Ich muss ganz ehrlich sagen: Mir geht es um Opferschutz und nicht um Täterschutz. Aus diesem Grund bin ich dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung so gestaltet wird.
(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Elisabeth Heister-Neumann [CDU]: Genau!)
Liebe Frau Kollegin Ross-Luttmann, zu Ihrem ersten Punkt: Sie haben natürlich recht, das Bundesverfassungsgerecht hat keine vollständige Aufhebung gefordert. Das fordern aber in der Tat wir Grüne. Es ist uns ja unbenommen, eine Meinung zu vertreten, die von der von Karlsruhe abweicht.
Zum zweiten Punkt: Sie haben es gerade gesagt. Sie wollen speichern, wer wann mit wem telefoniert oder über E-Mail kommuniziert hat. Sie behaupten, dass würde keinen Aufschluss über die Inhalte zulassen.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Wenn Person XY eine E-Mail an die Eheberatungsstelle in Hannover schreibt, dann sagt das erst einmal nichts über den Inhalt der E-Mail aus. Aber Sie können davon ausgehen, dass diese Person möglicherweise ein Problem in ihrer Ehe hat. Natürlich werden damit faktisch auch Inhalte kommuniziert.
Wenn Sie protokollieren, wer eine E-Mail an die Adresse der anonymen Alkoholiker schreibt, erlaubt das natürlich auch einen Rückschluss auf die Inhalte der E-Mails.
Zum letzten Punkt, Frau Kollegin Ross-Luttmann: Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung krankt meiner Meinung nach von Anfang an daran, dass den Gegnern und Kritikern der Vorratsdatenspeicherung latent immer unterstellt wird, sie würden schwerste Straftaten wie Kinderpornografie billigen. Das finde ich absolut unzulässig. Das weise ich zurück. Selbstverständlich sind das schlimme Straftaten.
Aber es kann, Herr Kollege Schünemann, in einem Rechtsstaat keine Straftatenaufklärung um jeden Preis geben. Das ist die Errungenschaft unseres modernen Rechtsstaats. Der Rechtsstaat verzichtet auf manche Instrumente. Das möchte ich auch im 21. Jahrhundert bewahren.
(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Mechthild Ross- Luttmann [CDU] meldet sich zu Wort)
Das war die Antwort auf eine Kurzintervention, Frau Kollegin Ross-Luttmann, darauf ist keine weitere Kurzintervention möglich. Sie können sich eventuell zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Herr Professor Dr. Zielke melden. Er hat jetzt regulär das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der letzten Woche sind zwei mutmaßliche islamistische Terroristen in Berlin aufgeflogen, weil ein Lieferant ihrer Materialien Verdacht geschöpft hatte, also aufgrund zivilgesellschaftlicher Aufmerksamkeit. Trotzdem haben sich etliche Politiker nicht gescheut, mit diesem Fall die besondere Dringlichkeit der Vorratsdatenspeicherung begründen zu wollen. Dabei hat der Kasus gar nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Uwe Schünemann [CDU]: Auch dafür gibt es einen Grund, weil das Umfeld aufgehellt werden muss!)
Zur EU-Richtlinie. Der jetzige Sachstand auf EUEbene ist nach wie vor denkbar unübersichtlich. Ich bin in der ersten Lesung des vorliegenden Antrags der SPD darauf ausführlich eingegangen. In jedem Fall ist das Fazit: Schon allein wegen der Lage in Brüssel ist jede Hektik unangebracht.
Ich sage Ihnen ganz offen: Vermutlich werden wir - vor allem aus Gründen der EU-Konformität - irgendwann nicht an irgendeiner Regelung der Speicherung von Daten auf Vorrat vorbeikommen. Aber nachdem das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht regelrecht zerpflückt worden ist, sollten wir beim zweiten Versuch umso sorgfältiger vorgehen. Dem wird der vorliegende Antrag nicht gerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt,
dass und in welchen gravierenden Punkten das alte Gesetz die Grenzen unserer Verfassung verletzt hat. Es hat dem Gesetzgeber aber nicht aufgegeben, diese Grenzen in einer korrigierten Version bis zum Rand des Erlaubten auszunutzen, wie der Antrag es tut.
Ich lade Sie zu einem Gedankenexperiment ein. Niemand wird bestreiten, dass kriminelle Aktivitäten von beliebiger Schwere auch brieflich geplant und verabredet werden können. Natürlich wäre es für die Sicherheitsbehörden von hohem Interesse, nachvollziehen zu können, wer wann wem eine Nachricht geschickt hat. Wenn man dasselbe Argumentationsmuster wie bei der Vorratsdatenspeicherung auch auf den brieflichen Austausch von Daten anwenden wollte, dann käme man zu einer richtig innovativen Regelung des Postgeheimnisses: Jeder Postnutzer müsste sich zunächst einmal bei einem Postprovider registrieren lassen. Auf jedem Brief müssten Adressat und Absender eindeutig lesbar sein und per Scanner am Briefkasten gespeichert werden, mit Uhrzeit des Briefeinwurfs und später der Briefauslieferung. Rein praktisch wäre das bei den modernen Scanningtechniken überhaupt kein Problem.
