ein bundesweit beachtetes Erfolgsmodell handelt. Allen an diesem Erfolg Beteiligten gebührt hierfür der ausdrückliche Dank der Landesregierung.
Wie das Ergebnis belegt, war es seinerzeit durchaus sinnvoll, dieses Angebot für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer unmittelbar nach dem Aufnahmeverfahren in der Aufnahmeeinrichtung zu starten. Seither zeichnet sich jedoch ein kontinuierlicher Rückgang bei den Spätaussiedlerzugangszahlen ab. Auch die Regelungen nach dem Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (9. BVFG-ÄndG-Ent- wurf) werden vermutlich keine nennenswerte Änderung dieser Entwicklung bewirken. Bei den jüdischen Zuwanderern, die über Friedland einreisen, ist ein leichter Anstieg der Zugangszahlen zu erwarten - allerdings auf zahlenmäßig niedrigem Niveau.
Die Kündigung einer seither bestehenden Kooperation durch den Freistaat Bayern zum Jahresende würde zu nicht mehr hinnehmbaren Wartezeiten für die Kursteilnehmer führen. Allein wegen der zurückgehenden Zugangszahlen und langen Wartezeiten bis zum Zustandekommen eines neuen Kurses wurde es für alle Beteiligten absehbar, dass das Integrationsangebot in dieser Form nicht mehr lange weitergeführt werden konnte. Aufgrund der Kündigung durch den Freistaat Bayern bestand aus Sicht der Landesregierung Handlungsbedarf.
Zu 2: Eingliederung und integrative Angebote beginnen weiterhin bereits unmittelbar nach Ankunft in der Aufnahmeeinrichtung. Als Einstieg bietet es sich an, zunächst ein Bild über das Leben in Deutschland (Geographie/Kultur/Umwelt) zu skizzieren, einen Überblick über die unsere Gesellschaft prägenden Grundwerte zu vermitteln sowie zu ersten Schritten in der Anwendung der deutschen Sprache zu ermuntern und damit den Menschen das „Zurechtfinden“ in diesem für sie neuen Lebensabschnitt zu erleichtern. Hierzu konzeptioniert die Niedersächsische Landesregierung derzeit für alle Bewohner in Friedland unabhängig von Status und jeweiliger Aufenthaltsperspektive ein Kursangebot in modularer Struktur.
Die Kursmodule beinhalten ein Sprachatelier, das eine erste sprachliche Orientierung vermittelt, sowie Module zu Themen wie z. B: Rahmenbedingungen in Deutschland (verfassungsrechtliche Grundwerte, Toleranz, Gleichberechtigung und Schulpflicht), Vermittlung lebenspraktischer Informationen (Verhalten im Straßenverkehr, Gebrauch
öffentlicher Verkehrsmittel, Gesundheit, Hygiene), Kontakt zu Behörden oder Deutschland und Niedersachsen im Überblick. Im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 sind zusätzlich 1,6 Millionen Euro u. a. für die Durchführung vorgenannter Kurse eingestellt.
Zu 3: Das von den Einrichtungen vorgelegte Konzept wird bei den derzeitigen Überlegungen mit herangezogen.
Seit Jahren lebt die Familie Lapine in Cuxhaven, ist dort bestens integriert und bezieht keine staatliche Unterstützung. Die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und volljährigem Sohn, hatte ursprünglich die russische Staatsangehörigkeit und gilt inzwischen als staatenlos. Die Härtefallkommission hat bereits vor Jahren für ihr Bleiben plädiert.
Trotzdem beharren das Innenministerium sowie die örtliche Ausländerbehörde auf Ausreise. Diese soll bis spätestens 31. Dezember 2011 passiert sein. Die Familie solle sich, so die Forderung der Behörden, neue Pässe in Russland besorgen. Dabei hat die Familie Lapine ihre Originalpässe bereits bei der Ausländerbehörde abgeben müssen. Dort sind sie nun nicht mehr auffindbar. Ihre derzeitigen Legitimationspapiere sind die Kopien der russischen Pässe. Zusätzlich erschwerend kommt hinzu, dass die russische Botschaft, die Behörden im Heimatort in Sibirien und auch andere russische Behörden schriftlich mitgeteilt haben, dass die Lapines keine russische Staatsbürgerschaft mehr besitzen. Ein russischer Pass könne in keinem Fall ausgestellt werden. Die Familie Lapine befürchtet nun, ohne Pässe und ohne Perspektive nach Sibirien zurückreisen zu müssen.
