Aber am meisten hat mich gewundert, dass gerade die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, diejenigen, die Plebiszite sozusagen wie ein Monstrum vor sich her tragen - - -
- Wie eine Monstranz, nicht wie ein Monstrum. Entschuldigung, ich habe mich versprochen. Man darf sich ja einmal versprechen. Also: wie eine Monstranz vor sich her tragen. Um es noch einmal zu betonen: Monstranz.
Es hat mich gewundert, dass gerade Sie als freiheitliche Bürgerbewegung, die Sie immer den Elternwillen und das Allgemeinwohl für sich in Anspruch nehmen - zumindest behaupten Sie, Sie wüssten genau, was die Eltern in Niedersachsen generell wirklich wollten -, schon heute, noch vor Beendigung des Volksbegehrens, dahinter zurückfallen. Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen: Sie sind mit Ihrem Gesetzentwurf dem Volksbegehren schlichtweg in den Rücken gefallen. Ich finde, das sollte sich auch mal in Niedersachsen herumsprechen.
Meine Damen und Herren, das, was kommen könnte - Gott bewahre Niedersachsen davor! -, haben Sie angedeutet. Und wissen Sie was? - Niemand in Niedersachsen will das! Ich kenne niemanden, der wirklich ernsthaft solche Forderungen erheben würde - selbst der Landeselternrat nicht, der sagt, dass die Entscheidungen für eine Oberschule grundsätzlich richtig sind. Was aber bei einem Regierungswechsel 2013 - Gott behüte! - passieren könnte, haben Sie in zwei völlig entlarvenden Sätzen angedeutet: Sie würden 2013 umgehend eine Schulreform auf den Weg bringen, und Sie würden versuchen, sich in Koalitionsverhandlungen mit einer chaotischen Wahlfreiheit nach dem mehrfach beschriebenen Motto „Gebt den Schulen die Möglichkeit zu wählen“ durchzusetzen. Wohin soll das eigentlich führen?
Meine Damen und Herren, ich hoffe nur, dass nach den augenblicklichen Höhenflügen irgendwann die Luft aus diesem grünen Heißluftballon herauskommt. Ich hoffe sehr, dass die Niedersachsen auch erkennen, in welches schulpolitisches Expe
riment man sich begeben würde, wenn man die Grünen auch nur zu einem Mehrheitsbeschaffer machen würde. Das dient nicht der Qualität der Schulen in Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, die Behauptung, dass Ihr Gesetzentwurf völlig ohne Kosten sei, ist schlechterdings falsch. Sie wissen so gut wie ich, dass Sie bei unterschiedlichen Laufzeiten - 192 oder 193 Stunden zu 176 Stunden -, bei unterschiedlichen Abschlusszeiten bzw. Stunden, die erteilt werden müssen, zusätzlich erhebliche Lehrerressourcen in das System geben müssten, die im Moment dafür verwandt werden, nach Auslaufen des doppelten Abiturjahrgangs kleinere Klassen zu schaffen, was Sie ja auch immer wieder fordern. So machen wir es jetzt bei den Gymnasien im 5. Jahrgang und bei den Realschulen ebenfalls im 5. Jahrgang.
Meine Damen und Herren, Sie können diesen Gesetzentwurf gerne beraten - vielleicht ist es sogar das letzte Mal, dass ich dazu überhaupt etwas gesagt habe -, aber eigentlich hätten Sie heute Abend die Zeichen der Zeit erkennen müssen. Niemand im Parlament folgt dem Begehren bzw. dem Gesetzentwurf der Grünen. Sie können ihn im Prinzip einpacken. Ich halte ihn, mit Verlaub gesagt, - - - Normalerweise, wie gesagt, versuche ich, mich in erster Beratung etwas zurückzuhalten. Aber in diesem Fall dürfen wir wirklich mal ganz deutlich sagen: Das gesamte Parlament hat erkannt, dass die Grünen auf dem Holzweg sind. Viel Glück dabei! Viel Spaß dabei! Sie sollten aber auch einmal erkennen, dass Sie einfach auf der falschen Spur sind.
Für die SPD hat sich noch einmal Herr Kollege Poppe zu Wort gemeldet. Sie haben noch gut zweieinhalb Minuten. Bitte schön, Herr Poppe!
- Seien Sie bitte ein bisschen vorsichtig, wenn Sie jetzt die Ratschläge befolgen. Als Sie vorhin gesprochen haben, saß ich noch nicht hier oben. Ich könnte vielleicht eine andere Sichtweise haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lege Wert darauf, dass ich nicht von „Eselei“ gesprochen habe, sondern ich wollte nur keinen Esel zusammen mit Frau Korter nach Hause tragen.
Ich will auf den Gesetzentwurf, die verschiedenen Aspekte und Argumente hier gar nicht mehr eingehen, sondern auf Herrn Minister Althusmann, der unsere tollen Schulen gelobt hat. Ich möchte gerne in dieses Lob einstimmen. Wir haben tolle Schulen. Wenn wir nicht so tolle Schulen hätten, dann hätten sie die Mehrfachbelastung durch Doppelabitur und die verschiedenen Irrwege dieser Landesregierung gar nicht ausgehalten.
Die Schule hat in den letzten Jahren alles geschafft, weil wir dort tolle, loyale Lehrkräfte und Schüler haben, die sich gewaltig am Riemen reißen. Die Probleme aber, die ihnen ständig aufgebürdet werden - Inklusion fehlt, Ganztagesproblematik, G8, I8; das sind all die Schwierigkeiten, die auftauchen -, müssen sie alleine bewältigen. Und täuschen Sie sich nicht, welche Unruhe an den Schulen vorhanden ist und was dort gärt! In dem Punkt, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind sich die Oppositionsfraktionen dann doch wieder einig.
Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Poppe. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Antrag soll federführend zum Kultusausschuss geleitet werden. Mitberatend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen tätig sein. - Sie haben einstimmig so beschlossen. - Herzlichen Dank.
Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz, Ernst-LudwigStraße 3, 55116 Mainz - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Karl-E. Hain, Herrnstr. 10, 57627 Hachenburg - Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die Zustimmungsgesetzes der Länder zu Artikel 1 § 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zu dem Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal vom 19. November 1991 unvereinbar mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ist, soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse die Zustimmung und den Normanwendungsbefehl zu § 20, § 21 Abs. 1 Buchst. a bis c, g bis r, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4, 6, 8 Satz 2, Abs. 10 Satz 2, § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3, 4, § 24 Abs. 1, 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 10 Satz 2 analog, § 25 Abs. 2, § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1, § 27 Abs. 2, § 28 des ZDF-Staatsvertrages (Arti- kel 3 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 ) enthalten - 1 BvF 1/11 - dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit Schreiben des Präsidenten vom 21. März 2011 gemäß § 60 GO LT zur Beratung und Berichterstattung überwiesen - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/3643
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen dahin gehend verständigt, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Höre ich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir gleich zur Abstimmung kommen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. - Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Abschließende Beratung: Geschlossenes Heim für Kinder und Jugendliche schließen - pädagogische Betreuung sogenannter Problemkinder unter der Maßgabe „Hilfe statt Strafe“ weiter ausbauen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3301 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/3611
Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen, sodass wir gleich zur Beratung kommen können. Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Kollege Humke zu Wort gemeldet. Er wartet schon. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann meinen Redebeitrag wieder so einleiten wie beim letzten Mal: Nichts ist gut im Kinderheim in Lohne, nichts ist gut in der geschlossenen intensivtherapeutischen Wohngruppe des Caritassozialwerkes St. Elisabeth. Das Tempo, mit dem CDU und FDP das Thema „Kindergefängnis Lohne“ vom Tisch fegen wollen, ist - das hat mich aber doch sehr verwundert - tatsächlich atemberaubend.
Ich frage Sie: Warum lehnen Sie eigentlich eine gemeinsame Ausschussbesichtigung dieser Einrichtung ab? Der Hinweis darauf, dass die Fraktionen dies doch individuell machen könnten, greift hier deutlich zu kurz; denn damit entziehen Sie sich einer direkten Konfrontation und einer Diskussion vor Ort. Es stellt sich tatsächlich vollkommen anders dar, wenn man sich eine Einrichtung gemeinsam anschaut und gemeinsam über die Fragen spricht: Was gibt es Negatives? Was gibt es vielleicht für positive Seiten? Das wäre eine ganz andere Diskussion bzw. Diskussionskultur, als wenn man das individuell lösen würde.
Sie haben aber genau vor dieser Konfrontation in aller Öffentlichkeit Angst. Auch haben Sie Angst, das direkt in Lohne auszutragen. Sie entziehen sich damit auch Ihrer politischen und persönlichen
Wenn ich von einem Gefängnis spreche, zeige ich dieses Bild, das ich auch beim letzten Mal hochgehalten habe.
Es gibt dort 5 m hohe Mauern, einen Basketballkorb und ein kleines Fußballtor. So etwas kenne ich - das habe ich auch beim letzten Mal gesagt - aus amerikanischen Spielfilmen, wo sich irgendwelche Häftlinge vergnügen können. Diese Mauern sind aber für 10- bis 14-jährige Kinder nicht angemessen.
Unsere Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP haben dem Konzept „Geschlossene Unterbringung“ eine Blankovollmacht ausgestellt. Hohe Mauern - ich habe das gerade gezeigt -, x-fach meldepflichtige Vorfälle und eine hohe Personalfluktuation - alles das prallt von Ihnen ab. Sie haben trotz allem volles Vertrauen in das Konzept.
Auch für das, was dann offenkundig doch schief läuft, sind die Kinder dann selbst verantwortlich. Ich will Sie, mit Verlaub, Frau Präsidentin, hier zitieren, aber nicht als Präsidentin, sondern als Abgeordnete. In der letzten Debatte haben Sie gesagt: „Aber wir sind uns darüber im Klaren, dass es immer wieder Kinder geben wird, die sich nicht helfen lassen wollen.“ Denken Sie doch aber bitte einmal daran, dass wir hier über nicht strafmündige Kinder sprechen.
In genau dieser Debatte haben wir über das prägnante Beispiel eines dort untergebrachten Jungen gesprochen. Wir wollten klären, um was für Kinder es sich in dieser Einrichtung handelt. Wenn ein Junge schon als Kleinkind zum ersten Mal sexuell missbraucht wurde, wenn er diese gleiche schlimme Erfahrung danach in der Pflegefamilie, in der er untergebracht war, noch einmal machen musste und wenn sich dies während der Heimunterbringung durch eine Betreuungsperson wiederholt hat, dann sind das denkbar schlechte Vorbedingungen für eine gute Entwicklung des Kindes. Wie können wir dann hier sagen, dass sich die Kinder nicht helfen lassen wollen? - Das wollen die Kinder nämlich sehr wohl. Allerdings ist dies hinter 5 m hohen Mauern sehr schwierig.