- Entwicklung alternativer Parkraumbewirtschaftungskonzepte unter Einbeziehung moderner Technologien,
- Problemlösung durch Einbindung relevanter Partner wie z. B. Speditionsgewerbe, Polizei, Autohofbetreiber, Wirtschaftsverbände, Straßenbauverwaltungen, kommunale Spitzenverbände.
Zu 2: Im LROP ist festgelegt, dass die Standortvoraussetzungen für eine zukunftsorientierte Güterverkehrsabwicklung zu optimieren sind. Ziel ist zum einen, Güterverkehre von der Straße auf die Schiene und die Wasserwege zu verlagern. Zum anderen ist es Ziel, eine auf die logistischen Knoten und Ansiedlungsanforderungen der Logistikwirtschaft ausgerichtete Standortentwicklungs- und Flächennutzungsplanung zu unterstützen.
Dazu gehören auch die Sicherung und Entwicklung geeigneter, mit den übrigen öffentlichen Belangen abgestimmter Standorte und Gebiete für die Ansiedlung von Autohöfen und Logistikparks. Dadurch können Investitionen auf dafür geeignete Standorte gelenkt, Nutzungskonflikte frühzeitig verhindert und Umweltauswirkungen minimiert werden. Hierzu bedarf es pflichtgemäß der Abstimmung und Zusammenarbeit der Planungsebe
Die Ministerkonferenz für Raumordnung will sich in Kürze damit befassen, wie die Entwicklung einer funktionsgerechten, räumlich ausgewogenen und tragfähigen Struktur autobahnbezogener Versorgungseinrichtungen, Stellplatz- und Logistikflächen weitergehend unterstützt werden kann.
Zu 3: Das der Bedarfsermittlung bisher zugrunde liegende Bemessungsverfahren muss angesichts des stark ansteigenden Lkw-Wachstums als überholt angesehen werden. In einem ersten Schritt hat die PG Lkw Zählungen auf den Rastanlagen und autobahnnahen Autohöfen beauftragt. Die Erhebungen sind im März dieses Jahres bundesweit durchgeführt wurden. Ergebnisse liegen den Ländern allerdings noch nicht vor.
Erst die Kenntnis über die Anzahl der zusätzlich notwendigen Lkw-Stellflächen lässt eine Entscheidung zu, ob und gegebenenfalls wie das bestehende Instrumentarium zur Schaffung von LkwStellflächen möglicherweise zu ergänzen ist.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 25 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Dem aktuellen nationalen Bildungsbericht sowie dem HIS-Projektbericht (Hochschul-Informa- tions-System) vom Februar 2008 ist zu entnehmen, dass die Quote der Studienabbrecher in den Bachelor- und Masterstudiengängen in Deutschland bei 30 % liegt. Damit liegt sie signifikant über der nationalen Studienabbruchquote aller Studiengänge von 21 %. Hochschulberichten zufolge liegt sie in manchen Studiengängen sogar bei bis zu 50 %; d. h. in einigen Studiengängen wird das Studium von jedem/jeder zweiten Studierenden abgebrochen. Besonders in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen (insbesondere Ma- schinenbau und Elektrotechnik) sowie in den Wirtschaftswissenschaften ist laut HIS eine hohe Abbruchquote zu verzeichnen. Gerade an den Fachhochschulen liegt die Abbruchquote in den Bachelorstudiengängen deutschlandweit demnach sogar bei 39 %. Laut HIS stehen die hohen Studienabbruchquoten in diesen Fächern im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie die neuen Studienstrukturen konkret umgesetzt wurden. Erklärtes Ziel dieser neuen
Studienstrukturen war u. a. die Absenkung der Studienabbruchquote. Daher ergibt sich für das HIS gerade in diesen Studienbereichen ein hoher Handlungsbedarf.
1. Wie hoch sind die Studienabbruchquoten in den Wirtschafts-, Natur- und Ingenieurwissenschaften an den niedersächsischen Hochschulen in den Bachelor- und - falls bereits eingerichtet und belegt - in den Masterstudiengängen (aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Stu- diengängen bezogen auf die Studienanfänger zum WS 2001/2002, SS 2002, WS 2002/2003, SS 2003, WS 2003/2004, SS 2004, WS 2004/2005, SS 2005, WS 2005/2006) ?
2. Worin liegen nach Ansicht der Landesregierung die Gründe für die hohen, im Vergleich zu den Diplom- und Magisterstudiengängen teilweise sogar gestiegenen Abbruchquoten in den Bachelor- und Masterstudiengängen an niedersächsischen Hochschulen?
