Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

Zu 2: Die Rolle des Landes bei der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Gleichwohl halte ich es für erforderlich, alle bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, die Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen, indem wir alle daran Beteiligten an einem Tisch zusammenbringen.

Das Niedersächsische Sozialministerium war auch an einer Arbeitsgruppe der obersten Landesgesundheitsbehörden beteiligt, die im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz ein Konzept zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Deutschland bis zum Jahr 2020 erarbeitet hat. Der Konzeptentwurf wird in der 81. Gesundheitsministerkonferenz, die gestern und heute in Plön stattfindet, abschließend beraten.

Zu 3: Bei der Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte handelt es sich um eine gesetzliche Regelung im Fünften Sozialgesetzbuch, die durch die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt wurde. Eine Öffnung der Altersregelung könnte möglicherweise zu einer Verbesserung der Versorgungssituation führen. Über den Umfang kann jedoch keine Aussage gemacht werden, da hier keine Erkenntnisse vorliegen, wie viele Ärzte/Hausärzte über das 68. Lebensjahr hinaus vertragsärztlich tätig sein wollen. Auch dies wird Gegenstand der Gespräche sein.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 4 der Abg. Dieter Möhrmann, Olaf Lies, Ronald Schminke, Klaus Schneck, Stefan Schostok, Wiard Siebels, Sabine Tippelt und Gerd Ludwig Will (SPD)

Lässt Land Betriebe bei Innovationsförderung „im Regen stehen“?

Nach einer Meldung im Norddeutschen Handwerk vom 19. Juni 2008 bewirbt die NBank Förderprogramme, für die aber im Zweifel konkrete Fördermittel nicht zur Verfügung zu stehen scheinen. „Vielleicht hat das Wirtschaftsministerium die Mittel gar nicht eingeplant“, mutmaßte darin Jutta Schwarzer, die Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Konkret ging es um einen Förderantrag zur Innovationsförderung für eine In

duktionsanlage in der Fleisch verarbeitenden Industrie. Nach Angaben der Zeitung handelt es sich um ein Förderprogramm, für das auch europäische Mittel aus dem EU-Strukturfonds verwendet werden sollten.

Offenbar hat die Spitze der Vereinigung niedersächsischer Handwerkskammern in dieser Sache das Wirtschaftsministerium mehrfach kontaktiert und um Klärung gebeten hat - eine angekündigte Stellungnahme des MW sei aber bis zum Redaktionsschluss der Zeitung nicht eingegangen.

Es wird in der erwähnten Meldung auch auf weitere unerledigte Innovationsförderanträge hingewiesen. Abschließend heißt es in dem Zeitungsbericht: „Das Land wirbt breit mit einer Imagekampagne. Wäre es nicht imagefördernd, wenn der Niedersachse Leifert sein Innovationspotenzial entfalten könnte - und nicht die süddeutschen Mitbewerber?“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche konkreten Innovationsförderprogramme mit welchem Haushaltsvolumen werden mit dem Haushalt 2008 dem niedersächsischen Mittelstand angeboten, und in welchem Umfang sind sie bereits durch genehmigte Anträge belegt?

2. In welcher Höhe wurden Innovationsförderprogramme haushaltsmäßig seit 2004 bereitgestellt, in welcher Höhe tatsächlich ausgezahlt, und in welchem Umfang sind Mittel zur Deckung der globalen Minderausgabe in den jeweiligen Haushaltsjahren verwendet worden oder noch Haushaltsreste vorhanden?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um zukünftig ihrem eigenen Anspruch gerecht werdend zeitnahe Innovationsförderung für den Mittelstand in Niedersachsen zu ermöglichen?

Die Innovations- und Technologiepolitik ist und bleibt ein besonderer Schwerpunkt dieser Landesregierung. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit innovativer Unternehmen dient der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen und der Schaffung neuer sowie Erhaltung bestehender Arbeitsplätze. Die niedersächsische Wirtschaft ist geprägt durch überwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowohl in Industrie, Handwerk als auch im Dienstleistungssektor. Typisch für diese Unternehmen sind in der Regel das Fehlen von Entwicklungsabteilungen und eine dünne Eigenkapitaldecke. KMU sind volkswirtschaftlich bedeutsam, weil gerade hier die Arbeitsplätze entstehen. Und deshalb versprechen gerade hier Maßnahmen zur Steigerung der Innovationsfähigkeit besonders hohe Wirkungen. Entsprechend wurde 2007 innerhalb des Innovationsförderprogramms das Fördervolumen zu 85 % an KMU

einschließlich der Handwerksbetriebe und nur zu 15 % an Nicht-KMU vergeben. 94 % der geförderten Projekte kamen KMU zugute und nur zu 6 % Nicht-KMU.

