Im Bundesrat wurde monatelang heftig zwischen SPD und CDU über den richtigen Weg in dieser Frage gestritten. Dann wurde offensichtlich die Klage geführt, dass alles zu spät sei. Jetzt hat man ein riesiges Paket mit immerhin 750 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Es umfasst sechs Bereiche, um Kinder aus sozial schwachen Familien an Bildung teilhaben zu lassen, ihnen dort, wo es möglich ist, ein Mittagessen in einer Kindertagesstätte, einer Schule oder in einem Hort zu geben und sie an Fragen der Lernförderung teilhaben zu lassen; Niedersachsen hat hierzu ein sehr unbürokratisches und unkompliziertes Verfahren gewählt, damit Kinder mit schulischem Lernförderbedarf diesen beantragen können.
- Ich komme zur Schülerbeförderung. - Es wird den Kindern ein Musikschulbesuch bzw. eine Sportvereinsteilnahme ermöglicht, indem 10 Euro im Bereich Kultur, Sport und Mitmachen bezahlt werden. Der Schulbedarf wird mit 100 Euro so bezahlt, wie wir ihn bisher schon auf Basis der bisherigen Rechtsprechung nach dem Sozialgesetzbuch kennen. Davon werden 70 Euro zu Beginn des Schulhalbjahres im Februar und 30 Euro zusätzlich bezahlt. Der Regelsatz wird an die Eltern ausgezahlt, Frau Zimmermann. Eintägige Schulausflüge und
mehrtägige Klassenfahrten werden durch Bundesgeld ersetzt. Hier besteht ein Rechtsanspruch. Für die Kinder in Niedersachsen, die sozialhilfeberechtigt sind, besteht künftig auch in den Klassen 11, 12 und zum Teil noch 13 entgegen der bisherigen Rechtslage ein Schülerbeförderungsanspruch.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ja, dass auch Hartz-IV-Empfänger Abitur ma- chen dürfen, sollte selbstverständlich sein!)
Sind Schülerbeförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig gedeckt, etwa durch den Regelsatz, werden die Ausgaben erstattet. Das ist die Rechtslage. Dies wird jetzt auch umgesetzt.
Der Zuschuss zur Monatskarte wird in der Regel bei der Kommune beantragt, so wie heute schon die Zeitkarten der Schülerinnen und Schüler bei der Kommune beantragt bzw. die Anträge von der Schule an den Landkreis gegeben werden und von dort wieder zurückkommen. Je nach Konstellation gibt es dann entweder einen Zuschuss zur Monatskarte, die auch privat genutzt werden kann, oder es werden die gesamten Kosten übernommen, wenn mit der Monatskarte z. B. ausschließlich der Schulbus genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächstgelegenen Schule erforderlich ist und die Kosten nicht von anderen Trägern übernommen werden.
Bezogen auf das Land Niedersachsen, ist davon auszugehen, dass diese Position für Niedersachsen ab Klasse 11 zu einer Mehrbelastung des Bundes in Höhe von 5,7 Millionen Euro führen wird. Rückwirkend wird die entsprechende Erstattung auf Basis der Antragstellung durch die Bezugsberechtigten stattfinden. Wer als sozial schwacher Schüler einen entsprechenden Antrag auf eine Förderung der Monatskarte stellt, wird die Erstattung rückwirkend zum 1. Januar bekommen. Ich kann Ihnen leider keinen Überblick darüber geben, wie viele Anträge zurzeit auf dieser Basis gestellt wurden. Vorsichtige Schätzungen gehen aber davon aus, dass wir dafür vom Bund diese
rund 5,7 Millionen Euro erstattet bekommen. In Karten habe ich das leider nicht umgerechnet. Das kann ich aber gleich versuchen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht nicht um die Kreativwerkstatt, sondern um die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Deshalb frage ich die Landesregierung, ob sie immer noch die Auffassung teilt, dass das Bundesverfassungsgericht wollte, dass das Geld bei den Betroffenen und den Kindern ankommt und nicht in Steine gesetzt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Watermann, wenn Sie die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss und davor verfolgt hätten, wäre Ihnen nicht entgangen, dass gerade die Ministerin aus Mecklenburg-Vorpommern, Frau Schwesig, vehement dafür gekämpft hat, diese 400 Millionen Euro für die sogenannte Schulsozialarbeit zu bekommen. Als das Paket zuletzt geschnürt wurde, sind diese 400 Millionen Euro am Ende mit der Maßgabe aufgenommen worden, dass es so offen wie möglich gehalten wird, um das Geld irgendwie für Schulsozialarbeit einzusetzen. Man hat jetzt die Kommunen vor die Frage gestellt, was sie machen.
