Zu Frage 2: Das Gesetz regelt an keiner Stelle die Anzahl der für die Umsetzung erforderlichen Verwaltungsstellen. Die Entscheidung darüber, wie viele Stellen tatsächlich eingerichtet werden, liegt in der Hand der kommunalen Träger, die über die Aufgabenwahrnehmung und damit auch über den richtigen Stellenschlüssel entscheiden.
Zu Frage 3: Aufgrund der erst kurzen Geltung der Regelungen gibt es derzeit noch keine belastbaren Statistiken über die bislang bewilligten Leistungen. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass Leistungen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes oder der vorläufigen Zuständigkeitsregelung für Leis
Schönen guten Morgen! Herr Präsident! Meine lieben Damen und Herren! Frau Ministerin Özkan, ich habe eine Nachfrage. Wenn ich es mir richtig notiert habe, haben Sie eben gesagt, Sie hätten den Kommunen wertvolle Hilfe an die Hand gegeben. Ferner haben Sie eine Reihe von Handreichungen und Tagungen aufgezählt, die Sie organisiert haben. Am Schluss Ihrer Ausführungen haben Sie noch einmal darauf hingewiesen, dass die Frage des Personalaufwands Sache der Kommunen sei. Ich habe dazu folgende Frage: Wie bewerten Sie den zusätzlichen Personalaufwand? Bei den verschiedenen Tagungen, die Sie organisiert haben, wird diese Frage sicherlich zur Sprache gekommen sein. Vielleicht hat sich das Land aber auch unabhängig davon Gedanken darüber gemacht, wie der bürokratische Aufwand, den überwiegend die Kommunen leisten müssen, von Ihnen als Kommunalaufsicht bewertet wird. Ist er zu vernachlässigen? Ist er minimal? Kann er quantifiziert werden? Wie schätzen Sie den bürokratischen Aufwand in den Kommunen zur Umsetzung dieses Gesetzes ein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Vermittlungsverfahren waren sich die Beteiligten darin einig, dass es einen Verwaltungskostenansatz geben soll. Der Verwaltungskostenansatz ist ja auch beziffert worden. Für Niedersachsen ist ein Betrag von 15,54 Millionen Euro angesetzt worden. Wir haben keinen Hinweis darauf, dass dieser Ansatz nicht auskömmlich ist. Aus Gesprächen mit den Kommunen wissen wir, dass sich der Personalschlüssel für die Bearbeitung der Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen in einem Spektrum von 1 : 800 bis 1 : 1 200 bewegen wird. Wie viele Anträge letztendlich eingehen werden, wissen wir alle heute noch nicht. Aufgrund der uns bekannten Zahl der potenziell Leistungsberechtigten - in Niedersachsen gibt es ca. 297 000 - kön
nen wir jedoch herunterrechnen, was das für den örtlichen Träger bedeutet. Danach lassen sich rund 250 Verwaltungsstellen finanzieren, sodass im Schnitt auf jeden örtlichen Träger rund 5,5 Stellen entfallen. Auch aus den Gesprächen, die wir vor Ort in den Regionalkonferenzen geführt haben, sind uns keine Hinweise bekannt, dass das nicht auskömmlich ist.
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Vor dem Hintergrund Ihres Hinweises darauf, dass Sie die Umsetzung auf die Kommunen übertragen haben, möchte ich wissen, wie Sie die unterschiedlichen Verhältnisse vor Ort ausgleichen wollen - ich denke hier z. B. an den Ausbau der Infrastruktur -, um beispielsweise überhaupt ein Mittagessen ausgeben zu können. Vor Ort gibt es ja gravierende Unterschiede. Ich möchte von Ihnen gern wissen, wie Sie das organisieren wollen. Sie haben diese Aufgabe ja auf die Kommunen übertragen. Vor Ort gibt es aber unterschiedliche Voraussetzungen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Ich versuche aber einmal, sie zu interpretieren. - Im Bildungs- und Teilhabepaket sind mehrere Leistungen benannt, auf die leistungsberechtigte Kinder einen Anspruch haben. Am Mittagessen sollen sie teilnehmen können, wenn das Mittagessen angeboten wird. Es geht jetzt nicht um einen flächendeckenden Ausbau, sondern das Bundesverfassungsgericht hat uns dazu verpflichtet, dass dort, wo ein Angebot vorhanden ist, die Kinder im SGB-II-Leistungsbereich teilhaben können. Das heißt, es geht nicht darum, mit diesem Bildungs- und Teilhabepaket flächendeckend eine gleiche Versorgung aufzubauen oder Unterschiede aufzuheben.
