Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor diesem Hintergrund zu der Einschätzung kommt, dass wir uns nur mangelhaft engagieren und die berufsbildenden Schulen nicht hinreichend unterstützen, mag angesichts der Punkte, die ich hier aufgezählt habe, Ihr persönliches Geheimnis bleiben. Die meisten Fragen sind im Internet mit den entsprechenden Antworten komplett dargestellt worden: Wie ist einzustellen? Wie ist mit dem Budget umzugehen? - Wir bieten diesen Service aber zusätzlich an.

Die berufsbildenden Schulen sind ein wichtiger regionaler Standortfaktor für die bedarfsgerechte Qualifizierung und Sicherung des künftigen dringend benötigten Fachkräftenachwuchses. Sie werden also nicht stiefmütterlich behandelt.

Eines ist bei Großprojekten und Innovationen aber immer zu beachten: Ein derart komplexes Vorhaben wie die Übertragung der Ergebnisse dieses Schulversuches ProReKo auf 115 berufsbildende Schulen auf einen Schlag - ein Verfahren, ich wiederhole das, für das wir uns zwei Jahre Zeit nehmen wollen - benötigt neben dem Engagement auch eine schulbehördliche Unterstützung und natürlich eine Vorbereitung. Auch mit Blick auf die Umsetzung an den Schulen selbst gilt generell: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Hier führt Ungeduld nur zu Aktionismus. Deshalb werden wir hier eine solide und dauerhaft wirkende Implementierung

vornehmen. Alle berufsbildenden Schulen wissen, dass das Jahr 2011 ein Übergangsjahr ist.

Viele der in der Anfrage aufgezeigten Probleme stehen gar nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Entwicklung der regionalen Kompetenzzentren. Ein Beispiel dafür sind die dargestellten Schwierigkeiten bei der Stellenbewirtschaftung, die bei einer Personalbewirtschaftung immer regelmäßig anfallen. Die bisher am ProReKoSchulversuch nicht beteiligten Schulen erkennen nunmehr neben den Vorteilen der Reform auch die erhöhte Verantwortung, die mit der Verwaltung eines eigenen Budgets verbunden ist.

Ich möchte das kurz ergänzen: Vorher hat man sich im Prinzip immer darauf verlassen können, dass es ein Ministerium bzw. eine Landesschulbehörde gibt, die diese Stellen zuweist und bewirtschaftet. Nunmehr ist der Prozess der Eigenverantwortlichen Schule umgestellt worden, und jetzt müssen die Schulleitungen selbst auch Altersteilzeitfragen bei der Berechnung des Budgets mit berücksichtigen. Dies ist ebenso wie das zukünftige Erfordernis einer sorgfältigen eigenen Planung aber auch Ziel der Reform. Die Unterrichtsversorgung im Bereich der Theorie sowie des Fachpraxisunterrichts stellt sich in den Jahren 2000 bis 2010 wie folgt dar - ich versuche jetzt, das etwas abzukürzen und einen Vergleich zu wählen, damit Sie gleich vorweg auch die Frage beantwortet bekommen, ob das Ganze alles zulasten der Unterrichtsversorgung geht -: Wir hatten z. B. im Jahr 2002 - wohlgemerkt - im Bereich der Fachpraxis eine Unterrichtsversorgung von 93,1 %. Im Jahr 2006 - ich gehe jetzt ein paar Jahre weiter - lag die Unterrichtsversorgung im Bereich der Fachpraxis bei 94,6 %, 2007 bei 96,2 %, 2008 bei 96,4 %, 2009 bei 104,3 %, 2010 bei 102,1 %. Die Theorie liegt bei 91,6 %. Die gesamte Unterrichtsversorgung liegt mit 93,8 % so hoch wie nie zuvor, auch weit über der Zahl, die zu Ihrer Regierungszeit an berufsbildenden Schulen gegolten hat.

(Beifall bei der CDU)

Als Problem wird u. a. die Rückkehr von Lehrkräften aus der Elternzeit dargestellt. Lehrkräfte kommen regelmäßig aus der Elternzeit zurück, gleichzeitig wechseln aber auch Lehrkräfte in die Elternzeit oder in sonstige Beurlaubungen. Soweit die Zahl der Rückkehrer größer ist als die Zahl der Kräfte, die in die Beurlaubung wechseln, sind die Rückkehrer auf freien Stellen bei der Schule oder an anderen berufsbildenden Schulen einzusetzen. Bislang war diese Regelung für den Bereich der

Schulen ausreichend, da die Fluktuation im Lehrkräftebereich entsprechend hoch ist. Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Regelungen dazu in den „Allgemeinen Bestimmungen zu den Personalausgaben für das Haushaltsjahr 2011“ Nr. 3 Abs. 2 - ich lese Ihnen das jetzt nicht vor - getroffen. Darin heißt es, dass Rückkehrer aus der Beurlaubung „in eine freie oder in die nächste frei werdende Planstelle ihrer Besoldungsgruppe bei ihrer Verwaltung“ einzuweisen sind.

