Es ist einfach eine Unterstellung. Ich habe am Anfang extra noch einmal erklärt, wie es mit Prüfmitteilungen und dem ist, was am Ende kommt. Es ist kein Bericht. Es ist nicht öffentlich. Das wissen Sie.
- Nein, es ist nicht „touché“, und es ist auch nicht eine Vokabel, sondern ein Verfahren. Ich erkläre es Ihnen aber gern noch einmal.
Nach sechs Monaten hat sie Fragen gestellt und einige Dinge festgestellt. Daraufhin haben wir Zeit zu antworten. Das machen wir vorfristig und ganz ausführlich; darauf können Sie sich verlassen. Und dann macht der Landesrechnungshof seinen Bericht. Vorher ist es vertrauensvolle Zusammenarbeit, eindeutig.
Das mache ich nicht erst seit gestern. Das weiß ich wirklich genau. Deshalb bin ich nicht bereit, zu akzeptieren, dass hier am Mikrofon Falschaussagen gemacht werden.
Nun zu der Tatsache: Architekten bauen mit verschiedenen Unternehmen. Das ist etwas ganz Normales. Das werden die Kollegen hier, die etwas mit diesem Fach zu tun haben, wissen. Zu der Frage, wie das mit den Zusammenhängen ist, habe ich mich vorhin definitiv geäußert. Ich habe hier auch gesagt, dass dieser Sachverhalt vom Ministerium schon vor Jahren geprüft und bewertet worden ist und dass dort nicht der mindeste Anlass gesehen wurde, Anstoß zu nehmen. Das werden wir dem Landesrechnungshof auch so mitteilen.
- Ich weiß es nicht. Ich will hier auch nicht spekulieren. - Das ist aber eindeutig beantwortet worden.
Vom Präsidium einen Hinweis: Das Präsidium bewertet die Aussagen der Landesregierung nicht und benotet sie auch nicht. Wenn die Fraktionen mit den Antworten der Landesregierung nicht zufrieden sind, können sie durchaus auch andere rechtliche Möglichkeiten nutzen. Ich will das noch einmal so deutlich sagen, weil hier und dort vielleicht auch Anwürfe gegen das Präsidium kamen. Das Präsidium verteilt auch keine Ordnungsrufe in Richtung Landesregierung.
- Wir stellen zunächst wieder etwas Ruhe her, Herr Kollege Dr. Siemer, bevor Sie Ihre Zusatzfrage stellen.
- Der Austausch zwischen der Parlamentarischen Geschäftsführerin und dem Parlamentarischen Geschäftsführer scheint beendet zu sein. Insofern kommen wir jetzt zu Ihrer Frage.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der irrlichternden Spekulationen und der kompletten Bauchlandungen, die wir im Zusammenhang mit dieser Frage bislang erlebt haben, stelle ich nun eine Fachfrage: Wie schätzt die Landesregierung die Tatsache ein, dass die Leuphana den Bauantrag für das Zentralgebäude vor der Vorstellung im Haushaltsausschuss gestellt hat? - Das ist endlich einmal eine Fachfrage. Fachfragen hatten wir bisher nicht.
Das ist ganz einfach zu beantworten: Nach dem Baurecht, nach den Richtlinien, kann der Bauantrag vorher gestellt werden. Insbesondere bei Stiftungsuniversitäten ist das üblich, weil Bauten von Stiftungsuniversitäten anders geprüft werden als Bauten des Landes. Es ist überhaupt nicht notwendig, die Ausschusssitzung abzuwarten, weil es - das ist auch die Praxis - komplizierte Vorgänge sind und vieles noch rückzufragen ist. Außerdem muss man versuchen, den Termin einzuhalten.
In diesem konkreten Fall war die Einreichung des Bauantrages durch die Leuphana richtig klasse. Da hat sie wirklich gut aufgepasst. Das hat sie klasse gemacht, wofür ich sehr dankbar bin. Sie hat den Bauantrag im Jahr 2010, also vor dem 1. Januar 2011, eingereicht. Nur deswegen gibt es diese 9 Millionen Euro, von denen ich vorhin ge
sprochen habe. Hätte sie erst im Jahr 2011 eingereicht, wäre das nicht gegangen. Das heißt: ausgesprochen clever. Damit hat die Universität das gemacht, was ihre Aufgabe ist: Sie ist mit Steuergeldern vorsichtig und klug umgegangen, und dafür bin ich dankbar.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Landesregierung fragen, ob die 6 Millionen Euro Umsatzsteuerzahlungen, die nach 2014 anfallen, die Leuphana in irgendwelche Finanzierungsprobleme bringen können.
Die 9,2 Millionen Euro, also die Vorsteuererstattung, wird vom Finanzamt bis zum Ende des Baubeginns baubegleitend gezahlt. Das heißt, diese 6 Millionen Euro sind 2014, bei Bauende, vorhanden und können von der Leuphana auf ein Konto gelegt werden. Sie hat dann zehn Jahre Zeit, dies in Raten oder wie auch immer zurückzuzahlen.
Das heißt, da kann kein Finanzierungsproblem entstehen, sondern da entsteht ein weiteres Plus. Wenn sie nicht aufgepasst und den Bauantrag nicht rechtzeitig gestellt hätte, hätten wir diese Chance nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung - man kann ja nur die gesamte Landesregierung, nicht aber einzelne Ministerinnen fragen, sodass jetzt auch Herr Möllring gern antworten kann -, ob sie die Auffassung des Landesrechnungshofes teilt, die er anscheinend schon im Dezember 2008 geäußert hat, dass man nämlich die EU-Kofinanzierungsanteile - hier geht es ja um EFRE-Mittel; 3,6 Millionen Euro Landesanteil, 10,4 Millionen Euro EU-Anteil - sehr
wohl als Landesausgaben sehen muss und dass die Aussage, die die Ministerin getroffen hat, dass es nämlich um einen Landesanteil von 21 Millionen Euro geht, falsch ist, und dass es stattdessen um 24,6 Millionen Euro geht? Stimmt es, dass der Landesrechnungshof Sie auf diese Auffassung hingewiesen hat? Teilt die gesamte Landesregierung diese Auffassung, dass man die EU-Kofinanzierungsmittel nicht mehr als Landesausgaben ansehen darf? - Wir könnten ja sonst auch in anderen Bereichen immer wieder hinschreiben: EU-Kofinanzierung null, kostet das Land nichts mehr. Wir können hier viel erreichen.