Zunächst einmal ist die Ministerin Schröder dafür kritisiert worden, dass sie dann, wenn sie staatliches Geld gibt, den Organisationen abverlangt, dass sie eine Demokratieerklärung abgeben. Meine Damen und Herren, es geht um Extremismusbekämpfung! Und wenn man staatliches Geld be
kommt, ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass man zur Demokratie steht und eine Demokratieerklärung abgibt. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass man das nicht machen soll! Wo sind wir denn?
Ich komme zu einem weiteren Punkt. Frau Leuschner, dass Sie Ihren Oberbürgermeister hier angreifen, ist schon schwierig.
- Das haben Sie aber gemacht; denn Sie haben gesagt, dass ein Stand der Schlesischen Jugend genehmigt worden ist. Sie müssten eigentlich wissen, dass nicht die Landesregierung und schon gar nicht das Innenministerium hier eine Genehmigung gibt, sondern dass die Landeshauptstadt diese Genehmigung erteilt hat. Insofern kann ich nur sagen, dass der Oberbürgermeister die Verantwortung dafür hat. Insofern sollten Sie das nicht auch noch in dem Zusammenhang darstellen.
(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Was haben Sie denn noch für einen Preis gekriegt?)
Wenn ich mir den Bereich islamistischer Extremismus anschaue, muss ich sagen: Dort sind wir als Niedersachsen nun wirklich federführend - auch in der aktuellen Diskussion, was wir im Bereich der Prävention tun können.
Sie müssen sich einmal vorstellen, dass die Vertreter der Islamverbände zum Verfassungsschutz kommen - anscheinend haben Sie in dem Zusammenhang mehr Berührungsängste als die Moscheegemeinden - und sagen: Es ist sinnvoll, dass wir gemeinsam Präventionsmaßnahmen machen; denn wenn ein Anschlag passiert, wenn es hier Extremismus gibt, dann haben wir genau das, was wir bekämpfen wollen, nämlich Islamophobie in unserem Land.
Deshalb haben wir mittlerweile mit 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Konzept erarbeitet, um dem hier entgegenzutreten. Wir sind sogar dabei, eine Medienoffensive - vielleicht mit dem Bund gemeinsam; das hoffe ich - zu machen, und zwar nicht losgelöst von den Moscheegemeinden, sondern mit ihnen gemeinsam. Sie haben ihre Mitarbeit gerade in dem Zusammenhang angeboten. Insofern ist das dabei auch ein ganz wichtiger Punkt.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es meiner Ansicht nach sinnvoll, dass wir uns im Bereich Rechtsextremismus nicht gegenseitig unterstellen, nicht genügend zu tun, sondern uns gemeinsam darum bemühen, dass wir im Bereich Rechtsextremismus erfolgreich arbeiten.
An dieser Stelle gilt mein Dank gerade der kommunalen Ebene, die mit vielen Aktiven hier erfolgreich arbeitet. Das ist hervorragend. Insofern sollte man es weiter unterstützen.
Wir müssen genauso sehen, dass wir mittlerweile auch im Bereich des Linksextremismus Präventionsarbeit leisten müssen. Das haben wir in der Vergangenheit wirklich versäumt. Wenn Sie sich die Zahlen für den Linksextremismus ansehen, insbesondere die der Gewaltdelikte von Autonomen, dann wird deutlich, dass das gesellschaftlich genauso geächtet werden muss wie im Bereich des Rechtsextremismus. Und das ist leider Gottes nicht der Fall.
Abschließend, Frau Flauger, weil Sie es sagen, will ich doch noch darauf eingehen. Wenn wir über Antisemitismus reden,
dann wäre es sehr sinnvoll gewesen - das hätte ich erwartet -, wenn Frau Zimmermann auch nur ein Wort zu Ihrer innerparteilichen Debatte gesagt hätte. Meine Damen und Herren, es ist bei einer so beschämenden Antisemitismusdebatte bei den Linken doch wohl wirklich das Mindeste - das hätte ich mir gewünscht -, dass Sie im Niedersächsischen Landtag etwas dazu sagen.
SPD in der Drs. 16/3289 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist so beschlossen.