Auch zur erwähnten Umsetzung der Altersteilzeit bestehen gesetzliche Vorgaben in den „Allgemeinen Bestimmungen zu den Personalausgaben“, hier wiederum Nr. 6. Die insoweit bislang zentral bewirtschafteten Ressourcen für die Altersteilzeit sind nunmehr dezentral von den Schulen zu bewirtschaften. Die berufsbildenden Schulen verfügen also zukünftig weiter über alle Mittel, die ihnen der Landtag durch das Haushaltsgesetz zur Verfügung gestellt hat. Insbesondere die Frage eines etwaig erforderlichen Ausgleichs bei besonderen Belastungen einzelner Schulen im ersten Jahr der Umstellung erfordert eine sorgfältige Erarbeitung des ersten Kassenanschlags, der aber bereits intern fertiggestellt ist und sogar sehr zeitnah der Landesschulbehörde übermittelt wird.

In der Anfrage wird neben den Budgetfragen auch das Thema der Finanzierung der Systemadministratoren an berufsbildenden Schulen angesprochen. Diese Frage hat zunächst einmal nicht direkt mit der Umsetzung der Ergebnisse des Schulversuchs ProReKo zu tun. Nach Auslaufen des PKB-Modellversuchs zum 31. Dezember 2010 ist es den berufsbildenden Schulen für einen Übergangszeitraum bis zum Ende dieses Schuljahres gestattet, für die Finanzierung der DV-Administration Landesmittel einzusetzen. Die noch offene Frage einer langfristig tragfähigen Finanzierung wird einer Lösung zuzuführen sein. Wir treten dazu am Montag ebenfalls mit den kommunalen Spitzenverbänden, die Träger der Schulen und schon heute mit einer entsprechenden Gegenfinanzierung in dem Verfahren sind, in Kontakt und werden dies kurzfristig - am Ende hoffentlich im Einvernehmen - einer Lösung zuführen können.

Künftig könnten z. B. die hierfür in den kommunalen Finanzausgleich eingestellten Mittel so bemessen werden, dass zusammen mit den Schulträgern eine auskömmliche Finanzierung der DV-Administration für spezielle Fachanwendungen sichergestellt werden kann. Wie bei komplexen und teilweise strittigen Sachverhalten nicht verwunderlich, braucht es natürlich Zeit, um mit den kommunalen

Spitzenverbänden und den Schulträgern endgültig zu einer Lösung zu kommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zur ersten Frage: Die Schulen sind bereits jetzt ermächtigt, die notwendigen Ausgaben zu leisten und u. a. die Referendarinnen und Referendare, die zum 30. April 2011 ihre Ausbildung beenden, im Rahmen von Ersatzeinstellungen tatsächlich einzustellen sowie weitere Ausschreibungen für den Einstellungstermin zum Schuljahresbeginn 2011/2012 vorzunehmen. Entsprechend der Ankündigung im Erlass vom 26. Januar werden im April die für die berufsbildenden Schulen im Kapitel 07 20 veranschlagten Mittel in Höhe von rund 593 Millionen Euro vom Kultusministerium mittels Kassenanschlag einschließlich Bearbeitungshinweisen verteilt. Der Referentenentwurf liegt vor. Danach erfolgt die Weiterverteilung der Mittel auf 134 berufsbildende Schulen durch die Landesschulbehörde. Die Landesschulbehörde steht bereit und hat bereits die entsprechenden Personalvorkehrungen getroffen, dies letztendlich sofort umsetzen zu können.

Zur zweiten Frage: Die Mittel für die Bezahlung der Verwaltungskräfte sind von den Schulen aus ihrem Budget dadurch zu erwirtschaften, dass insbesondere Mittel aus frei werdenden Lehrerstellen aus dem Fachpraxisbereich dafür verwendet werden. Diese Mittel können für Verwaltungskräfte eingesetzt werden, die z. B. über Vereinbarungen mit den Schulträgern zur Verfügung gestellt werden. In den Fällen, in denen die Vereinbarungen nicht zustande kommen, ist ersatzweise auch eine Beschäftigung im Landesdienst möglich. Das gilt insbesondere auch für die Einzelfälle, in denen über die Jobbörse betroffene Landesbedienstete vermittelt werden können.

