Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen beabsichtigt die Landesregierung diese kurzfristige Einstellung der Förderung für das MKN?

2. Welche Zahlungsverpflichtungen gegenüber der NBank müssen aus den bisher dem MKN zugewendeten Mitteln beglichen werden, und welche Maßnahmen werden dafür von der NBank durchgeführt?

3. Mit welchen Mitteln bzw. Maßnahmen kann aus Sicht der Landesregierung die Zukunftsfähigkeit des MKN dauerhaft gesichert werden?

Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Förderung der Landesarbeitsgemeinschaft Jugend & Film (LAG) und damit des Mobilen Kinos Niedersachsen (MKN) wird nicht eingestellt. Die Landesregierung wird das Projekt auch in 2012 fördern.

Zu 2: Die Mittel der TGr. 82 im Einzelplan 02 (Maßnahmen zur Stärkung des Medienstandortes Niedersachsen) sind für Erfüllung von Rechtsverpflichtungen der Staatskanzlei gegenüber der nordmedia und der NBank aus der Abwicklung der Förderprogramme vorgesehen. Die Förderung von medienpädagogischen Projekten der LAG war in den vergangenen Jahren möglich, weil die NBank keine Gesellschafterleistungen eingefordert hat. Im Zeitraum zwischen 2001 bis 2011 erhielt die LAG Jugend und Film insgesamt 1 003 406,22 Euro aus Landesmitteln.

Durch die im Bereich Medienwirtschaft stark gestiegene Anzahl der Förderfälle hat die NBank nun erstmalig für 2012 angekündigt, Gesellschafterleistungen der Staatskanzlei einzufordern. Die Mittel der TGr 82 stehen deshalb ab 2012 für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung. Der LAG wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Förderung aus Mitteln der Staatskanzlei zum Jahresende beendet würde, aber noch Gespräche mit den Ressorts geführt würden.

Zu 3: Die Landesregierung wird das MKN ab 2012 aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur unterstützen.

Anlage 23

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 24 des Abg. Renate Geuter und Hans-Dieter Haase (SPD)

Neuorganisation der Finanzaufsicht in den niedersächsischen Spielbanken - Welche Folgen hat dies auf die Erfassung von abgabenrelevanten Erträgen sowie die Kontrolle von Spielern, Personal und Spielgeräten?

Die Landesregierung plant eine Gesetzesänderung mit dem Ziel der Neuorganisation der Finanzaufsicht in den niedersächsischen Spielbanken. Damit soll die laufende Überwachung des Spielbetriebes durch Bedienstete der Steuerverwaltung abgeschafft und durch eine mobile Prüfgruppe mit sporadischer nachgelagerter Prüftätigkeit in den einzelnen Spielbanken ersetzt werden. Der Spielbankunternehmer soll

selbst stärker als bisher in die Überwachung der Spielbetriebe eingebunden werden. Verbunden ist diese Maßnahme auch mit einer Verbesserung der bisherigen technischen Überwachungssysteme und einer stärkeren Automatisierung in den Spielbanken.

Begründet wird diese Maßnahme mit einem in den letzten Jahren zu verzeichnenden ständigen Rückgang der Spielbankeinnahmen und als Folge auch der Spielbankabgabe für das Land Niedersachsen. Das derzeitige Missverhältnis zwischen Erhebungsaufwand und Abgabenaufkommen - so die Landesregierung - soll mit einer Reduzierung des Erhebungsaufwandes behoben werden.

Die Landesregierung beabsichtigt, von den bisher gut 100 Beschäftigten in der Spielbankaufsicht lediglich ca. 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die mobile Prüfgruppe einzusetzen, allen anderen Beschäftigten sollen - nach entsprechender Schulung - andere Arbeitsplätze in der Finanzverwaltung angeboten werden.

Obwohl die geplante Maßnahme schon zum 1. Januar 2012 umgesetzt werden soll, fehlen bis heute konkrete Einzelheiten über die zukünftige Wahrnehmung der Spielbankenaufsicht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Gründe sprechen dafür, erneut den Spielbankenaufsichtsdienst neu zu organisieren, und wie soll nach der Neuorganisation sichergestellt werden, dass die dem Land Niedersachsen zustehenden Abgaben ordnungsgemäß festgesetzt und abgeführt werden?

2. Wie haben sich die Personal- und Sachkosten für den Spielbankenaufsichtsdienst seit 2005 entwickelt, wie hoch waren dabei die jeweiligen Erstattungen, und welche Einsparsummen erwartet die Landesregierung aufgrund der geplanten Organisationsänderung für den Landeshaushalt und auch für die Spielbankenbetreiber?

3. Welche Aufgaben sollen die bisher im Spielbankenaufsichtsdienst Beschäftigten in den Finanzämtern wahrnehmen, und welche dienst- und tarifrechtlichen Bestimmungen sollen im Zusammenhang mit dieser Umsetzung Anwendung finden?

