Wer dem Gesetzesvorhaben seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das war einstimmig. Insofern hat dieses Gesetzesvorhaben die erforderliche Mehrheit im Landtag bekommen.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3185 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/3427
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen auch hier einig, dass der Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre auch hier keinen Widerspruch.
Wer dem Gesetzesvorhaben seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieses Gesetzesvorhaben einstimmig vom Landtag verabschiedet worden.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3186 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/3428
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist heute eine Premiere für mich. Ich möchte Ihnen jetzt den Bericht zu den Ausschussberatungen vortragen, der in Absprache mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erarbeitet worden ist.
In der Drucksache 3428 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen haben sich dieser Empfehlung mit gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen.
Kernstück des Gesetzentwurfs ist eine Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und den für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs, also SGB XII, zur Aufgabenwahrnehmung herangezogenen kommunalen Körperschaften. Zu dem Personenkreis, der von diesen Vorschriften betroffen ist, zählen insbesondere wohnungslose Personen, Personen aus gewaltgeprägten Lebensumständen und aus geschlossenen Einrichtungen Entlassene. Diese Personengruppe soll durch Hilfen in Form von persönlicher Beratung und Unterstützung zur Selbsthilfe befähigt werden, möglichst weitestgehend unabhängig von Sozialhilfe am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ein menschenwürdiges Leben zu führen.
In der Vergangenheit ist im Heranziehungsverhältnis eine einzellfallbezogene Spitzabrechnung praktiziert worden, die nun für diesen Hilfebereich durch Festbeträge in Form eines sozialraumorientierten Budgets ersetzt werden soll. Hierdurch sollen vor Ort kommunale Handlungsspielräume und Anreize zur Optimierung der Strukturen des Hilfesystems geschaffen werden. Die Regelungen sollen dazu führen, dass Handlungs- und Finanzierungsverantwortung zukünftig weitestgehend in einer Hand liegen.
Ferner sollen mit dem Gesetzentwurf die Konditionen für die Weitergabe der Bundesbeteiligung gemäß § 46 a SGB XII an die örtlichen Träger der Sozialhilfe präzisiert werden. Der Bund beteiligt sich nach der eben genannten Vorschrift an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII. Auf der Basis einer einheitlichen Datengrundlage und eines für alle Beteiligten transparenten Verteilmaßstabs soll das Abrechnungsverfahren vereinfacht und verschlankt werden. Darüber hinaus sollen die Grundlagen für die Berechnung der Anteile der örtlichen Träger dem zwischen dem Bund und den Ländern geltenden Verfahren angepasst werden.
Daneben enthält der Gesetzentwurf u. a. eine Regelung zum Selbsteintrittsrecht des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für die Bearbeitung besonders gelagerter Einzelfälle, eine Bestimmung über die Aussetzung der Kostenausgleichspflicht bei fehlerhafter Bearbeitung und eine Regelung zur Abschaffung des Vorverfahrens für Verwaltungsak
Zu den sonstigen Inhalten des Gesetzentwurfs und zu den weiteren Einzelheiten der von mir hier besonders erwähnten Regelungsbereiche darf ich auf die ausführliche Begründung zum Gesetzentwurf verweisen.
In Anbetracht des von mir dargestellten Abstimmungsergebnisses wird es Sie nicht verwundern, dass es aus den Ausschüssen keine streitigen Beratungsinhalte zu berichten gibt. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE im federführenden Ausschuss haben darauf hingewiesen, dass man die Kritik an der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens noch einmal bekräftigen wolle.
Damit möchte ich meinen Bericht abschließen und Sie namens des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration bitten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Ein letzter Satz noch von mir: Recht herzlichen Dank an den GBD für die Hilfestellung bei diesem Bericht und recht herzlichen Dank für die konstruktive Beratung im Ausschuss!
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre auch hier keinen Widerspruch.
Wer dem Gesetzesvorhaben seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt auch keine Stimmenthaltungen, wenn ich das richtig sehe. Dann hat das Gesetzesvorhaben einstimmig den Landtag passiert.
Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3155 - b) Keine halben Sachen - Voraussetzungen für ein wohnortnahes, regional angepasstes und stabiles Bildungsangebot schaffen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2278 - c) Schullandschaft neu gestalten - Vorfahrt für den Elternwillen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2766 - d) Chance auf tragfähigen Schulkonsens nutzen! Landesregierung muss nachbessern! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2978 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/3405 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3447 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3455 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3458
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen und die Anträge abzulehnen.
Während der Änderungsantrag der Fraktion der SPD über den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen hinaus auch zwei Regelungen des Schulgesetzes in der geltenden Fassung aufgreift und dazu Änderungen vorschlägt, knüpft der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ausschließlich an die Beschlussempfehlung an. Mit beiden Änderungsanträgen wird außerdem eine Änderung der Verordnung für die Schulorganisation angestrebt.
Wir treten jetzt in die Beratung des Gesetzentwurfs unter Tagesordnungspunkt 7 a und der Anträge unter den Tagesordnungspunkten 7 b bis d ein.
(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Will die CDU nicht den Gesetzentwurf ein- bringen? - Wolfgang Jüttner [SPD]: Eigentlich muss man doch den Ge- setzentwurf einbringen, wenn man schon die erste Beratung aussetzt! Das ist ja interessant! - Gegenruf von Karl-Heinz Klare [CDU]: Er ist doch eingebracht worden! Er ist schon lan- ge eingebracht!)
- Ich gehe nach den Wortmeldungen vor. Im Augenblick liegt das hier so vor. Sie hatten die Wortmeldung abgegeben.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da es doch ein Gesetzentwurf von CDU und FDP ist und die erste Beratung schon am Plenum vorbeilief,