag heute hier ablehnen. Ich will das auch mit der gebotenen Ausführlichkeit begründen.
Natürlich bedarf gerade der Betreuungsbereich unserer besonderen Aufmerksamkeit. Das liegt schon an den hohen Kosten, die die Betreuung im Justizhaushalt verursacht. Im Jahre 2004 lag der Ansatz für Entschädigungen nach dem Betreuungsgesetz bei 45 Millionen Euro. Für das Jahr 2005 musste der Ansatz auf 49,6 Millionen Euro erhöht werden. Für das Jahr 2006 sind im jetzt vorgelegten Haushaltsentwurf 52,2 Millionen Euro eingeplant worden. Damit sind die Betreuungskosten in drei Haushaltsjahren um über 20,4 % gestiegen. Das ist fast schon dramatisch. Das heißt für uns: Es macht Sinn, im Betreuungsbereich sehr genau auf die Kosten zu schauen. Dem wird Ihr Antrag, Herr Kollege Helberg, aber nicht gerecht.
Denn Ihr Antrag reißt die momentan vorhandene Einheitsentscheidung des Richters in Betreuungsangelegenheiten unnötig und kostenträchtig auseinander. Zurzeit ist es so, dass der zuständige Richter die Betreuung anordnet, den Betreuer auswählt und bestellt sowie auch für die Entlassung des Betreuers zuständig ist. Der Richter ist auch derjenige, der mit dem künftig unter Betreuung stehenden Bürger über die Anordnung der Betreuung und die Auswahl des Betreuers spricht. Wenn wir Ihrem Vorschlag folgen würden, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPDFraktion, würden wir alle Aufgaben bis auf die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung der Betreuung sowie die Festsetzung und Erweiterung der Aufgabenkreise auf den Rechtspfleger übertragen. Das sieht auf den ersten Blick nach Entlastung aus, sorgt aber in der Justiz und bei den betroffenen Bürgern für doppelten Aufwand. Lassen Sie mich das hier deutlich machen. Nach dem SPD-Antrag würde nämlich der Richter mit dem zukünftig unter Betreuung stehenden Bürger über die Anordnung der Betreuung sprechen, um dann den Fall an den Rechtspfleger abzugeben, der dann seinerseits den Betreuer aussuchen würde,
um dann wiederum mit dem unter Betreuung stehenden Bürger zu sprechen. Konnten Sie mir folgen? Wenn nicht, so ist das gar nicht schlimm. Ich wollte nur eines deutlich machen: Eine Kostenentlastung in der Justiz ist mit dem vorliegenden SPDAntrag nicht verbunden.
Auch der betroffene Bürger wird sich fragen, warum er es nacheinander gleich mit zwei Vertretern der Justiz zu tun hat. Wenn wir dem SPD-Antrag folgen würden, würden wir unnötig eine heute noch unbürokratische und damit kostengünstige Kette auseinander reißen und kostenträchtig verlängern.
Davon halten wir nichts. Ich habe Ihnen im Plenum im Mai dargelegt, dass auch die Praxis dies nicht will.
Wenn wir uns schon über Reformen unterhalten wollen, wäre es richtig gewesen, die Betreuungsangelegenheiten umfassend auf den Rechtspfleger zu übertragen. Das wäre dann gewissermaßen Service aus einer Hand gewesen. Damit, meine Damen und Herren von der SPD, hätte man Geld sparen können. Das wäre vernünftig gewesen, war im Deutschen Bundestag politisch aber leider nicht durchsetzbar, denn dort hat Rot-Grün leider immer noch eine rechnerische Mehrheit. Die politische Mehrheit ist ja weg.
Insofern geht es am kommenden Sonntag nicht nur darum, die zwei Kreuze an der richtigen Stelle zu machen, sondern auch darum, gute und sinnvolle Reformen gerade im Bereich der Justiz möglich zu machen.
Ihr Antrag, Herr Kollege Helberg, stammt aus einer Zeit, in der noch niemand von uns beiden an Bundestagswahlen gedacht hat. Er zeigt aber zu meiner großen Freude indirekt auf, wie wichtig ein Wechsel am kommenden Sonntag für uns in Niedersachsen ist,
damit gerade im Bereich der Justiz über Reformen nicht mehr nur länger geredet wird, sondern endlich auch gehandelt wird. Vorschläge für Reformen liegen reichlich auf dem Tisch. Dafür hat auch unsere Justizministerin Heister-Neumann gesorgt.
