Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

(David McAllister [CDU]: So ist es!)

Herr Wulff hat am 31. Oktober 2007 zu dieser Thematik öffentlich geäußert - ich zitiere ihn -, die Große Koalition müsse sich jetzt schnell über eine Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer von rund 25 Cent pro Kilometer ab dem 1. Januar 2008 verständigen.

(Beifall bei der SPD)

Originalton Herr Wulff! - Unterstützen Sie unseren Antrag. Dann liegen Sie richtig.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, letzter Redner - zumindest nach den jetzt vorliegenden Wortmeldungen - ist Herr Finanzminister Möllring.

(Zuruf von der SPD: Dienstwagenmit- fahrer!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat immer deutlich gemacht, dass die Entfernungspauschale, Pendlerpauschale oder wie auch immer man sie nennen will, in einem Flächenland wie Niedersachsen eine erhebliche Bedeutung hat.

Selbstverständlich kann man darüber streiten, ob die ersten 20 km steuerlich berücksichtigt werden müssen oder nicht. Dabei handelt es sich um eine politische Frage. Das ist hier völlig richtig dargestellt worden.

Weil hier ständig über den Mineralölpreis - sprich: über die Benzinkosten - geredet wird, weise ich auf Folgendes hin: Diese Pauschale heißt in der Langfassung verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale. Das war damals der Grund für die Umstellung. Man wollte vermeiden, dass der Autofahrer die Autokosten in Ansatz bringen konnte, während der Mofafahrer und der Fahrradfahrer weniger ansetzen konnten und diejenigen, die eine Fahrgemeinschaft gebildet hatten, mit Ausnahme des Fahrers des Autos gar nichts ansetzen konnten. Aus ökologischen Gründen hat man sich darauf verständigt, auch diejenigen steuerlich zu begünstigen, die zusammen mit Kollegen, mit dem Fahrrad oder mit dem öffentlichen Personennahverkehr, z. B. mit der Eisenbahn, der S-Bahn oder dem Bus, fahren, also unabhängig davon, ob sie ihren eigenen Pkw benutzen oder nicht.

Gegen die Argumentation mit dem Benzinpreis spricht auch, dass die rot-grüne Regierung in Berlin seinerzeit die ursprüngliche Pauschale von 36 Cent für die ersten 10 km und 40 Cent ab dem elften Kilometer auf generell 30 Cent pro Kilometer reduziert hat.

Es ist völlig richtig, dass wir theoretisch nicht auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil warten müssten, wenn wir erwarten würden, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Praxis entweder als verfassungsgemäß oder als verfassungswidrig bezeichnet. Was es sagt, wissen wir nicht. Es gibt

drei Finanzgerichtsurteile, die die jetzige Praxis verfassungsgemäß nennt. Dort haben sich ja auch Richter Gedanken gemacht. Andere Gerichte haben einen Vorlagebeschluss gefasst - darunter das Niedersächsische Finanzgericht; denn das Niedersächsische Finanzgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die Verfassungswidrigkeit kann ein Untergericht natürlich nicht feststellen, sondern muss entsprechend vorlegen. Deshalb sollten wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

Wenn man der Meinung ist, die Pendler- bzw. Entfernungspauschale solle ohne Einschränkungen sofort wieder gelten, kann man sie natürlich auch ohne das entsprechende Gerichtsurteil wieder einführen. Herr Jüttner, wir erwarten aber nicht, dass das Bundesverfassungsgericht entweder „verfassungsgemäß“ oder „verfassungswidrig“ sagt. Verfassungsgerichtsurteile enthalten immer auch Nebenerklärungen, also Hinweise für die spätere Gesetzgebung. Wir haben nämlich ein weiteres Problem; denn wir dürfen keine realitätsferne Pauschalierung vornehmen.

Daher ist es bei allem, was wir miteinander diskutieren, meines Erachtens richtig, die wenigen Monate abzuwarten, bis das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung getroffen hat.

(Zustimmung von Ursula Körtner [CDU])

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung kommt es eigentlich auf jeden Tag an; denn einige Steuerzahler haben sich die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer eintragen lassen. Das haben wir hier in Niedersachsen sehr unbürokratisch geregelt. Andere müssten dies später geltend machen, und wir müssten jeden einzelnen Steuerbescheid noch einmal anfassen. Deshalb hoffe ich darauf, dass wir möglichst bald eine Entscheidung bekommen.

Herr Steinbrück hat uns gestern im Finanzplanungsrat noch einmal intensiv aufgefordert, auf alle, auf die wir Einfluss haben, einzuwirken, nicht die Abschaffung der Streichung der ersten 20 km zu fordern. Gut, Sie haben selber gesagt: Erst das Land, und dann die Partei. - Dazu will ich nichts sagen.

Herr Klein hat kritisiert, dass die Rentner nicht in den Segen der Entfernungspauschale - egal, wie sie letztendlich ausgestaltet wird - kommen. Das liegt darin begründet, dass man den Weg zur Ar

beit begünstigen will. Ein Rentner hat nun einmal keinen Weg zur Arbeit mehr.