Wir haben mit den Landesinitiativen, den Kompetenznetzen, dem Innovationszentrum Niedersachsen, den Technologie- und Gründerzentren, den wirtschaftsnahen Forschungsinstituten und zahlreichen weiteren Instrumenten die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen. Die NORD/LB bestätigt dies in ihrer Veröffentlichung „Innovationsland Niedersachen“ im September 2007:

„… Niedersachsen ist in den letzten Jahren auf dem Weg zu einem erfolgreichen Innovationsland ein gutes Stück vorangekommen …“

Niedersachsen ist das einzige Bundesland mit einem zusätzlich speziell auf Handwerksunternehmen ausgerichteten Innovationsprogramm. Die Innovationsförderung im Handwerk erfolgt aufgrund von besonderen Regelungen in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Niedersächsischen Innovationsförderprogramms.

Das Ziel der Niedersächsischen Landesregierung, den Landeshaushalt zu sanieren, erfordert jedoch, alle Ausgaben kritisch zu überprüfen und auf das unbedingt notwendige Maß zurückzuführen. Das Handwerk fordert für Innovationsprojekte von Handwerksunternehmen ein jährliches Budget von 2,5 Millionen Euro, was mehr als eine Verdoppelung der bisher vorgesehenen Mittel bedeutet.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass für Maßnahmen der Innovationsförderung im Handwerk unter Berücksichtigung der Haushaltssituation des Landes angemessene Budgets bereitgestellt werden.

Innovationsprojekte von Handwerksunternehmen werden in einem Beratungsgremium bei der NBank, in dem die Innovationsberater der Handwerkskammern mitwirken, fachlich beraten und beschlossen. Im November 2007 hat dieser „Bewilligungsausschuss“ über die Förderung von 17 Vorhaben von Handwerksunternehmen beschlossen, für die die NBank inzwischen Zuwendungsbescheide erteilt hat. Mit diesen Bewilligungen wurden die eingeplanten Haushaltsmittel des Landes und der EU für das Jahr 2008 vollständig belegt. Die Kritik, die sich aus dem zitierten Artikel in Norddeutsches Handwerk vom 19. Juni 2008 ergibt, ist daher unberechtigt.

Weitere Projekte können in 2008 deshalb nur gefördert werden, wenn zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt würden. Die prioritäre Haushaltskonsolidierung setzt hierfür jedoch im laufenden Haushaltsjahr ausgesprochen enge Grenzen. Hiervon kann bedauerlicherweise kein Bereich, auch nicht das Handwerk, ausgeschlossen werden. Über eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel kann erst im Herbst 2008 - abhängig vom Mittelabfluss in anderen Programmen - entschieden werden.

Die Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen wurde über den aktuellen Sachstand mit Ministerschreiben vom 16. Juni 2008 unterrichtet.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Innovationsförderung Handwerk ist nur eines der niedersächsischen Innovationsförderprogramme. Daneben sind insbesondere zu nennen:

- das Niedersächsische Innovationsförderprogramm

- die Stärkung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur (Laserzentrum Hannover, Deutsches Institut für Kautschuktechnologie, Institut für in- tegrierte Produktion)

- das Personaltransferprogramm

- die Unterstützung von Innovationsnetzwerken und Innovationsclustern

- der Gründercampus Niedersachsen

- die Technologie- und Gründerzentren

- die Innovationszentrum Niedersachsen GmbH

- die Innovationskampagne

- das Innovation Relay Center und das Euro Center

- die Landesinitiative Adaptronik

- die Landesinitiative Life Science

- die Landesinitiative Nano- und Materialinnovationen

- die Landesinitiative Brennstoffzellentechnologie

- die Landesinitiative Telematik

- das Niedersächsisches Kompetenzzentrum Ernährungswirtschaft

- das Cluster Forschungsflughafen Braunschweig/Wolfsburg

- das Cluster CFK Valley

- das Cluster Satellitennavigation (GAUSS)

Für die genannten Programme und Maßnahmen werden im Haushaltsjahr 2008 29,2 Millionen Euro Landesmittel allein aus Kapitel 50 81 des Wirtschaftsförderfonds bereitgestellt und dienen damit unmittelbar der Unterstützung der Wirtschaft und ihrer Unternehmen. Hiervon sind 19,3 Millionen Euro (Stand 30. Juni 2008) durch diesjährige Maßnahmen und Projekte bzw. Belastungen aus den Vorjahren verpflichtet.

Zu den Landesmitteln treten hinzu

- EFRE- und GA-Mittel im Rahmen der Kofinanzierung,

- die dem Grundstock der Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen zugeführten Landesmittel in 2008 in Höhe von 20 Millionen Euro (Bestandserhöhung auf 40 Millionen Euro), der hieraus erzielte Kapitalertrag (voraussichtlich 2,2 Millionen Euro in 2008) und die bereits Ende 2007 bereitgestellten Landesmittel in Höhe von 12 Millionen Euro; bis 2012 soll der Grundstock der Stiftung aus Landesmittel auf 100 Millionen Euro erhöht werden,

- die bei Kapitel 50 84 des Wirtschaftsförderfonds für neue und erneuerbare Energien ausgewiesen Mittel in Höhe von 8,2 Millionen Euro.

Zu 2: In den Haushaltsjahren 2004 bis 2007 wurden insgesamt 99,5 Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt. Hinzukommen