Ich freue mich immer, wenn ich laut herüberkomme. Dann können Sie mich auch verstehen.
Es kommt jetzt darauf an, dass Reformen umgesetzt werden, denn das ist gut für die Justiz und
damit besser für die Bürgerinnen und Bürger in unserem schönen Niedersachsen.
Nun zurück zu Ihrem Antrag. Herr Helberg, Sie fordern auch eine Stärkung zeitlich befristeter vorläufiger Betreuung, weil Sie befürchten, dass mit der Verlängerung der Überprüfungsfrist auf sieben Jahre mögliche Betreuerwechsel nur in den seltensten Fällen zum Tragen kämen. Ich möchte für uns betonen, dass Betreuungsanordnungen jederzeit überprüfbar sind und wir deshalb keinen Sinn darin sehen, die als Ausnahme vorgesehene zeitlich befristete vorläufige Betreuung zur Regel zu machen.
Auf Ihre Forderung, Herr Helberg, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verstärkt auf Vorsorgevollmachten hinzuweisen, bin ich hier im Plenum schon im Mai umfassend eingegangen. Dass Sie das heute nicht mehr erwähnt haben, zeigt, dass wir vernünftige Antworten gegeben haben. Wir sind der festen Überzeugung, dass in diesem Bereich auch schon im vorpolitischen Raum sehr viel getan wird. Insofern bedarf es dazu keines Entschließungsantrages.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Wer Kosten sparen möchte, muss im Sinne einer einheitlichen und zugleich zweckmäßigen Wahrnehmung der Betreuungsaufgaben an der bisherigen Aufgabenverteilung festhalten. Wer Reformen umsetzen möchte, der muss am Sonntag dafür sorgen, dass Union und FDP in Berlin eine Mehrheit bekommen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Reformen und die Diskussionen über Reformen sind für die Politik ein ständiger Begleiter. Ganz egal, ob Reformen aufgrund finanzieller Veränderungen oder veränderter Lebensbedingungen erforderlich sind, ist es gut, wenn wir hier im Parlament Reformprozesse in Gang bringen; denn dies ist unsere Aufgabe, und dafür haben uns die Menschen gewählt. Ich bin deshalb Ihnen, Herr Helberg, und Ihrer Fraktion dankbar dafür, dass Sie mit Ihrem Antrag Bereitschaft zu Reformen erkennen lassen und bereit sind, eigene Ideen einzubringen.
Die Reform der Justiz ist ja kein neues Thema. Parteiübergreifend wird seit vielen Monaten auf Landes- und Bundesebene, im Bundestag, im Bundesrat und in Länderparlamenten über dieses Thema gesprochen. Unsere Justizministerin, Frau Heister-Neumann, hat im letzten Jahr einen bundesweit beachteten Vorschlag einer Expertengruppe zur Justizreform vorgestellt, der viele wichtige Ansätze enthält. Wir in Niedersachsen stellen uns den Aufgaben der Zukunft. Das gilt auch für den Bereich der Justiz.
Nun aber zurück zu Ihrem Antrag, der sich mit den Themen Betreuung und Vorsorgevollmacht beschäftigt. Ich stimme Ihnen zu, dass es gerade im Bereich der Betreuung dringend einer umfassenden Reform bedarf. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe:
Erstens. Seit Jahren steigen die Kosten im Betreuungsbereich mit unvermindert hoher Geschwindigkeit. Im Jahr 2004 lag der Haushaltsansatz für Entschädigungen nach dem Betreuungsgesetz bei 45 Millionen Euro. Für das Jahr 2005 sind sogar 49,6 Millionen Euro veranschlagt worden.
Zweitens. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung wird ebenfalls zu einem weiteren Anstieg der Betreuungen führen. Allein in meiner Heimatgemeinde wird sich die Zahl der Menschen über 80 Jahre bis zum Jahr 2020 mehr als verdoppeln. Betreuungen sind zwar nicht immer zwangsläufig vom Alter des Betreuten abhängig, aber naturgemäß steigt mit dem Alter der Bürgerinnen und Bürger die Wahrscheinlichkeit einer Betreuung.
Der von Ihnen, Herr Helberg, gemachte Vorschlag klingt auf den ersten Blick nicht unsympathisch. Man nehme die Bereiche Auswahl, Bestellung und Entlassung eines Betreuers, entlaste die im Vergleich zu den Rechtspflegern höher bezahlten Richter von diesen Aufgaben, übertrage die Aufgaben auf die im Vergleich zu den Richtern nicht ganz so hoch bezahlten Rechtspfleger - und fertig ist die Binnenreform der Justiz. - So einfach geht das aber nicht.
