des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 25 des Abg. Grant Hendrik Tonne (SPD)
Mitte Oktober 2011 informierte der Klinikverbund St. Ansgar die Öffentlichkeit darüber, dass die Geburtshilfestation zum 31. Dezember 2011 geschlossen werden soll.
Eine Welle der Empörung und des Protestes ist dadurch losgetreten worden. 11 000 Unterschriften gegen die Schließung und eine Resolution des Kreisverbandes der Landfrauenvereine Grafschaft Hoya e. V. sind Beispiele hierfür. Die Kritik macht sich fest an der wohl rein an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientierten
Seit dem Beschluss des Kreistages Diepholz vom 12. Dezember 2005 ist der Landkreis Diepholz noch mit 48 % Anteilseigentümer an dem Klinikverbund St. Ansgar GmbH. Daneben hat das Land Niedersachsen erhebliche Mittel an den Klinikverbund für Sanierungen und Neubauten gezahlt. Es besteht somit eine Verpflichtung auch und insbesondere des Landes, die Vorgehensweise des Klinikverbundes genau im Auge zu behalten.
1. Was sind die tatsächlichen Gründe für die vorgesehene Schließung der Geburtshilfestation in Bassum, und, falls es sich um rein wirtschaftliche Gründe handelt, wie steht die Landesregierung hierzu?
2. Aus der Kreiszeitung vom 18. November 2011 war zu erfahren, dass die Landesregierung den Klinikverbund im Landkreis weiterhin unterstütze und erhebliche Mittel im Krankenhausbauprogramm bereitstelle. Welche Auswirkungen hat diese Ankündigung auf die geplante Schließung, kann die Schließung dadurch aufgehalten werden, und wie viel Geld zahlt das Land an den Klinikverbund?
3. Was gedenkt die Landesregierung konkret gegen den Ärztemangel auf dem Lande zu tun und insbesondere gegen das Fehlen von Fachärzten im Landkreis Diepholz?
Der St. Ansgar Klinikverbund, ein gemeinsames Unternehmen des Landkreises Diepholz und der Alexianer GmbH, ist Träger der vier Krankenhäuser Sulingen, Bassum, Twistringen und Diepholz im Landkreis Diepholz.
Er hat am 18. Oktober 2011 seine Absicht bekannt gegeben, die Geburtshilfestation am Standort Bassum zum 31. Dezember 2011 zu schließen, da es nicht gelungen sei, Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an die Klinik zu binden.
Das (Bundes-)Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) räumt der unternehmerischen Freiheit der Krankenhausträger einen hohen Stellenwert ein. Insbesondere gibt es dem Land nicht die Möglichkeit, einem Dritten das Betreiben eines Krankenhauses oder einer Fachabteilung anzuordnen.
Im Fall von Versorgungslücken greift § 1 des Niedersächsischen Gesetzes zum Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - Nds. KHG -, wonach die Landkreise und kreisfreien
Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung für gesetzlich Versicherte ist nach der bundesgesetzlichen Regelung gemäß § 75 SGB V Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN).
Trotz Schwierigkeiten in einzelnen lokalen Bereichen ist nach der zwingend zu beachtenden Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf Bundesebene derzeit in Niedersachsen insgesamt von einer überwiegend guten ambulanten ärztlichen Versorgung auszugehen. Das schließt allerdings nicht aus, dass es in ausgewählten Fällen schwierig ist, für frei werdende Arztsitze Nachfolger zu finden.
Zu 1: Der St. Ansgar Klinikverbund hat seine Entscheidung mit der Tatsache begründet, dass er eine ausreichende Fachpersonalstärke nicht dauerhaft gewährleisten kann. Das Betreiben einer Geburtshilfeabteilung, ohne dabei eine ausreichende Fachpersonalstärke gewährleisten zu können, wäre aber fahrlässig und unverantwortlich. Die Landesregierung hat keine Hinweise darauf, dass die Entscheidung des Trägers an rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiert ist. Auch die Resolution des Kreisverbandes der Landfrauenvereine der Grafschaft Hoya enthält diese Überlegung nicht.
Zu 2: Mit der Ankündigung der Bereitstellung von Fördermitteln für bauliche Maßnahmen wird das Fehlen von Fachpersonal und damit die Schließung der Geburtshilfeabteilung kurzfristig nicht zu verhindern sein. Die Umsetzung der Baumaßnahme kann aber dazu beitragen, die Attraktivität der Klinik als Arbeitsplatz zu erhöhen. So hat auch der Verband der Landfrauen der Grafschaft Hoya festgestellt, dass die zurzeit vorhandenen Räumlichkeiten der Geburtshilfeabteilung den heute üblichen Standards nicht mehr entsprechen.
Für die Umstrukturierung der somatischen Versorgung des Krankenhauses Bassum stellt das Land dem St. Ansgar Klinikverbund aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm des Jahres 2009 19 Millionen Euro zur Verfügung. Die tatsächliche Auszahlung der Fördermittel orientiert sich am Baufortschritt. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2013 abgeschlossen sein.
