Wenn das für jeden möglich ist, dann weiß ich nicht, warum es für den Bundespräsidenten nicht möglich sein soll.
- Wenn Sie mir nicht glauben: Herr Höttcher ist gerade da. Herr Höttcher kann bestätigen - er hat seinen Vertrag da -, dass er es zur gleichen Zeit zu gleichen Konditionen gemacht hat.
Selbst wenn es Vorzugskonditionen gegeben hätte, läge im Fall des Darlehens zwischen Frau Geerkens und dem Ehepaar Wulff kein Verstoß gegen das niedersächsische Ministergesetz vor. Das niedersächsische Ministerrecht untersagt die Annahme von Belohnungen und Geschenken, dies aber nicht generell. Gemäß § 5 Abs. 4 des niedersächsischen Ministergesetzes dürfen die Mitglieder der Landesregierung Belohnungen und Geschenke nicht annehmen, wenn es sich um Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt handelt. Die Landesregierung kann Ausnahmen selbst hiervon zulassen. Das ist natürlich nicht geschehen. Auch die Ausführungsvorschriften hierzu treffen diese Unterscheidung zwischen privat veranlassten Schenkungen oder Belohnungen und solchen mit Bezug auf das Amt eines Regierungsmitgliedes.
als Funktionsträger und der hinter diesem stehenden Privatperson. Wie jede andere Person haben Regierungsmitglieder ein Privatleben mit Familie und Freunden. Sie dürfen und sollen dieses auch haben. Sie dürfen in diesem Bereich selbstverständlich andere Menschen beschenken oder von anderen Menschen Geschenke annehmen. Das niedersächsische Ministerrecht geht somit nicht davon aus, dass ein Regierungsmitglied in jeder Situation immer Dienst- oder Amtsperson ist. Ein Leben neben dem Amt, auch mit der Möglichkeit, Gesten der Freundschaft und in diesem Zusammenhang auch Geschenke und andere Vorteile im Privaten zu erhalten, ist also ausdrücklich gestattet.
Allerdings müssen gerade Regierungsmitglieder wegen ihrer großen amtsbedingten Einflussmöglichkeiten jeden Anschein vermeiden,
Diesen Gefahren begegnet das Ministerrecht - ebenso wie im Beamtenverhältnis - dadurch, dass der Begriff „Bezug zum Amt“, der eine Vorteilsannahme unzulässig macht, weit gefasst ist. In Bezug auf das Amt steht ein Vorteil hiernach immer schon dann, wenn die zuwendende Person sich davon leiten lässt, dass das Regierungsmitglied dieses Regierungsamt bekleidet oder bekleidet hat. Erkennt ein Regierungsmitglied, dass von der zuwendenden Person an den persönlichen Umgang derartige Erwartungen geknüpft werden, so darf es diese oder weitere Vorteile nicht annehmen.
Solange aber die Sphäre des Privaten nicht verlassen ist und keine Bezüge zum Amt und zum dienstlichen Umfeld bestehen, gibt es für die Vorteilsannahme keine spezifischen Begrenzungen. Bei Vorteilen, die ein Regierungsmitglied ausschließlich im Rahmen privater Beziehungen erhält, ist mithin unabhängig von ihrem Umfang oder Wert davon auszugehen, dass sie nicht in Bezug auf das Amt gewährt werden. Deren Annahme ist also ministerrechtlich gestattet.
In diesem Licht ist auch die Ziffer 3 d des Gemeinsamen Runderlasses des MI, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 1. September 2009 über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken auszulegen, auf dessen Vorgängerregelung Ziffer 1 der VV zum Ministergesetz - Beschluss der Landesregierung vom 22. Mai 2007, Aktenzeichen StK-202-01431/1.10 - u. a. verweist. Wie dargelegt, wären daher zinsgünstige oder zinslose Darlehen unter langjährigen Freunden gestattet.
Im Fall des rollierenden Geldmarktdarlehens zwischen der BW-Bank und dem Ehepaar Wulff hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ausweislich ihrer Presseerklärung von gestern keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Entscheidung der Bank, den Darlehensvertrag zu den bekannten Bedingungen abzuschließen, unvertretbar ist.
Herr Wenzel, Sie haben gestern gesagt, die Staatsanwaltschaften müssten einfach nur gründlich ermitteln. - Sie dürfen gegen Unschuldige nicht ermitteln!
Ich verstehe ja, dass Sie Ihre Oppositionsarbeit machen wollen. Aber das geht nun wirklich nicht, dass man sagt: Wir wollen irgendetwas finden, deshalb müssen die ohne Anhaltspunkt ermitteln. - Das dürfen die gar nicht!
Nach den Erkenntnissen der Landesregierung halten sich die Bedingungen des rollierenden Geldmarktdarlehens unter Berücksichtigung der von Christian Wulff offengelegten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehepaars Wulff im Rahmen der von mir gestern hier dargestellten üblichen Konditionen. Ein Verstoß gegen das Ministerrecht ist deshalb hier schon mangels Vorliegens eines Vorteiles nicht feststellbar.