Abschließende Beratung: a) Kommunale Daseinsvorsorge stärken - Kommunale und bürgernahe Abfallentsorgung sicherstellen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2983 - b) Daseinsvorsorge erhalten und kommunale Abfallentsorgung sichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3221 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/3738 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3803
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf ab, die Anträge in einer anderweitig geänderten Fassung anzunehmen.
SPD und Grüne haben sich geeinigt, dass die SPD beginnen darf. Damit rufe ich jetzt Frau StiefKreihe für die SPD-Fraktion auf.
- Es wurde mir so berichtet, Frau Kollegin. Oder Herr Wenzel war großzügig; das kann auch sein. Bitte!
Ja, genau. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der NOZ lautete am 27. Juni eine Überschrift: „McAllister tadelt Schwarz-Gelb in Berlin: ‚Das muss besser werden’“. - Kritisiert hat der Ministerpräsident - der nun leider nicht da ist; ich hätte ihm das gern selbst erzählt - das zerstrittene Erscheinungsbild der schwarz-gelben Bundesregierung. Ich frage mich natürlich: Wann richtet der Ministerpräsident das Augenmerk auf seine eigene schwarz-gelbe Landesregierung?
Denn wir mussten im Ausschuss erleben, dass sich die CDU von der FDP auf der Nase herumtanzen lässt. Ein Paradebeispiel ist die Beratung - oder besser: die Nichtberatung - der vorliegenden Anträge zur kommunalen Abfallentsorgung.
Bereits Ende 2010/Anfang 2011 haben die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion Anträge eingebracht, die die Sicherung der kommunalen Abfallentsorgung zum Ziel haben. Anlass waren der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts und die Stellungnahme des Landes Niedersachsen unter Federführung von Herrn Minister Sander.
In dieser Stellungnahme - natürlich ohne Rücksprache mit den Kommunen - macht die Landesregierung deutlich, dass die im Referentenentwurf angestrebte Privatisierung der Abfallentsorgung ihrer Meinung nach noch nicht weit genug geht. Diese Stellungnahme brachte die kommunalen Spitzenverbände natürlich auf die Palme, und sie verschickten eine Resolution an alle Kreistage, die in fast allen Kreistagen mit den Stimmen auch hier im Landtag sitzender CDU-Abgeordneter einstimmig beschlossen wurde.
Das Vorgehen des Umweltministers ist ein Affront gegen die Kommunen und macht einmal wieder den Privatisierungswahn und die Klientelpolitik der FDP deutlich.
Auf Landesebene tat sich lange nichts. CDU und FDP waren nicht sprechfähig, nicht handlungsfähig. Ein bereits im Februar angekündigter Änderungsvorschlag wurde monatelang verschleppt und dann in einem Schnellverfahren in einer Sondersitzung im Umweltausschuss am 20. Juni eingebracht. Es wurde Ihnen wohl doch etwas mulmig; denn im September hätten Sie damit nicht mehr kommen müssen.
Allerdings war der Bundesrat schneller, sodass der eingebrachte Änderungsvorschlag hinter der Beschlussempfehlung des Bundesrates zurückblieb. Auch das ist für uns ein Grund, warum wir Ihren Antrag heute ablehnen.
Warum also nach Berlin zeigen? - Man sollte lieber auf der Landesebene etwas genauer hinschauen. Aber da scheinen sowohl der Ministerpräsident als auch der für die Kommunen zuständige Minister, der Innenminister, blind und taub zu sein.
In den Koalitionsfraktionen tobt ein politischer Grundsatzstreit - mehr Privatisierungen, weniger öffentlich-rechtliche Daseinsvorsorge, privat vor Staat -, und alle schweigen.
Meine Damen und Herren, als der Preis für Altpapier immer lukrativer wurde, haben private Entsorger blaue Tonnen aufgestellt. Dann folgte der Einbruch der Papierpreise, und die Tonnen blieben stehen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das sogenannte Altpapierurteil, schaffte Klarheit und soll nun laut Gesetzentwurf gleichsam zurückgenommen werden. Wir wollen keine Hausmüllentsorgung nach Marktlage. Wir wollen nicht, dass der Hausmüll in einem Monat als Wertstoff abgeholt und im nächsten Monat als wertloser Abfall liegen bleibt.