Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3015 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt.
Dann ist zugleich der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3789 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt worden.
Zu Tagesordnungspunkt 5 ist der Landtag der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt. Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/3764 ebenfalls nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt worden. Das wollte ich für das Protokoll noch festgehalten haben.
Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2493 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von Pflege- und Hilfsbedürftigen und Menschen mit Behinderung in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulant betreuten Wohngruppen (Pflege- und Hilfsbedürftigen- selbstbestimmungsgesetz - PflegeSG) - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3670 - c) Altenpflege in Niedersachsen - Wunsch- und Wahlrecht Sozialhilfeberechtigter in der vollstationären Altenpflege berücksichtigen - keine Unterbringung im Doppelzimmer gegen ihren Willen - Entschließung gemäß § 28 Abs. 1 Satz 4 GO LT - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/3734 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3783 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP - Drs. 16/3759 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3761 - Antrag nach § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP - Drs. 16/3786
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen und die der Beschlussempfehlung als Anlage B beigefügte Entschließung anzunehmen.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP sieht vor, nach der Gesetzesüberschrift eine Präambel einzufügen.
Der Antrag nach § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP ist ein Antrag auf Annahme einer Entschließung, die der Sache nach zum Heimgesetz gehört. Gemäß § 36 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag über diesen Antrag nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.
Es liegt ein schriftlicher Bericht vor. Eine mündliche Berichterstattung ist daher nicht vorgesehen.
Wir treten jetzt in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Mundlos für die Fraktion der CDU. Sie haben das Wort, Frau Mundlos. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die Föderalismusreform ging die Zuständigkeit für die Heime, rechtlich gesehen, auf die Länder über.
Als der erste Entwurf für das Heimgesetz vorlag, wurde ein neues Verfahren durchgeführt, und zwar eine Onlinebefragung unter Beteiligung von Heimbetreibern und Heimaufsichtsbehörden. Sehr viele haben diese Möglichkeit dankbar angenommen. Heute nun, nach Anhörung und ausführlichen Beratungen, nachdem manches - wie z. B. die Tagespflege - noch einmal von allen Seiten beleuchtet wurde, liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für ein modernes Heimgesetz vor.
Ich möchte zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an das Ministerium, an die Mitarbeiter, die bei den Beratungen dabei waren, an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, an alle Fachkollegen und Fraktionen und vor allem auch an alle an der Pflege Beteiligten, die uns beraten haben, richten.
ten Wohngemeinschaften vor, die, u. a. bedingt durch die demografische Entwicklung, an Bedeutung gewinnen. Ambulante Aspekte tragen den Wünschen der meisten älteren Menschen Rechnung, die so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung verbleiben möchten und den Weg ins stationäre Heim möglichst vermeiden wollen. Außerdem sieht das Gesetz für mehrere Jahre Befreiungen zur Erprobung neuer Betreuungs- und Wohnformen vor.
Zweitens. Wenn die Unterbringung in einem Heim erforderlich wird, ändert sich nicht nur der Tagesablauf, sondern es gibt auch zeitliche Vorgaben und Einschränkungen. Selbstständigkeit und Selbstbestimmung werden infolge von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit eingeschränkt. Deshalb dient dieses Gesetz auch dem Schutz der Heimbewohner.
Die individuellen Pflege- und Betreuungsbedürfnisse sollen sichergestellt werden, eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist zu ermöglichen und zu fördern, und Standards werden gesetzt. An diesem Punkt möchte ich ausdrücklich unserer Sozialministerin danken für die Initiative Pflegepakt, die versprochene Erhöhung des Schulgeldes und für das klare Bekenntnis zur Fachkraftquote. Die dem Ausschuss zugesagte Beteiligung an der erforderlichen Verordnung wird anerkennend begrüßt.
