Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Zu 3: Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Spielhallen in den primär dem Wohnen dienenden Gebieten (§§ 2, 3 und 4 BauNVO, Klein- siedlungsgebiete, reine und allgemeine Wohnge- biete) unzulässig.

In den Baugebieten, die u. a. auch dem Wohnen dienen (§ 4 a, besondere Wohngebiete, § 5, Dorf- gebiete, § 6, Mischgebiete), sind lediglich die nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten (d. h. im Allgemeinen die kleineren) ausnahmsweise zulassungsfähig; in den überwiegend gewerblich geprägten Teilen der Mischgebiete sind die nicht

kerngebietstypischen Vergnügungsstätten allgemein zulässig.

Sämtliche Vergnügungsstätten, also auch die (größeren) kerngebietstypischen, sind lediglich in Kerngebieten (§ 7) allgemein zulässig und in Gewerbegebieten (§ 8) ausnahmsweise zulassungsfähig.

Im Bebauungsplan können seitens der Gemeinden auf der Grundlage des § 1 BauNVO in bestimmtem Umfang bereits modifizierende Regelungen zu den für die Baugebiete geltenden Vorschriften getroffen werden (sogenannte Feinsteuerung). So können gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO bestimmte Nutzungsarten - z. B. Vergnügungsstätten (kerngebietstypi- sche und nicht kerngebietstypische) -, die eigentlich allgemein zulässig oder (nur) ausnahmsweise zulassungsfähig wären, als unzulässig erklärt werden. Voraussetzung dafür ist die Wahrung des jeweiligen Baugebietscharakters. Im Rahmen eines abgestuften Systems sind modifizierende Festsetzungen auch bezüglich der Anlagenarten - z. B. der Spielhallen - möglich (§ 1 Abs. 9 BauN- VO). Hierfür müssen jedoch derzeit strengere Voraussetzungen erfüllt sein: Die sogenannte Feinsteuerung bezüglich der Arten der Anlagen kann nur aus besonderen städtebaulichen Gründen erfolgen und nur bei gleichzeitiger Anwendung der Absätze 5 bis 8 zu § 1 BauNVO.

Eine jüngst mit dem Ziel einer erleichterten Steuerung ergriffene Bundesratsinitiative des Landes Berlin (BR-Drs. 80/11) zur Änderung der BauNVO ist insbesondere wegen der potenziell negativen Auswirkungen von Spielhallen im Grundsatz unterstützt worden. Vor dem Hintergrund der bis zum Ende dieses Jahres geplanten Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung wurde es jedoch aus gesetzestechnischen Gründen nicht für sinnvoll gehalten, die Änderung der Baunutzungsverordnung bezüglich der Spielhallen zum jetzigen Zeitpunkt vorzuziehen. Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer hat sich daher für eine Vertagung bis zum Wiederaufruf ausgesprochen.

Der von der Ministerpräsidentenkonferenz grundsätzlich verabschiedete Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags sieht für Spielhallen u. a. folgende Steuerungsinstrumente vor:

- Verbot von Mehrfachkonzessionen durch einen Mindestabstand,

- Verbot mehrerer Spielhallen in einem Gebäudekomplex,

- Möglichkeit der Begrenzung der Spielhallenzahl in einer Gemeinde,

- Sperrzeit von mindestens drei Stunden.

Die Vorschriften im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags stehen zunächst noch unter dem Vorbehalt von Änderungen im Anhörungsverfahren.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 30 der Abg. Filiz Polat und Ina Korter (GRÜNE)

Bahnhaltepunkt Jaderberg (Landkreis We- sermarsch)

