Wir kommen demzufolge zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Kommunale Energieversorgung gewährleisten - Monopolbildung im Strommarkt brechen - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/3076
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag schon kurz vor der Sommerpause eingebracht, weil es nach unserer Auffassung geboten ist, intensiv darüber zu diskutieren, ob das, was wir alle wünschen, nämlich günstige Energiepreise für Unternehmen und
Verbraucher zu gewährleisten, mit den Maßnahmen, die jetzt vonseiten der Bundesnetzagentur eingeleitet worden sind, wirklich erreicht werden kann. Es scheint so zu sein, dass, wenn man dem, was bis heute bekannt ist, folgt, so manches kommunale Stadtwerk keine Chance haben wird, mittelfristig zu überleben.
Die Frage ist: Wie kommt es dazu? Was kann man tun, um auf der einen Seite sicherzustellen, dass die Energiepreise günstig bleiben, und um auf der anderen Seite Effizienzen abzusichern? - Unser Ziel als Politiker muss es ja sein, die Politik so zu gestalten, dass diese Effizienzen eine Chance haben.
Wie ist die Lage? - Wir haben auf dem Strommarkt in den letzten drei Jahren eine Explosion der Kosten erlebt. Insbesondere die kommunalen Stadtwerke, die sich an der Strombörse in Leipzig eindecken müssen, haben eine Verteuerung von 3 auf 6 Cent erfahren. Es ist nicht so, wie es häufig behauptet wird, dass diese Preisexplosion durch erneuerbare Energien oder durch die Kraft-WärmeKopplung zustande gekommen ist. Vielmehr hat sich diese Preisexplosion dadurch ergeben, dass sich die Stadtwerke auf einem Markt eindecken müssen, der dadurch geprägt ist, dass 80 bis 90 % der Erzeugung in den Händen der großen Vier liegt, dass auf diese großen Vier 90 % der Stromverträge mit den kommunalen Stadtwerken entfallen. Der große Kostenbestandteil in den Preisen, die vor Ort verlangt werden müssen, ist der Stromeinkaufspreis, der sich an der Strombörse in Leipzig bildet. Dort werden die Spotmengen gehandelt, die zur Verfügung stehen. Das ist eine Hauptursache dafür, dass die Preise für die Verbraucher und die Firmen so angestiegen sind.
Wenn man sich anschaut, wie es bei den großen Vier aussieht, dann stellt man fest, dass sich in den letzten drei Jahren die Gewinne von 4,6 auf 13,5 Milliarden Euro erhöht haben. Im ersten Halbjahr ist der Gewinn von e.on um 32 % gestiegen - das sind 2,8 Milliarden Euro -; bei Vattenfall waren es sogar 43,6 %.
Meine Damen und Herren, in dieser Phase reden wir über Netzkosten. Das sind die Kosten, die gegenüber der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden müssen, wenn man eine Preisgenehmigung erhalten möchte. Sie liegen bei Gas um die 15, 20, 22 % und beim Strom bei 30 %. Wenn wir uns die Energiepreise in Niedersachsen angucken, dann stellen wir anhand einer Untersuchung der
Wibera fest - sie hat 440 Anbieter überprüft -, dass in Niedersachsen die Gaspreise für die Verbraucher sehr günstig sind. Die Anbieter, die das Gas zu diesen günstigen Preisen verkaufen, sind im Wesentlichen kommunale Stadtwerke. Wenn man sich die Strompreise in der gesamten Bundesrepublik Deutschland anschaut, dann ist auch hier festzustellen, dass Niedersachsen ein preisgünstiges Bundesland geblieben ist. Das liegt daran, dass die Preisaufsicht funktioniert. Das liegt aber auch daran, dass es in Niedersachsen noch einen relativ großen Bereich von Stadtwerken gibt, die dazu beitragen, dass die Strompreise so günstig sind.
Manche in diesem Haus verwenden ja das Unwort „Quersubventionierung“. Ich möchte dagegen sagen: Unsere kommunalen Stadtwerke tragen dazu bei, dass wir sowohl in Bezug auf den Gaspreis als auch in Bezug auf den Strompreis im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr konkurrenzfähig sind.
