Protokoll der Sitzung vom 25.05.2011

hund, Spür-, Therapie- oder auch Blindenführhund sein. Das alles sind die positiven Seiten. Von ihm können aber Gefahren ausgehen.

Mit dem Gesetzentwurf geht es weiterhin darum, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind. Dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer intensiven Befassung von Fachkreisen, aber auch der breiten Öffentlichkeit.

Bisher enthält das aktuelle Hundegesetz im Wesentlichen Regelungen für den Fall, dass ein Hund im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung tritt. Wird der Hund amtlicherseits als gefährlich eingestuft, bedarf das weitere Halten einer Erlaubnis. Diese darf nur erteilt werden, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter zuverlässig ist und die persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. Die Sozialverträglichkeit des Hundes muss dann durch einen Wesenstest nachgewiesen werden. Für einen gefährlichen Hund gilt eine Kennzeichnungspflicht, und es muss der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Auf diese bewährte Regelung baut das aktuelle Gesetz auf. Es enthält - so wollten wir als Landesregierung es auch haben - folgende Eckpunkte:

Erster Punkt ist die Sachkunde. Jede Person, die in Niedersachsen einen Hund hält, soll zukünftig sachkundig sein. Dazu gehören konkret Kenntnisse über das Halten von Hunden unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Anforderungen, über das Sozialverhalten und über rassespezifische Eigenschaften von Hunden sowie über das rechtzeitige Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden.

Um einen geordneten Übergang auf die neue Regelung zu ermöglichen, ist im Gesetz ein Übergangszeitraum von zwei Jahren vorgesehen. Das ist vielfältig diskutiert worden. Auch ist eine weitreichende gesetzliche Vermutung für das Vorliegen von Sachkunde zugunsten von Personen vorgesehen, die schon jetzt einen Hund halten oder in der Vergangenheit gehalten haben. Bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, Erlaubnisinhaber nach dem Tierschutzgesetz, für die Betreuung von Diensthunden verantwortliche Personen und Personen, die einen Blindenführhund halten, gelten qua Gesetz als sachkundig. Es ist durchaus nicht so, dass die Wissenschaftler darauf hingewiesen hätten, dass Erfahrung im Halten von Hunden nicht als Sachkunde zugrunde gelegt werden sollte. Professor Hackbarth hat nach meinem Kennt

nisstand ausdrücklich gesagt, die Akzeptanz durch Tierhaltung erworbener Sachkunde ist richtig und vernünftig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die allgemein geforderte Sachkunde ist Kernelement der gesetzlichen Neuregelung. Sie ist sachlogische Konsequenz aus der Erkenntnis, dass die Gefahr in der Regel vom anderen Ende der Leine ausgeht, wie es bereits gesagt wurde. Die gesetzliche Regelung wird im Übrigen zu einem Bewusstseinswandel in der Bevölkerung in Bezug auf den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden führen.

Das zweite Element ist die Haftpflichtversicherung. Sie beinhaltet, dass innerhalb von sechs Monaten für alle Hunde, die älter sind als sechs Monate, eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen ist. Diejenigen, die bisher keine abgeschlossen haben, sind hierzu künftig gesetzlich verpflichtet.

Was die Kennzeichnung anbetrifft, so soll mit dem Gesetz die in der Vergangenheit immer wieder geforderte Verpflichtung zur Kennzeichnung aller Hunde ab einem Alter von sechs Monaten mittels Transponder eingeführt werden. Hierdurch wird eine Identifizierung von Hunden in unterschiedlichen Situationen sichergestellt. In diesem Zusammenhang wird dann logischerweise das Erstellen eines zentralen Registers erforderlich. Hierin werden Angaben zur hundehaltenden Person und zum Hund erfasst, die die Hundehalterin oder der Hundehalter zu machen hat. Auch hierfür ist eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen.

Die in Bezug auf gefährliche Hunde bestehende Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte bleibt unverändert. Im Übrigen nehmen die Gemeinden künftig die Überwachungsaufgaben nach dem Gesetz wahr. Ihnen wird in diesem Zusammenhang die Verwendung der ihnen vorliegenden Steuerdaten eingeräumt. Auch dies dürfte einen positiven Effekt in Bezug auf die Einnahmen der Gemeinden aus diesem Steuersegment haben.

Die Entwurfsfassung der Landesregierung, aber auch die Ergänzung durch die im Agrarausschuss empfohlenen Änderungen sind richtungweisend. Mit unserem positiven Votum können wir deutlich machen, dass es diesbezüglich einen breiten Konsens mit der Bevölkerung in unserem Lande gibt. Wir können ein deutliches Zeichen setzen.

