Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

verletzte Personen 371 494 501 579 784

Polizeibeamte3)

58 71 111 155 219

Störer3)

98 198 151 208 288

Unbeteiligte3)

215 225 239 216 277

3. Liga Saison 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10

Vereine

20 20

Spiele1)

380 380

Personen Kat. B2)

Zeitraum vor Gründung 2 375 2 360

Personen Kat. C2)

der 3. Liga 685 680

Strafverfahren gesamt

1 086 1 058

Freiheitsentziehungen

1 686 759

Verletzte Personen

251 156

Regionalligen Saison 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10

Vereine 37 37 37 54 54

Spiele1)

648 648 648 918 918

Personen Kat. B2)

1 768 2 445 3 238 2 206 2 242

Personen Kat. C2)

847 878 798 686 661

Strafverfahren gesamt 565 883 739 975 927

Freiheitsentziehungen 1 115 1 629 1 471 1 291 1 015

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 6 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Vertröstet, vertagt - Das Ende des „Hollywood des wissenschaftlichen Films“

Das 1956 gegründete Göttinger Institut IWF Wissen und Medien gGmbH beherbergt eine der weltweit größten und einzigartigen Sammlungen an wissenschaftlichen Filmen. Zu den kostbaren Schätzen des Instituts gehören Filme berühmter Persönlichkeiten der Wissenschaftsgeschichte, darunter mehrerer Nobelpreisträger (Eigen, von Frisch, Hahn, Heisenberg, Lorenz) , zahlreiche Filmveröffentlichungen dieser Autoren wie auch unwiederbringliche Forschungsaufnahmen von vergangenen oder stark bedrohten Völkern und Kulturen. Die Zukunft dieses wertvollen Archivs ist jedoch ungewiss.

Mit Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern wurde die gemeinsame Förderung der IWF Wissen und Medien gGmbH als sogenanntes Blaue-Liste-Institut zum 31. Dezember 2007 eingestellt. Bis Ende 2010 sollte die IWF abgewickelt werden. Für die Dauer der Abwicklungsphase erhielt Niedersachsen einen finanziellen Ausgleich. Gleichzeitig verpflichtete sich Niedersachsen als Sitzland, sowohl die Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Archivierung und Zugänglichkeit audiovisueller Quellen als auch die Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft (WGL), sich um die Integration erhaltenswerter Materialien der IWF in eine überregionale Bibliothek zu bemühen, umzusetzen. Den rund 50 Beschäftigten gegenüber hatte die Landesregierung erklärt, auch zukünftig die Medienkompetenz der IWF und ihrer Mitarbeiter für Niedersachsen nutzen zu wollen. Die IWF am Standort Göttingen sollte deshalb erhalten bleiben.

Gleichzeitig erhielt die Technische Informationsbibliothek (TIB) Hannover den Auftrag, ein Entwicklungskonzept für den Aufbau eines „Kompetenzzentrums nicht textueller Materialien“ mit einem Medienzentrum am Standort Göttingen zu erstellen.

Von diesen Zusagen hat die Landesregierung keine einzige umgesetzt. Das von ihr verfolgte Konzept, den Medienbestand der IWF mit den für die Verfügbarhaltung der Medien notwendigen Arbeitsverhältnissen, technischen Anlagen und Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum 1. Januar 2011 auf die TIB übergehen zu lassen, scheiterte ebenso wie der Aufbau eines Medienzentrums in Göttingen.

Mit Beschluss der Gesellschafter vom Mai 2010 wurden die IWF zum 31. Dezember 2010 aufgelöst und ein Liquidator bestellt. Die Beschäftigten erhielten die Kündigung, und das über 10 000 Werke umfassende Filmarchiv wurde in Kisten verpackt. Selbst nach mittlerweile erfolg

ter Auflösung der IWF ist immer noch völlig ungeklärt, was mit der weltweit größten und einzigartigen Sammlung wissenschaftlicher Filme geschehen soll und wer die Rechte an den IWF-Medien bekommt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo werden die wertvollen Sammlungen archiviert, und wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Medien für wissenschaftliche Nutzer zugänglich und verfügbar bleiben?

2. Wer tritt die Rechtsnachfolge der IWF an, an wen werden die Nutzungsrechte an den Medien übertragen, und wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Sammlung als ganze bestehen bleibt und nicht kannibalisiert wird?

3. Wie viele der ehemaligen Beschäftigten des IWF hat die Landesregierung in ein neues Beschäftigungsverhältnis im Landesdienst vermittelt?

Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben am 24. November 2006 dem Beschluss der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) über die Beendigung der gemeinsamen Förderung der IWF Wissen und Medien gGmbH (IWF) in Göttingen zugestimmt. Die gemeinsame Förderung der IWF endete danach vorbehaltlich einer Abwicklungsfinanzierung gemäß § 8 Abs. 4 der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen (AV-FE) am 31. Dezember 2007.

Das Land Niedersachsen hat in den sich anschließenden Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern erreichen können, dass durch die Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB) ein Konzept erarbeitet wird, welches den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Archivierung und Zugänglichkeit audiovisueller Quellen und den Empfehlungen des Senats der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) zur Integration erhaltenswerter Materialien der IWF in eine große überregionale Bibliothek folgt. Dieses Konzept für eine Erweiterung der TIB um ein Kompetenzzentrum nicht textueller Materialien (KNM) wurde im Einvernehmen mit Bund und Ländern im Februar 2009 auf Betreiben Niedersachsens einer Sonderevaluierung durch die WGL unterzogen, in deren Ergebnis eine weitere Konkretisierung des Konzepts für nötig gehalten wurde. Diese Konkretisierung erfolgte dann im Februar 2011 im Zuge der turnusmäßigen Evaluation der TIB durch die WGL. Die Ergebnisse liegen derzeit allerdings noch nicht vor. Eine abschließende Stellungnahme seitens der WGL ist nicht vor Herbst 2011 zu erwarten.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die insgesamt ca. 11 000 Medien der IWF wurden im Rahmen der Abwicklungsfinanzierung in den letzten Jahren bereits zu einem großen Teil digitalisiert, sodass die Zugänglichkeit der Medien zur wissenschaftlichen Nutzung grundsätzlich geklärt ist. Derzeit unterliegt allerdings die konkrete Ausgestaltung einer möglichen Bereitstellung dieser Medien für Forschung und Lehre noch formaler und juristischer Prüfung.

Das MWK teilt die Einschätzung der unabhängigen Fachgutachterinnen und -gutachter der WGL, dass die Bereitstellung und Nutzbarmachung der Medien in digitaler Form über die TIB (z. B. über das Internetportal der TIB) ein grundsätzlich richtiger Weg ist.