Ich habe im Vorfeld meiner heutigen Rede mit Bediensteten meines örtlichen Amtsgerichts gesprochen. Als Sparkassenbetriebswirt und Nichtjurist habe ich die Vertreter des Gerichtes gefragt: Was haltet ihr von diesem Vorschlag? - Die Antwort lautete - das ist für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, sicherlich ernüchternd -: Nichts. - Die von Ihnen vorgeschlagene Öffnungsklausel ist nur eine abgespeckte Variante von dem, was im Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz anfänglich geplant war. Ursprünglich sollten Betreuungsangelegenheiten umfassend auf die Rechtspfleger übertragen werden. Das wäre vernünftig gewesen, war aber im Bundestag politisch leider nicht durchsetzbar.
Durch Ihren Vorschlag würde die momentan vorhandene Einheitsentscheidung des Richters in Betreuungsangelegenheiten unnötig und kosten
trächtig auseinander gerissen. Bei Ihrem Vorschlag müssten sich sowohl der Richter als auch der Rechtspfleger mit einem Betreuungsvorgang beschäftigen. Nach Ihrem Vorschlag müsste der Richter weiterhin die Betreuung anordnen und der Rechtspfleger den Betreuer auswählen. Bei beiden Vorgängen müsste außerdem der Betreute jeweils von beiden Vertretern der Justiz angehört werden. Eine unbürokratische und kostengünstige Bearbeitungskette sieht anders aus. Ich will das einmal ganz einfach und klar ausdrücken: Je mehr Personen eine Akte anfassen müssen, desto teurer wird das für den Staat.
Wenn Sie, Herr Helberg, das ganzheitlich betrachten, werden Sie zwangsläufig zu dem gleichen Ergebnis kommen. Im Rechtsausschuss wird noch Gelegenheit sein, die Argumente zu vertiefen.
Das gilt übrigens auch für Ihren Vorschlag, zeitlich befristete vorläufige Betreuungen zu stärken. Diese Form der Betreuung sollte den absoluten Ausnahmefall darstellen und nicht die Regel. Mit der von Ihnen geforderten Stärkung würden wir das eindeutig unterlaufen.
Ich will aber nicht nur kritisieren. Ihr Hinweis auf die Vorsorgevollmachten ist sehr wichtig. Je mehr Menschen in Niedersachsen ihre Zukunft durch eine Vorsorgevollmacht absichern, umso weniger Menschen brauchen zukünftig eine Betreuung. Die Vorsorgevollmacht ist eine gute, sinnvolle und vor allem kostengünstige Alternative zu einer Betreuung. Unsere Landesregierung hat das schon sehr früh erkannt und kräftig für Vorsorgevollmachten geworben. Dafür sind wir der Landesregierung und vor allem Frau Ministerin Heister-Neumann sehr dankbar.
Meine Damen und Herren, der engagierte Einsatz der Justizministerin hat dazu geführt, dass das Ministerium bis heute annähernd 113 000 Exemplare dieser Vollmacht auf Anforderung per Post an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen versandt hat. In dieser Zahl sind die Vorsorgevollmachten nicht enthalten, die von Benutzern des Internets direkt aus dem Internet abgerufen und heruntergeladen wurden. Dann kommt sicherlich noch ein Mehrfaches dazu.
Auch die Amtsgerichte vor Ort arbeiten kräftig mit. Nach meinen Informationen weisen sie die Bürgerinnen und Bürger im Land kräftig auf die Nutzung von Vorsorgevollmachten hin. Viele Gerichte bieten darüber hinaus eine kostenfreie Verwahrung von Vorsorgevollmachten an. Es wird also schon sehr viel getan - und das in allen Bereichen des Landes.
Dieses nach unserer Einschätzung sehr starke Engagement noch weiter zu verstärken, Herr Helberg, ist sicherlich eine ehrenwerte Forderung, aber ob sie wirklich erforderlich ist, möchte ich doch infrage stellen. Halten wir es doch mit John F. Kennedy: Fordern wir nicht, dass der Staat mehr tut, sondern erklären wir, dass auch wir mehr tun wollen.