Ich darf einmal unterbrechen. - Im Moment hat Frau Ministerin das Wort. Ich bitte, dass sie entsprechendes Gehör findet. Alle anderen oder einige andere aus den Fraktionen haben noch Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Ich habe das Gefühl, Sie wollen die Verhandlungen wieder aufnehmen oder sagen, jetzt sind die 36 Millionen Euro für Niedersachsen da, und nun wollen Sie 1 : 1 bestimmen, wofür das Geld ausgegeben wird. Die Zweckbestimmung ist uns allen und den kommunalen Spitzenverbänden ganz klar. Sie soll zur Teilhabe an Bildung und gesellschaftlichem Leben für sozial schwache Kinder beitragen. Die Klärung der Frage, wie das ausgeführt wird, ist Aufgabe der Träger und Leistungserbringer vor Ort.
Die anderen Pakete aus diesem Leistungspaket, die mein Kollege Herr Dr. Althusmann vorhin aufgezählt hat, sind alle fest geregelt. Es ist festgelegt, welcher Anteil des Geldes wofür ausgegeben wird. Es gibt überhaupt keinen Spielraum. Es geht darum, dass sich die Kinder melden, wenn sie die Berechtigung für diese Leistungen haben, und wir ihnen diese Leistungen zukommen lassen. Dafür gibt es ein Verfahren, das gerade beschrieben worden ist. Ich empfehle Ihnen, sich einmal den Landkreis Verden anzugucken. Er hat das schon vorbildhaft umgesetzt.
- Ja. Es ist ein Landkreis mit einem SPD-Landrat, der das wirklich schnell und pragmatisch in die Hand genommen hat. - Für jede dieser Säulen dieses Leistungspaketes hat er schon sehr früh ein Informationsblatt plus Formular mit Angabe der Kontaktpersonen und der Ansprechpartner auf den Weg gebracht, sodass jeder Mensch vor Ort weiß, an wen er sich wenden kann. Hier geht es nicht um Kreativität. Wenn es aber darum geht, die 36 Millionen Euro einzusetzen, sind wir alle vor Ort in den Kommunen gefordert, den richtigen Ansatz zu
wählen. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass es eine Verantwortung von uns ist, die Kinder ausfindig zu machen und die schulischen und außerschulischen Projektträger heranzuführen und zu beteiligen.
Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen: Wir haben in Niedersachsen schon seit Jahren diese Förderung von sogenannten sozial schwachen Jugendlichen betrieben. Wir haben die NiKo-Projekte. In Mecklenburg-Vorpommern und anderen Ländern gab es das nicht. Deshalb ist die Forderung zu den 400 Millionen Euro entstanden, damit man also solche adäquaten Projekte schafft. Wir in Niedersachsen haben das schon seit Jahren gefördert.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stadt Göttingen verhandelt derzeit mit dem Innenministerium über die sogenannte Entschuldungshilfe. Dabei erwägt sie auch, die Einnahmeerwartung im Bereich des Schulmittagessens deutlich, nämlich um 300 000 Euro zu erhöhen. Das wird gemacht, um die Kriterien zu erfüllen und einen Zuschlag zu bekommen. Dazu ist eine Erhöhung des Essenspreises pro Mahlzeit von 80 Cent bis 1 Euro vorgesehen. Der Vorschlag wird von CDU, FDP und Grünen getragen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Tatsache, auf der einen Seite so zu verhandeln und Kriterien zum Erhalt der Entschuldungshilfe für die Kommunen vorzugeben, wenn auf der anderen Seite die Gefahr besteht, dass dadurch die Zuschüsse aus dem Teilhabe- und Bildungspaket für die Mittagessen gerade für die Leistungsbezieher von Hartz IV aufgefressen würden? Das ist in dem gerade beschriebenen Beispiel der Fall. Wie bewerten Sie das?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das sind zwei verschiedene Töpfe. Man muss das vielleicht noch einmal klar machen, weil Sie das gerade vermischt haben und sonst ein falscher Eindruck entsteht. Das eine ist der Topf
für die Beteiligung an der Finanzierung des Mittagessens; das ist ein separater Topf aus dem Gesamtpaket. Das andere, was Sie angesprochen haben - ich habe erläutert, dass wir gemeinsam mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden versucht haben, das etwas einzugrenzen -, sind die 36 Millionen Euro, die zusätzlich zu dem anderen Leistungspaket dazugekommen sind. Diese 36 Millionen Euro werden für drei Jahre zur Verfügung gestellt. Für das Mittagessen im Hort gibt es einen anderen Ansatz als für das Mittagessen, das es schon vorher an der Schule, in der Krippe oder Kita aus dem Gesamtpaket gab. Das sind zwei verschiedene Töpfe. Insofern darf das eine nicht mit dem anderen vermengt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal feststellen, dass das Land ganz offensichtlich darauf verzichtet hat, in irgendeiner Weise Standards für die Umsetzung dieses Programms vorzugeben.
Das führt beispielsweise dazu, dass engagiertere Kommunen sehr viel höhere Aufwendungen haben als andere und umgekehrt.
Sie haben auch darauf verzichtet, Standards mit Blick darauf vorzugeben, was man sich überhaupt unter dem Begriff Sozialarbeit an Schulen vorzustellen hat.