Ich könnte mir vorstellen, dass Sie mit Ihrer Frage auch auf den Verteilungsschüssel beispielsweise bei den Kindern abzielen, deren Eltern Leistungen nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes erhalten. Wir haben damals im Vermittlungsausschuss
gesagt - das ist auch der richtige Ansatz -, dass sich der Schlüssel an den tatsächlichen Ausgaben, also an der Zahl der Kinder orientieren muss. Wir haben erst gestern noch einmal erläutert, dass es nicht um den KdU-Ansatz geht - also darum, wie viel KdU-Ausgaben ein Landkreis hat -, sondern es geht um die Anzahl der Kinder. An diesem Ansatz haben wir uns beim Verteilungsschlüssel orientiert. Das ist ein gerechter Ansatz. Dort, wo die Kinder tatsächlich sind, muss das Geld auch ankommen. Die Kommune selbst hat zu entscheiden, wie sie die Umsetzung vor Ort tatsächlich gestalten kann. Das war eine Forderung Niedersachsens. Da haben wir uns durchgesetzt.
Nehmen Sie das Beispiel der 36 Millionen Euro, die wir aus diesem 400-Millionen-Euro-Paket an die Kommunen weiterleiten: Dabei geht es darum, den Kommunen so viel Flexibilität wie möglich zu geben. Die einzigen Festlegungen waren: Mittagessen im Hort und „Schulsozialarbeit“ - je nachdem, was man damit ausdrücken will. Wir haben den Kommunen gesagt: Wir wollen den Kommunen so viel Flexibilität wie möglich geben mit der Zielsetzung, das Geld dafür einzusetzen, dass Kinder aus benachteiligten Familiensituationen an Bildung und außerschulischen Maßnahmen teilhaben können. Das genau war unsere Zielsetzung.
Herr Präsident! Ich möchte die Ausführungen kurz ergänzen. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass Niedersachsen bisher weit über das mit anderen Ländern vergleichbare Maß hinaus in Sachen Mittagessenverpflegung seiner besonderen Verpflichtung nachgekommen ist. Wir haben allein in den letzten Jahren eine Summe von etwa 1,3 Millionen Euro jährlich für Kinder in Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Das wird automatisch, weil Bundesrecht in diesem Fall Landesrecht bricht, ab April durch den Bund entsprechend bezuschusst. Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule oder Kindertagesstätte ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Die Übereinkunft mit den kommunalen Spitzenverbänden war auch deshalb sinnvoll und richtig, weil wir im Bereich der Maßnahmen, die vonseiten der Kommunen mit diesen rund 36 Millionen Euro oder 35 Millionen Euro ergriffen werden können, ebenfalls eine Vereinbarung dahin gehend treffen konn
ten, dass auch Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur geschaffen werden können. Der Städtetag hat gestern im Rahmen der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ebenfalls darauf hingewiesen, dass er diese Mittel zum Teil auch im Bereich der Investitionskosten einsetzen könne. Zumindest versteht er dies so.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss zugeben, aus Ihrer letzten Antwort, Frau Ministerin Özkan, bin ich nicht schlau geworden. Sie war in sich widersprüchlich.
Das ändert nichts. Ich stelle trotzdem eine andere Frage. Ich frage die Landesregierung, wie sie die Tatsache bewertet, dass sich immer wieder Kindertagesstätten bei uns melden, die sich vom bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung des Bildungspaketes überfordert fühlen. Beispielhaft möchte ich konkret nur die Abwicklung und Überprüfung der Eigenanteilsleistung zum Mittagessen benennen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben auch im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Bildungs- und Teilhabepaket lange darum gerungen, dass die Kommunen vor Ort die Verantwortlichkeit und die Umsetzungsverantwortung bekommen sollen. Dafür hat sich Niedersachsen in den Verhandlungen immer eingesetzt.