Broschüren und Formulare sind gedruckt oder stehen im Internet bereit. Was hindert uns Abgeordnete daran, bei unseren Gesprächen, Veranstaltungen, Auftritten und Reden über das Thema Vorsorgevollmacht zu sprechen? - Das sollten nicht nur die Rechtspolitiker, sondern alle 183 Parlamentarier des Landes tun.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen:
Erstens. Reformen im Bereich der Justiz sind wichtig und erforderlich.
Zweitens. Nicht überall, wo „Reform“ draufsteht, ist auch wirklich Reform drin.
Drittens. Vorsorgevollmachten sind eine sinnvolle Alternative zu den Betreuungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger im Land als auch für das Land Niedersachsen.
Ich freue mich auf eine Vertiefung der Argumente im Ausschuss und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, wie stellen Sie sicher, dass die fachliche Qualität der Richter auch in Zukunft gewährleistet wird?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte gedacht, es ginge um das Thema „Schlichten statt richten“.
Zum Schlichten ist immer eine Atmosphäre erforderlich, in der man sich gegenseitig akzeptiert und auch versteht. Das, was Sie gerade gemacht haben, Frau Bockmann, trägt nicht dazu bei, dass wir eine Atmosphäre haben, in der man von Schlichten reden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die CDU-Landtagsfraktion spricht sich für eine Stärkung der außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen aus. Das ist für alle im Streitverfahren beteiligten Personen sinnvoll; denn es ist ein kostengünstiges Verfahren. Aber gerade weil es kostengünstig ist und das Land schon seit vielen Jahren finanziell am Ende ist, ist es für uns, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, unverständlich, warum solch ein Schlichtungsgesetz von Ihnen nicht schon unmittelbar im Jahr 2000 verabschiedet worden ist. Diese Möglichkeit hätten Sie gehabt; denn die rahmenrechtlichen Bedingungen waren damals vorhanden. Sie haben das aber nicht getan. Schade um das Geld, das wir in diesen vier Jahren hätten sparen können.
Trotzdem - das will ich nicht verhehlen - löst Ihr Antrag bei mir natürlich klammheimliche Freude aus, zeigt er doch, dass Sie uns zutrauen, solch ein Schlichtungsgesetz umzusetzen. Was Sie alleine nicht geschafft haben, soll jetzt mit unserer
Hilfe Wirklichkeit werden. Damit haben wir auch grundsätzlich kein Problem.
Wir sind aber als CDU-Landtagsfraktion der festen Überzeugung, dass Qualität vor Geschwindigkeit kommt.
Deswegen halten wir es für außerordentlich sinnvoll, dass die Erfahrungsberichte aus den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und NordrheinWestfalen in unser Gesetz mit einfließen können. Dort sind diese Gesetze wissenschaftlich begleitet worden, und wir werden in Kürze erfahren, wo man noch etwas verbessern kann. Diese Berichte, Frau Bockmann - das wissen auch Sie -, sollen im Sommer vorgelegt werden, und der Sommer hat kalendarisch in dieser Woche begonnen. Ich kann, ehrlich gesagt, nicht verstehen, warum Sie diese Erfahrungen nicht abwarten wollen. Ich kann auch Ihre Eile nicht verstehen. Denn durch das, was wir jetzt machen, indem wir darauf warten, welche Erfahrungen andere Länder gemacht haben, wird sich das Ganze maximal um zwei bis drei Monate verzögern. Sie aber haben dafür gesorgt, dass solch ein Gesetz, obwohl Sie im Jahr 2000 die Mehrheit hatten, nicht schon längst in Niedersachsen eingeführt worden ist.
Ich sage Ihnen auch noch eines ganz deutlich: Qualität, gerade auch bei Gesetzen, sind wir den Menschen im Lande Niedersachsen schuldig. Halten Sie es für sinnvoll, wenn wir jetzt, ganz kurz vor den Erfahrungsberichten anderer Bundesländer, ein Gesetz auf den Weg bringen, das wir dann wenig später nachbessern müssen? Wir halten das nicht für sinnvoll.
Wenn wir so etwas vorschlagen, dann machen wir das qualitativ so gut, dass wir auf Nachbesserungen nach Möglichkeit nicht angewiesen sind.