Die „Potenzialabschätzung Haltepunkt Jaderberg“ (PDT Umwelt und Verkehr GmbH im Auf- trag der Gemeinde Jade, Oktober 2009) kommt zu dem Ergebnis, dass mit einer zu erwartenden Ein- und Ausstiegszahl von ca. 700 Fahrgästen pro Tag das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Wiedereröffnung des Bahnhaltepunkts positiv ist. Dennoch lehnt die Landesnahverkehrsgesellschaft die Einrichtung eines Haltepunktes in Jaderberg ab (Schreiben der LNVG an die Gemeinde Jade vom 3. März 2010). Als Begründung führt sie u. a. die längere Fahrtzeit durch die Einrichtung des Haltepunktes Jaderberg auf der Strecke Wilhelmshaven–Oldenburg–Osnabrück an und die dadurch entstehenden Schwierigkeiten am Knoten Oldenburg, die Umsteigeanschlüsse zu erreichen. Diese Argumentation erscheint vor dem Hintergrund der geplanten Ertüchtigung der Strecke Oldenburg– Wilhelmshaven im Zuge des JadeWeserPorts wenig stichhaltig, da zum einen die Streckengeschwindigkeit von 100 km/h auf 120 km/h heraufgesetzt werden soll, was zu einer Fahrtzeitreduzierung von drei Minuten führt (Angabe der LNVG), und zum anderen eine weitere Fahrtzeitersparnis von zwei bis drei Minuten durch die nachfolgend geplante Elektrifizierung der Strecke erreicht werden soll. Diese fängt die Fahrtzeitverlängerung von ca. drei Minuten für die Einrichtung des Haltepunkts bei Weitem auf. Eine Verschlechterung der Umsteigesituation in Oldenburg tritt keinesfalls ein; es ist vielmehr mit einer Verbesserung - trotz Einrichtung eines Haltepunkts Jaderberg - zu rechnen. Im Übrigen bestehen im Knoten Oldenburg vor allem Umsteigeschwierigkeiten von Fahrgästen aus Richtung Leer/Emden, die in Richtung Osnabrück umsteigen wollen, da der Zug aus Wilhelmshaven in Richtung Osnabrück den Bahnhof zum Teil vor Ankunft der Züge aus Leer/Emden verlässt.

Die zur Ablehnung des Haltepunktes herangezogenen fahrplantechnischen Gründe vermögen in der Region kaum zu überzeugen.

Das Interesse der Bevölkerung an einem Bahnhaltepunkt ist weiterhin enorm. Die Landesnahverkehrsgesellschaft ist jedoch auch auf Nachfrage nicht bereit, ihre ablehnenden Gründe vor Ort zu erklären (Antwort vom 14. Fe- bruar 2011 auf ein Schreiben der Abgeordneten Ina Korter).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung das Vorgehen der Landesnahverkehrsgesellschaft, sich einer Diskussion vor Ort nicht zu stellen und mit nachvollziehbaren Argumenten das nachgewiesene Interesse der Gemeinde Jade und der Bevölkerung an einem Bahnhaltepunkt zurückzuweisen, für ein angemessenes und vertrauensbildendes Vorgehen?

2. Welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Landesregierung gegeben sein, um einen Haltepunkt einzurichten bzw. wieder zu eröffnen?

3. Sind der Landesregierung über die angeführten Gründe hinaus weitere Gründe bekannt, die gegen die Wiedereröffnung des Bahnhaltepunkts Jaderberg sprechen?

Wichtiges Ziel der Angebotsgestaltung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Niedersachsen ist ein vertaktetes Angebot mit kurzen Fahrzeiten und kurzen und verlässlichen Umsteigezeiten in den Umsteigeknoten. Auf vielen SPNV-Linien konnten dadurch bereits hohe Nachfragezuwächse verzeichnet werden, so auch zwischen Wilhelmshaven und Oldenburg.

Die Züge zwischen Wilhelmshaven und Oldenburg nutzen täglich etwa 6 000 Reisende. Die Linie Wilhelmshaven–Oldenburg–Osnabrück ist daher dem hochwertigen „Expressnetz“ in Niedersachsen zugeordnet, auf dem hohe Reisegeschwindigkeiten im SPNV erreicht werden sollen, um gegenüber dem Pkw konkurrenzfähig zu sein. Dieses Ziel ist nur mit hohen Geschwindigkeiten in Zusammenhang mit großen Halteabständen zu erreichen.

In diesem Zusammenhang haben die Erfahrungen der letzten Jahre außerdem gezeigt, dass mit kurzen attraktiven Reisezeiten zwischen den wichtigen Mittel- und Oberzentren deutlich höhere Nachfragezuwächse erzielt werden können als mit einer Reaktivierung von Stationen. Im Südabschnitt dieser Linie zwischen Oldenburg und Osnabrück wurden daher nach Abschluss des Streckenausbaus von 100 auf 120 km/h zur Betriebsaufnahme der NordWestBahn im November 2000 sogar sechs Verkehrsstationen aufgegeben, um attraktive Reisezeiten zwischen den beiden Oberzentren Oldenburg und Osnabrück zu erreichen und dort kurze Anschlüsse herzustellen.

