der Staatskanzlei auf die Frage 20 der Abg. Daniela Krause-Behrens, Heinrich Aller, Ulla Groskurt, Sigrid Rakow, Silva Seeler, Detlef Tanke und Wolfgang Wulf (SPD)
Öffentlich-rechtliche Telemedienangebote ohne Unterhaltung - Welche Position vertritt die Landesregierung?
Am 12. Juni 2008 haben die Ministerpräsidenten den Arbeitsentwurf zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag einstimmig zur Kenntnis genommen. Nicht verständigen konnten sich die Ministerpräsidenten über den Komplex Telemedien und Unterhaltung.
In der 9. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 5. Juni 2008 führte Ministerpräsident Wulff zum Tagesordnungspunkt „Entwurf eines Gesetzes zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ ausweislich des Plenarprotokolls aus: „Ich nehme die Kritik an sprachlichen Mängeln und an rechtstechnischen Begründungen sehr ernst und will dies nicht erneut beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag erleben. Deswegen neige ich dazu, diesem im Juni meine Zustimmung nicht zu geben. Denn es wird seit Tagen immer wieder an Änderungen von Formulierungen gearbeitet, und ich sehe mich außerstande, dort meine Unterschrift zu leisten.“ Und weiter: „Wir als Landesregierung möchten eine Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Leben erfüllen, d. h. auch Angebote im Internet.“
1. Was hat Ministerpräsident Wulff dazu bewogen, dem Gesetzesentwurf doch seine Zustimmung zu geben?
2. Welche Kritikpunkte bzw. Änderungswünsche hat Ministerpräsident Wulff auf der Ministerpräsidentenkonferenz durchgesetzt, um die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren?
3. Wie denkt die Landesregierung über die Einbeziehung des Bereiches Unterhaltung in die Auftragsbestimmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um in dem Streit zu einer Lösung zwischen den Ländern zu kommen?
Herr Ministerpräsident Wulff hat wie die Regierungschefs der übrigen Länder auf der Konferenz am 12. Juni 2008 in Berlin den „Arbeitsentwurf“ eines Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages zur Kenntnis genommen und die bisherige Verhandlungsgruppe der Rundfunkkommission (Bay- ern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) beauftragt, diesen Arbeitsentwurf mit der EU-Kommission zu diskutieren. Zugleich
soll es weitere Konsultationen und Anhörungen mit den Beteiligten geben. Eine Zustimmung zum derzeitigen Arbeitsentwurf hat es gerade nicht gegeben. Was die Fragesteller mit der Formulierung „einstimmig zur Kenntnis genommen“ aussagen wollen, erschließt sich der Landesregierung nicht.
Zu 2: Herr Ministerpräsident Wulff hat auf der Ministerpräsidentenkonferenz erreicht, dass der vorgelegte Text ausdrücklich nur den Status eines „Arbeitsentwurfs“ erhalten hat, der mit der EUKommission zwar erörtert werden soll, über den aber noch nicht - wie ursprünglich erwogen - in abschließende Gespräche mit der EU-Kommission eingetreten wird. Zugleich hat sich Herr Ministerpräsident Wulff mit der Forderung durchgesetzt, dass noch weitere Konsultationen und Anhörungen auch mit allen sonst Beteiligten stattfinden. Der Entwurf soll zudem unter europa- und verfassungsrechtlichen sowie handwerklich-technischen und finanziellen Aspekten noch einmal sorgfältig geprüft werden. All dies betont den Charakter des vorliegenden Textes als Arbeitsentwurf und die Bereitschaft der Länder, an diesem Text Änderungen vorzunehmen, wo immer sich diese als sinnvoll erweisen werden. Gerade hier gilt der Grundsatz „Sorgfalt vor Eile“; denn beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es in besonderer Weise um grundlegende Fragen zu Status und Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Zu 3: Die Stellung und Bedeutung des Bereichs Unterhaltung in der Auftragsbestimmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist größtenteils unter den Ländern unstreitig. Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung sind die vier wesentlichen Aufgaben der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere hat er Beiträge zur Kultur anzubieten. Das wird im neuen § 11 Abs. 1 des Arbeitsentwurfs deutlich zum Ausdruck gebracht. Zwischen den Ländern ist derzeit lediglich noch offen, ob es im Bereich der nicht sendungsbezogenen Telemedien uneingeschränkt möglich sein soll, Unterhaltungsangebote zu unterbreiten, oder ob dies mit der Einschränkung „Unterhaltungsangebote nur für Kinder und Jugendliche“ möglich sein soll oder ob sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei den nicht sendungsbezogenen Telemedien ganz auf Informati
on, Bildung und Kultur konzentrieren soll. Für die Bereiche Fernsehen, Hörfunk und sendungsbezogene Telemedien ist dagegen das Thema Unterhaltung absolut unstreitig.