1. Warum wird dem Votum der Härtefallkommission nicht gefolgt, und warum drängt das Innenministerium bzw. die Ausländerbehörde auf eine Ausreise der Familie Lapine nach Russland?
3. Warum besteht die Ausländerbehörde auf neuen Pässen, wenn sie doch die Originalpässe „verlegt“ hat?
Das russische Ehepaar Lapine reiste erstmals 1991 mit Touristenvisa in die Bundesrepublik Deutschland ein. Der gemeinsame Sohn folgte 1993 ebenfalls mit einem Visum für touristische Zwecke. Sie waren im Besitz von Pässen, die noch von der UdSSR ausgestellt worden waren. Die Familie hatte keinen Aufenthaltstitel erhalten und wurde nach Eintritt der Vollziehbarkeit ihrer Ausreiseverpflichtung am 1. Juli 1999 nach Moskau abgeschoben. Die sowjetischen Pässe sind im Rahmen der Abschiebung dem Begleitpersonal für den Rückflug übergeben worden. Es ist nicht bekannt, ob sich die Familie während ihres Aufenthalts in der Russischen Föderation neue Nationalpässe beschafft hat.
Im September 1999 reiste die Familie Lapine unerlaubt in das Bundesgebiet ein. Da wiederum kein Aufenthaltstitel in Deutschland erteilt werden konnte, eine freiwillige Ausreise aber nach wie vor verweigert wurde, sollte eine erneute Abschiebung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck waren die erforderlichen Passersatzpapiere von den Behörden der Russischen Föderation ausgestellt worden, da die Familie nach dem Zerfall der Sowjetunion die russische Staatsangehörigkeit erworben hatte. Die Staatsangehörigkeit der Familie ist somit geklärt; sie sind, entgegen ihrer Behauptung, nicht staatenlos. Dies wird auch dadurch belegt, dass im Jahr 2008 Passersatzpapiere von den russischen Behörden für die damals beabsichtigte Rückführung ausgestellt wurden.
Familie Lapine hat im Jahr 2009 eine erfolgreiche Eingabe an die Härtefallkommission gerichtet. Da sie für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a AufenthG Nationalpässe benötigt, wurde sie sowohl bei ihren diversen Vorsprachen bei der Ausländerbehörde als auch im Rahmen eines umfangreichen Schriftwechsels entsprechend informiert und auf ihre gesetzliche Pflicht hingewiesen, anerkannte gültige Nationalpässe vorzulegen. Die Vorschriften des Herkunftslandes sehen vor, dass Familie Lapine zur Passbeantragung in die Russische Föderation reisen muss. Die Familie wurde daher seitens der Ausländerbehörde darüber informiert, welche Schritte zu unternehmen sind, um die erforderlichen Dokumente beibringen zu können. Gleichzeitig wurden die Modalitäten für die Rückkehr nach Deutschland und die Erteilung des Aufenthaltsrechts für Familie Lapine vereinbart.
Familie Lapine hat später lediglich versucht, Nationalpässe über das Generalkonsulat der Russischen Föderation zu erhalten, obwohl der Familie bekannt ist, dass sie dort keine Nationalpässe
erhalten kann, da diese nach russischem Recht für Personen, die ihren Wohnsitz bei den russischen Heimatbehörden nicht persönlich abgemeldet haben, nur in der Russischen Föderation ausgestellt werden können.
