2 sogar um bis zu 7 Grad aufgeheizt. Die Gewässerfläche, für die eine Aufheizung um 1 Grad und mehr erwartet wird, beträgt 2,9 km
Die Aufheizung von Gewässern hat erhebliche Folgen. Beispielhaft seien ein geringerer Sauerstoffgehalt des Wassers, stärkeres Algenwachstum und damit eine stärkere Trübung genannt. Dieses wiederum dürfte erhebliche Auswirkungen auf die im FFH-Gebiet Wattenmeer zu schützenden Lebensgemeinschaften, vor allem auf benthisch lebende Organismen, haben. In der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden diese Auswirkungen, insbesondere für das Worst-Case-Szenario, durchaus eingeräumt. Ingesamt kommt die Untersuchung jedoch zu dem Ergebnis, dass erhebliche Auswirkungen nicht zu erwarten seien. Aus naturschutzfachlicher Sicht gibt es dagegen jedoch erhebliche Bedenken. Das Gutachten weist ferner den Mangel auf, dass als Beurteilungsgrundlage nicht der von der FFH-Richtlinie „günstige Erhaltungszustand“ des betroffenen Lebensraumes, sondern der Status quo herangezogen wurde. Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Januar 2007 (BVerwG, 17. Januar 2007 - 9 A 20.05) wiederholt festgestellt hat, „stellt allein der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten ein geeignetes Bewertungskriterium dar …“.
Aufgrund dieser und anderer Mängel dürfte die FFH-Verträglichkeit des geplanten Baus neuer Kohlekraftwerke in Wilhelmshaven bisher nicht festgestellt sein.
1. Wie schätzt die Landesregierung als Genehmigungsbehörde neuer Kohlekraftwerke die FFH-Verträglichkeit der massiven Erwärmung der Jade und des Jadebusens ein?
2. Welche Alternativen zur massiven Einleitung von Wärmeenergie in die Jade wurden mit dem Ziel geprüft, den Wärmeeintrag in das Gewässer zumindest zu verringern bzw. die Wärmeenergie zu nutzen?
3. Die erhebliche Beeinträchtigung eines FFHGebietes kann nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie nur zugelassen werden, wenn „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ vorliegen. Liegt diese Voraussetzung nach Einschätzung der Landesregierung vor,
wenn die Abwärme nicht genutzt wird, die im norddeutschen Raum produzierte elektrische Energie dort nicht benötigt wird und neue Kohlekraftwerke den Klimaschutzzielen massiv entgegenstehen?
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) führt zurzeit auf Antrag der Firma Electrabel Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co KG ein Verfahren auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bzw. § 10 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) zum Einleiten von Abwässern in die Jade durch. Parallel hierzu läuft das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb des Kohlekraftwerkes.
Immissionsschutzrechtliche Anträge zum Bau weiterer Kohlekraftwerke im Raum Wilhelmshaven liegen der zuständigen Genehmigungsbehörde derzeit nicht vor.
Zu 1: Im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens werden sowohl die Umweltverträglichkeits- als auch die FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen. Abschließende Ergebnisse aus dem laufenden Verfahren liegen hierzu noch nicht vor. Mangels weiterer Anträge kann auch nichts über die Auswirkungen weiterer Vorhaben gesagt werden.
Zu 2: Mit dem Bescheid des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg an die Firma Electrabel zur Zulassung des vorzeitigen Beginns bestimmter Maßnahmen gemäß § 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und zum Betrieb eines Kohlekraftwerkes wurde der Antragsteller in einer Nebenbestimmung verpflichtet zu prüfen, ob Maßnahmen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit einem verhältnismäßigem Aufwand technisch möglich sind, um Energie effizient zu nutzen und dadurch die Wärmeeinleitung in die Jade zu minimieren. Die Prüfergebnisse sind in einem Bericht darzulegen und dem GAA Oldenburg zur Prüfung vorzulegen.
Zu 3: Der Beantwortung dieser Frage bedarf es erst, wenn festgestellt wird, dass ein Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebiets führen kann. Diese Feststellung kann derzeit nicht getroffen werden.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 23 der Abg. Christian Meyer, Hans-Jürgen Klein und Stefan Wenzel (GRÜNE)
Ab 2009 wird in der gesamten EU die Pflicht zur Offenlegung von Agrarsubventionen gelten, ab Oktober 2008 gilt dies bereits für Zahlungen aus dem ELER-Fonds. Die EU-Kommission will für die Öffentlichkeit Transparenz darüber herstellen, wer welche Gelder aus dem EU-Haushalt erhält. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein Recht darauf haben zu erfahren, was mit ihren Geldern geschieht und für welche Zwecke diese eingesetzt werden.
Empfänger der Subventionen sind in Niedersachsen nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Exporteure von Agrarprodukten. Direkt und indirekt profitiert aber ebenso die vor- und nachgelagerte Industrie (u. a. Agrar- chemie, Futtermittel, Lebensmittelverarbeitung).
Angesichts der Tatsache, dass die EU-Agrarpolitik und die Neuverteilung der Subventionen intensiv diskutiert werden, würde eine vorzeitige Nennung der größten Empfänger in Niedersachsen die Debatte erheblich erleichtern. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden bereits die Daten der 100 größten Subventionsempfänger größtenteils veröffentlicht.
Die ausführlichen Daten zu einzelnen Betrieben mit Namen und Aufschlüsselung der Subventionsarten in NRW, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind im Internet veröffentlicht unter: http://www.wer-profitiert.de/de/aktuelles/.
