69 % der ausgefallenen Züge konnten aufgrund der einleitend genannten Einwirkungen von außen nicht verkehren. Lediglich 10 % der ausgefallenen Züge hat die NWB eigenverantwortlich zu vertreten. Der Rest entfällt auf Störungen an den Fahrzeugen.
Zu 2: Die Zugausfälle während des Rodenkirchener Marktes waren auf kurzfristige Krankmeldungen von mehreren Triebfahrzeugführern zurückzuführen, die so kurzzeitig von der NWB nicht durch an anderen Personalstandorten zur Verfügung stehende Fahrer ersetzt werden konnten.
Im Übrigen beträgt die personalbedingte Zugausfallquote im Netz der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen für den gesamten Zeitraum seit Dezember 2010 lediglich 0,05 %. Das Unternehmen bildet trotzdem verstärkt Triebfahrzeugführer aus, um gar nicht erst ein Problem entstehen zu lassen. Nach Auskunft des Unternehmens werden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 alle vorgesehenen Planstellen besetzt sein. Insofern ist davon auszugehen, dass die NWB ihre vertraglichen Verpflichtungen auch im Netz der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen weiterhin erfüllen wird.
Zu 3: Die LNVG als Auftraggeber wendet die vertraglich vereinbarten Sanktionen an und behält die Zuschüsse für die ausgefallenen Züge ein.
Ein Verkehrsvertrag kann nur aus „wichtigem Grund“ gekündigt werden, für den das Eisenbahnverkehrsunternehmen die Verantwortung tragen muss. Für diesbezügliche Überlegungen besteht angesichts der geschilderten Sachlage kein Raum.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 19 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Uwe Schwarz, Ronald Schminke, Frauke Heiligenstadt und Karl Heinz Hausmann (SPD)
CDU sagt Nein zur freiwilligen Kreisfusion in Südniedersachsen und beruft sich auf Minister Schünemann. Gilt der Zukunftsvertrag nicht mehr?
Der Niedersächsische Städtetag, der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund und der Niedersächsische Landkreistag haben am 17. Dezember 2009 gemeinsam mit der Landesregierung die Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen, den sogenannten Zukunftsvertrag, unterzeichnet. Unter Ziffer 8 mit der Überschrift „Unterstützung freiwilliger kommunaler Neugliederungen durch Gutachten und Moderationen“ verspricht die Landesregierung, die auf kommunaler Ebene angestoßenen Prozesse zur gebietlichen Neugliederung zu unterstützen.
Am 18. Juli 2011 haben die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens in einer schriftlichen Vereinbarung mit der Landesregierung den sogenannten Zukunftsvertrag vom 17. Dezember 2009 bekräftigt und verlängert. Demnach gelten bis 31. März 2013 die Bedingungen für Kommunen fort, die gemäß Ziffer 8 des Zukunftsvertrages fusionieren wollen.
Minister Schünemann hat den Zukunftsvertrag mit den kommunalen Spitzenverbänden, durch den die Landesregierung Fusionen kommunaler Gebietskörperschaften erwartet, im Geiste der Freiwilligkeit geschlossen. Er hat stets betont, dass er auf die Freiwilligkeit von kommunalen Zusammenschlüssen Wert lege. Zur Frage von Kreisfusionen wird der Minister in einer Tageszeitung wörtlich mit der Aussage zitiert „Freiwilligkeit hat für uns oberste Priorität.“ Gleichzeitig hat der Innenminister die Aufstellung eines Leitbildes für die Reform der Kreisebene in Niedersachsen abgelehnt.
Um den Kommunen eine Orientierung für Fusionen zu bieten, hat die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunalstrukturen untersucht hat. Dieses sogenannte Hesse-Gutachten erörterte auch für Südniedersachsen verschiedene Optionen. In dessen Folge gaben die drei Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz ein Vertiefungsgutachten in Auftrag, das ebenfalls von Professor Hesse angefertigt worden ist. Beide Gutachten lehnen eine Fusion der drei Landkreise nicht ab.
Bei der Vorstellung seines ersten Gutachtens sagte Professor Hesse wörtlich: „Generell sind nun die Landkreise in der Bringschuld.“ Minis
terpräsident David McAllister hat diese Aussage bei der Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages am 11. März 2011 in Goslar unterstrichen und mehr Initiative von Landkreisen zu freiwilligen Zusammenschlüssen gefordert. Der Ministerpräsident unterstrich dabei, dass die Phase der Freiwilligkeit ein Angebot der Landesregierung an die Landkreise darstelle, auf freiwilliger Basis Veränderungen anzustreben. Der Ministerpräsident kündigte jedoch für den Fall, dass die Phase der Freiwilligkeit nicht zum Erfolg führe, eine Kreisfusion „von oben“ an.