Eile mit Weile, Frau Bockmann - das macht auch bei dem Schlichtungsgesetz Sinn. Ich sage Ihnen das nicht nur aus dem Bauch heraus, sondern ich kann Ihnen das auch belegen. Im Heft Nr. 18 der Neuen Juristischen Wochenschrift, Ausgabe April
2004, heißt es zu den Erfahrungen mit der außergerichtlichen Streitbeilegung:
„Die obligatorische Streitschlichtung stellt einen Versuch des Gesetzgebers dar, Rechtsstreitigkeiten außerhalb des klassischen Instanzenzugs zu erledigen. Sie wird, wie die Flucht in den Mahnbescheid zeigt, weitgehend nicht angenommen. Dort, wo sie durchgeführt wird, führt sie zu zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand, der durch die geringe Anzahl erfolgreicher Schlichtungen nicht aufgewogen wird. Ein nennenswerter Entlastungseffekt... ist mit ihr ebenfalls nicht verbunden.“
Meine Damen und Herren hier im hohen Hause, klarer geht es doch nicht. Lassen Sie mich deshalb zusammenfassen.
Wir sind inhaltlich bei Ihnen. Wir sind auch für die außergerichtliche Streitbeilegung. Bei uns geht Qualität vor Geschwindigkeit. Deswegen wollen wir die Erfahrungen anderer abwarten. Erste Erkenntnisse bestätigen uns in dieser Auffassung. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag heute und zu diesem Zeitpunkt ab. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zwar schon vieles gesagt worden, aber wohl noch nicht von jedem. So haben es sich die Sozialdemokraten nicht nehmen lassen, uns den heutigen Tag mit dem Thema Konnexität zu bereichern.
Ich sage Ihnen eines ganz klar: Die CDULandtagsfraktion steht zur Einführung des strikten Prinzips der Konnexität in der Landesverfassung. Das haben wir im Wahlkampf angekündigt, das steht im Koalitionsvertrag, und das wird in diesem Jahr in der Landesverfassung festgeschrieben.
Meine Damen und Herren, wir tun das, was wir den Wählerinnen und Wählern und den Kommunen versprochen haben. Das mag zwar für Sie in der SPD-Fraktion neu sein, aber das ist bei uns gelebte Politik. Deshalb ist der von Ihnen vorgelegte Entwurf, Herr Kollege, in der Sache richtig, aber faktisch unnötig. Sie werfen sich damit hinter einen Zug, der schon lange fährt.
Der Zug in Richtung striktes Konnexitätsprinzip fährt. Der Zielbahnhof ist in Sicht - und das schon 13 Monate, nachdem wir im vergangenen Jahr die Regierung übernommen haben. Sie, Herr Bartling, haben 13 Jahre lang Zeit gehabt, das strikte Konnexitätsprinzip und einen Konsultationsmechanismus in der Verfassung zu verankern. Aber was ist in diesen 13 Jahren geschehen? - Es ist nichts geschehen.
Im Gegenteil! Sie haben ein Gesetz nach dem anderen verabschiedet, ohne den Kommunen dafür die Mittel bereitzustellen. Erinnern Sie sich? - Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist gesetzlich verankert; aber das Geld legen die Kommunen auf den Tisch.
Jetzt tun Sie hier im Parlament so, als hätten Sie die Konnexität erfunden. Das ist zutiefst unredlich, und die Kommunen im Lande wissen das auch.
Meine Damen und Herren, es klingt wie Hohn, wenn Sie in der Begründung zu Ihrem Entwurf schreiben:
„Das Konnexitätsprinzip wirkt also als wichtiges Korrektiv gegenüber gesetzlichen Wohltaten, die sonst von den Kommunen finanziert werden müssten.“
Ist das die Erkenntnis aus 13 Jahren SPDRegierung in Niedersachsen? Ist das der Versuch, das Wahlergebnis vom 2. Februar 2003 zu verarbeiten? - Wahrscheinlich ist es nichts von beidem, sondern das Eingeständnis für 13 Jahre völlig verfehlte Politik.
Aber glauben Sie, dass Ihnen die Kommunen draußen im Lande diese Politik abnehmen? - Ich meine nicht. Mir persönlich kommt das so vor, als wenn der Dieb, der 13 Jahre lang einen Raubzug durch die kommunalen Kassen unternommen hat, jetzt einen Leitfaden zum Schutz vor Räubern und Wegelagerern geschrieben hat.
Aber, meine Damen und Herren, glauben Sie mir das als jemandem, der im Gemeinderat und im Kreistag als Kommunalpolitiker tätig ist: Diesen Leitfaden und Ihre Einstellung kauft Ihnen niemand ab.