Die Landesregierung plant eine Neuorganisation der Finanzaufsicht in den niedersächsischen Spielbanken und hat hierzu der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) den Auftrag erteilt, eine Organisationsuntersuchung durchzuführen. Die OFD hat entsprechend berichtet. MF erarbeitet aktuell auf Basis des OFD-Berichts ein Feinkonzept. Das Konzept bedarf gemäß §§ 67, 68 NPersVG anschließend noch der Zustimmung des zuständigen Hauptpersonalrats. Den Hauptpersonalrat habe ich in einem informellen Gespräch bereits informiert.

Bereits jetzt ist absehbar, dass für eine Neuorganisation Anpassungen des Niedersächsischen Spielbankengesetzes erforderlich sein werden, insbesondere hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung der Steueraufsicht in den Spielbanken nach § 10 Abs. 5 des Niedersächsischen Spielbankengesetzes. Nach der derzeitigen Planung wird die Landesregierung dem Landtag die Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes in der ersten Jahreshälfte 2012 vorschlagen. Eine Umstellung auf die neue Organisationsform ist nicht vor dem 1. Januar 2013 geplant. Ein früherer Termin erscheint unrealistisch.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Frau Geuter und Herrn Haase im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bundesweit sind das Besucheraufkommen und der Bruttospielertrag in den Spielbanken seit Jahren rückläufig. Das Aufkommen aus der Spielbankabgabe in Niedersachsen ist von 2005 bis heute um mehr als 50 % zurückgegangen, u. a. wegen der Regelungen im Glückspielstaatsvertrag und des Rauchverbotes in geschlossenen Räumen. Um wieder ein angemessenes Verhältnis von Erhebungsaufwand und Abgabenaufkommen zu erreichen, muss auf diese Entwicklung reagiert werden. Hinzu kommt, dass der Spielbankunternehmer entsprechend dem internationalen Standard erheblich in den Ausbau technischer Überwachungssysteme investiert hat. Der Wandel weg von einer im Wesentlichen manuellen Arbeitsweise in den Spielbanken hin zu dem Einsatz moderner Technik, insbesondere eines modernen Automatenüberwachungs- und Jackpotverwaltungssystems, muss und kann auch von der Verwaltung vollzogen werden.

Von einer erneuten Umorganisation kann indes keine Rede sein, da die Struktur und die Arbeitsweise der Finanzaufsicht seit den 70er-Jahren im Wesentlichen unverändert sind.

Von der Neuorganisation geht keine Gefahr für das Steuerfestsetzungsverfahren oder gar für die Ab

führung der festgesetzten Abgaben aus. Es besteht kein Anlass zu der Befürchtung, dass die Spielbanken Niedersachsen GmbH künftig ihren steuerlichen Pflichten nicht in gleicher Weise wie bisher zuverlässig nachkommt. Gleichwohl werden die Spielbanken in Niedersachsen auch weiterhin laufend steuerlich geprüft werden wie jedes andere größere Unternehmen auch.

Zu 2: Die Anzahl der im Spielbankenaufsichtsdienst tätigen Beschäftigten hat sich von 2005 von 94 auf 106 Vollzeiteinheiten (VZE) im Jahre 2012 erhöht. Gründe hierfür waren insbesondere die Ausweitung des Spielangebots durch die Zulassungsinhaberin (Tischspiel, Öffnungszeiten). Dementsprechend und unter Berücksichtigung von Besoldungs- und Tariferhöhungen im betroffenen Zeitraum sind die Personalkosten von 5,066 Millionen Euro auf 6,089 Millionen Euro und die Sachkosten von 870 000 Euro auf 1,065 Millionen Euro angestiegen. Die im Kapitel 04 06 (Steu- erverwaltung) entstehenden Kosten werden in voller Höhe aus den Einnahmen der Spielbankabgabe (zulasten des Einzelplans 13 [Allgemeine Finanzverwaltung]) ausgeglichen, d. h. die Kosten wurden noch nie vom Zulassungsinhaber getragen.

Durch die Neuorganisation der Finanzaufsicht in den niedersächsischen Spielbanken soll das dort tätige Personal von 106 auf ca. 15 VZE reduziert werden. Die betroffenen Beschäftigten sollen bei den Finanzämtern, bei der Steuerakademie und bei der OFD in der Abteilung für Zentrale Aufgaben auf durch Fluktuation frei werdende Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten umgesetzt werden. Es ist geplant in diesem Zusammenhang Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen anzubieten. Welche genauen Einsparungen mit der Neuorganisation erzielt werden können, kann derzeit noch nicht vorhergesagt werden.

