Protokoll der Sitzung vom 18.01.2012

Die Zahlen, die Sie schildern, sind veraltet.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Nach diesem Gesetz können nunmehr auch die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer Niedersachsen und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit beratender Stimme am Planungsausschuss teilnehmen. Den Kassen ging das natürlich zu weit, der Opposition dagegen nicht weit genug. Wir sind uns hier aber einig, dass

wir, um die Herausforderungen der Gesundheitsversorgung und des -systems bewältigen zu können, eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit brauchen. Das gilt insbesondere in der Krankenhausplanung. Deswegen sind wir mit dem Kompromissvorschlag, dass diese drei Institutionen dabei sind, sehr glücklich. Es ist richtig, den Blick auch einmal nach rechts und nach links zu wenden und die Fachexperten beratend bei dieser Krankenhausinvestitionsplanung dabeizuhaben.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz leisten wir unseren Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Krankenhäuser.

Am vergangenen Wochenende wurde wieder einmal die Kritik des Landesrechnungshofs und von Teilen der Opposition thematisiert. Dabei geht es um Betten und kleine Krankenhäuser, vor allem aber geht es um Zahlen, die am grünen Tisch in Hannover hin und her jongliert werden. Worum es nicht geht, das sind die Menschen in Niedersachsen und ihre Gesundheit. Ich sage Ihnen: Wer ins Krankenhaus geht, tut das nicht, um den Haushalt zu belasten, sondern er macht es, weil er krank ist, eine Notversorgung braucht und weil er eine Gesundheitsbeeinträchtigung hat.

Selbstverständlich kann und muss nicht jedes Krankenhaus alles vorhalten. Wir müssen uns aber auch an den Notwendigkeiten in den Regionen orientieren.

(Beifall bei der CDU)

In einem Flächenland wie Niedersachsen kommt es darauf an, dass die Grund- und Notfallversorgung vor Ort und rund um die Uhr gewährleistet wird. Das haben wir in diesem Krankenhausgesetz verankert. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass von den 193 Krankenhäusern im Krankenhausplan 165 Kliniken Notfallversorgung leisten. Die Versorgungsprobleme, von denen Sie hier sprechen oder die Sie herbeireden wollen, gibt es nicht. Die Krankenhäuser verabschieden sich nicht aus der Notfallversorgung, sondern sie sind präsent.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Christian Grascha [FDP])

Kommen wir auf die Notfallversorgung zurück! Lange Anreisewege sind schlichtweg lebensgefährlich. Stellen Sie sich einmal einen Herzinfarkt- oder Schlaganfallpatienten vor! Da kommt es auf jede Minute an. Da macht es schon einen Unter

schied - Sie sagen vielleicht: einen kleinen; aber aus meiner Sicht ist es ein großer Unterschied -, ob das nächste Krankenhaus 30 oder 120 km entfernt ist.

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung steht das Wohl der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Da, wo es Sinn macht, unterstützen wir die Fusion von ganzen Kliniken oder auch Abteilungen. Da möchte ich die Beispiele aus Wolfenbüttel, Helmstedt, Hannover, Bad Pyrmont, Uelzen und - ganz aktuell; Sie sprechen ja immer nur von kleinen Projekten; das ist am Montag unterschrieben worden - Hann. Münden in Erinnerung rufen. Es kommt also da zur Einhäusigkeit, wo wir das strukturell geplant haben.

Ich kann Ihnen sagen: Der Krankenhausstrukturplan, der seit 2003 einvernehmlich abgearbeitet und letztendlich umgesetzt wird, ist die Basis. Er enthält die Kriterien für die Weiterentwicklung der Investitionsförderung in den kommenden Jahren mit Blick auf den demografischen Wandel.

(Beifall bei der CDU)

Anstatt zu verordnen, setzen wir auch weiterhin auf einvernehmliche, vor allen Dingen aber strukturelle und bedarfsgerechte Veränderungen. Das zahlt sich aus. Wir in Niedersachsen haben in den vergangenen Jahren 6 000 Betten abgebaut. So viel hat kein Bundesland geschafft. Dennoch leisten wir unseren Beitrag und stellen Wohnortnähe bei der Versorgung sicher. Eine Schließung von Krankenhäusern allein aufgrund ihrer Größe bzw. ihrer Bettenzahl wird es mit uns nicht geben.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Schwarz von der SPD-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Sie haben zwei Minuten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft hat in der Anhörung, vertreten durch ihren Vorsitzenden, Herrn Kilian, seinerzeit Landrat des Landkreises Helmstedt, festgestellt: Kein Bundesland gibt weniger Geld pro Einwohner aus als Niedersachsen.

