Protokoll der Sitzung vom 09.11.2011

(Zustimmung bei der FDP)

Meine Damen und Herren, viele Kommunen in Niedersachsen haben bereits den Handlungsbedarf im Zuge der Wohnungsmarktbeobachtung erkannt. Sie nehmen die Beratung z. B. durch die

NBank zur Erstellung von Wohnraumkonzepten wahr. Genauso aussagekräftig können integrierte ländliche bzw. Stadtentwicklungskonzepte sein. Das heißt für die Kommunen nicht zwangsläufig, Wohnbauland neu ausweisen zu müssen, sondern schließt auch die Möglichkeit der Entwicklung im Bestand ein. Da haben die Kommunen oft eher das Problem von Leerständen. Auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften haben dieses Problem. Deswegen sollte man sie jetzt nicht noch mit einer Leerstandssteuer überziehen und sie damit letzten Endes bestrafen, wenn auf dem Wohnungsmarkt die Nachfrage nicht in diesem Maße besteht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielmehr fragt man sich dabei, was es bedeuten soll, wenn Sie in Ihrer Pressemitteilung von Ende Oktober schreiben: „Wir wollen die unsoziale Ausübung des Eigentumsrechts bei Immobilien verhindern“. Meine Damen und Herren, wie begründen Sie diese Forderung? - Das ist keineswegs nachvollziehbar. Von daher kann man in Richtung der Linken nur sagen: Wenn Sie weiterhin Papier mit Anfragen, Anträgen und Gesetzentwürfen beschreiben und dabei die Realitäten nicht akzeptieren wollen oder können, dann machen Sie Politik an den Menschen vorbei.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Wir ak- zeptieren das Grundgesetz!)

Aber das ist Ihr Problem, nicht unseres.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schwarz. - Auf Ihren Redebeitrag hat sich von der Fraktion DIE LINKE Herr Adler zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben für eineinhalb Minuten das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schwarz, der Vorwurf des Dirigismus geht, glaube ich, an der Sache vorbei, weil wir nicht landesseitig zwingend vorschreiben wollen, diese Regelung einzuführen, sondern weil wir den Kommunen lediglich ein Instrument an die Hand geben wollen, nach dem sie gegebenenfalls greifen können. Denn die Situation bei den niedersächsischen Kommunen ist sehr unterschiedlich. Das kann sich auf dem Wohnungsmarkt in einem Flächenland auch nicht einfach ausgleichen.

In Wilhelmshaven gibt es z. B. einen Wohnungsleerstand. 60 oder 70 km weiter südlich gibt es im Raum Oldenburg hingegen erheblichen Wohnraummangel. Dort stehen 5 000 Wohnungssuchende auf der Liste der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft in Oldenburg. Deshalb brauchen wir kein landesseitiges, überall geltendes Instrument, sondern eines, das den Kommunen an die Hand gegeben wird, damit sie gegebenenfalls in den Markt eingreifen können, wenn dieser es nicht richten kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. - Frau Kollegin Schwarz möchte antworten. Auch Sie haben eineinhalb Minuten Redezeit.

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Adler, Ihnen ist mit Sicherheit oder hoffentlich bekannt, dass folgende Regelung in § 10 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes verankert ist. Dort werden Regelungen zur Sicherung der Zweckbestimmung getroffen, indem Mietwohnraum, der bereits gefördert worden ist, „nicht zu anderen Zwecken als zur Vermietung als Wohnraum genutzt werden und nicht länger als drei Monate leer stehen“ darf. Über Ausnahmen entscheiden die zuständigen Stellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Wir haben also eine hinreichende Regelung. Diese muss nicht aufgestockt werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist aber nur für geförderte Wohnungen!)

Herzlichen Dank. - Nun hat Frau Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Humke, wenn wir Grüne in irgendeiner Weise denken würden, dass ein Gesetzentwurf mit dem schönen Titel „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Wohnraum und zur Bekämpfung der Immobilienspekulation“ irgendwie notwendig und zielführend wäre, würden wir hier heute ganz sicher gerne zustimmen.

In der Ausschussberatung haben wir aber, insbesondere als die Ergebnisse der Wohnraumbeobachtung durch die Experten dargestellt worden sind, wirklich kein Argument gehört, das für diesen Gesetzentwurf sprechen würde. Richtig ist, dass eine Menge Probleme genannt worden sind, was den niedersächsischen Wohnungsmarkt angeht. Aber Herr Däbert hat gerade nicht gesagt, dass dieser Gesetzentwurf das adäquate Instrument bereitstellen würde, um darauf zu reagieren. Wir haben hier nicht wie in Hamburg oder Berlin Probleme wie die Gentrifikation. Wir kämpfen auch nicht mit Immobilienspekulation. Dort ist der Wohnraummangel wirklich zu einer sozialen Frage geworden.

