- Wenn jetzt die ausführliche Beantwortung durch die Landesregierung gewünscht ist, dann sollte sie, finde ich, auch die entsprechende Aufmerksamkeit finden.
Einige der Zwischenrufer haben auch noch die Möglichkeit, das im Rahmen ihrer Fragestellung noch zum Ausdruck zu bringen. Wir haben noch viele Wortmeldungen zu Fragen, die noch beantwortet werden sollen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte die Landesregierung vor dem Hintergrund der bisherigen Aussprache fragen: Was tut das Land, um zweckentsprechende Mittelverwendungen sicherzustellen?
- Ach so, doch nicht. Gut. Dann sollten Sie aber mit Ihren Zwischenrufen etwas zurückhaltender sein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur zweckentsprechenden Mittelverwendung: Es gibt in den Regelungen, die wir gestern beschlossen haben, in § 4 eine Berichtspflicht. Das heißt, die Kommunen müssen uns monatlich die Anzahl der Kinder und die gewährten Leistungen melden. Das ist deshalb entscheidend, damit wir, wie wir es gestern vereinbart haben, in einem Jahr, also im Jahr 2012, sehen können, wie die Leistungen tatsächlich verteilt sind. Anhand dieser monatlichen Berichte können wir feststellen, wie die Mit
Darüber hinaus haben wir gestern - das habe ich eben dargestellt - mit den kommunalen Spitzenverbänden zumindest diese anteiligen 36 Millionen Euro - die mehr oder weniger nicht zweckbestimmt waren, sondern immer nur den Obertitel hatten, dass die Leistungen für die Bildung und Teilhabe für benachteiligte Kinder und Jugendliche eingesetzt werden sollen - konkretisiert und drei Zweckbindungen genannt. Es wird letztendlich darauf geachtet werden müssen, dass sich die Kommunen daran orientieren. Ich habe eben schon dargestellt, dass an eine entsprechende weitergehende Fach- und Rechtsaufsicht nicht gedacht ist, weil die Aufgabe in eigener Verantwortung wahrgenommen wird.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung noch einmal zu dem besonderen Verteilungsschlüssel des Bildungspaketes an die Kommunen. Wir haben ja gehört, dass es dabei um die Zahl der leistungsberechtigten Kinder geht. Da stellt sich die auch gestern schon aufgeworfene Frage: Wird dadurch irgendeine Kommune benachteiligt?
Die Frage, vor der wir standen und die auch in den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss immer wieder ein Thema war, war: Wie soll der Verteilungsschlüssel aussehen?
Dabei wurden zwei Dinge ins Spiel gebracht: entweder die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II als Schlüssel zu nehmen oder die Leistungen danach aufzuteilen, dass die leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen nach ihrer Anzahl berücksichtigt werden.
Wir haben uns bei der Ausführung dazu entschieden, die Kosten da aufzuteilen, wo sie anfallen, nämlich bei den Kindern. Letztlich ist die Frage, wie viele Kinder im Bereich des Trägers der Bildungs- und Teilhabeleistungen vorhanden sind, für die Verteilung entscheidend; denn es kann doch nicht sein, dass eine Kommune profitiert, indem sie mehr bekommt, weil die KdU hoch sind. Das Geld kommt dann nicht bei den Kindern an. Die KdU an sich geben uns keinen Hinweis auf die Anzahl und somit letztendlich auf die Bedürftigkeit der Kinder.
Deswegen ist es nur folgerichtig, dass wir uns dann, wenn wir wollen, dass das Geld bei den Kindern ankommt, an der Anzahl der Kinder orientieren, die leistungsberechtigt sind. Deshalb haben wir diesen Verteilungsschlüssel gewählt, der im Übrigen auch von den kommunalen Spitzenverbänden befürwortet worden ist, sodass es darüber keinen Streit gibt.
Anscheinend gibt es jetzt Unmut in der Region Hannover, wo bemängelt wird, dass die Region Hannover durch diesen Verteilungsschlüssel schlechter gestellt wird. Das mag aber eher aus haushalterischer Sicht nachvollziehbar zu sein. Sachlich ist das jedoch nicht gerechtfertigt;
denn auch hier gilt nichts anderes: Die Kinder, die in der Region Hannover leistungsberechtigt sind, erhalten das Geld nach dem beschriebenen Verteilungsschlüssel. Sollten wir feststellen, dass - sobald uns die validen Daten vorliegen, nämlich im Jahr 2012 - es einen anderen Verteilungsschlüssel geben muss, weil uns die nach § 4 zu meldenden und dann aktuelleren Zahlen etwas anderes zeigen, wird der Verteilungsschlüssel eben neu auf
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es gibt Bundesländer, die 1 Euro für die Mittagessenverpflegung für die Kinder übernehmen. Dann gibt es in den Kindertagesstätteneinrichtungen überhaupt keinen Bürokratieaufwand. So weit vorab.
Das Land Niedersachsen könnte in dem Bereich mehr machen, als Sie, Frau Ministerin, uns hier darlegen.
Vor dem Hintergrund von uns vorliegenden Meldungen, nach denen Caterer in den letzten Wochen für das Mittagessen zu Beginn des neuen Schuljahres Steigerungen zwischen 16 und über 30 % angekündigt haben, was natürlich auch Kinder betrifft, die nicht in den Hilfebezug fallen, frage ich die Landesregierung: Wie stellen Sie eigentlich sicher, dass es im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets und des Preises für das Mittagessen nicht zu Mittagessenwucher kommt?
(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Diese Fragen nehmen ja Formen an! Sie stellen ja schlaue Fragen! - Jens Na- cke [CDU]: Das ist ja das Absurdeste, was ich je gehört habe!)
- Aber bevor Herr Minister für die Landesregierung Stellung nimmt, stellen wir bitte die Gespräche ein!
(Jens Nacke [CDU]: Darf man hier ei- gentlich alles fragen? - Gegenruf von Ulrich Watermann [SPD]: Solange so schwache Antworten kommen, darf man alles fragen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Heiligenstadt, nur kurz zu Ihrem Hinweis, es gebe einige Bundesländer, die diesen Mittagessenverpflegungszuschuss übernehmen würden: Ja, es gibt einige, beispielsweise Berlin. Das holt sich aufgrund seiner immensen Verschuldung das Geld über den Finanzausgleich von den etwas finanzstärkeren Ländern wieder zurück. So viel zur Wahrheit. Insofern, verehrte Frau Heiligenstadt: Immer ruhig bleiben!
(Hans-Henning Adler [LINKE]: Das ist ein politische Entscheidung in Berlin! - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Ja, Herr Adler, das ist schon klar!)
Ich meine, dass es kaum in den Möglichkeiten einer Landesregierung liegt, vor Ort darüber zu entscheiden, welcher Caterer durch den Träger einer Kindertagesstätteneinrichtung ausgewählt wird.