Das MWK teilt die Einschätzung der unabhängigen Fachgutachterinnen und -gutachter der WGL, dass die Bereitstellung und Nutzbarmachung der Medien in digitaler Form über die TIB (z. B. über das Internetportal der TIB) ein grundsätzlich richtiger Weg ist.
Auch bei der Frage der Archivierung der analogen Medien schließt sich das Land der Einschätzung der unabhängigen Fachgutachter der WGL im Grundsatz an, die sachgerechte Langzeitarchivierung der archivwürdigen Filmbestände durch das Bundesarchiv zu ermöglichen. Mit dem Bundesarchiv werden hierzu derzeit von verschiedener Seite Gespräche geführt.
Zu 2: Die IWF wurde mit Beschluss der Gesellschafter vom 10. Mai 2010 zum 31. Dezember 2010 aufgelöst. Im Hinblick auf die bei der IWF vorhandenen Medien ist aus Sicht der Landesregierung jedoch wichtig, dass die Sammlung als Ganzes nutzbar bleibt; daher strebt das Land eine Übertragung der Nutzungsrechte nach § 34 Abs. 3 UrhG an. Hierzu finden derzeit noch juristische Prüfungen statt. Darauf aufbauend, soll in der kommenden Gesellschafterversammlung der IWF gGmbH i. L., in der alle westdeutschen Bundesländer (ohne das Saarland) vertreten sind, eine Entscheidung zur zukünftigen Nutzbarmachung der Medien getroffen werden. Dieses Gremium tagt voraussichtlich am 20. Juni 2011.
Zu 3: Zum Zeitpunkt der Beendigung der gemeinsamen Finanzierung der IWF durch Bund und Länder am 31. Dezember 2007 waren bei der IWF noch 58 Personen beschäftigt. Seitdem sind 10 Personen in den Ruhestand getreten, 19 Personen befinden sich in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber. 16 davon haben bereits die Freistellungsphase erreicht bzw. werden diese im Laufe dieses Jahres erreichen. Mit 20 der restlichen 29 Personen konnten im Rahmen der Sozialplanverhandlungen einvernehmliche Regelungen gefunden werden. Die
übrigen neun Personen haben eine neue Beschäftigung gefunden, davon vier im öffentlichen Dienst. Unterstützt wurden sie dabei auch durch die Jobbörse Niedersachsen.
Der Gesundheitstourismus ist ein zukunftsträchtiger Wachstumsmarkt, und auch für Niedersachsen ist das Potenzial im Kur- und Gesundheitstourismus von großer Bedeutung. Insgesamt bieten 44 Kurorte und Heilbäder, 16 Luftkurorte und 47 Erholungsorte neben den traditionellen Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen Gesundheits- und Wellnessurlaub an.
Um langfristig im Bereich des Gesundheitstourismus erfolgreich zu sein, müssen die Betriebe hochwertige Leistungen sowohl im Bereich herkömmlicher Urlaubselemente, wie beispielsweise im Service, als auch in der Gesundheitsförderung bieten.
1. Wie hat sich die Anzahl der mit dem Gesundheitstourismus verbundenen Übernachtungen in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren entwickelt, und von welcher Entwicklung geht die Landesregierung für die Zukunft aus?
2. Für welche Maßnahmen bzw. unter welchen Bedingungen können Fördermittel zur Steigerung der Angebotsqualität im Bereich des Gesundheitstourismus beantragt werden?
3. Welche spezifischen Schwerpunktsetzungen erwartet die Landesregierung von den genannten Fördermaßnahmen?
Der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung der Menschen, verbunden mit den immer höheren Anforderungen des privaten und beruflichen Alltags, führen in der deutschen Bevölkerung zu einer wachsenden Nachfrage nach Gesundheitsangeboten. Die Bereitschaft, Gesundheitsvorsorge im Sinne des „Sich-fit-Haltens“ eigenverantwortlich zu betreiben, ist groß, ebenso die Bereitschaft, die Kosten für diese Maßnahmen privat zu tragen. In Anbetracht der zu erwartenden zurückgehenden Leistungen der Sozialversicherungsträger sowie des hohen Potenzials an „Selbstzahlern“ durch den anhaltenden Gesundheitstrend muss es Ziel sein, diesen touristischen Wachstumsmarkt in den niedersächsischen Reisedestinationen auszuschöpfen.
Für die Heilbäder und Kurorte im Land ist es eine große Herausforderung, in diesem Umfeld marktfähig zu werden bzw. zu bleiben. Schon heute finden rund 61 % aller Übernachtungen - bezogen auf die amtliche Statistik - in den Tourismusorten mit Prädikat statt. Um die Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Wettbewerb zu erhalten und auszubauen, müssen die Heilbäder und Kurorte sich durch ständige Innovation, Qualitätssteigerung und Reorganisation weiterentwickeln. Zukunftsfähige Ideen und an den Wünschen und Bedürfnissen der Zielgruppen ausgerichtete Angebote sind gefordert. Die Tourismusförderung des Landes unterstützt die Orte dabei.
Ergänzend dazu wird das Thema der komfort- und gesundheitsorientierten Reisen seit dem Jahr 2010 von der Tourismusmarketing Niedersachsen GmbH (TMN) im Auftrag der Landesregierung durch die Kampagne „Genießen Sie sich“ landesweit weiterentwickelt und verstärkt am Markt etabliert.
Zu 1: Übernachtungen in Kurorten, Heilbädern, Luftkurorten, Erholungs- und Küstenbadeorten in den Jahren 2006 bis 2010 (amtliche Statistik)
Statistisch gesehen, gibt es keine getrennte Erfassung von Übernachtungen, die speziell durch den Gesundheitstourismus generiert werden. Die Tatsache, dass die o. a. Übernachtungen in prädikatisierten Orten stattfinden, lässt keine verbindlichen Schlüsse auf die gesundheitsbezogenen Motive zu. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl derer, die einen ausgewiesenen Gesundheitsurlaub mit entsprechenden Anwendungen machen, deutlich kleiner ist als die derjenigen, die in einem Gesundheitsstandort generell ihre Ferien verbringt (z. B. bedient Norderney noch weitere Reisefor- men wie den Badeurlaub, den Erholungsurlaub, den Familienurlaub und das Segment MICE [„mee- tings, incentives, congresses and events“]).
Aussagekräftiger bezüglich eines speziellen Aufenthaltes mit Gesundheitsanwendungen ist die nachstehende Darstellung. Übernachtungen in Vorsorge- und Rehakliniken stellen reine Gesundheitsurlaube dar und dienen dem Abbau selbst empfundener oder diagnostizierter gesundheitlicher Defizite. Die Darstellung erfasst allerdings nicht jene Übernachtungen, die durch privat finanzierte medizinisch indizierte Gesundheitsurlaube generiert worden.