Neben dieser Umbau- und Sanierungsmaßnahme wird auch der Neubau der Psychiatrie in Bassum mit einem voraussichtlichen Fördervolumen von rund 16 Millionen Euro unterstützt.
Die Umstrukturierung des medizinischen Konzepts des Krankenhauses in Diepholz wurde im Rahmen der Initiative Niedersachsen mit 1,9 Millionen Euro gefördert.
Die Umstrukturierung des medizinischen Konzepts des Krankenhauses in Sulingen wurde im Rahmen der Initiative Niedersachsen mit 0,8 Millionen Euro gefördert.
Letztlich erhält der St. Ansgar Klinikverbund für alle vier Kliniken des im Landkreis Diepholz pauschale Fördermittel nach § 9 Abs. 3 KHG in Höhe von insgesamt rund 940 000 Euro jährlich.
Zu 3: Für die Landesregierung hat eine möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung einen hohen Stellenwert. Das niedersächsische Sozialministerium hat daher bereits im September 2008 einen Runden Tisch „Stärkung der hausärztlichen Versorgung“ einberufen, in dem gemeinsam mit allen maßgeblichen gesundheitspolitischen Akteuren in Niedersachsen konkrete Lösungsansätze auf Landesebene entwickelt wurden:
- Seit November 2010 läuft für zwei Jahre das Delegationsmodell „MoNi“ (Modell für Nieder- sachsen) in zwei niedersächsischen Modellregionen (Vechta, Schneverdingen) zur Entlastung der Hausärzte durch Medizinische Fachangestellte.
- Von August 2010 bis 2012 werden Medizinstudentinnen und Medizinstudenten mit dem Wahlfach „Allgemeinmedizin“ im Praktischen Jahr des Medizinstudiums durch das Land abhängig vom Einsatzort mit 400 oder 600 Euro monatlich gefördert (jährliche Fördersumme 96 000 Euro).
Detaillierte Angaben hierzu sind in den Antworten der Landesregierung (LT-Drs. 16/2132 und 16/3594) zu den Landtagsentschließungen vom 27. März 2009 „Zukunft der hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen sichern“ (LT-Drs. 16/1123) und vom 6. Oktober 2010 „Die Versorgung mit ärztlichen Leistungen auf dem Lande sichern“ (LT- Drs. 16/2931) enthalten.
Im November 2010 ist das Modellprojekt „Zukunftsregionen Gesundheit“ in den drei teilnehmenden Landkreisen Emsland, Soltau-Fallingbostel und Wolfenbüttel gestartet. Mit dem auf drei Jahre angelegten Modellprojekt sollen - unter Federführung und Moderation der Landkreise - Maßnahmen der
Bündelung und Vernetzung zwischen Leistungserbringern unter Betonung regionaler kooperativer Strukturen entwickelt werden, die instrumentell und methodisch auf andere Regionen übertragbar sind.
Das Land übernimmt die Rolle des Impulsgebers und Moderators. Am 26. September 2011 stellten die Kommunen in einer Fachtagung den Sachstand des Projektes vor.
Im Landkreis Diepholz, der dem Planungsbereich Diepholz/Delmenhorst zugeordnet ist, ist nach Maßgabe der aktuellen Fortschreibung der Bedarfsplanung der KVN (Stand: 7. Oktober 2011) von einer guten bis sehr guten Versorgung auszugehen. Bis auf die Fachgruppe der Hausärzte (Ver- sorgungsgrad 96,3 %) sind die übrigen Facharztgruppen wegen Überversorgung
Da es sich um eine rechnerische Bedarfsplanung handelt, die sich jeweils über den gesamten Planungsbereich erstreckt, kann die Versorgungssituation in einzelnen Regionen subjektiv anders bewertet werden.
Zurzeit wird das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beraten, mit dem u. a. auch künftig eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung gesichert werden soll. Der Entwurf enthält zahlreiche Regelungen, die auf Beschlüsse der 83. Gesundheitsministerkonferenz 2010 (GMK) unter dem Vorsitz Niedersachsens zurückgehen.
- Neuordnung und Flexibilisierung der Bedarfsplanung, um den regionalen Versorgungsbedarf besser darstellen zu können, und Stärkung der Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte der Länder,
- Verbesserung der Vergütungssituation von Vertragsärzten in schwächer versorgten Regionen durch Sicherstellungs- und Honorarzuschläge
1 Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA liegt Unterversorgung bei einem Versorgungsgrad unter 50 % (Hausärzte unter 75 %), Vollversorgung ab 100 % und Überversorgung ab 110 % Versorgungsgrad vor.
Im Übrigen werden aktuell auch Änderungen der Ärztlichen Approbationsordnung zur gezielten Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden sowie zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung diskutiert. Damit sollen die mit dem GKV-VStG getroffenen Maßnahmen ergänzt werden.