Zu den Spitzenempfängern von Direktzahlungen im Jahr 2006 in NRW gehört danach u. a. der Stromkonzern RWE (471 644,77 Euro). 14 % der Betriebe in NRW erhalten über die Hälfte der Direktzahlungen.
Gemäß den letzten öffentlich verfügbaren Zahlen in Deutschland erhalten 0,5 % der Betriebe jeweils mehr als 300 000 Euro im Jahr (20 % al- ler Direktzahlungen), während 70 % der Betriebe jeweils bis zu 10 000 Euro (25 % der Direkt- zahlungen) erhalten. Die Direktzahlungen (erste Säule) haben danach den größten Anteil an den Agrarsubventionen, sind aber im höchsten Maße ungerecht verteilt.
Am 22. Mai 2008 hat das Verwaltungsgericht Hamburg nun ein Grundsatzurteil (I3 K 1173//07) gefällt, in dem festgestellt wurde, dass Agrarsubventionen umweltrelevant sind und somit unter das Umweltinformationsgesetz fallen. Demnach sind die Empfänger von Agrarsubventionen mit den höchsten Erstattungen zu
1. In welcher Höhe und für welche Zwecke sind nach den neuesten Daten EU-Agrarsubventionen nach Niedersachsen geflossen, und wie ist die Verteilung der Mittel nach Betriebsgrößenklassen?
2. Unterstützt die Landesregierung die Forderung nach mehr Transparenz und Offenlegung bei Empfängern von Agrarsubventionen, und plant sie eine ähnliche freiwillige Veröffentlichung wie NRW, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern?
3. Ist die Landesregierung bereit - unter Beachtung des Umweltinformationsgesetzes und des zitierten Urteils -, auf Anfrage die Empfänger von Agrarsubventionen in Niedersachsen detailliert mit Namen, Betriebsgröße und Subvention der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?
Mit der am 18. März 2008 veröffentlichten Durchführungsverordnung (EG) 259/2008 der Kommission zur Agrarfinanzierungsverordnung (EG) Nr. 1290/2005 stehen die maßgeblichen Details für die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Zahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL; erste Säule) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER; zweite Säule) fest. Nach einem knapp zweijährigen intensiven Diskussions- und Verhandlungsprozess seit der Veröffentlichung des Grünbuches zur Europäischen Transparenzinitiative sind jetzt für alle EU-Fonds Regeln zur Veröffentlichung von Informationen über die Mittelempfänger, die Höhe der zugewendeten Mittel sowie die Förderungsmaßnahmen festgelegt worden.
Die EU-Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung im Agrarbereich ist Artikel 44 a der VO (EG) 1290/2005 in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen der VO (EG) 259/2008. Vorgeschrieben wird die nachträgliche Veröffentlichung des Gesamtbetrages der öffentlichen Beihilfen, die jeder Beihilfeempfänger in einem Haushaltsjahr erhalten hat (16. Oktober eines Jahres bis zum 15. Oktober des folgenden Jahres).
Trennung zwischen den Direktzahlungen und den sonstigen Zahlungen, die insbesondere Zahlungen für die Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen darstellen. Die Veröffentlichung er
Alle Fördermittel (ELER- und nationale Kofinan- zierungsmittel) werden in einem einzigen Betrag zusammengefasst. Die Veröffentlichung erfolgt für den ELER-Bereich für alle ab dem 1. Januar 2007 getätigten Ausgaben.
Die Durchführungsverordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten zusätzlich zur Angabe der Gesamtförderungsbeträge, die sich aus den Einzelbeträgen der Fonds errechnen.
Die Umsetzung dieser EU-rechtlichen Vorgaben erfordert eine länderübergreifende Zusammenfassung aller Zahlungen an einen Empfänger für das entsprechende Haushaltsjahr. Dies stellt für Deutschland mit seinem föderalen System und einer teilweisen Delegation der Durchführung von Fördermaßnahmen eine große Herausforderung dar.
Mit den genannten Beschlüssen und Vorgaben wird eine EU-einheitliche Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Informationen über die Empfänger von EU-Zahlungen im Agrarbereich in Deutschland wie in anderen Mitgliedstaaten geschaffen.
- Transparenz über alle Bereiche (grundsätzliche Gleichbehandlung aller EU-Fonds und aller Emp- fänger in den MS; keine Schwellenwerte, unter- halb derer eine Veröffentlichung nicht erfolgen soll);
- Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte (Pflicht, die Betroffenen auf die Veröffentlichung und die damit im Zusammenhang stehenden Rechte hinzuweisen) ;
- Vermeidung unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes (insbesondere durch die Ver- wendung von schon vorhandenen Rechnungsab- schlussdaten).
Ein weiteres Ziel war und ist es weiterhin, die interessierte Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Zahlungen auch über Ziele und Hintergründe der Förderungen zu informieren.
Durch den erforderlichen nationalen Gesetzgebungsprozess kann der vorgegebene Termin (30. September 2008) für die Veröffentlichung der ersten ELER-Zahlungen vom 1. Januar 2007 bis zum 15. Oktober 2007 nicht eingehalten werden. Es ist davon auszugehen, dass die Daten zum 31. Dezember 2008 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung geschieht zentral für Deutschland über die BLE.
Die Daten der ersten Säule und die Daten der zweiten Säule für das Haushaltsjahr 2008 werden zum 30. April 2009 veröffentlicht.