Die Herausforderungen, vor denen wir hier in Niedersachsen stehen, umfassen den energetischen Umbau, die Sanierung des Bestandes, den Umbau im Sinne von mehr Barrierefreiheit und die Eindämmung der Zersiedlung. Wir brauchen wirklich differenzierte Maßnahmen, um diesen regionalen Disparitäten, mit denen wir es hier zu tun haben, begegnen zu können. Die Vorschläge im Gesetzentwurf sind dagegen nicht zielgenau, was beispielsweise an der vorgeschlagenen Leerstandssteuer deutlich wird.

(Glocke der Präsidentin)

Unser Problem ist ja nicht der freiwillige Leerstand, der dazu dient, Mietpreise in die Höhe treiben zu können, sondern der unfreiwillige Leerstand, der sogar dazu führt, dass notwendige energetische Sanierungen für die Vermieter und die Investoren nicht mehr rentabel sind. Insofern ist gerade diese Forderung nach einer Leerstandssteuer plakativ und wird uns nicht weiterhelfen. Die Kommunen haben auch jetzt schon die Möglichkeit, über das Ordnungsrecht in Einzelfällen Bußgelder zu verhängen.

Wenn wir wirklich mehr Wohnraum akquirieren wollen, dann sollten wir gucken, wo wirkliche Reserven schlummern. Das können Sie in jedem Ort und auch in der Fläche sehen. Wir haben häufig die Situation, dass insbesondere ältere Menschen alleine in Häusern wohnen, weil die Kinder ausgezogen und die Ehepartner vielleicht schon verstorben sind. Diese Menschen haben eigentlich viel zu viel Wohnraum und können ihre Häuser kaum unterhalten. Hier wäre es notwendig, Projekte wie das der Cuxhavener Wohnungslotsen zu unterstützen, die zwischen Familien, die Wohnraum suchen, und denjenigen, die zu viel Wohnraum haben, vermitteln.

Einen letzten Satz!

Genau. - Dann könnte man wirklich sagen, man will effektiv etwas für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum tun. Jetzt aber eine Leerstandssteuer - - -

(Die Präsidentin schaltet der Rednerin das Mikrofon ab)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Riese das Wort. Bitte schön!

Politik, verehrte Frau Präsidentin und meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nach einer Definition von Dr. Werner Patzelt - Politologe in Dresden - jenes menschliche Handeln, das auf die Herstellung und Durchsetzung allgemeinverbindlicher Regelungen und Entscheidungen in und zwischen Gruppen von Menschen abzielt. Wir alle betreiben dieses Geschäft, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und wissen daher, dass zu einem guten Handwerk gehört, das Bestehende zu analysieren, Erkenntnisse des Regelungsbedarfs zu gewinnen und nach Gewinnung dieser Erkenntnis allgemeinverbindliche Regelungen auf den Weg zu bringen, meist auf dem Weg der Gesetzgebung.

In diesem Kontext muss der vorliegende Gesetzentwurf gewürdigt werden. Wir haben schon einige Redebeiträge dazu gehört und verstanden, dass die Antragsteller mit ihrem Anliegen ziemlich allein auf der Welt sind. Auch schon anlässlich der ersten Beratung hier im Plenum im Mai dieses Jahres haben sich mit Ausnahme der Antragsteller sämtliche Fraktionen skeptisch gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf geäußert.

Die Ausschussberatung ergab, dass der erste Schritt des von mir beschriebenen Regelungskreises, nämlich die Analyse des Problems, von den Antragstellern nicht mit Sorgfalt durchgeführt wurde. Dazu sind von verschiedenen Rednern bereits Ausführungen gemacht worden, sodass ich mir weitere Details hierzu sparen kann. Ich will nur sagen: Natürlich hat Niedersachsen einen heterogenen Wohnungsmarkt. Anzeichen für einen verbreiteten Leerstand, der seinen Grund in Immobilienspekulationen hätte, sind den Fachleuten nicht in größerem Umfang bekannt geworden. Es beseht

also kein weiterer Regelungsbedarf. Deshalb könnte man dem Antragsteller am besten raten, seinen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wenn er das nicht tun will, sollte der Landtag den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Riese. - Für die SPD-Fraktion spricht zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Brunotte. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahrscheinlich werden wir uns, wenn es um das Ziel dieses Gesetzentwurfs geht, schnell einig. Wir wollen, dass in Niedersachsen für die Menschen ausreichender, angemessener und vor allem auch bezahlbarer Wohnraum an der richtigen Stelle zur Verfügung steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das gilt jetzt für den Bereich der Spekulation: Wir - das kann ich für uns Sozialdemokraten erklären - verwahren uns gegen die Heuschrecken, die auf dem Markt mit aktiv sind und für spekulative Elemente sorgen, indem sie ihre Bestände nicht ausreichend baulich unterhalten, verkommen lassen und hinsichtlich ihres Eigentums nicht der sich aus dem Grundgesetz ergebenden Verpflichtung nachkommen.