Die Linie Wilhelmshaven–Oldenburg–Osnabrück stellt im nördlichen Abschnitt neben Oldenburg auch in Sande wichtige Anschlüsse her. Mit der geplanten Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von 100 km/h auf 120 km/h kann zwischen Wilhelmshaven und Oldenburg eine Fahrzeitverkürzung von etwa drei Minuten erreicht werden. Dieser Fahrzeitgewinn wird aber benötigt, um die Anschlüsse in Oldenburg weiterhin sicherzustellen und die Betriebsqualität zu verbessern. Weitere Fahrzeitverkürzungen durch die geplante Elektrifizierung werden nicht erreicht, da im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Dieseltriebwagen eingesetzt werden.

Da aus fahrplantechnischen Gründen keine Perspektive für eine Reaktivierung eines Bahnhaltepunktes in Jaderberg gesehen wird, ohne wichtige Anschlüsse in Oldenburg und Sande aufzugeben, wurde zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) und der Gemeinde vereinbart, mit Unterstützung durch den Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) die Möglichkeiten zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung mit dem Bus zu prüfen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach Mitteilung der LNVG sind Fragestellungen zu einem Bahnhalt Jaderberg in mehreren Gesprächen mit der Gemeindeverwaltung ausgiebig erörtert worden. Auch die Annahmen und Schlussfolgerungen des zitierten Gutachtens sollen im Detail besprochen worden sein. Im Ergebnis soll Einvernehmen erzielt worden sein, dass seitens der Gemeinde eine bessere Einbindung Jaderbergs in das Busnetz angestrebt werden soll. Die Landesregierung hält das Vorgehen der LNVG deshalb für angemessen und geeignet, die Haltung des Landes transparent zu machen.

Zu 2: Die Einrichtung eines zusätzlichen Haltepunktes ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Voraussetzungen sind u. a. die Verträglichkeit mit dem Fahrplankonzept und das positive Ergebnis einer Nutzen-Kosten-Untersuchung. Letzteres liegt im Fall Jaderberg nicht vor. In der von der Gemeinde beauftragten Potenzialstudie werden unter optimistischen Annahmen lediglich Fahrgastpotenziale aufgezeigt.

Zu 3: Abgesehen von den fahrplantechnischen Schwierigkeiten liegen der Landesregierung keine Informationen über die erforderlichen Investitionskosten und eine Nutzen-Kosten-Untersuchung für einen Bahnhalt in Jaderberg vor.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 31 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Frühjahrsbelebung des Arbeitsmarktes Niedersachsen?

In ihrer Pressemitteilung vom 31. März 2011 teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA), Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, einen spürbaren Rückgang der Arbeitslosenzahlen, um mehr als 30 000 Stellen gegenüber dem Vorjahresmonat, mit. Somit liegt die offizielle Zahl der Arbeitslosen in Niedersachsen bei 294 000. Laut Angaben des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Berufshilfe (BIAJ) kommen 68,7 % aller registrierten Arbeitslosen aus dem Bereich des SGB II (Hartz IV), im Vorjahresmonat waren es 63,8 %. Somit stieg der Anteil der Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger im Bereich der registrierten Arbeitslosen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will in den nächsten Jahren Milliarden am Arbeitsmarkt einsparen. Somit kürzte sie die Mittel der Jobcenter in Niedersachsen für die Eingliederung der Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger um fast 25 % gegenüber dem Vorjahr. In Niedersachsen waren laut Angaben der BA (Regi- onaldirektion Niedersachsen-Bremen) insgesamt 43 283 freie Stellen gemeldet. Nach Angaben der Bundesregierung beträgt der Anteil von Leiharbeitsstellen am Bestand gemeldeter offener Arbeitsstellen in Niedersachsen über 30 %. Überdies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Entwicklung in der Leiharbeit“ (Drs. 17/4764) hervor, dass vollzeitbeschäftigte Leiharbeitnehmerinnen bzw. Leiharbeitnehmer im Schnitt 48 % weniger verdienen als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer in regulär sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen. Demnach arbeiten in Niedersachsen mehr als 70 % aller Leiharbeitnehmerinnen bzw. Leiharbeitnehmer für einen Lohn unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen bzw. hat sie schon ergriffen, um die fehlenden Mittel in den Jobcentern zu kompensieren, damit den Langzeitarbeitslosen Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt geboten werden können?

2. Wie hoch ist der Anteil an vermittelten Leiharbeits- und Teilzeitstellen in Bezug auf die 30 000 zusätzlich vermittelten Stellen?