Das ist letztendlich auch im Ergebnis herausgekommen. Die Kommunen und kommunalen Spitzenverbände sind sehr glücklich darüber. Wir haben gestern, wie Herr Dr. Althusmann eben schon ausgeführt hat, diese Erklärung gemeinsam unterschrieben.
Insofern liegt es in der Verantwortung der Kommunen, Verfahren zu finden, wie am pragmatischsten, am schnellsten und am einfachsten die Leistungen vor Ort ankommen. Dass sich Träger von Kitas oder andere Einrichtungen mit der Kommune einigen, dass sie die Anträge z. B. direkt aufnehmen und an die örtlichen Träger weiterleiten, ist deren Eigenverantwortung und Klärung vor Ort überlassen. Wir als Landesregierung können nicht mehr als das, was wir getan haben, nämlich diese rechtlichen Rahmenbedingungen zu setzen, die wir gestern mit der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes umgesetzt haben, die Mittel weiterzuleiten und die Unterstützung zu geben, die wir erbringen. Ich habe vorhin, auch wenn Sie das ein bisschen abgetan haben, erwähnt, dass die Regionalkonferenzen und die Arbeitsgruppe, welche die Verfahrensfragen, die hier tagtäglich gestellt werden, sammelt und beantwortet, die Kommunen begleitend unterstützen.
Ob jetzt ein Träger für sich entscheidet, Handreichungen herauszugeben und Hinweise zu geben, wer wie am schnellsten diese Anträge mit den Eltern und mit den Jugendlichen unterstützend ausfüllt, ist eine Vorgehensweise, die pragmatisch vor Ort erfolgt.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das war doch gar nicht meine Frage! - Johan- ne Modder [SPD]: Darum geht es doch gar nicht!)
- Es gibt keinen hohen bürokratischen Aufwand. Wenn eine Leistung beantragt wird, dann müssen zwangsläufig Daten ausgefüllt und weitergeleitet werden.
Ihnen geht es darum, ob es Sachleistungen oder eine institutionelle Förderung gibt. Dieser Zug ist längst abgefahren, Frau Flauger.
Mit dem Beschluss, den wir in Berlin getroffen haben, und mit den Mitteln, für deren Auszahlung an die Kommunen wir gestern mit der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes den Weg geebnet haben, ist der Zug längst abgefahren. Statt hier rückwärtsgewandt die Diskussion wieder zu eröffnen, wäre es viel sinnvoller und zielführender, wenn alle Abgeordneten, die hier mit Mandaten in Kreistagen oder Gemeinderäten sitzen,
diese Hinweise, Optionen und Möglichkeiten, die uns mit diesem Bildungspaket eröffnet sind, vor Ort in tatsächliche Umsetzung bringen.
(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie haben einen sehr bescheidenen politischen Gestal- tungsanspruch!)
Sie haben in den Kreisräten und Gemeinderäten, wo immer Sie sind, Gestaltungsspielraum. Ich habe Ihnen gerade aufgeführt, wie viele Millionen wir den Kommunen zur Verfügung stellen, um diese Strukturen zu schaffen. Nutzen Sie doch diese Gelegenheit!
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, Frau Flauger, dass das für einen Kindergarten normalerweise überhaupt kein zusätzlicher Aufwand sein kann. Denn - das wissen wir ja aus der kommunalpolitischen Praxis - in aller Regel weiß der Träger bzw. der Kindergarten, für welche Kinder der Kindergartenbeitrag gezahlt werden muss und für welche nicht. Sie haben eine sehr breite Übersicht darüber, welche Kinder nach den Voraussetzungen des SGB berechtigt sind und welche nicht. Das heißt, es muss lediglich beim Jobcenter festgestellt und der Antrag abgegeben werden, damit die 26 Euro monatlich - rückwirkend zum 1. Januar - bei einem verbleibenden Eigenanteil von einem Euro gezahlt werden. Das ist alles.