Da verstehe ich die Welt nicht mehr; denn das kann ja wohl nicht sein. Was für ein Maßstab wird denn da angelegt mit Blick darauf, was bei unserem Bundespräsidenten alles möglich ist! Nicht einmal eine Tüte Bollchen lassen Sie zu!
Und warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, wehren Sie sich eigentlich gegen die ILO-Kernarbeitsnormen?
Wir sind beispielsweise nicht bereit, den Verkauf von indischem Sandstein, an dem Kinderblut klebt, in unseren Baumärkten zuzulassen. Das wollen wir nicht. Deshalb brauchen wir die ILO-Kernarbeitsnormen auch in diesem Gesetz und bitten Sie, sie mit aufzunehmen.
Meine Damen und Herren, das alles wäre ja nicht so schlimm, wenn Sie die Vorschläge, die wir immer wieder gemacht haben, mit aufgenommen hätten; ich nenne dazu das Stichwort „10 000 Euro Auftragsbestand“. Das haben wir Ihnen immer wieder vorgetragen.
Es wäre ein wirklicher Fortschritt gewesen, wenn Sie wenigstens das in dem Gesetzentwurf berücksichtigt hätten. Aber nicht einmal dazu haben Sie sich hinreißen lassen.
Frau König, spätestens wenn Sie die Neufassung des Landesvergabegesetzes als schlanke und übersichtliche Fassung loben,
wissen wir, dass man diesem Gesetz nicht zustimmen kann. Das werden wir auch nicht tun, meine Damen und Herren.
Trotzdem gibt es eine winzig kleine Änderung - das haben wir betont -, die wir mitmachen, die wir Ihnen also durchgehen lassen, weil wir sie für sinnvoll halten, und zwar zur Präqualifikation von Bauunternehmen. Das findet durchaus unseren Zuspruch, weil das eine sinnvolle Erleichterung ist und weil den anständigen Betrieben so nicht immer wieder dieser bürokratische Wahnsinn aufgebürdet wird.
Aber insgesamt ist das einfach viel zu wenig. Wir brauchen mehr; wir brauchen positive Regelungen im Landesvergabegesetz. Sie gehen in die falsche Richtung. Deshalb können wir dieser Gesetzesvorlage absolut nicht zustimmen.
Zu dem Beitrag von Herrn Schminke hat sich Herr Hoppenbrock zu einer Kurzintervention gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Schminke, auch wir haben uns natürlich informiert, sind zu den Bauhandwerkern gegangen und haben gefragt, was sie von den Wertgrenzen halten, die zurzeit gelten, und wie die Wertgrenzen ihrer Meinung nach in Zukunft aussehen sollten. Stellen Sie sich vor, mir haben Bauobermeister gesagt: Lasst die Wertgrenzen bloß da, wo sie sind! Dann kommen kleinere Betriebe auch einmal an Aufträge heran. Ein Betonbauer mit acht Mitarbeitern muss auf der Baustelle sein. Er muss dann nicht Anträge bzw. Formulare ausfüllen, um an öffentliche Aufträge zu kommen.
Ich kann mir vorstellen, dass sich die Verbände und gerade auch die Gewerkschaften inzwischen so weit von der Praxis entfernt haben, dass sie gar nicht mehr wissen, was auf dem Bau los wird. Insofern dient dieses Vergabegesetz, so, wie wir es
jetzt verabschieden - auch mit der Regelung zu den Wertgrenzen -, der Wirtschaft, den Bauhandwerkern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Herr Hoppenbrock, es ist genau andersherum. Lesen Sie doch bitte einmal nach, was Ihr Präsident des Handwerkstags, der hier in der Reihe hinter Ihnen sitzt, im Baurundblick von sich gegeben hat! Und gehen Sie doch einmal auf die Veranstaltungen mit Unternehmern!
Ich lade Sie ein: Kommen Sie an meinen Platz! Ich habe das schriftlich vorliegen und kann Ihnen das gerne zeigen. Die Arbeitgeber sind auf unserer Seite und sagen, dass sie in der Vergangenheit zum Teil keine Chance mehr hatten, überhaupt an Aufträge heranzukommen. Sie haben schon kapituliert. Ich habe Ihnen das gerade vorgelesen. Jetzt sagen Sie, dass Sie die wieder teilnehmen lassen wollen. Das ist der Unterschied. Bis jetzt haben Sie die Teilnahme erschwert.
Ich sage Ihnen: Mit der von Ihnen festgelegten Wertgrenze in Höhe von 75 000 Euro wird das auch in Zukunft nicht funktionieren. Es wird schwerer. Lassen Sie uns auf der Basis der VOB arbeiten! Das wollen die Unternehmer. Dafür stehen sie. Die Wertgrenzen, die Sie festsetzen, sind deutlich zu hoch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Herr Schminke: Es ist gut, dass Deutschland gute Präsidenten hat.
Herr Schminke, Sie haben vielleicht die Presse gelesen. Das Handwerk lobt die neuen Vergaberegeln. Deswegen kann ich hier mit Fug und Recht
Frau Weisser-Roelle, Sie haben gesagt: Wir verpassen die Chance. - Nein, wir nutzen die Chance. Das Landesvergabegesetz ist auch nicht dünn und mager.
In Deutschland wurde Ende des Jahres 2011 die niedrigste Arbeitslosigkeit seit 20 Jahren verkündet. Das darf hier erwähnt werden. Unter SchwarzGelb ist auf dem Arbeitsmarkt vieles besser geworden.
In Niedersachsen wurden sogar noch bessere positive Werte festgestellt. Dank unserer guten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik von SchwarzGelb wurden in Niedersachsen im Vergleich zu den anderen Bundesländern die meisten Arbeitsverhältnisse neu geschaffen. Niedersachsen belegt hier Platz eins.
Meine Damen und Herren, unsere Landesregierung hat Politik gemacht zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger als Verbraucher, zum Wohle von Arbeitnehmern, zum Wohle von Arbeitgebern und zum Wohle der gesamten niedersächsischen Wirtschaft.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, heute ist wieder ein Tag, der für gute Wirtschaftspolitik und Auftragsvergabe in die Geschichte Niedersachsens eingehen wird.
Der Verwaltungsaufwand wird durch das neue Landesvergabegesetz für die Wirtschaft noch weiter verringert werden.
Die Präqualifizierung ist in dem neuen Gesetz, das von der Landesregierung auf den Weg gebracht worden ist, gut geregelt.
Bei Angebotsabgabe ohne Präqualifizierung kann bei der Auftragserteilung mit Einzelnachweisen gearbeitet werden. Wer den Auftrag nicht erhält, hat auch keine Nachweispflicht.
Die Erklärung zur Zahlung an die gesetzlichen Sozialversicherungen darf maximal zwölf Monate alt sein. Bisher waren es sechs Monate. Hier se