3. Wie bewertet sie die Tatsache, die durch Zahlen der Bundesregierung belegt ist, dass Leiharbeitnehmerinnen bzw. Leiharbeitnehmer erheblich weniger verdienen und zum größten Teil für Niedriglöhne arbeiten?

Im März 2011 sind in Niedersachsen insgesamt 294 037 Arbeitslose gemeldet; das sind 11 908 oder 3,9 % weniger als im Februar. Gegenüber März 2010 ist die Arbeitslosigkeit um 30 068 oder 9,3 % gesunken. Die Anzahl der Arbeitslosen ist damit die niedrigste in einem März seit 19 Jahren.

Die für den SGB-III-Bereich zuständigen Agenturen für Arbeit zählten im März insgesamt 92 115 Arbeitslose; das waren 10 658 oder 10,4 % weniger als im Vormonat. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl die Arbeitslosenzahl in diesem Rechtskreis weiter deutlich um 21,5 % bzw. 25 262 zurück. Der von den Jobcentern betreute SGB-IIBereich verzeichnete im März gegenüber Februar einen leichten Rückgang um 1 250 oder 0,6 % auf jetzt 201 922 Arbeitslose. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II um 2,3 % oder 4 806 gesunken.

Somit ist in beiden Rechtskreisen ein Rückgang der Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen, im SGB III allerdings deutlicher als im SGB II. Der Anteil der Arbeitslosen im SGB II ist dementsprechend auf gut zweit Drittel (68,7 %) aller registrierten Arbeitslosen angestiegen. Dies liegt insbesondere daran, dass Firmen nach Überwindung der Wirtschaftskrise zuerst Personen wieder einstellen, die nur kurz arbeitslos waren. Außerdem war der Anteil der Arbeitslosen im SGB II vor einem Jahr geringer, weil durch die Auswirkung der Finanz- und Wirtschaftskrise mehr Personen arbeitslos wurden, was zu mehr Zugängen im SGB III als im SGB II führte.

Mit der Erleichterung von Leiharbeit und befristeter Beschäftigung sowie der Einführung von Mini- und Midijobs ist der Arbeitsmarkt seit 2003 deutlich flexibler geworden. Davon hat der Arbeitsmarkt bundesweit - insbesondere auch in Niedersachsen - spürbar positiv profitiert. Die Leiharbeit hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt und wird von Unternehmen genutzt, um besser auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. So können sich Unternehmen mithilfe von Leiharbeit vergleichsweise kurzfristig an veränderte Produktions- und Absatzbedingungen und damit einhergehende Personalengpässe anpassen sowie temporäre Fehlzeiten von Arbeitnehmern kompensieren. Die Bedeutung der Leiharbeit, gemessen an der Zahl der Leiharbeitnehmer im Verhältnis zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ist nach einer Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit zur Zeitarbeit in Deutschland (Januar 2011) mit knapp 3 % jedoch immer noch gering.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Betreuung und Eingliederung von (Lang- zeit-)Arbeitslosen ist gesetzliche Aufgabe des Bundes bzw. der Arbeitsverwaltung. Die Landesförderung für diese Zielgruppe kommt immer nur ergänzend zur Bundesförderung zum Einsatz. Es ist nicht Aufgabe des Landes, Einsparungen des Bundes zu kompensieren, was zudem angesichts der finanziellen Größenordnungen auch völlig ausgeschlossen wäre. Die Arbeitsförderung des Landes ergänzt qualitativ und inhaltlich die Bundesförderung und ist komplementär angelegt.

Dafür setzt das Land weiterhin erhebliche Mittel ein. Insbesondere im Rahmen des Programms „Arbeit durch Qualifizierung“ (AdQ) fördert das Land Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitslosen.

Seit Mitte 2007 konnten bereits 430 Qualifizierungsprojekte über rund 70 Millionen Euro bewilligt werden. Mit den Maßnahmen konnten insgesamt 19 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht werden, überwiegend Langzeitarbeitslose aus dem Rechtskreis SGB II. Aus dem Programm AdQ heraus werden auch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen und Jobcoaches im Rahmen der Bundesinitiative Bürgerarbeit gefördert.

AdQ erfreut sich reger Nachfrage, sodass das zur Verfügung stehende Budget nochmals erheblich aufgestockt werden soll. Insgesamt sollen im Zeitraum 2007 bis 2013 mehr als 100 Millionen Euro an Landes- und ESF-Mitteln für AdQ-Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Daneben stehen weitere Landesprogramme wie z. B. „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) oder die „Pro-Aktiv-Centren“ (PACE) zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung.