Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

- Ich habe mir doch gedacht, dass Sie die Frage stellen. Soll ich sie schon jetzt oder hinterher beantworten?

(Ina Korter [GRÜNE]: Jetzt!)

Ich beantworte sie hinterher. Dann geht das abzüglich Ihrer Fragemöglichkeiten.

(Heiterkeit)

Aber eigentlich ist das egal.

(Ina Korter [GRÜNE]: Das sind ja auch nicht Ihre Stiefkinder!)

- Nein, das sind ja nicht meine Stiefkinder.

Also: Einschließlich dieser Zuschlagsproblematik und einschließlich der Rückkehrerproblematik wird versucht, die Mittel exakt zuzuweisen. Sollte sich im Rahmen der Spitzabrechnung im Laufe dieses Haushaltsjahres bei den berufsbildenden Schulen herausstellen, dass das Geld nicht ausgereicht hat, werden wir in den entsprechenden Einzelfällen bei den Schulen nachsteuern und ihnen gegebe

nenfalls ein zusätzliches Budget zuweisen müssen. Da haben Sie recht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ina Korter [GRÜNE]: Das ist ja schon einmal eine Aussage!)

Ebenfalls für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Hagenah eine Zusatzfrage. Bitte schön, Herr Hagenah!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der Ausführungen des Ministers, dass die bisherige Finanzierung für die in den Berufsschulen sehr wichtigen EDV-Administratoren mit Ende dieses Schuljahres ausläuft, ob die Landesregierung zu den Gesprächen mit den Partnern aus den Kommunen im Vorfeld die Bereitschaft erklärt, mit eigenen Mitteln eine Anschlussfinanzierung zu sichern und, soweit die Kommunen in die Pflicht genommen würden, einen Zuschlag zum kommunalen Finanzausgleich für diese dafür erforderlichen Aufwendungen zu gewähren, oder ob die Kommunen das im Zweifelsfalle aus vorhandenen Ansätzen zusätzlich finanzieren sollen.

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Hagenah, dieses Gespräch muss in der Tat abgewartet werden. Ich will versuchen, die Systematik zu erläutern, die eigentlich einen Systembruch im Haushalt darstellt. Dieser ist, wenn ich mich richtig erinnere, schon in früheren Jahren auf den Weg gebracht worden. Dabei handelt es sich um die Tatsache, dass wir den Schulen nach einem bestimmten Schlüssel rund 5 Millionen Euro über den kommunalen Finanzausgleich zum Ausgleich der Verwaltungslast zur Verfügung stellen.

Dahinter steht die Frage, die dieses Parlament seit Jahren, quasi seit Jahrzehnten verfolgt, nämlich die sogenannte Kostenlastverteilung: Wer kann bei einer bestimmten Aufgabe, die gegebenenfalls landesseitig ausgelöst wird - bis hin zu der Frage der eigenverantwortlichen Schule -, bestimmten Kosten exakt als Auslöser zugeordnet werden? - Das hat dazu geführt, dass man inzwischen 5 Millionen Euro in den kommunalen Finanzausgleich

hineingibt, von denen die berufsbildenden Schulen 1,15 Millionen Euro bekommen, und der Rest fließt - ebenfalls Landesmittel - in den sonstigen Bereich der Systemadministration.

Jetzt gibt es meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten. Entweder übernehmen wir landesseitig diesen Betrag komplett, nehmen ihn aus dem kommunalen Finanzausgleich hinaus und weisen ihn quasi direkt den Schulen zu. Dazu sagen die berufsbildenden Schulen nicht zu Unrecht: Die Kosten, die sie bisher insgesamt haben, werden zusammen mit den Anteilen, die sie von den Schulträgern erhalten - das sind weitere 1,18 Millionen Euro -, vermutlich durch die Finanzierung der Gesamtaufgabe der DV-Administration möglicherweise nicht abgedeckt.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Nicht „möglicherweise“ - bestimmt sogar!)

- Frau Heiligenstadt, da mögen Sie recht haben. Wenn man ganz genau hinschaut, wird wahrscheinlich - - - Das ist die strittige Frage, die die Träger der berufsbildenden Schulen zum Teil sehr einvernehmlich mit den berufsbildenden Schulen geklärt haben, während sich andere Schulträger nur wenig oder zum Teil sogar gar nicht an dieser Aufgabe, die eigentlich durch den Schulträger zu erbringen ist, beteiligen. Warum sage ich das so deutlich? - DV-Administration ist im weitesten Sinne eine Aufgabe im Zusammenhang mit der Ausstattung der Schule. Man könnte sich auf die Rechtsposition zurückziehen: Eigentlich ist das eine Aufgabe der kommunalen Schulträger. Deshalb sprach ich vorhin von einem Systembruch.

Wir haben einmal entschieden - ich weiß nicht genau, in welchem Jahr das war -, dass wir diesen Millionenbetrag hineingeben, um zu einer Entlastung zu kommen. Dies hat dazu geführt, dass die berufsbildenden Schulen diese DV-Administratoren immer mehr entweder zum Teil aus Lehrerstellen oder aber aus den von uns zur Verfügung gestellten Mitteln finanzieren. Mein Ziel bei den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden ist natürlich - - -

Es tut mir leid, es sind langwierige Gespräche, weil es um Geld geht. Eigentlich müssten wir gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern im Hinblick auf das Landesgeld zu einer Vereinbarung kommen, wonach wir uns diese Kosten im Prinzip teilen. Dafür benötigen wir aber eine valide Datengrundlage; denn hierbei ist es wiederum so, dass die Kommunalen einen deutlich höheren Ansatz haben, als wir ihn bei unseren Berechnungen un

terstellen. Von daher können diese Mittel noch nicht exakt aufgeteilt werden. Deshalb haben wir entschieden, dass wir es zunächst einmal, bis zum Ende dieses Schuljahres, beim bisherigen System belassen und es auch weiter mit den Landesmitteln bezahlen, die insgesamt zur Verfügung gestellt werden. Das sind diese 5 Millionen Euro.

Jetzt wollen wir mit den kommunalen Spitzenverbänden erreichen, dass wir dort, wo wir uns nicht verständigen können, im Prinzip zu einer Kostenteilung kommen. Die endgültige Konzeption hierfür kann ich Ihnen heute, Mitte April, noch nicht vorlegen.

(Zuruf von der SPD: Es eilt aber!)

Aber ich hoffe, dass wir spätestens bis zum neuen Schuljahr - erst dann brauchen wir eine neue Lösung -

(Zuruf von der SPD: Aber die Arbeits- verträge!)

eine endgültige Lösung haben. - Auch die Frage der Arbeitsverträge wird in diesem Zusammenhang rechtzeitig gelöst werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion stellt Herr Poppe die erste Zusatzfrage. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einmal zur Zusammenarbeit mit den Schulträgern: Angesichts der Tatsache, dass es nach § 112 a des Niedersächsischen Schulgesetzes ein gemeinsames Budget aus Mitteln des Landes und der Schulträger an den berufsbildenden Schulen geben soll und die Landesregierung ermächtigt ist, dazu eine Verordnung zu erlassen, frage ich die Landesregierung, wann endlich diese Verordnung, die ja im Grunde die Arbeit schon ab dem 1. Januar regeln soll, erlassen wird und was die Landesregierung darin im Detail plant. Denn die Schulen sind auf diese gemeinsame Budgetregelung angewiesen, Herr Minister.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ich will Ihre Frage noch einmal erläutern. Es geht um die Kernfrage der Umsetzung des - - -

(Zuruf von Frauke Heiligenstadt [SPD])

- Es ist ein Teil des Modellversuchs. Die Erprobung ist ein wesentlicher Teil des gemeinsamen Budgets zwischen Land und Kommunen. Das ist in § 112 a des Schulgesetzes geregelt. Die Frage, die sich meines Wissens auch im Zuge der Beratungen stellte, lautete: Brauchen wir dazu eine Verordnung, brauchen wir dazu eine erweiterte Rechtsgrundlage?

Nun sagen manche, dass wir keine exakte Verordnung brauchen. Das Problem besteht darin, dass diese Regelung über das gemeinsame Budget noch nicht in einer Verordnung als Rechtsgrundlage vorliegt. Den Schulen ist aber deutlich gemacht worden, dass das gemeinsame Budget frühestens Anfang 2012 überhaupt in Betracht kommt. Das heißt, wir haben heute noch acht Monate - - -

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Sie ha- ben doch jetzt schon zum Teil ein gemeinsames Budget gehabt!)

- Wir haben aber den Schulen gesagt, dass dieses gemeinsame Budget im Rahmen der Umsetzung des Transferprozesses erst Anfang 2012 eingeführt werden kann, weil zunächst die rechtlichen Grundlagen hierfür sauber erarbeitet werden müssen. Ich bitte um Zeit dafür. Wir wollen uns jetzt noch acht Monate bis Anfang 2012 Zeit nehmen. Zu dem gemeinsamen Budget hat auch der Landesrechnungshof noch die eine oder andere Frage zu klären.

(Claus Peter Poppe [SPD]: Zu Recht!)

Sie werden sich erinnern, Herr Poppe, dass es eine Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshof gab,

(Claus Peter Poppe [SPD]: Ja!)

die schon einmal wohl im rundblick - oder wo auch immer - eine Rolle gespielt hat. Der Landesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass es haushaltsrechtlich - im Hinblick auf die Verwendung der Mittel nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten - höchst problematisch ist, wenn durch dieses gemeinsame Budget Landesmittel der Budgethoheit des Parlaments entzogen werden.

Insofern ist das eine rechtlich höchst komplizierte Frage. Deshalb haben wir diese Rechtsverordnung noch nicht auf den Weg gebracht, sondern müssen

dies sowohl mit dem Landesrechnungshof als auch mit dem Finanzministerium noch endgültig klären. Aber sie kommt.

Die nächste Zusatzfrage für die SPD stellt Frau Heiligenstadt. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass an den berufsbildenden Schulen in den vergangenen Jahren jährlich durchschnittlich ca. 350 Stellen neu besetzt wurden bzw. wiederbesetzt wurden und dass diese für den Nachwuchs und die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung dort auch dringend notwendig sind, und angesichts der Tatsache, dass in diesem Jahr zum 1. Mai und zum 1. August voraussichtlich nur 120 Stellen ausgeschrieben werden, frage ich die Landesregierung: Wie stellen Sie zukünftig sicher, dass die notwendigen Fachkräfte an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen eingestellt werden und nicht in andere Bundesländer abwandern, wie uns jetzt schon signalisiert wird?

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister, ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Abgeordnete Heiligenstadt, die Schulen haben schon jetzt auf Basis der vorläufigen Haushaltsführung die Möglichkeit, frei werdende Stellen zu besetzen.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Sie kön- nen nur 120 ausschreiben!)

Darüber hinaus haben sie durch den Kassenanschlag und die damit verbundenen Stellenpläne, die jetzt zugewiesen werden, Klarheit darüber, wie sich die Stellenbesetzungssituation mit Blick auf die Planstellen gestaltet. Das ist den Schulen auch bekannt. Das ist ihnen beim Startbudget am 1. Dezember 2010 mit Blick auf die vorhandenen Stellen mitgeteilt worden.