Die Bezahlung der Verwaltungskräfte aus Fachpraxislehrerstellen kann in der Tat zu einer Verringerung der Unterrichtsversorgung führen, was die Fachpraxis betrifft. Allerdings weise ich darauf hin: Einerseits sind wir im Moment bei 102 bis 103 % Unterrichtsversorgung im Bereich der Fachpraxis. Andererseits können die Schulen im Rahmen der neuen Stellenbewirtschaftung auch aus anderen, vorübergehend nicht besetzten Stellen Mittel für die befristete Beschäftigung von Lehrkräften gewinnen. Diese Möglichkeit hatten die Schulen bisher nicht, sie wird ihnen jetzt im Rahmen der eigenverantwortlichen Stellenbewirtschaftung einge

räumt. Falls es durch diese Maßnahmen also zu einer Verringerung käme, werden die Schulen am Ende nach wie vor gut versorgt sein.

Zur dritten Frage: Die berufsbildenden Schulen sind durchaus in der Lage, die neuen und teilweise zusätzlichen Aufgaben zu erbringen. Ich meine, es kann keine Rede davon sein, dass ein Einfrieren der Stellenpläne auf Vorjahresniveau erfolgt. Vielmehr muss für die Verteilung der Ressourcen von einem Stichtag - 1. Dezember 2010 - mit entsprechenden späteren Aktualisierungen ausgegangen werden. Nur so können die Mittel bedarfsgerecht verteilt werden. Die vom Landtag beschlossenen Stellen und Mittel für die berufsbildenden Schulen werden in vollem Umfang in die Budgets der Schulen übertragen. Mit dem Kassenanschlag inklusive Stellenplan werden die Schulen in die Lage versetzt, ihre Stellen und Mittel eigenverantwortlich zu bewirtschaften. - Von wegen „Stiefkind“!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Die erste Zusatzfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Korter. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Althusmann, nachdem Sie dem Parlament jetzt eindringlich vorgetragen haben, dass die berufsbildenden Schulen keine Stiefkinder sind,

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Er hat ein- fach nur Ihre Fragen beantwortet, Frau Korter!)

möchte ich noch einmal betonen, dass uns allen am Gelingen des Umsetzungsprozesses der berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren gelegen ist. Daher frage ich Sie noch einmal, Herr Minister - Sie haben nämlich unsere erste Frage aus der Dringlichen Anfrage nicht beantwortet -: Wann genau liegen den Schulen die Stellenpläne und die Kassenanschläge, die Mittelzuweisungen vor? Wir würden gern wissen, wann genau und nicht hören „in nächster Zeit“.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Vermerk vor. Mit dem Kassenanschlag werden der Landesschulbehörde die im Haushalt 2011 veranschlagten Mittel sowie Planstellen und Stellen zugewiesen. Im Haushalt 2010 sind bei Kapitel 07 20 - Berufsbildende Schulen - veranschlagt: 588 876 000 Euro Personalmittel, 2 102 000 Euro Sachmittel, 1 850 000 Euro durchlaufende Mittel, sogenannte 54er-Entgelte. Gesamtmittel: 592 828 000 Euro. Bedarf für die Personalausgaben laut Bericht der Landesschulbehörde vom 12. April: 488 943 319 Euro Personal auf Stellen, 12 476 968 Euro Personal aus Mitteln inklusive ehemaliges Personalkostenbudget, etwa minus 3,5 Millionen Euro, abzüglich PKB, zuzüglich sogenannter Alt-ReKo-Mittel von 89 Millionen Euro. Das macht insgesamt 586 909 067 Euro.

Damit haben wir insbesondere noch eine Reserve, um weitere Stellenmittel zuweisen zu können, also einen Puffer, der gerade von den berufsbildenden Schulen erwähnt wurde, weil die Altersteilzeitbelastung der Schulen - um es einmal so darzustellen - unterschiedlich ist. Dieser Kassenanschlag - um es jetzt kürzer zu machen - wird heute mit den entsprechenden Personaldaten im Personalmanagementverfahren, Stellenbesetzungsverfahren bzw. ADV-Verfahren abgeglichen und der niedersächsischen Landesschulbehörde heute um 14 Uhr in einer Größenordnung von 9 610,8137 Stellenanteilen zugewiesen.