Meine Damen und Herren, im Energiewirtschaftsgesetz ist festgelegt, dass man dafür sorgen will, dass sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energie, Strom und Gas, angeboten wird. Die entscheidende Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Gibt es diese Effizienz, bei den Großen und auch bei den Kleinen? Bei den Netzkosten konnte man in der Vergangenheit auch im kommunalen Bereich manchmal der Versuchung nicht widerstehen - weil man Durchleitungen vermeiden wollte -, Netzkosten entsprechend hoch anzusetzen. Die Politik hat ja auch darauf reagiert und das Energiewirtschaftsgesetz gemacht. Die Bundesnetzagentur überprüft jetzt diese Durchleitungskosten.
Ich will mich jetzt erst einmal nur mit den Großen beschäftigen. Ich habe gelesen, dass Herr Richmann, der Geschäftsführer des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, gesagt hat, dass die Durchleitungskosten der großen Vier um 5 000 % differieren. Wenn man dann über Effizienz redet, muss man sich natürlich fragen: Wie wird das eigentlich begründet? Wie kommen die zu solchen Riesenunterschieden? Die Bundesnetzagentur hat alle, die in diesem Markt tätig sind, aufgefordert, ihre Kosten nachzuweisen. Ich will an einem Beispiel schildern, wie das beim Gas aussah. Man hat aus den Antworten der kommunalen und auch der großen Anbieter einen Benchmark
gebildet. Wenn wir uns anschauen, wo die niedersächsischen Anbieter, insbesondere die Anbieter aus dem kommunalen Bereich, liegen, dann stellen wir fest, dass sie bei den Kosten pro Kilometer in Euro unter diesem Benchmark liegen. Aktuell liegen mir Zahlen für das Durchleiten von Gas vor. Der Günstigste hat einen Preis von 2 800 Euro pro Kilometer und der Teuerste einen von 13 000 Euro pro Kilometer beantragt. Nachdem die Bundesnetzagentur die Unterlagen geprüft hat, hat sie in einem Schreiben mitgeteilt: 2 800 Euro können wir nicht genehmigen; wir sind nur auf einen Betrag von 1 454 Euro gekommen. Zu dem Teuersten, dem mit dem Preis von 13 000 Euro, einem Preis, der oberhalb des Benchmarks liegt, hat man gesagt: 10 868 Euro können wir wohl genehmigen. Meine Damen und Herren, da muss etwas schief sein. Die ursprüngliche Differenz betrug 400 %; die neue Differenz beträgt 700 %.
Wenn es um Effizienz geht, muss man darüber reden, wie es zu diesen Verwerfungen in der Berechnung kommt. Man kann dabei Folgendes feststellen: Insbesondere kommunale Stadtwerke sind in der Vergangenheit auch dadurch konkurrenzfähig gehalten worden, dass Kommunen die Gewinne nicht vollständig abgeschöpft haben, dass sogar auf Abgaben, die zu leisten gewesen wären, auf Konzessionsabgaben, verzichtet worden ist. Dadurch ist natürlich das Eigenkapital in diesen kommunalen Unternehmen angestiegen. Wenn man investiert hat, hat man das nicht mit Fremdkapital getan, wie es die großen Unternehmen machen, sondern über Eigenkapital finanziert. Dieses vernünftige Vorgehen, das sich dann noch darin gesteigert hat, dass man gesagt hat, dass man das nicht über Abschreibungen machen, sondern gleich in den Aufwand buchen wolle, weil es ja um die Erneuerung eines vorhandenen Netzes gehe - man konnte sich das ja wegen des hohen Eigenkapitals auch leisten -, führte nun dazu, dass bei den großen Unternehmen eine völlig andere Strategie angewendet wurde. Man gründete eine eigene GmbH für das Netz. Diese GmbH investierte und besorgte sich das dafür notwendige Kapital als Fremdkapital. Die dafür aufzubringenden Zinsen werden jetzt von der Bundesnetzagentur anerkannt. Man muss sich aber einmal fragen, woher dieses Fremdkapital kommt. Wenn man dieser Frage nachgeht, stellt man fest: Dieses Fremdkapital kommt von der Mutter. Diese Mutter versteuert diese Zinsen. Ob sie die nun aber in Deutschland versteuert, kann ich Ihnen nicht sagen.
Meine Damen und Herren, es geht weiter bei den Abschreibungen. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen. Auch Plankosten werden anerkannt oder nicht. Die großen Unternehmen halten wegen der Berechnung ihrer Netze und wegen der rechtlichen Hintergründe schon seit Jahren einen entsprechenden Apparat vor. Die kleinen Unternehmen, die jetzt der Bundesnetzagentur Auskunft geben mussten, haben dafür zusätzliches Personal eingestellt und Anwälte beschäftigt. Das Merkwürdige ist: Bei den Großen werden die Kosten, die schon seit Jahren anfallen, anerkannt, bei den Kleinen aber werden die Kosten nicht anerkannt, weil dabei nur die in der Vergangenheit angefallenen Kosten eine Rolle spielen sollen.