Ich habe mir in der vergangenen Woche ganz verwundert die Augen gerieben, als bei uns in der Neuen Osnabrücker Zeitung das Märchen von Prinz Sigmar zu lesen war, der den Kommunen ein scharfes Schwert in die Hand geben möchte, damit sie sich gegenüber dem Landesherren wehren können.
Herr Kollege Gabriel von der SPD-Fraktion, hatten Ihre Vorgänger das Schwert so tief im Keller versteckt, dass Sie es in Ihrer kurzen Amtszeit nicht gefunden, sondern erst jetzt entdeckt haben? Oder haben Sie das Schwert, das wahrscheinlich schon rostig geworden ist, ganz bewusst im Keller gelassen, weil Sie Angst davor hatten, mit diesem Schwert von den Kommunen aufgespießt zu werden?
Ich erwarte keine Antwort, weil Herr Gabriel im Moment ja auch gar nicht da ist. Aber ich möchte für die CDU-Fraktion klar und deutlich festhalten: Wir pflegen in Niedersachsen eine gute Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen. Diese brauchen kein Schwert, wenn sie mit uns reden möchten. Wir pflegen den Dialog.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen der CDU und der FDP werden noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung vorlegen. Diesen werden wir hier im Parlament sauber und gründlich beraten, und er wird auch noch in diesem Jahr im Landtag beschlossen werden:
mit den 91 Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, den 15 von der FDP-Fraktion, den 14 von der Fraktion der Grünen und vielleicht auch mit Ihnen, meine Damen und Herren von der SPDFraktion.
Nach dem, was ich heute im Parlament gehört habe, bin ich trotz aller Emotionen auf Ihrer Seite sehr zuversichtlich, dass wir das sogar einstimmig hinbekommen werden. Das wäre ein gutes Signal für die Kommunen und ein neuer Meilenstein in der Zusammenarbeit des Landes Niedersachsen mit seinen Kommunen: ein Stein, den die Fraktionen von CDU und FDP ins Rollen gebracht haben, und das auch schon vor Ihnen und ohne Ihren Antrag, Herr Kollege Bartling.
Aber wenn Sie von dem Thema Konnexität und Konsultation so überzeugt sind, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, dann sage ich Ihnen: Das Thema muss nach der Beratung hier im Landtag nicht abgeschlossen sein. Wenn Sie Ihre Wandlung vom Saulus zum Paulus glaubwürdig unterlegen wollen, dann sprechen Sie doch einmal mit Ihren Bekannten aus der Bundesregierung.
Konnexität darf und muss auch für das Verhältnis des Bundes zum Land und zu den Kommunen gelten. Schlagen Sie das vor, regen Sie das an! Dann erst, meine Damen und Herren von der SPDFraktion, wird der uns heute von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf auch glaubwürdig. Oder kommen Gesetzentwürfe wie dieser nur in den Zeiten, in denen Sie nicht an der Regierung sind?
Wenn wir mehr Zeit hätten, könnten wir im Zusammenhang mit dem Thema Konnexität auch einmal über die Reform des Arbeitsmarktes und über ein Vetorecht für Länder reden, wenn der Bund kostenträchtige Gesetze beschließt. Ich will das aufgrund der Kürze der uns zur Verfügung stehenden Zeit zwar lieber lassen, aber spannend wäre das sicherlich. Nur müsste Hans dann das beschließen und einführen, was Hänschen in diesem Hause immer abgelehnt hat.
Meine Damen und Herren, kommen wir zurück zu Niedersachsen, dem Land, dem es seit dem 4. März 2003 deutlich besser geht.
Wir werden das Konnexitätsprinzip und den Konsultationsmechanismus einführen. Wir werden die Kommunen dauerhaft und wirksam vor kosten
trächtigen Aufgaben und Gesetzen schützen. Wir stellen zum ersten Mal in der Geschichte des Landes die Zusammenarbeit von Land und Kommunen auf eine neue Stufe. Vielleicht erkennen das die Wählerinnen und Wähler auch und schützen das Land dauerhaft davor, dass Sie es regieren. - Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Fraktion Bündnis 90/die Grünen mit diesem Antrag ein Thema aufgreift, von dem wir schon sehr lange reden: das Konnexitätsprinzip und den Konsultationsmechanismus.
Noch größer ist meine Freude darüber, dass es auch bei den Grünen nicht länger als unanständig betrachtet wird, sich die Bayern zum Vorbild zu nehmen.