3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die hohen Studienabbruchquoten bei Bachelor- und Master, insbesondere in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen, auf längere Sicht abzusenken, um so der Zielsetzung des Bologna-Prozesses gerecht zu werden und dem gerade in diesen Fächern drohenden Fachkräftemangel entgegenzusteuern?
Der mit der Bologna-Erklärung begonnene Prozess der umfassenden Umgestaltung des europäischen Systems der Hochschulbildung befindet sich auf einem guten Weg. Dies gilt für Niedersachsen in besonderer Weise, etwa hinsichtlich des Umfangs der Umstellung, wo Niedersachsen mit mehr als 90 % an der Spitze aller Bundesländer liegt, oder der modellhaften Neuorganisation der Lehrerbildung im Bachelor- und Mastersystem. Nachdem in den letzten Jahren von allen Beteiligten enorme Anstrengungen unternommen worden sind, eine qualitativ hochwertige Reorganisation der Lehre in allen Bereichen zu planen und umzusetzen, wird es in der Zukunft darum gehen, diese Entwicklung zu vervollkommnen und im Einzelnen noch bestehende Probleme zu lösen. Insbesondere ist die Organisation und Qualität der Lehre in den neuen Studienstrukturen und deren Qualitätssicherungssystemen abzusichern und zu optimieren. Hierzu sind Informationen zum Studienwahlverhalten, zum Fachwechsel, zu sogenannten Schwundquoten sowie zur qualitativen Bewertung von Studiengängen hilfreich. Sie dienen Hochschulen und Landesregierung gleichermaßen als Grundlage für strukturelle und qualitative Weiterentwicklung des Studienangebots. Gestützt wird diese Entwicklung durch das eingespielte Zusammenwirken von Hochschulen, Akkreditierungsagenturen, Wissen
Zu 1: Eine Ermittlung von Studienabbruchquoten an niedersächsischen Hochschulen ist bisher weder vom Statistischen Landesamt noch vom Ministerium vorgenommen worden, da eine Auswertung individueller Studienverlaufsdaten aus rechtlichen Gründen (Hochschulstatistikgesetz) nicht möglich ist. Vielmehr wird auf alternative, verallgemeinerbare Daten wie die Schwundquoten einzelner Studiengänge zurückgegriffen. Valide Informationen aus solchen statistischen Betrachtungen werden jedoch erst dann vorliegen können, wenn eine ausreichende Zahl von Absolventinnen und Absolventen mehrerer Jahrgänge das Bachelorstudium beendet hat. Dies wird in etwa zwei Jahren der Fall sein, da ein statistisch relevanter Anteil an Bachelorstudierenden erst zum Wintersemester 2005/2006 das Studium aufgenommen hat und frühestens im Jahr 2008 zum Abschluss kommen wird.
Zu 2: Die zitierten Studien enthalten Hinweise darauf, dass die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge in einigen Fächergruppen zu höheren, in anderen zu niedrigeren Abbruchquoten geführt hat. Ob dies auch an niedersächsischen Hochschulen der Fall ist, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Niedersachsen nicht beantwortet werden. Da derzeit lediglich die Absolventenzahlen bis zum Studienjahr 2006 vorliegen und bei der Berechnung einer zuverlässigen Schwundquote mindestens die Regelstudienzeit von (überwiegend) sechs Semestern zu berücksichtigen ist, sind noch keine hinreichend validen Daten vorhanden.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der HISProjektbericht in zwei wesentlichen Punkten die Ziele der Studiengangsumstellung eindrucksvoll bestätigt: Die Studiendauer ist in allen Fächergruppen deutlich reduziert, und Umorientierungen (z. B. Studienabbruch bzw. Fachwechsel) erfolgen zu einem deutlich früheren Zeitpunkt, sodass hier ein sehr viel verantwortungsvollerer Umgang mit der Lebenszeit der Studierenden zu konstatieren ist.
Zu 3: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung der Ausbildung in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen bewusst und bemüht sich in vielfältiger Weise um eine Steigerung der Attraktivität dieser Angebote, um eine
ausreichende Versorgung des Arbeitsmarktes sowie die Zukunft des wissenschaftlichen Nachwuchses sicherzustellen.
Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf die umfangreiche Frauenförderung, deren Inhalte in der Anfrage Nr. 32 zum Juli-Plenum „Mehr Frauen in MINT-Fächer - Was unternimmt die Landesregierung?“ beschrieben sind.