Mit Datum vom 18. November 2011 erklärt nun der Göttinger Landtagsabgeordnete Fritz Güntzler (CDU) in einer Pressemitteilung, der Innenminister lehne eine freiwillige Fusion der drei Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz ab.
1. Trifft es zu, dass der Innenminister einen freiwilligen Zusammenschluss der drei Landkreise ablehnt?
2. Wenn ja, wie verträgt sich eine Ablehnung einer freiwilligen Kreisfusion der drei Landkreise durch den Innenminister mit der steten Betonung der Landesregierung, man wolle freiwillige Zusammenschlüsse mit dem Zukunftsvertrag fördern und bis 2014 keine „Gebietsreform von oben“ verordnen, man setze auf die Einsichtsfähigkeit der Kommunen, „Freiwilligkeit genießt oberste Priorität“, und mit den Äußerungen aus den Hesse-Gutachten, wonach eine Fusion der drei Landkreise als eine „nachhaltige Lösung“ bezeichnet wird, die langfristig zu verfolgen wäre?
3. Wird die Landesregierung auch dann eine Fusion ablehnen, wenn die drei Landkreise den Antrag auf diesen Zusammenschluss bei der Landesregierung stellen? Welche konkreten Fusionen wird der Minister unterstützen?
Die Entschuldung von Kommunen, die in eine finanziell schwierige Situation geraten sind, hat sich seit der Unterzeichnung des Zukunftsvertrags am 17. Dezember 2009 zu einem erfolgreichen Modell entwickelt. Mittlerweile liegen für insgesamt 24 Kommunen positive Entscheidungen für die Übernahme eines Großteils ihrer Kassenkredite vor; gut 400 Millionen Euro aus dem zur Verfügung stehenden Entschuldungsfonds konnten auf diese Weise bereits zur nachhaltigen Stabilisierung kommunaler Haushalte eingesetzt werden.
Der Zusammenschluss von Kommunen im Rahmen eines Entschuldungsvertrags ist bei einer Reihe der abgeschlossenen Verträge ein wesentliches Element, um die Haushaltssituation zu festigen und die Zukunftschancen der Kommunen deutlich zu erhöhen. Fusionen werden - sofern sie der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der kommuna
Von wesentlicher Bedeutung für die Landesregierung ist das Prinzip der Freiwilligkeit von Fusionsvorhaben. Alle freiwillig vorgetragenen Fusionswünsche werden geprüft. Bei dieser Prüfung spielt neben fiskalischen Aspekten im Rahmen der für jede Gebietsänderung erforderlichen Gründe des öffentlichen Wohls immer auch die Einordnung der möglichen neuen Kommune in die landesweite Gebietskulisse eine wichtige Rolle.
Zu 1 und 2: Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die Gespräche über mögliche Kreisfusionen in Südniedersachsen an Dynamik gewinnen. Dies entspricht der immer wieder betonten Leitlinie dieser Landesregierung, dass erst die Kommunen selbst gefragt sind, Modelle und Vorstellungen zur Bewältigung ihrer zukünftigen Herausforderungen einschließlich etwaiger kommunaler Zusammenschlüsse zu entwickeln. Unabhängig davon ist jedoch auch bekannt, dass die Landesregierung einer möglichen Schaffung von Großkreisen oder weiteren Regionsbildungen neben der Region Hannover grundsätzlich eher skeptisch gegenübersteht.
Zu 3: In der Region Südniedersachsen werden derzeit im politischen Raum verschiedene Fusionsvarianten diskutiert. Konkrete Anträge von Landkreisen liegen der Landesregierung bislang jedoch nicht vor.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 20 der Abg. Dr. Gabriele Andretta und Ronald Schminke (SPD)
Fünf Jahre Integrationskurse in Friedland - Warum beendet Minister Schünemann ein viel gelobtes Erfolgsmodell?
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat angekündigt, das bisher sehr erfolgreich laufende Integrationskursangebot im Grenzdurchgangslager Friedland einzustellen (vgl. Göttinger Tageblatt vom 25. November 2011). Teilgenommen haben an den Integrations- und Alphabetisierungskursen Spätaussied
ler, jüdische Zuwanderer und deren ausländische Familienangehörige, die den Ländern Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz zugewiesen wurden. Seit 2006 haben acht beim Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannte Kursträger aus der Region unter der Koordination der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen e. G. sehr erfolgreich 146 vom BAMF geförderte Integrations- und Alphabetisierungskurse durchgeführt. An den Kursen haben in den letzten 5 Jahren über 2 000 Personen teilgenommen. Durch das Einstellen der Integrationskurse fallen für über 20 hoch qualifizierte Mitarbeiter Arbeitsplätze weg. Die in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Friedland tätigen Einrichtungen (BIGS und die acht Integrationskursträger sowie die dort tätigen Verbände DRK, Innere Mission, Caritas) haben schon im Frühjahr 2011 dem Innenministerium ein Konzept vorgelegt zur Beratung, Betreuung und Aufenthaltsstrukturierung für Asylbewerber und Flüchtlinge, geeignet aber auch für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer, am Standort Friedland der LAB.