(Beifall bei der CDU)

Die nächste Zusatzfrage stellt ebenfalls für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Korter. Bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die berufsbildenden Schulen bereits jetzt mit durchschnittlich 93,8 % eine sehr schlechte Unterrichtsversorgung haben - mir ist von verschiedenen Schulen durchaus bekannt, dass sie nur 80 oder 84 % Unterrichtsversorgung haben -: Wird die Landesregierung den neuen regionalen Kompetenzzentren zumindest für die Zeit des Transferprozesses, den wir in der Landtagsentschließung vom Februar 2010 hier gemeinsam beschlossen haben, ein flexibles zusätzliches Budget bereitstellen, mit dem sie Mehrkosten durch Altersteilzeit,

durch Erziehungsurlaub, durch die Rückzahlung des Lehrerarbeitszeitkontos - im nächsten Jahr - und durch zusätzliche Verwaltungskräfte finanzieren können? Mit den drei oder fünf Stunden, Herr Minister, die Sie hier genannt haben, wird das nicht möglich sein - - -

Das war die Frage, Frau Korter.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Ich möchte wiederholen: Die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen ist im Vergleich zu den Vorjahren kontinuierlich besser geworden, insbesondere was den fachpraktischen Bereich betrifft. Die durchschnittliche Unterrichtsversorgung ist heute so hoch, wie sie es in den letzten Jahren schon lange nicht mehr war.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich werde nochmals versuchen, Ihnen zu erläutern, dass wir jetzt anhand des von mir dargestellten insgesamt 593 Millionen Euro umfassenden Budgets einen Systemwechsel vollziehen.

Während bisher die rund 10 000 bis 12 000 Stellen in den berufsbildenden Schulen durch die Landesschulbehörde bzw. in Abstimmung mit dem Kultusministerium verwaltet wurden, bekommen die berufsbildenden Schulen zukünftig - einschließlich der Altersteilzeitzuschläge, einschließlich der Möglichkeit, für jemanden, der in Elternzeit geht oder der ein Kind bekommen hat und erst einmal auf einer freien Stelle geführt wird, dann, wenn er zurückkommt, wiederum eine Stelle zur Verfügung zu stellen; das betrifft all diese Fragen, die für die 19 ReKo-Schulen überhaupt kein Problem darstellen, weil diese all das seit fünf Jahren erfolgreich gemanagt haben - aus diesen 593 Millionen Euro, verteilt auf die jeweiligen Schulen, Finanzmittel.

Ich könnte die Zahlen - - -

(Ina Korter [GRÜNE]: Ja, bitte!)

Nein, aber mir liegt hier der Haushaltsführungserlass vor, der sich an die Landesschulbehörde richtet. Hierin wird das Gesamtbudget über das Kapitel 07 20 den berufsbildenden Schulen komplett übertragen. Diese teilen diese Summe nach einem Schlüssel auf der Basis der Berücksichtigung von Altersteilzeitaspekten, von Stellenaspekten und

der bisherigen Situation auf. Ich habe diese Datenblätter gesehen. Das ist ausgesprochen kompliziert. Jeder berufsbildenden Schule wird ein Millionenanteil aus diesen 593 Millionen Euro zugewiesen. Dabei wird auch die Altersteilzeitbudgetproblematik berücksichtigt.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Punktgenau!)

- Ja, hoffentlich ziemlich punktgenau.

Wir haben sogar eine Reserve zur Verfügung, um nachsteuern zu können. - Warum ist das wichtig? - Weil die Schulen gerade mit Blick auf die Altersteilzeitkräfte unterschiedlich stark belastet sind. Einige Schulen haben einen erheblichen Anteil an Lehrkräften, die nur 50 % der Stunden unterrichten, aber 70 % des Gehalts bekommen. Das heißt, die Schule muss einen 20-prozentigen Altersteilzeitzuschlag erwirtschaften. Dieser wird im zugewiesenen Budget mit berücksichtigt, d. h. die Schule bekommt eine Gesamtsumme, und darin sind dies mit berücksichtigt. Sollte sich im Laufe des Jahres herausstellen, dass bei der Kassenanschlagzuweisung die eine oder andere Schule ein Problem hat, weil die Zahlen nicht exakt stimmten - - -

Ich kann mir schon die Folgefrage vorstellen: Wie sieht es mit dem Ist und den Durchschnittskosten aus? Reicht das wirklich aus?

(Ina Korter [GRÜNE]: Genau!)

- Ich habe mir doch gedacht, dass Sie die Frage stellen. Soll ich sie schon jetzt oder hinterher beantworten?