Meine Damen und Herren, das kann nicht im Interesse unseres Landes und auch nicht im Interesse der Daseinsvorsorge liegen.
Wenn sich die Bundesnetzagentur durchsetzt, wird dies nicht nur dazu führen, dass in den kommunalen Haushalten die Gewinne nicht mehr veranschlagt werden können, sondern auch dazu, dass die Kostenblöcke, die man dann wegnehmen müsste, bei den kleinen Stadtwerken gar nicht vorhanden sind, weil sie heute schon sehr effizient arbeiten. Wenn sie ihre Spartenrechnung für Gas und für Strom aufmachen, werden sie keine Chance haben, auch weiterhin zurechtzukommen.
Meine Damen und Herren, was wird die Folge sein? - Die Folge wird sein, dass die Durchleitung sehr günstig ist, dass die konkurrierenden großen Vier sehr günstig durchleiten können. Das beginnt bei den großen Unternehmen und geht weiter bis zu den Verbrauchern. Irgendwann wird es für ein kommunales Stadtwerk völlig uninteressant sein, ein Netz vorzuhalten. Das Netz hätte in diesem Bereich keine Überlebenschance mehr, meine Damen und Herren. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir alles tun müssen, um diese Entwicklung, angesichts der sich die vier Großen meiner Einschätzung nach schon die Hände reiben, zu vermeiden. Wie kann man diese Entwicklung vermeiden? - Unserer Auffassung nach sollte man vor dem Hintergrund dessen, was mit Anreizregulierung gemeint ist - wenn man nämlich unterhalb eines bestimmten Benchmark liegt -, die Kosten
anerkennen. Zukünftig soll es so sein, dass man das Benchmark einfach annimmt. Wer darüber liegt, bekommt die Kosten nicht anerkannt. Wer darunter liegt, kann seine Kosten weiterhin so berechnen. Wenn man dem folgt, was im Moment zu passieren scheint, dann bedeutet dies, dass es einen Bescheid gibt, dass die Gewinne nicht mehr da sind, und es werden Verluste gemacht. Man könnte sich dann gerichtlich dagegen wehren. Das würde dann wahrscheinlich vier, fünf oder sechs Jahre dauern. Der Effekt wäre, dass kommunale Stadtwerke dann, wenn es zu einer Anreizregulierung kommt, wahrscheinlich gar nicht mehr vorhanden sein werden. Diesen Strukturwandel gilt es unserer Meinung nach zu verändern.
Ich möchte noch einmal betonen: Uns geht es nicht darum, in den kommunalen Unternehmen künstlich hohe Gewinne zu erzielen. Es geht uns darum, eine Konkurrenzfähigkeit der kommunalen Stadtwerke gegenüber den großen Vier zu erhalten. Das aber wird uns nur dann gelingen, wenn wir die Maßstäbe, die im Moment von der Bundesnetzagentur angewendet werden, so verändern, dass auch kommunale Unternehmen überleben können. Ich hoffe, dass sich unser Wirtschaftsminister im Beirat der Bundesnetzagentur in diesem Sinne einbringen wird. Ich hoffe, dass auch die anderen Fraktionen dieses Vorhaben unterstützen werden; denn nach § 108 NGO habe ich befürchtet, dass es schwer sein wird, in diesem Parlament Mehrheiten dafür zu finden. Was ich gestern und vorgestern gehört habe, hört sich aber gut an. Wir müssen jetzt aber schnell in die Puschen kommen, bevor es zu spät ist. - Vielen Dank.
Herr Kollege, vielen Dank. - Ich möchte noch einmal darauf hinweisen - das ist auch schon im Ältestenrat gesagt worden -, dass der Wirtschaftsminister zum gegenwärtigen Zeitpunkt an einer Sitzung des Aufsichtsrats von VW teilnimmt. Vielleicht sollten wir in Zukunft gemeinsam darauf achten, dass wir die Tagesordnungspunkte so festlegen, dass eine Teilnahme hier möglich ist. Darum müssen wir uns einmal gemeinsam bemühen. - Okay. Herr Kollege Dürr, Sie haben das Wort.