Hintergrund ist das Unbehagen, welches daraus resultiert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Falle uneingeschränkter Zulässigkeit von Unterhaltung bei sendungsunabhängigen Telemedien beliebig viele elektronische Spiele- und sonstige Unterhaltungsangebote jeglicher Art - finanziert über Rundfunkgebühren - ins Netz stellen könnte. Gerade Angebote solcher Art sind bekanntlich sehr oft mit zunächst hohen Kosten für den Anbieter verbunden und sind deshalb in der Regel in Gestalt kommerzieller Vermarktung im Netz erhältlich. Das Risiko einer durch solche Aktivitäten angelegten Tendenz zur Steigerung der Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erscheint daher in diesem Bereich besonders hoch, während gleichzeitig das vorhandene Angebot im Netz schon heute aufgrund der vielfältigen kommerziellen Angebote sehr breit gefächert vorhanden ist und weiter zunehmen wird. Der Landesregierung geht es also darum, für den Rundfunkstaatsvertrag eine Formulierung zu finden, mit der diesen Risiken für die Gebührenentwicklung Rechnung getragen wird. Es wird Aufgabe der Gespräche und Verhandlungen der kommenden Monate sein, hierfür geeignete Formulierungen zu vereinbaren - ein weiterer Grund, weshalb der gegenwärtig vorliegende Text auf niedersächsisches Betreiben hin zu Recht nur als Arbeitsentwurf gekennzeichnet worden ist.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 21 der Abg. Petra Emmerich-Kopatsch, Andrea Schröder-Ehlers, Sigrid Rakow, Brigitte Somfleth, Marcus Bosse, Rolf Meyer und Klaus Schneck (SPD)
FDP-Umweltminister Sander hat auf der Landesversammlung des Bayerischen Bauernverbandes am 25. April 2008 in Herrsching eine Rede gehalten. Laut Berichterstattung - BLW 18, Agrarpolitik Seite 9 - hat er gesagt: „Weniger Leute in der Verwaltung, weniger dummes Zeug.“ Weiterhin wird berichtet: „Seit er Umweltminister ist, hat er die Verwaltung reformiert und die Zahl der Beamten reduziert sowie einen zweistufigen Verwaltungsaufbau eingeführt.“
Der Personalratsvorsitzende des Gewerbeaufsichtsamtes Göttingen erklärt hierzu am 7. April 2005: „Die Situation ist demotivierend.“ Der Sachverständigenrat für Umweltfragen stellt bei einer Überprüfung der Verwaltungsreform (Fe- bruar 2007) fest, dass die niedersächsischen Umweltbehörden in hohem Maße Gefahr laufen, die Aufgaben nicht mehr sachgerecht bewältigen zu können.
Die Aussagen des Ministers haben in den letzten Jahren öfter Anlass zur Irritation gegeben. So wurden z. B. die kommunalen Spitzenverbände als „korrupte Bande“ und „undemokratischer Haufen“ öffentlich diffamiert. Im August 2005 erklärt er beim FDP-Ortsverband Lamstedt, die Windkraft schaffe keine neuen Arbeitsplätze und Windkrafträder seien „technische Monster“.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat zudem am 20. April 2007 mit einem Artikel „Wie die Axt im Walde“ die fragwürdigsten Aktionen und Aussagen des FDP-Umweltministers kompakt dargestellt. Hier werden u. a. das Tragen eines T-Shirts mit dem Radioaktivitätszeichen und der Aufschrift „Kerngesund“ beim Einfahren in das atomare Endlager Schacht Konrad sowie die eigenhändige Abholzaktion im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ kritisiert.
1. Welche Rolle hat der niedersächsische Umweltminister bei der Verwaltungsreform tatsächlich eingenommen, und um wie viele Personen hat Herr Sander die Zahl der Beamten in Niedersachsen reduziert?
2. Wie schätzt die Landesregierung die grundsätzliche Aussage ihres Ministers „weniger Leute in der Verwaltung, weniger dummes Zeug“ in Bezug auf die betroffenen Menschen ein, und in welchem Verhältnis steht die Aussage Sanders zu neu eingestellten Mitarbeitern im Umweltministerium, die ein FDP-Parteibuch haben?
3. Wie schätzt die Landesregierung eine Regierung ohne FDP-Umweltminister ein, und gäbe es dann vor dem Hintergrund nicht deutlich weniger „dummes Zeug“ und somit auch weit weniger Anlass, sich bei betroffenen Menschen für die von vielen Beobachtern fragwürdig und skandalträchtig empfundenen Aussagen des Umweltministers zu entschuldigen?
Der Niedersächsische Minister für Umwelt und Klimaschutz Hans-Heinrich Sander hat am 25. April 2008 auf Einladung des Bayerischen Bauernverbandes eine Rede zum Thema „Umweltschutz und Landwirtschaft mit Blick auf das Eigentum“ gehalten.
Auch dem Bayerischen Bauernverband ist die besonders erfolgreiche Arbeit der Niedersächsischen Landesregierung nicht entgangen. So wurde der Niedersächsische Minister für Umwelt und
Dem in Bezug genommenen Bericht des BLW 18, Agrarpolitik Seite 9 ist zu entnehmen, dass die Gäste des Bayerischen Bauerntages von der Rede des Ministers und der bisherigen Bilanz der Niedersächsischen Landesregierung begeistert waren.