Ich frage alle Fans der Vorratsdatenspeicherung: Ist das Ihre Vorstellung von der Zukunft des Briefgeheimnisses?
(Lebhafter Beifall bei der FDP, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Kres- zentia Flauger [LINKE]: Gute Frage!)
Dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein kann - das ist es auch heute nicht -, das wissen wir alle. Welche Wege aber geeignet und grundrechtschonend sind, um Mängel bei der Verfolgung von Internetdelikten zu beseitigen, das muss man ausführlich und sorgfältig diskutieren, mit Fachleuten aus allen Bereichen. Die Eckpunkte, die das Bundesministerium der Justiz vorgelegt hat, sind dafür eine Grundlage.
Wir als FDP werden die Bürgerrechte immer vertreten, völlig unabhängig von Popularitätsprozenten und Populismus.
Ganz herzlichen Dank. - Die CDU hat noch eine Restredezeit von 1:08 Minuten. Frau Kollegin Ross-Luttmann hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Limburg, ich möchte eines gern noch einmal ganz deutlich sagen: Mir geht es nicht um eine Vorratsdatenspeicherung nach Belieben, nach Gutsherrenart oder wie immer Sie das eben gemeint haben, sondern mir ist wichtig - das habe ich bei der ersten Beratung des Antrages hier im Plenum deutlich gesagt -, dass genau bei den Personen, für die es wichtig ist, dass Daten nicht weitergegeben werden können, ein absolutes Übermittlungsverbot besteht. Das sind u. a. auch genau die Bereiche, die Sie eben angesprochen haben.
Herzlichen Dank. Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Busemann. Sie haben das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist das Thema Vorratsdatenspeicherung - und das nicht erst seit heute - emotional stark besetzt. Aber es ist ein sehr wichtiges Thema. Dazu einige Fakten.
Erstens. Die EU-Richtlinie 2006/24 EG verpflichtet Deutschland zur Regelung einer Vorratsdatenspeicherung. Die Richtlinie enthält in Artikel 5 Vorgaben in Bezug auf Umfang und Art der zu speichernden Daten und gibt in Artikel 6 eine Speicherdauer von 6 bis 24 Monaten vor.
Ich will nicht so naiv sein zu sagen, dass die EU das schon irgendwann wieder zurücknehmen wird. Nein, Sie hat es sich hinreichend überlegt, und das kann man nicht einfach so wegverhandeln, weil es vielleicht nicht in die politische Richtung passt.
Zweitens. In der Tat, das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März 2010 die in Umsetzung der Richtlinie ergangenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung - das sind die §§ 113 a und b TKG sowie teilweise § 100 g StPO - für verfassungswidrig erklärt. Dabei hat das Verfassungsgericht gleichzeitig klargestellt, dass die Regelung sowohl in Bezug auf Datenmenge als auch in Bezug auf Speicherdauer von sechs Monaten verfassungskonform gewesen wäre. Die Verfassungswidrigkeit beruhte auf anderen Erwägungen. So hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber sehr deutliche Vorgaben in Bezug auf Datensicherheit, Transparenz und Verwendungszweck gemacht, um die Verhältnismäßigkeit einer möglichen Neuregelung sicherzustellen. Damit es klar ist: Sie reduzieren es auf schwere Delikte. Entschuldigung, es soll nicht um Heiratsschwindler und Hühnerdiebe gehen, sondern es geht um Mörder, Räuber, Terroristen und anderes mehr. Jeder weiß, was damit gemeint ist.
Drittens. Seither - das sind nun anderthalb Jahre - hat der Bundesgesetzgeber nichts Wesentliches unternommen. Zwar hat die Bundesregierung mal das Stichwort „Quick-Freeze-Verfahren“ ins Spiel gebracht. Wenn man das Urteil von Karlsruhe so genau nimmt, dann sollte man bitte den Text einmal lesen. Karlsruhe selbst sagt, Quick-Freeze ist nicht ausreichend.
- Ja, das Verfassungsgericht. Es steht da nun einmal so drin. Ich kann hier ja kein Urteil wegdiskutieren. Das ist nun einmal die Wahrheit.
Viertens. Die Kommission hat mit Schreiben vom 16. Juni 2011 Deutschland förmlich für die Untätigkeit beim Thema Vorratsdatenspeicherung gerügt und damit die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Das ist Sachstand. Auch das können wir nicht wegbeten. Damit muss man sich auseinandersetzen, auch was die Zeitabläufe angeht.
Hier ist schon von verschiedenen Rednern mit unterschiedlicher Gewichtung vorgetragen worden, warum es wichtig ist und in welchen Bereichen wir ermitteln müssen. Ich sage hier auch mit Nachdruck in Bezug auf den einen oder anderen Redebeitrag: Es geht nicht um eine Bagatellmenge von schweren Delikten, sondern es geht um Tausende von Fällen der Kinderpornografie, die derzeit nicht