In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Um zusätzliche Redezeit zu diesem Punkt hat Herr Adler für die Fraktion DIE LINKE gebeten. Sie haben anderthalb Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben die von uns vorgeschlagene Regelung angesprochen, wonach das gezielte Heranzüchten von Aggressivität nicht in einem solchen Gesetz stehen dürfe; das sei rechtswidrig. Frau König hatte in ihrem Debattenbeitrag darauf hingewiesen, dass diese Regelung 1 : 1 aus der Regelung übernommen wurde, die gegenwärtig im Land Berlin Gesetzeskraft hat. Wäre diese Regelung rechtswidrig, hätte irgendein Berliner Gericht bestimmt schon einmal eine Entscheidung getroffen, die Ihre Position unterstützt. Diese gibt es nicht. Deshalb geht Ihr Einwand an der Sache vorbei.

Wir alle sollten uns in dieser Debatte noch einmal vor Augen führen, was der Verband für das Deutsche Hundewesen gesagt hat. Herr Oetjen, das war kein einzelnes Mitglied. Es war die Stellungnahme des Verbandes, unterschrieben vom ersten Vorsitzenden. Er hat ganz klar gesagt - ich zitiere -: Obligatorischen Sachkundelehrgängen, insbesondere aber obligatorischen Prüfungen steht der VDH relativ kritisch gegenüber. Sie treffen oft nicht die richtigen Adressaten, und der kaum zu leistende riesige Verwaltungsaufwand steht im Missverhältnis zum Effekt. So würden z. B. seriöse ältere Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, sicherlich durch den Prüfungsstress sehr belastet oder gar von der Hundehaltung abgeschreckt, was gewiss nicht im Sinne des Gesetzes ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Oetjen hat ebenfalls um zusätzliche Redezeit gebeten.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Adler, Sie waren in den Ausschussberatungen nicht dabei. Sie haben gerade aus der Stellungnahme des VDH vom 28. September 2010 zitiert. Das ist die Stellungnahme, die im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens der Landesregierung schriftlich

abgegeben wurde. Ich kann mich daran erinnern, dass Herr Rissmann, der Vorsitzender des VDH ist, in der mündlichen Anhörung im Ausschuss zur Kenntnis gegeben hat, dass er zwar nicht verpflichtende Sachkunderegelungen bevorzugen würde, allerdings mit den jetzigen Regelungen einverstanden sei und der VDH das Gesetz insgesamt unterstütze. Insofern möchte ich sehr deutlich sagen, ich habe nicht falsch zitiert, auch wenn ich zugeben muss, dass ich dieses Zitat eher dem von Ihnen für die Anhörung benannten Kollegen zugeschrieben hatte als dem VDH.

Ich habe noch etwas Redezeit. Deshalb will ich an dieser Stelle deutlich machen, dass sehr viele Bundesländer heute noch Regelungen mit Rasselisten haben. Diese Rasselisten sind nach dem Urteil auf Bundesebene nicht mehr zulässig. Sie wissen genau, dass sehr viele Klagen gegen diese Rasselisten anhängig sind und überall von Hundehalterinnen und Hundehaltern dafür gekämpft wird, damit diese Rasselisten aus den Gesetzen gestrichen werden. Ich hoffe, dass dieses Gesetz aus Niedersachsen als modernstes Hundegesetz Deutschlands auch ein Signal an andere Bundesländer ist, sich an unserem Beispiel zu orientieren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Minister Lindemann hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank. - Lassen Sie mich eine kurze Antwort auf Ihre Ausführungen geben, Herr Adler. Ich habe deutlich gemacht, dass es rechtswidrig wäre, ein Zuchtverbot oder Zuchtregelungen an Rasselisten anzuknüpfen. Das haben nicht wir in Niedersachsen erfunden, sondern das ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

(Zuruf von Hans-Henning Adler [LIN- KE])

Lassen Sie mich hinzufügen, wenn Sie hinsichtlich Ausbildung und Zucht an den Sachverhalt anknüpfen wollen, dass jemand möglicherweise gezielt auf Aggression züchten möchte, dann kann ich nur sagen, demjenigen fehlt schon jetzt die Zuverlässigkeit zum Halten von Hunden. Dann darf man

ihm nicht das Züchten verbieten, sondern dann muss man ihm das Halten von Hunden verbieten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Beratung. Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer der Empfehlung des Ausschusses folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Ausschussempfehlung ist gefolgt worden.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen worden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1633 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 01007 und 02121 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann ist so beschlossen worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind jetzt genau an dem Zeitpunkt angelangt, an dem wir in die Mittagspause eintreten wollten. Diesen Zeitplan wollen wir auch einhalten. Die Mittagspause wird jetzt bis 14.30 Uhr durchgeführt. Der Tagesordnungspunkt 4 wird ab 14.30 Uhr behan

delt. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.02 Uhr bis 14.31 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie alle hatten eine angenehme Mittagspause. Wir setzen unsere Tagesordnung fort.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Denkmalpflege, Archäologie und Baukultur in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1333 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3208 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 16/3638 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3667 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3668 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3671

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen und den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht eine vollständige Neufassung des Denkmalschutzgesetzes sowie Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung vor.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion bezieht sich ausschließlich auf die Beschlussempfehlung.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen, sodass wir gleich zur Beratung kommen können. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Kollegin Polat zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.