Erste Beratung: Diffamierende Äußerungen des Umweltministers Sander über Verwaltungsbedienstete - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/322
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Beantwortung der Frage Nr. 1, gestellt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
„Ich habe aber in der Antwort versucht zu erklären, dass das nicht in einer beleidigenden Art gemeint ist. Sollte ich jemanden beleidigt haben oder jemand das als Beleidigung empfunden haben, dann würde ich mich dafür natürlich entschuldigen.“
Dabei bleibe ich. Aber ich habe den Eindruck, dass Ihnen das nicht klar genug ist. Auch da will ich Ihnen gerne entsprechen. Dann würde bzw. werde ich mich dafür entschuldigen.
Herr Minister, ich habe Ihre Einlassung so verstanden, dass Sie sich dafür entschuldigt haben. Dann ziehen wir diesen Antrag zurück.
Ebenfalls zur Geschäftsordnung hat sich Frau Kollegin Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte schön! Frau Helmhold, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ja als Sozialministerin eine große Freundin der zweiten Chance.
Als nichts anderes war dieser Antrag ja gedacht: Dem Minister sollte eine zweite Chance gegeben werden. Er hat sie genutzt. Er hat sich entschuldigt,
Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, auch nicht zu dem vorliegenden Antrag, der seitens der beiden Antragspartner zurückgezogen worden ist.
Der nächste Tagungsabschnitt ist von Dienstag, dem 16. September, bis Donnerstag, dem 18. September 2008, vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.
Ich wünsche Ihnen nicht nur einen guten Heimweg, sondern auch eine wunderschöne Sommerpause. Genießen Sie die Zeit. Ein wenig Urlaub und Entspannung haben Sie alle verdient!
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 3 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)
Im Juni 2008 hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) ihre Arztzahlprognose 2020 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den kommenden zwölf Jahren in Niedersachsen über 4 200 Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand gehen werden. Besonders betroffen sei die hausärztliche Versorgung.
1. Wie bewertet die Landesregierung das von der KVN vorgelegte Stufenkonzept zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Niedersachsen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die KVN bei ihren Bemühungen zu unterstützen, dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken?
3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Abschaffung der Altersgrenze für Vertragsärzte zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung führen kann?
Die wohnortnahe hausärztliche Versorgung der Bevölkerung in unserem Flächenland Niedersachsen ist mir ein zentrales Anliegen. Die Hausärzte sind die ersten Ansprechpartner, an die sich die Patientinnen und Patienten vertrauensvoll wenden. Jetzt und in Zukunft muss sichergestellt sein, dass dies wohnortnah möglich ist. Es ist die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen dies sicherzustellen.
Nach der aktuellen Prognose der KVN über die Entwicklung der Arztzahlen fehlen in Niedersachsen bis zum Jahr 2020 rund 1 000 Hausärzte, um eine Vollversorgung nach den rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, zu gewährleisten. Dieser Zahl liegt die theoretische Annahme zugrunde liegt, dass alle Hausärzte mit Vollendung des 60. Lebensjahres ihre Zulassung zurückgeben. Ob dies tatsächlich der Fall ist, halte ich für diskussionswürdig. Ein Gespräch dazu mit der KVN ist bereits für den 9. Juli 2008 geplant. Gleichwohl sind nach Darstellung des Vorstands
vorsitzenden der KVN nach der aktuellen Bedarfsplanung in Niedersachsen 480 Stellen für Hausärzte zur Nachbesetzung offen.
Die KVN hat auf diese sich abzeichnende Entwicklung reagiert und im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Förderung der Niederlassung ein Dreistufenkonzept beschlossen, mit dem die hausärztliche Versorgung durch Fördermaßnahmen bei der Niederlassung, der Weiterbildung und der Vergütung gestärkt werden soll.
Zusätzlich hat die KVN im Jahr 2006 unter dem Motto „Werden Sie Hausarzt in Niedersachsen“ eine Anzeigenkampagne geschaltet, durch die elf Hausärzte für Niedersachsen gewonnen werden konnten. Diese Kampagne will die KVN in diesem Jahr wiederholen.
Auch wenn der Sicherstellungsauftrag bei der KVN liegt, halte ich es für erforderlich, dass alle, die jetzt und für die Zukunft etwas zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung beitragen können, zusammenkommen. Dies betrifft z. B. Bereiche wie die medizinische Ausbildung, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen, attraktive Anreize für die Niederlassung von Hausärzten zu schaffen.
Ich werde die Organisationen der Ärzteschaft, die Kommunen, das Wissenschaftsministerium und die Krankenkassen an einen Tisch holen, um eine Zukunftsdebatte zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in unserem Flächenland anzustoßen. Bei dieser Diskussion erwarte ich den Willen zu flexiblen und patientenorientierten Lösungen. Es darf keine Tabus geben. Der Termin für die Besprechung steht. Die Einladungen sind verschickt. Am 5. September 2008 werden wir mit allen Beteiligten in eine gemeinsame Diskussion über eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen eintreten.
Zu 1: Nach den rechtlichen Vorgaben hat die KVN mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern. Diesem Auftrag ist die KVN mit ihrem Dreipunktekonzept nachgekommen. Detaillierte Informationen zur Wirkung des Stufenkonzeptes liegen dem Land nicht vor. Dies wird aber u. a. auch Thema des Gesprä
ches mit Vertretern der KVN am 9. Juli 2008 und selbstverständlich auch im Rahmen der gemeinsamen Diskussion am 5. September 2008 zu erörtern sein.
Zu 2: Die Rolle des Landes bei der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Gleichwohl halte ich es für erforderlich, alle bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, die Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen, indem wir alle daran Beteiligten an einem Tisch zusammenbringen.