Drittens. Mit diesem Gesetz greift auch der Forderung nach Entbürokratisierung, um mehr Zeit für die eigentliche Pflege zu gewinnen. Die Anzeigepflicht der Heimbetreiber wird auf ein angemessenes Maß reduziert. So kann z. B. der Abstand der heimaufsichtlichen Prüfung auf bis zu zwei Jahre verlängert und können Doppelprüfungen vermieden werden. Laut vorliegendem schriftlichen Bericht wird eine Entlastung der niedersächsischen Heimbetreiber beim Verwaltungsaufwand durch erhebliche Verringerungen der Anzeigepflichten um ca. 15 % erwartet.
Viertens. In den Beratungen wurde das Maß der wirklich erforderlichen mitzuteilenden Daten besonders diskutiert, zum einen zwecks Bürokratieabbau, zum anderen um die Menschenwürde der Pflegebedürftigen zu wahren und gleichzeitig die erforderlichen Hilfen zu gewähren - also nicht mehr
Datenerhebung als zwingend notwendig. Die jetzige Regelung wird diesen Anforderungen durchaus gerecht.
Fünftens. Zur Menschenwürde gehört auch der Appell, den in Niedersachsen bereits beschrittenen Weg zur vermehrten Einzelzimmerunterbringung weiter fortzusetzen, ohne dabei in Zuständigkeiten der kommunalen Körperschaften einzugreifen oder Kostenerstattungsansprüche auszulösen.
Sechstens. Pflege ist ein sehr sensibler Bereich. Wir haben deshalb die Erfahrungen und Forderungen der Verbände und der in der Pflege Tätigen sehr ernst genommen. Dies wird z. B. in der klaren Positionierung der Regierungsfraktionen und des Ministeriums zum Bestand der Fachkraftquote deutlich. Deshalb bietet das Gesetz Regelungen und Erprobungsmöglichkeiten für alternative Wohnformen.
Wir haben allerdings bei der Tagespflege, die zum jetzigen Zeitpunkt unter das Heimgesetz fällt, entgegen der ursprünglichen Absicht Veränderungen vorgenommen und die Tagespflege wieder - allerdings in einer abgestuften Form - unter das Heimgesetz gestellt.
Die Begründung will ich auch liefern, weil das ja auch Fragen aufwirft: Es handelt sich dabei um einen Bereich, der enorm wächst - allein in den letzten Jahren um 25 %. In der Tagespflege sind zunehmend Personen mit Altersdemenz. Hier haben wir das Element, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu ermöglichen. Allerdings haben wir auch gesagt, dass wir mit aufmerksamem Blick auf die künftige Verordnung schauen werden, um sicherzustellen, dass in die Zukunft gerichtet nichts schief läuft.
Siebtens. Unter anderem über die angefügte Präambel und einen an den Bund gerichteten Zusatzantrag für eine Bundesratsinitiative zur sprachlichen Anpassung weiterer Gesetze wird deutlich, dass auch der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen werden soll und Menschen mit Behinderungen ausdrücklich auch im Heimgesetz berücksichtigt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Heimgesetz ist ein wesentlicher Baustein für moderne Pflege. Das Gesetz ist den Menschen zugewandt, die der Pflege bedürfen, und denjenigen,
Liebe Freunde, wir haben viele Gespräche geführt. Eine Forderung stand dabei immer wieder im Mittelpunkt: Gebt uns gute Rahmenbedingungen! Redet mit uns und nicht über uns! - Genau das haben wir beherzigt. Dabei haben wir spüren können, mit wie viel Empathie und Liebe zum Beruf und zu den Menschen in diesem Bereich gearbeitet wird. Deshalb nochmals herzlichen Dank!
Mit der heutigen Verabschiedung wird allerdings kein Schlusspunkt gesetzt. Weitere Maßnahmen werden folgen müssen: u. a. Zusammenführung der Pflegeausbildung, gerechte Bezahlung, gesellschaftliche Anerkennung, Überarbeitung der Pflegeversicherung, stärkere Berücksichtigung Demenzerkrankter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung weiß um diese Themen, und unsere Ministerin engagiert sich nachhaltig und konsequent.