Zu Frage 3: Nachfolgend verlese ich die mit Hilfe der Kalender ermittelten Teilnahmen der derzeit amtierenden - - -
(Christian Meyer [GRÜNE]: Wirt- schaftsdelegationen waren kein Be- zug zum Amt? - Zurufe von der CDU - Gegenruf von Hans-Henning Adler [LINKE]: Das machen wir gleich als Nachfrage!)
Dann bitte ich einfach darum, dass Sie hier einen Zettel abgeben. Dann haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen. - Herr Minister!
Zu Frage 3: Nachfolgend verlese ich die mit Hilfe der Kalender ermittelten Teilnahmen der derzeit amtierenden Mitglieder der Landesregierung an den Treffen des Clubs 2013:
Ministerpräsident McAllister hat an folgenden Treffen teilgenommen: 26. Oktober 2010 in OsterholzScharmbeck, 16. November 2010 in Großburgwedel, 8. Februar 2011 in Braunschweig, 6. April 2011 in Lemwerder, 21. Juni 2011 in Sande, 1. November 2011 in Hannover, 30. November 2011 in Drochtersen.
Minister Möllring - es geht also um mich selbst; ich habe an folgenden Treffen teilgenommen -: 28. April 2008 in Osnabrück, 29. Oktober 2008 in Oldenburg, 11. Mai 2009 in Bad Zwischenahn, 13. April 2010 in Bremen, 26. Oktober 2010 in Osterholz-Scharmbeck, 16. November 2010 in Großburgwedel, 6. April 2011 in Bremen, 21. Juni 2011 in Sande und 1. November 2011 in Hannover. - Ich kann nicht garantieren, dass diese Aufstellung vollständig ist; denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ich zwischen 2003 und 2008 an keiner Veranstaltung teilgenommen habe. Aber meine Sekretärin hat den gesamten Kalender Tag für Tag durchgeflöht. Wir haben keine Veranstaltung gefunden, und erinnerlich ist mir auch keine. Ich sage das nur vorsichtshalber, falls doch noch eine Veranstaltung bekannt wird. Wir machen das hier nach bestem Wissen und Gewissen.
Ministerin Professorin Dr. Wanka hat an folgenden Treffen teilgenommen: 6. November 2010 in Großburgwedel, 6. April 2011 in Lemwerder, 21. Juni 2011 in Sande und 1. November 2011 in Hannover.
Herr Minister Schünemann hat an folgenden Treffen teilgenommen: 16. Juni 2010 in Hannover und 1. November 2011 in Hannover.
Frau Ministerin Özkan hat an folgenden Treffen teilgenommen: 26. Oktober 2010 in OsterholzScharmbeck, 21. Juni 2011 in Sande, 29. August 2011 in Hamburg, 1. November 2011 in Hannover und 30. November 2011 in Drochtersen.
Herr Minister Bode, Herr Minister Lindemann und Herr Minister Busemann haben an keinem Treffen teilgenommen. Ich glaube, das Gleiche gilt auch für den Kollegen Stefan Birkner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der erneuten Bestätigung der damaligen Antwort auf die Mündliche Anfrage frage ich noch einmal: Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund mehrerer Presseartikel über das Engagement der Staatskanzlei bei der Vorbereitung des Nord-Süd-Dialogs 2009 - ich zähle auf: die Kontaktaufnahme, die Sponsorenwerbung bei der Talanx und TUI, die Teilnahme am Essen für potenzielle Sponsoren bei der NORD/LB, die Übertragung des SAT-1-Lifestreams - die auf die Kleine Anfrage von Herrn Bartling damals von Herrn Dr. Hagebölling gegebene Antwort, dass es keine Beteiligung seitens der Staatskanzlei an der Organisation des Nord-Süd-Dialogs gab?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn Sie uns jetzt wieder Haarspalterei oder Paragrafenreiterei vorwerfen werden: Herr Bartling hat die Frage nicht so gestellt, wie Sie sie eben vorgetragen haben.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Dieter Haase [SPD]: Ich habe nach der Bewertung gefragt!)
Wenn Herr Haase hier vorträgt, dass die eben von ihm vorgelesene Frage nicht so gestellt worden ist, dann kann ich hier dazu nicht Stellung nehmen,
warum wir im April diese Frage nicht richtig beantwortet haben. Vielmehr haben wir die Frage von Herrn Bartling im April 2010 absolut korrekt beantwortet. Er hat nach einer finanziellen Beteiligung gefragt, und eine finanzielle Beteiligung hat es nicht gegeben.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist Wulff’sche Wahrheit! - Hans-Dieter Haase [SPD]: Immer knapp an der Wahrheit vorbei!)
- Reden Sie doch nicht herum. Herr Jüttner, wir reden über eine Rechtsfrage, nämlich über Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung. Wenn Sie meinen, wir hätten damals falsch geantwortet, dann ziehen Sie vor den Staatsgerichtshof und holen Sie sich dort Ihre Niederlage ab! Aber dann können Sie nicht mehr behaupten, wir hätten falsch geantwortet.