Ihre sehr ausgewogene Rede, die ich in einigen Teilen durchaus unterschreiben kann, sehr dankbar. Vor allem bin ich Ihnen dafür dankbar, dass Sie hier noch einmal deutlich gemacht haben, dass wir in Niedersachsen im Bundesvergleich mit die günstigsten, wenn nicht sogar die günstigsten Gas- und Strompreise haben. Ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie das in Anwesenheit des Kollegen Dehde gesagt haben. Ich sehe ihn gerade nicht mehr; wahrscheinlich ist er geflüchtet.
Ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie das in Anwesenheit Ihres Fraktionskollegen Dehde gesagt haben; denn der hatte am Mittwoch in der Aktuellen Stunde noch glatt das Gegenteil behauptet, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Hans-Dieter Haase [SPD]: Das haben Sie nur falsch verstanden!)
In der Aktuellen Stunde haben wir schon, wie gesagt, über das Thema Strompreise gesprochen. Ob man nun will oder nicht, eines bleibt festzuhalten: Die einzige Garantie für gerechte und vor allem gerechtfertigte Strompreise ist der Wettbewerb.
Nur durch ihn können wir sicher sein, dass Preis und Leistung übereinstimmen. Wir müssen alles daransetzen, damit es in Zukunft einen fairen Wettbewerb auch auf dem Strom- und Gasmarkt gibt. Nur so können wir den berechtigten Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht werden.
Durch das natürliche Monopol der Netze sind die notwendigen Voraussetzungen für Wettbewerb nicht die gleichen wie in anderen Märkten. Da parallele Netze wirtschaftlich unsinnig sind, sind Anbieter darauf angewiesen, faire Preise vorzufinden, damit eben dieser Wettbewerb sichergestellt werden kann.
Meine Damen und Herren, wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass die Nutzungsentgelte, von denen Herr Möhrmann vorhin schon gespro
chen hat, nicht selten überhöht sind. Hohe Netznutzungsentgelte verhindern aber, dass sich z. B. Stromanbieter untereinander um Endkunden bemühen, weil sie ihren Strom nicht wirtschaftlich zu eben diesen Kunden liefern können. Das Ziel der Bundesnetzagentur und des Energiewirtschaftsgesetzes, die Entgelte zu überprüfen und für die Kunden mittelfristig zu senken, ist daher der richtige Schritt. Insbesondere im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Entgelten leider sehr weit vorne. Das geht gleich doppelt zulasten der Verbraucher. Zum einen verursacht dieser Umstand erhöhte Strompreise, und zum anderen wird dadurch der Wettbewerb ausgeschaltet, was aufgrund der Monopolsituation ebenfalls zu steigenden Strompreisen für die Verbraucherinnen und Verbraucher führt.
Die Gründe für die hohen Netznutzungsentgelte sind vielfältig. Ich möchte allerdings nicht bestreiten, dass es bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich hohe Entgelte geben kann. Dies hängt vor allem mit den unterschiedlichen Strukturen der Netze zusammen. Deshalb werden die Netze in drei Strukturklassen eingeteilt, um hier nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Wenn die Entgelte innerhalb einer Strukturklasse aber um bis zu 500 % auseinander liegen, dann muss uns das zumindest ein Anlass zum Nachdenken sein.
Ich möchte für die FDP-Fraktion eines noch ganz deutlich sagen: Im Zentrum unserer Betrachtung steht der Stromkunde. Wir wissen, dass wir ihm am besten durch die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs helfen können. Diesen fairen Wettbewerb muss es, Herr Möhrmann, auch für die Stadtwerke geben. Ich möchte ausdrücklich unterstützen, dass gerade kleinere Anbieter auf dem Strommarkt von enormer Bedeutung sind. Deshalb ist es ganz selbstverständlich, dass vor allem auch die niedersächsischen Stadtwerke nicht schlechter behandelt werden dürfen als die großen Stromanbieter, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP - Hans-Dieter Haase [SPD]: Das ist das Entschei- dende! Gleichbehandlung! - Weitere Zurufe von der SPD)
Problemen bei der Regulierung der Netze durch die Bundesnetzagentur auseinanderzusetzen. Aber, meine Damen und Herrn, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Diese faire Gleichbehandlung ist kein Selbstzweck.
Sie soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern dienen und nicht den großen Stromkonzernen, meine Damen und Herren, nicht den Kommunen, aber eben auch nicht den Stadtwerken.