(Beifall bei der SPD)

Diese Art der Spekulation führt zu prekären Wohn- und Mietverhältnissen, die wir ablehnen. Aber - das muss man den Linken an dieser Stelle auch sagen -: Die NBank hat für Niedersachsen eine sehr fundierte Wohnungsmarktbeobachtung durchgeführt und wie schon in den Jahren zuvor auch in der Anhörung wieder sehr deutlich dargestellt, dass das Problem nicht im Entzug von Wohnraum durch Spekulation liegt, sondern darin, dass wir den Wohnraum zum Teil an der falschen Stelle haben. Dazu aber gleich noch mehr.

Wenn wir uns den Bereich Wohnen anschauen, stellen wir ein großes politisches Handlungsfeld fest, das viele Themen umfasst, die es sich politisch anzugehen lohnt. Das sind an erster Stelle die regionalen Disparitäten, die vor allem aufgrund des demografischen Wandels sehr deutlich werden. Es gibt eine Studie von GEWOS für den niedersächsischen Wohnungsmarkt, die deutlich macht, dass wir im Jahr 2015 einen Wohnraum

überhang von fast 130 000 Einheiten haben werden, während sich der Neubaubedarf gleichzeitig auf 200 000 Einheiten belaufen wird; aber an unterschiedlichen Stellen. Während auf der einen Seite der demografische Wandel im Harz, im Wendland und in Südniedersachsen zuschlägt, haben wir an der Ems-Achse Bedarf für zusätzlichen Wohnraum und genau die von Ihnen beschriebene Entwicklung, die zu einer Verknappung auf dem Markt und zu Fehlentwicklungen führt.

Die Frage ist: Wie reagiert Politik an der Stelle auf diese Analyse? - Wenn wir die Bezahlbarkeit von Wohnraum und die ausreichende Versorgung mit Wohnraum als Grundlage sehen, dann kann das hier nur heißen, dass wir für Niedersachsen eine ausreichende und angemessene Wohnraumförderung realisieren müssen, die sich auf der einen Seite vordringlich um den Bestand bemüht, die die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit sowie energetische Maßnahmen einschließt, die auch auf Belegrechte und Bezahlbarkeit achtet - an der Stelle will ich auch den Wohnraum für Studenten ansprechen -, die gleichzeitig auf der anderen Seite aber auch dort, wo es erforderlich ist, Neubaumaßnahmen durch eine entsprechende Förderkulisse ermöglicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Dürr, ich würde mich sehr freuen - wir haben darüber schon in der Aktuellen Stunde diskutiert -, wenn die Bundesregierung diesen Notwendigkeiten nicht dadurch nachkommen würde, dass Herr Ramsauer 1 Milliarde Euro in Straße, Schiene und andere Verkehrsträger investiert, sondern dadurch, dass sie auch für den Bereich des Städtebaus ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um den Problemlagen auf den Märkten gerecht zu werden.

(Beifall bei der SPD)

Hier erleben wir ein komplettes Versagen von Schwarz-Gelb, das sich in Niedersachsen dann auch bei den Wohnungsmärkten widerspiegelt.

Eines ist ganz deutlich: Wohnen ist eine kommunale Aufgabe, eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Von daher gibt es hier einen Steuerungsanspruch der Politik, der sich in der Kommunalpolitik dokumentiert, der aber auch durch entsprechende Förderprogramme von Bund und Land widergespiegelt werden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Fazit kann ich sagen: Wir lehnen den Gesetzentwurf der Linken ab, weil er aus unserer Sicht nicht die Prob

leme behebt. Wir glauben, dass der Ball im Spielfeld von Schwarz-Gelb liegt, hier für eine vernünftige und auskömmliche Förderkulisse zu sorgen. Ansonsten werden wir das ab 2013 realisieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Brunotte. - Nun hat das Wort für die Landesregierung Frau Ministerin Özkan. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Niedersachsen haben wir einen weitgehend ausgeglichenen und gut funktionierenden Wohnungsmarkt.

Für den Bereich des geförderten Wohnraums haben wir mit dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz Regelungen zur Sicherung der Zweckbestimmung getroffen. Danach darf geförderter Mietwohnraum nicht zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt werden und darf auch nicht länger als drei Monate leer stehen. Für den Bereich also ist es geregelt.