Wenn Familie Lapine die Vorschriften ihres Herkunftslandes beachtet und sich vor der Ausreise ordnungsgemäß abgemeldet hätte, wäre eine Ausreise zur Passbeschaffung nicht notwendig. Um die Familie bei der Passbeschaffung zu unterstützen und ihnen die dafür erforderliche Reise in die Russische Föderation zu ermöglichen, hat die Ausländerbehörde im Jahr 2010 Passersatzpapiere bei den russischen Behörden für die einmalige Einreise ausstellen lassen. Familie Lapine hätte „laissez passe“ auch selber beantragen können und diese nach kürzerer Bearbeitungsdauer als bei Antragstellung durch deutsche Behörden vom Generalkonsulat der russischen Förderation bekommen können.
Familie Lapine hat die Gültigkeitsdauer der von der Ausländerbehörde beschafften Dokumente jedoch verfristen lassen.
Zu 1: Dem Votum der Härtefallkommission, die ein Härtefallersuchen für die Familie Lapine an das Ministerium für Inneres und Sport gerichtet hat, ist entsprochen worden. Das Ministerium für Inneres und Sport hat als oberste Landesbehörde gemäß § 23 a AufenthG angeordnet, dass die Ausländerbehörde der Familie Lapine Aufenthaltserlaubnisse erteilt, sobald diese sich russische Nationalpässe besorgt hat und ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit sicherstellt. Es handelt sich bei diesen Maßgaben um die Erfüllung der gesetzlich normierten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, die grundsätzlich von jedem Ausländer, der eine Aufenthalterlaubnis erhalten möchte, zu erfüllen sind.
Die Familie Lapine wird von der Ausländerbehörde nicht zur Ausreise nach Russland gedrängt. Es handelt sich um eine Forderung der russischen Behörden, dass ihre Staatsangehörigen, die - wie die Familie Lapine - keine Genehmigung zur Wohnsitznahme im Ausland eingeholt hatten - nur in Russland einen Nationalpass beantragen und erhalten können. Dieser Personenkreis kann nach Auskunft des Russischen Generalkonsulats aufgrund des geltenden russischen Rechts konsularische Dienste der Auslandsvertretungen erst dann in Anspruch nehmen, wenn sie den Heimatbehör
den persönlich gemeldet haben, dass sie ihren Wohnsitz außerhalb der Russischen Föderation genommen haben. Die Ausländerbehörde hat zugesagt, die Wiedereinreise der Familie nach Deutschland zu ermöglichen.
Zu 2: Der Familie Lapine ist durch die Anerkennung im Härtefallverfahren eine Perspektive für den Verbleib in Deutschland eröffnet worden. Die Verzögerung bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Familie, da sie sich vehement weigert, die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse erforderlichen Nationalpässe beizubringen.
Zu 3: Siehe Vorbemerkungen. Die Familie Lapine hat nach dem Zerfall der UdSSR die russische Staatsangehörigkeit erworben, was nicht zuletzt durch die Ausstellung von Passersatzpapieren durch die russischen Behörden für die 1999 vollzogene Abschiebung und die Ausstellung weiterer Passersatzpapiere in den Jahren 2008 und 2010 dokumentiert ist. Sie hätte sich bereits nach Ablauf der Gültigkeit der sowjetischen Pässe in Russland um die Ausstellung neuer russischer Nationalpässe bemühen müssen.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 22 der Abg. Detlef Tanke, Marcus Bosse, Rolf Meyer, Sigrid Rakow, Klaus Schneck, Brigitte Somfleth und Karin Stief-Kreihe (SPD)
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 22. November 2011 titelt: „Der endlose Streit um die Strahlenwerte“. Es ist wie folgt zu lesen: „Begonnen hatte die Debatte mit den Ende August bekannt gewordenen Messwerten des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).“ Der hatte aufgrund seines Messwertes (0,27 Millisievert) davor gewarnt, dass durch die diesjährigen elf weiteren Castoren der zulässige Grenzwert von 0,3 Millisievert überschritten werden würde, und aus diesem Grund der Transport nicht erfolgen sollte. Der Minister hatte hieraufhin Umstellungen der bereits eingelagerten Castoren veranlasst und durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) neu messen lassen. Diese Messung erbrachte einen Wert von 0,235 Millisievert. Minister Sander sieht nun keinen Grund mehr, den diesjährigen Castortransport abzusagen. Die HAZ berichtet hierzu in dem o. g. Artikel weiter: „Rechnen sich die Behörden die Daten schön, sodass