Ich habe daraufhin im Ausschuss gesagt: Es gibt bei diesem Thema ständig Diskrepanzen. Hier wird immer etwas anderes gesagt. Können Sie uns bitte einmal aktuelle Zahlen schreiben?

Daraufhin hat mir die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, vertreten durch ihren Verbandsdirektor, am 10. Oktober 2011 geschrieben und festgestellt: Tatsächlich gibt es schon seit mehreren Jahren Irritationen hinsichtlich des Ländervergleiches, weil bei der Zusammenführung der unterschiedlichen Bundesländer immer nur die Haushaltsansätze verglichen werden, nicht aber die tatsächlich erfolgten Ausgaben. So hat beispielsweise Niedersachsen im Jahre 2010 die ursprünglich vorgesehenen Mittel von 120 Millionen auf 35 Millionen Euro gekürzt.

In der Anlage übersandte die Krankenhausgesellschaft eine aktuelle Aufstellung. Diese aktuelle Aufstellung weist aus, dass Niedersachsen tatsächlich nicht auf dem letzten Platz liegt, sondern mit 97 576 Euro pro Planbett auf dem vorletzten Platz, und zwar mit einem Riesenabstand hinter den anderen Bundesländern.

Hören Sie doch auf damit, hier immer den Eindruck zu erwecken, als wüssten wir nicht, wovon Sie reden! Manchmal habe ich das Gefühl, Sie wissen nicht, was Ihnen da gerade eingeflüstert wird.

(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist doch wohl eine Frech- heit!)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Schwarz. - Jetzt hat noch einmal Frau Ministerin Özkan das Wort. Bitte schön!

(Heinz Rolfes [CDU]: So etwas Fle- gelhaftes!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da es hier anscheinend Missverständnisse oder auch Differenzen in den Zahlen gibt, sind wir gern bereit, Ihnen die Zahlen zur Verfügung zu stellen.

Ich glaube, dass wir uns nicht verstehen, wenn Sie sich auf Beträge pro Einwohner berufen. Das können Sie nicht tun. Sie müssen schon die Beträge pro Planbett unter den Ländern vergleichen. Sie haben vorhin „pro Einwohner“ gesagt. Wir müssen

schon die Beträge pro Planbett vergleichen; denn es geht um die Betten, die vorhanden sind.

Meine Auflistung für das Jahr 2010 weist andere Zahlen aus. Aber die können wir gerne im Nachgang vergleichen. Sie bekommen sie.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Aussprache.

In der gleich folgenden Einzelberatung müssen wir paragrafenweise vorgehen, da die vorliegenden Änderungsanträge, von denen ich vorhin gesprochen habe, kein anderes Verfahren zulassen.

Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass wir zu den einzelnen Paragrafen jeweils, sofern vorhanden, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4386, dann über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4395 und zuletzt jeweils über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen werden. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Beim Aufrufen von Paragrafen, die über den Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung hinaus durch den Änderungsantrag neu eingeführt werden sollen, werde ich jeweils den Hinweis „neu“ geben. - Das zu Ihrer Information.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

§ 1. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4386. Wer will zustimmen? - Gegenprobe! - Das Letzte war die Mehrheit.

(Zurufe von der LINKEN: Enthaltun- gen!)

- Herzlichen Dank. Ich war sehr unaufmerksam. Ich muss mich entschuldigen.

Enthaltungen? - Trotzdem bleibt festzuhalten, dass der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden ist.

Deshalb kommen wir jetzt zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte zustimmen? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Letztere sehe ich nicht. Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.

§ 2. - Unverändert.

§ 3. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Änderungsempfehlung ist gefolgt worden.

§ 4. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4386. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dem Änderungsantrag ist nicht gefolgt worden.

Deswegen rufe ich jetzt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4395 auf. Wer stimmt diesem zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch diesem Änderungsantrag ist nicht gefolgt worden.

Ich rufe deshalb die Änderungsempfehlung des Ausschusses auf. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest: Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.

§ 5. - Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4386 liegt Ihnen vor. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass dem Antrag nicht stattgegeben wurde.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.