Die Entwicklung der Personal- und Sachkosten kann im Einzelnen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

in Tsd €

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in Tsd €

in Tsd €

in Tsd €

Personal/VZE 94,00 91,00 96,00 98,00 97,00 97,25 103,00 106,00 106,00

Personalkosten 5.066 4.869 5.015 5.125 5.520 5.529 5.983 6.089 6.089

Sachkosten 870 925 1.037 1.039 1.111 1.289 1.045 1.065 1.065

Gesamtkosten 5.936 5.794 6.052 6.164 6.631 6.818 7.028 7.154 7.154

Zu 3: Bei der Umsetzung der personalwirtschaftlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Spielbankaufsichtsdienstes kommen für die betroffenen Beamtinnen und Beamten das Beamtenstatusgesetz und das Niedersächsische Beamtengesetz und für die Tarifbeschäftigten die Vorschriften des Tarifvertrages der Länder und des Rationalisierungsschutz-Tarifvertrags für Angestellte zur Anwendung. Alle erforderlichen Maßnahmen werden unter Beachtung der Beteiligungsrechte der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten nach dem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz, der zuständigen Personalvertretungen nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsrecht und der zuständigen Schwerbehindertenvertretung nach dem Sozialgesetzbuch IX getroffen werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich die personalwirtschaftlichen Planungen im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Spielbankaufsichtsdienstes wie folgt dar:

Die derzeitigen leitenden Aufsichtsbeamten können nach einer gegebenenfalls vorher durchzuführenden Erprobung als Sachgebietsleiter bei einem Veranlagungsfinanzamt eingesetzt werden. Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, die ein Amt der BesGr. A 8 innehaben (Steuerhauptsekretär/-in), können nach kurzer Einarbeitungszeit auf jedem Dienstposten der BesGr. A 8 im Innendienst eines Finanzamts eingesetzt werden. Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, die ein Amt der BesGr. A 9 innehaben (Steueramtsinspektor/- in), werden vorrangig (zunächst) in Arbeitsbereichen eingesetzt werden, die den jeweiligen Fachkenntnissen der Betroffenen entsprechen, oder sie werden durch Fortbildungsmaßnahmen an die Übernahme von Dienstposten der BesGr. A 9 herangeführt, die hohe fachliche und methodische Kenntnisse erfordern.

Für betroffene Tarifbeschäftigte werden zunächst freie Arbeitsplätze in den Finanzämtern, der Steuerakademie Niedersachsen und den Abteilungen der Oberfinanzdirektion Niedersachsen gesucht werden, die den jeweiligen Qualifikationen entsprechen. Sollten diese Arbeitsplätze Entgeltgruppen zugeordnet sein, die nach dem Rationalisierungsschutz-Tarifvertrag für Angestellte unterhalb der Wertigkeit der bisherigen Arbeitsplätze liegen, erhalten diese Beschäftigten einen sogenannten Sicherungsbetrag zur Vergütungssicherung. Um mögliche Akzeptanzprobleme bei dem in den jeweiligen Dienststellen bereits vorhandenen Personal mit gleichen Aufgaben, aber geringerer Vergü

tung zu vermeiden, werden zeitnah entgeltgerechte Beschäftigungen für die Tarifbeschäftigten der Finanzaufsicht gefunden werden. Hierfür kommen verschiedene Arbeitsplätze in den Finanzämtern, aber auch bei der Oberfinanzdirektion Niedersachsen in Betracht, deren Aufgaben der Entgeltgruppe (EG) 8 zugeordnet sind. Damit entspräche die Wertigkeit der neuen Tätigkeit der Wertigkeit der Aufgaben in der Finanzaufsicht. Soweit die neuen Aufgaben Kenntnisse des Steuerrechts und der Organisation der Steuerverwaltung erfordern, sollen Fortbildungen mit einer Gesamtdauer von ca. einem Jahr angeboten werden. Die Steuerakademie Niedersachsen hat einen entsprechenden Lehrgang bereits für das Jahr 2013 vorgesehen. Soweit die neuen Aufgaben den erfolgreichen Abschluss des Angestelltenlehrgangs I oder der Verwaltungsfachangestelltenausbildung erfordern, können interessierte Tarifbeschäftigte der Finanzaufsicht zum Angestelltenlehrgang I angemeldet werden. Tarifbeschäftigten der Finanzaufsicht, die bereits über einen entsprechenden Abschluss verfügen, sollen Arbeitsplätze der EG 8 im Bereich der Landesweiten Bezüge- und Versorgungsstelle angeboten werden.

Für alle Tarifbeschäftigten der Finanzaufsicht besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit Unterstützung der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Finanzamts über die Job-Börse Niedersachsen um den Wechsel in einen anderen Geschäftsbereich/eine andere Behörde zu bewerben. Letztendlich steht es ihnen offen, sich um eine Ausbildung zur/zum Finanzwirtin/Finanzwirt oder zur/zum Diplom-Finanzwirtin/Diplom-Finanzwirt zu bemühen.

Anlage 24