es für eine Einlagerung des Atommülls reicht?“ Und weiter: „In ihrem Vermerk zu einem Fachgespräch mit der Atomaufsicht in Hannover am 30. August schreibt die GRS (Gesellschaft für Reaktorsicherheit), dass bei einem früheren Fachgespräch festgelegt worden sei, dass ‚immer der konservativste Ansatz verfolgt wird’ …, so wie es der NLWKN getan hatte“.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) am 15. August 2011 telefonisch von der Halbjahresauswertung der Neutronendosimeter am Zaun des Transportbehälterlagers Gorleben (TBL-G) unterrichtet. Die Auswertung der Rohdaten dieser Messwerte ergab, dass eine Überschreitung des sogenannten Eingreif- oder Maßnahmenwertes von 0,27 mSv pro Jahr nicht sicher auszuschließen sei. Darüber hinaus hat der NLWKN am 21. August 2011 dem MU in einem Vermerk schriftlich mitgeteilt, „nach Auswertung der Halbjahreswerte der Ortsdosis-Messungen ist nicht auszuschließen, dass bis zum Jahresende 2011 Genehmigungswerte überschritten sein könnten. Die für dieses Jahr vorgesehene Einlagerung weiterer Castorbehälter wäre dann nicht zulässig.“
Die Umstellung der bereits eingelagerten Behälter erfolgte bereits im ersten Halbjahr 2011, vor der ersten Unterrichtung des NLWKN zu den Messwerten am Zaun. Eine Umstellung aus Gründen der Dosisreduzierung am Zaun wurde nicht veranlasst.
Eine Festschreibung zur Verwendung eines konservativsten Ansatzes gibt es nicht. Vielmehr ist es Aufgabe der Umgebungsüberwachung, die durch die kerntechnische Anlage zusätzlich am Messort erzeugte Jahresdosis möglichst genau zu ermitteln. Deshalb wurde die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) beauftragt, diese zusätzliche Dosis mit einem umfangreichen und den höchsten messtechnischen Anforderungen genügenden Messprogramm zu bestimmen.
Land Niedersachsen streicht Zuschüsse für Mobiles Kino Niedersachsen - Keine Zukunft für diesen Bereich der Kulturarbeit im ländlichen Raum?
Das Mobile Kino Niedersachsen (MKN) ist seit beinahe 20 Jahren ein überaus erfolgreiches Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Jugend und Film in Niedersachsen. Noch im Oktober dieses Jahres wurde das Mobile Kino als wichtiger Meilenstein der niedersächsischen Medienkompetenzvermittlung beim 2. Tag der Medienkompetenz in Hannover vorgestellt.
Das MKN zeigt die Filme ausschließlich in kinolosen Kleinstädten und Gemeinden und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Kulturarbeit auf dem Land.
Im Jahre 2010 wurden bei 350 Filmvorführungen mehr als 18 500 Besucher erreicht, darunter überwiegend Kinder und Jugendliche. Bei den Kinder- und Jugendfilmvorstellungen standen neben der Medienkompetenzvermittlung auch viele inhaltliche Themen im Mittelpunkt der Filmauswahl: Mobbing an Schulen, Gewaltprävention, soziale Kompetenz, Integration von Außenseitern etc.
Nachdem der Zuschuss des Landes Niedersachsen in den letzten Jahren schon von ursprünglich 100 000 Euro auf 60 000 Euro gekürzt worden ist, erhielt das Mobile Kino Niedersachsen mit Schreiben vom 15. November 2011 von der Staatskanzlei die Nachricht, dass diese aufgrund von Zahlungsverpflichtungen an die landeseigene NBank ab dem kommenden Jahr die Förderung des MKN einstellen wird. Damit brechen für das MKN 50 % der Haushaltsmittel von einem Tag auf den anderen weg. Auf dieser Grundlage wird ein langjährig erfolgreiches, gut vernetztes Projekt eingestellt werden müssen.