Der Innenminister äußerte gegenüber der Zeitung, dass Friedland trotz Wegfall der Integrationskurse Integrationszentrum bleiben solle und derzeit ein Konzept erarbeitet werde, das die Fortführung der Integration von Spätaussiedlern und einen „Wegweiser Deutschland“ für Asylbewerber beinhalte.
1. Welche Gründe haben die Landesregierung veranlasst, ein bundesweit beachtetes Erfolgsmodell für Integration zu beenden?
2. Wie soll zukünftig sichergestellt werden, dass Friedland Integrationszentrum bleibt, welche Maßnahmen sind geplant, und welche Mittel stehen dafür im Haushalt zur Verfügung?
3. Wie bewertet die Landesregierung das von den Einrichtungen vorgelegte Konzept zur zukünftigen Arbeit am Standort Friedland der LAB?
Zu Beginn des Jahres 2011 hat sich die Aufgabenstellung des Grenzdurchgangslagers Friedland (GDL) erweitert. Zu der ausschließlichen Funktion als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedlerfamilien, jüdische Zuwanderer und Flüchtlinge aus Aufnahmeaktionen ist die Erstaufnahme von Asylbewerbern hinzugekommen.
Bereits in den Jahren zuvor hatte sich das GDL zu einem modernen Integrationszentrum entwickelt. Ein erster Schritt war 2004 die Konzipierung der Willkommenskurse, eine siebentägige sprachliche und landeskundliche Vorbereitung der Spätaussiedler und jüdischen Zuwanderer auf das Leben in Deutschland. Seit September 2006 konnten Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer, die im Rahmen des Registrierverfahrens auf die Länder
Niedersachsen, Bayern (ab 1. Januar 2007) oder Rheinland-Pfalz (ab 01.07.2007) verteilt wurden, auf freiwilliger Basis an den gemäß der Integrationskursverordnung in Friedland angebotenen Integrationskursen teilnehmen.
Die Zugangszahlen im Bereich der Spätaussiedler und jüdischen Zuwanderer sind seit einigen Jahren jedoch stark rückläufig. Waren 2007 noch knapp 6 000 Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer über Friedland in das Bundesgebiet eingereist, wird in 2011 nur noch ein Zugang von ca. 2 200 Personen erwartet. Da ein neuer Integrationskurs erst bei einer Teilnehmerzahl von mindestens zwölf Personen aufgelegt wird, verlängert sich bei sinkenden Zugangszahlen auch die Wartezeit der Integrationsteilnehmer bis zum Kursbeginn und somit auch die Gesamtaufenthaltsdauer der Teilnehmer und ihrer in Friedland untergebrachten Familienangehörigen. Die Situation wird sich spätestens Anfang 2012 weiter verändern, da der Freistaat Bayern, der mit ca. 50 % seit jeher einen erheblichen Teil der Integrationskursteilnehmer stellt, seine Kooperation bei der Durchführung von Integrationskursen mit Ablauf des Jahres beendet hat. Demnächst wären dann Wartezeiten von der Registrierung bis zum Beginn des Kurses von bis zu acht Wochen und länger zu erwarten. Derartige Wartezeiten sind den Teilnehmern und ihren Familienangehörigen nicht zuzumuten. Die Kurse in ihrer bisherigen Form müssen daher eingestellt werden.
Deshalb wurde ein Alternativmodell erarbeitet, das allen Bewohnern der Einrichtung offenstehen soll, also auch den dort in der Erstaufnahmeinrichtung untergebrachten Asylbewerbern - dies unabhängig davon, ob ihnen im Asylverfahren eine Bleibeperspektive eröffnet werden kann oder nicht. Alternativ werden ab Anfang 2012 die Kurse „Wegweiser für Deutschland“ mit integrierten Sprachmodulen angeboten.
Da die bisherigen Integrationskurse nach der Überlegung „Integration vor Ort“ zukünftig in den Zielkommunen stattfinden werden, ist das zusätzliche Angebot der Aufnahmeeinrichtung sozusagen ein „Start-up“ für den Aufenthalt in Deutschland.
Zu 1: Es trifft zu, dass in Friedland erfolgreiche Integrationsarbeit geleistet wurde und weiterhin geleistet wird. Richtig ist auch, dass es sich bei dem vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport initiierten Integrationsangebot um
ein bundesweit beachtetes Erfolgsmodell handelt. Allen an diesem Erfolg Beteiligten gebührt hierfür der ausdrückliche Dank der Landesregierung.