Zu 1: Die in dem o. g. Bericht wiedergegebene Formulierung ist aus dem Zusammenhang gerissen und verkürzt dargestellt. In der Rede, auf die der Bericht Bezug nimmt, wurde die Verwaltungsreform in Niedersachsen während der vergangenen Jahre unter der jetzigen Landesregierung dargestellt. Aufgabe und Anliegen der Landesregierung war bei ihrem Amtsantritt im Jahre 2003, der vorgefundenen katastrophalen Finanzsituation ein Ende zu bereiten und die Zukunftsfähigkeit Niedersachsens langfristig sicherzustellen. Dies erforderte einen drastischen Sparkurs.
Damit einhergehend war auch eine weitreichende Verwaltungsreform notwendig. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat seinen Teil dazu beigetragen, dass die Verwaltungsmodernisierung zu der bekannten Erfolgsgeschichte geworden ist. Im Jahr 2003 hat die Landesregierung auch die Reform der Umweltverwaltung begonnen. Das Ziel war, die niedersächsische Umweltverwaltung schlanker, moderner, kundenfreundlicher und nachhaltig zu machen, eben umzusteuern zu einer Umweltpolitik mit den Menschen. Der Ansatz dieser Landesregierung ist dabei auf Effizienz, Entbürokratisierung und Vereinfachung gerichtet. Die Landesregierung hat im Umweltbereich einen konsequenten zweistufigen Verwaltungsaufbau eingeführt, und die bestehenden Strukturen so entwickelt und verbessert. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform hat die niedersächsische Umweltverwaltung u. a. eine umfassende Überprüfung aller Aufgaben durchgeführt. Diese Aufgabenkritik war und ist Grundlage des Reformprozesses, der im Übrigen als kontinuierlicher Verbesserungsprozess zu verstehen ist. So hat die Niedersächsische Landesregierung in Zusammenhang mit der organisatorischen Neuausrichtung der Verwaltung und der damit verbundenen Konzentration der Aufgaben geprüft, ob Aufgaben entfallen können, privatisierbar sind, kommunalisiert oder sonst auf andere Stellen im Land verlagert werden sollten.
Durch diese Aufgabenkritik und die Neuausrichtung der Verwaltung konnte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz seinen Beitrag zur notwendigen Haushaltskonsolidierung leisten. Im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz konnte auf diese Weise eine Stelleneinsparung von mehr als 400 Stellen festgelegt werden.
In diesem Zusammenhang ist auch die Rede zu verstehen, auf die in dem erwähnten Artikel hingewiesen wird.
Zu 2: Da die Aussage, wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 zu TOP 26 dargestellt so nicht zutreffend ist, erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage.
Zu 3: Hier handelt es sich eher um eine rhetorische Frage. Die Landesregierung teilt die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Auffassung nicht.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 22 der Abg. Ina Korter und Christian Meyer (GRÜNE)
Bis zu ca. 5 450 MW thermische Energie würden die in Wilhelmshaven schon bestehenden und die geplanten Kohlekraftwerke der Konzerne E.ON und Electrabel durch Kühlwassereinleitung ständig in die Jade abgeben - so das Ergebnis des vom Büro IBL Umweltplanung im Oktober 2007 vorgelegten gewässerökologischen Gutachtens „Potenziale zur Kühlwassernutzung am Kraftwerksstandort Wilhelmshaven“. In diesem Gutachten wurden fünf verschiedene Szenarien der Kühlwasserentnahme und -abgabe in den Jadebusen berechnet. Bei der Beurteilung der Ausbreitung der Wärmeeinleitung in das Gewässer wurde sowohl im gewässerökologischen Gutachten als auch in der darauf zum Teil basierenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum kommunalen Bebauungsplan „Rüstersieler Groden Süd/Zum Kraftwerk“ (IBL Umweltplanung, Januar 2008) lediglich die im Szenario 3 angenommene Wärmeeinleitung von 3 285 MW thermischer Energie zugrunde gelegt. Zumindest eine FFHVerträglichkeitsuntersuchung, die gemäß § 34 c des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes zu beurteilen hat, ob ein Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes zur Folge haben kann, hätte folgerichtig vom
Diese Verträglichkeitsprüfung ist u. a. erforderlich, da die Entnahme und insbesondere die Rückgabe des Kühlwassers unmittelbare Auswirkungen auf Teile des als FFH- und EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer haben.
Selbst unter der Annahme des Szenarios 3 mit der Einleitung von 3 285 MW thermischer Energie gehen die Gutachter davon aus, dass das Gewässer auf einer Fläche von 5,4 km
2 sogar um bis zu 7 Grad aufgeheizt. Die Gewässerfläche, für die eine Aufheizung um 1 Grad und mehr erwartet wird, beträgt 2,9 km