(Zurufe von der SPD)

- Das soll nicht zynisch klingen. Es ist nun einmal so. Durch die Entfernungspauschale soll die Erwerbstätigkeit begünstigt werden, also die Arbeitsaufnahme und der Weg zur Arbeit. Das ist für einen Rentner nicht mehr notwendig. Deshalb klingt es zwar gut, wenn man sagt, der arme Rentner habe nichts davon. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil wird er aber genauso wenig etwas davon haben wie vor dem Verfassungsgerichtsurteil.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Eine Minute, Herr Adler!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur eine Antwort auf Herrn Wenzel geben. - Herr Wenzel, bei der Pendlerpauschale geht es um einen Nachteilsausgleich für diejenigen, die einen weiten Weg zur Arbeit haben und deshalb nicht auch noch steuerlich bestraft werden sollen. Wenn Sie sagen, dass eine Pendlerpauschale eine klimaschädliche Förderung sei, verkennen Sie die Situation der Arbeitnehmer und deren Schicksal. Das ist das Problem Ihrer Politik. Sie machen dann eine Ökopolitik, die letztlich von den Menschen abgelehnt wird. Damit schaden Sie den ökologischen Zielen. Das ist das Problem.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir sind ja großzügig, wenn wir zusätzliche Redezeit geben. Herr Adler, Sie müssen sich aber schon auf den Minister beziehen, wenn Sie zusätzliche Redezeit in Anspruch nehmen, und dürfen sich nicht auf einen anderen Kollegen beziehen.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Ich dachte, es wäre Restredezeit!)

Darauf weise ich insbesondere auch Herrn Hilbers hin, der sich jetzt zu Wort gemeldet hat.

(Zuruf von der CDU)

- Von mir aus kann auch Herr McAllister sprechen. Aber auch er muss sich auf den Minister beziehen.

(David McAllister [CDU]: Ja, natür- lich!)

Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich das unterstreichen, was der Finanzminister gesagt hat, und mich insofern auch auf ihn beziehen.

Eines ist in dieser Debatte doch deutlich geworden: Es gibt zwei wesentliche Ziele der Haushaltspolitik in Deutschland, insbesondere im Bund.

Das erste Ziel ist der ausgeglichene Bundeshaushalt. Ich finde es hervorragend, dass sich die Bundesregierung von Angela Merkel und Finanzminister Steinbrück zum Ziel gesetzt hat, 2011 endlich einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorzulegen. Das ist nachhaltig. Das ist generationengerecht.

Beim zweiten Ziel geht es um die Entlastung von Arbeitnehmern insbesondere mit mittleren und geringen Einkommen und von Familien mit Kindern.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Dann seid ihr ja für unseren Antrag!)

Nun ist hier der Eindruck erweckt worden, an dieser Stelle bestehe ein Dissens. Deshalb weise ich auf Folgendes hin: Die CSU hat ein Konzept mit den Eckpunkten „Besserstellung von Familien“ und „Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer zum 1. Januar 2009“ vorgelegt. Die CDU hat ihrerseits angekündigt, dass sie im Frühjahr 2009 ein Konzept mit den Eckpunkten „Einfach, niedrig und gerecht - Für ein neues deutsches Steuersystem“ vorlegen wird. Beide Konzepte von CSU und CDU werden dann in ein gemeinsames Wahlprogramm zur Bundestagswahl einfließen. Eines will ich für die CDU-Landtagsfraktion aber deutlich machen. Wir haben große Sympathie für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer.

(Zustimmung bei der CDU)

Aber wir haben deutlich herausgearbeitet, warum es sinnvoll ist, jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

(Beifall bei der CDU)

Eines muss ich schon zur SPD-Fraktion sagen, Bezug nehmend auf den Herrn Finanzminister: Es ist schon ein ungewöhnliches Verfahren, dass eine SPD-Landtagsfraktion einen Landtag auffordert,

eine Landesregierung aufzufordern, über den Bundesrat eine Bundesregierung aufzufordern. Herr Jüttner, Sie sind Fraktionsvorsitzender und gehören zum SPD-Landesverband Niedersachsen, zu dem so einflussreiche Genossen in diesem Land wie Struck, Heil, Gabriel und Oppermann zählen. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es sich diese Sozialdemokraten leisten können, eine andere Position zu vertreten als die, die Sie vertreten.

In der Zwischenzeit bleiben wir koalitionstreu. Wir stehen zur Bundeskanzlerin. Wir stehen zu Kurt Beck. Wir finden Kurt Beck gut. Einen besseren Parteivorsitzenden kann die SPD gar nicht haben!

(Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, und ich sehe auch keine weiteren.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Mit diesem Thema soll sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschäftigen. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einstimmig.

Meine Damen und Herren, damit kommen wir vereinbarungsgemäß anstelle des Tagesordnungspunktes 33 zu dem zusätzlichen Tagesordnungspunkt:

Erste Beratung: Diffamierende Äußerungen des Umweltministers Sander über Verwaltungsbedienstete - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/322