Darüber hinaus werden durch die leistungsbezogene Mittelzuweisung entsprechende Anreize gesetzt. Die Formel berücksichtigt die Absolventenzahlen in wesentlich stärkerem Maße als die Studienanfänger/innen und setzt deutliche Akzente bei der Gleichstellung. Aufgrund der Unterscheidung in Fächergruppen werden bei der leitungsorientierten Mittelverteilung Erfolge bei den Studienanfängern, den Absolventen und unter GenderGesichtspunkten in den MINT-Fächern stärker „belohnt“ als in den anderen Fächern.
Hinzu treten die Anstrengungen zur Stärkung der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächer im Rahmen des Hochschulpaktes 2020, mit dem in den Jahren 2007 und 2008 bereits über 2 000 neue Studienmöglichkeiten für diese Bereiche geschaffen wurden.
Die in den kommenden Monaten anstehende Gründung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH) beinhaltet für die Studierenden ein hoch attraktives Studienangebot und bietet zusätzliche Optionen für thematische Vertiefungen und interdisziplinären Kompetenzgewinn.
Ferner gibt es an allen Hochschulen mittlerweile für Schülerinnen und Schüler attraktive Tage der offenen Tür, die einen nicht nur theoretischen Einblick in die mögliche studentische Zukunft von Schülerinnen und Schülern gewähren, sondern auch Hinweise zur Studiensituation vor Ort und der mathematisch-naturwissenschaftlichen Forschung an den jeweiligen Hochschulen geben. Nochmals gesteigert werden diese Bemühungen durch die bekannten Schülerlabore wie z. B. X-Lab, BioS, Chemol, DLR School Lab, TechLab sowie öffentliche Vorlesungsreihen (Saturday Morning Lectu- res), Projektwettbewerbe und Kooperationsprojekte zwischen Schulen, Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen in regional organisierten Kooperationskreisen. Im Rahmen des Jahres der Mathematik werden von den niedersächsischen Schulen und Hochschulen außerdem zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt, mit denen insbesondere Kindern und Jugendlichen die Bedeutung von mathematisch-naturwissenschaftlicher Bildung
verdeutlicht wird. Wenn es gelingt, bereits frühzeitig das Interesse für diese Wissenschaftsbereiche zu wecken, ist dieses die beste Voraussetzung für eine hohe Studienmotivation in den technisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen und eine damit verbundene hohe Erfolgswahrscheinlichkeit.
Die IdeenExpo im Oktober 2007 hat mehr als 160 000 überwiegend junge Besucherinnen und Besucher nach Hannover gebracht. Die IdeenExpo soll im Zweijahresrhythmus fortgeführt werden, um das Interesse und die Begeisterung junger Menschen für Natur- und Technikwissenschaften zu fördern.
Verbunden mit den Maßnahmen zu Transparenz sowie Qualitätssicherung in Forschung und Lehre ist es somit möglich, die großen Herausforderungen der kommenden Jahre zugleich als Chancen zu nutzen und zu gestalten.
Nach dem niedersächsischen Polizeigesetz (Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) besteht für die Polizei die Möglichkeit, ereignis- und verdachtsunabhängige Kontrollen auch gegenüber Besuchern von Moscheen durchzuführen. In der Antwort zur Kleinen Anfrage „Bekämpfung islamistischen Terrorismus in Niedersachsen“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Januar 2004 hat die Landesregierung ausgeführt, es habe im Jahr 2003 sieben solcher Kontrollmaßnahmen in Niedersachsen gegeben. Seitdem hat sich offensichtlich die Anzahl dieser Kontrollmaßnahmen vervielfacht. So sollen vor manchen Moscheen mindestens zweimal im Jahr verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen stattfinden. Für die Besucher der Moscheen ist dies nicht verständlich und eine Belastung, weil die Akzeptanz von Moscheen in den Stadtteilen dadurch vermindert wird. Wegen der - jedenfalls nach der öffentlichen Wahrnehmung - Ergebnislosigkeit der Kontrollen sehen sie sich einem Generalverdacht ausgesetzt, Terroristen zu unterstützen, und in ihrer Religionsausübung gestört, da die Kontrollen häufig vor bzw. nach dem Freitagsgebet stattfinden. Die Wolfsburger Nachrichten berichteten anlässlich einer Kontrolle des Islamischen Zentrums im Oktober 2007, dass den überprüften Muslimen ein Stempel auf dem Unterarm angeboten wurde, damit sie nicht ein zweites Mal ihren Ausweis
vorzeigen müssen. Einige Besucher fühlten sich dadurch „gebrandmarkt“. Muslime, die sich jahrelang maßgeblich an der Integrationsarbeit in den Kommunen beteiligt haben, fühlen sich durch die Fortsetzung dieser Kontrollen diskriminiert.
1. Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sind nach dem Attentat vom 11. September 2001 gegen muslimische Glaubensangehörige im Rahmen der Terrorismusbekämpfung in Niedersachsen eingeleitet worden und/oder haben zur Anklageerhebung und/oder Verurteilung geführt?
2. Wie viele ereignis- und verdachtsunabhängige Kontrollmaßnahmen wurden seit Dezember 2003 jährlich in Niedersachsen in der Umgebung von islamischen Gebets-, Vereins- und Kulturstätten durchgeführt, wie viele davon haben zu Erkenntnissen/Erfolgen im Sinne von Frage 1 geführt, und über wie viele der kontrollierten Personen werden Daten immer noch zur „langfristigen Analyse“ in Dateien bei der Polizei oder dem Verfassungsschutz gespeichert?
3. Aus welchen Gründen hält es die Landesregierung für verhältnismäßig, wenn bei den verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen - wie z. B. in Wolfsburg geschehen - Moscheebesucher einen Stempel auf den Unterarm erhalten, um eine zweimalige Kontrolle zu vermeiden?
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Bedrohungslage stellt die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus einen Schwerpunkt in der Arbeit der niedersächsischen Sicherheitsbehörden dar. Polizeiliche Maßnahmen verfolgen u. a. die Ziele, islamistische Strukturen aufzudecken, zu zerschlagen sowie Vorbereitungen für einen terroristischen Anschlag mit islamistischem Hintergrund so früh wie möglich zu erkennen und zu verhindern.
Ein probates Mittel in diesem Zusammenhang ist die Durchführung von Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität gemäß § 12 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG). Zulässig sind solche Kontrollen nur, wenn von ihnen aufgrund eines polizeilichen Lagebildes Beiträge zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität erwartet werden können und sie unter Berücksichtigung aller Umstände verhältnismäßig sind. Eine konkrete Gefahrensituation muss jedoch noch nicht bestehen. Die Erforderlichkeit derartiger Kontrollen im Umfeld von islamischen Gebets-, Vereins- und Kulturstätten gründet sich insbesondere auf die Erkenntnis deutscher Sicherheitsbehörden, dass sich poten
zielle islamistische Gewalttäter an bestimmten Treff- und Sammelpunkten aufhalten. Hierzu gehören auch Moscheen und andere islamische Gebetsstätten sowie islamische Vereins- und Kultureinrichtungen als zentrale Anlaufstellen.
Die Kontrollmaßnahmen haben sich als Instrument zur Erkenntnisgewinnung im Bereich des islamistischen Extremismus/Terrorismus bewährt. Sie haben eine nachweisbare Präventivwirkung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des Aufbaus radikaler islamistischer Gruppen.
Die Vermeidung eines Generalverdachts gegenüber dem Islam und seinen Glaubensangehörigen sowie die Gewährleistung der uneingeschränkten Ausübung der Religionsfreiheit werden bei den Kontrollen berücksichtigt. Entsprechende Maßnahmen wurden und werden auch mehrheitlich von den betroffenen Personen muslimischen Glaubens begrüßt. Die Kontrollen resultieren ausschließlich aus der bestehenden Gefährdungslage durch den internationalen Terrorismus, die eine konsequente Anwendung bestehender Rechtsgrundlagen zum Schutz der Bevölkerung erforderlich macht. Unabhängig vom religiösen Hintergrund der Personen ist es im Interesse aller, dass für eine größtmögliche Sicherheit Sorge getragen wird.
Nach Berichterstattung der Polizeidirektion Braunschweig fanden am 19. Oktober 2007 in Wolfsburg im Umfeld des Islamischen Kulturzentrums Wolfsburg Kontrollen gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG statt. Die Polizeiinspektion Wolfsburg hatte mehrere Kontrollstellen eingerichtet. Besuchern, die bereits an einer vorgelagerten Kontrollstelle überprüft wurden, wurde in diesem Fall zur Vermeidung von Mehrfachkontrollen angeboten, freiwillig einen kleinen Stempelaufdruck zu empfangen. Dieser wurde für Dritte nicht sichtbar aufgebracht. Alle Besucher wurden sowohl über die Bedeutung dieses Stempels als auch über die Freiwilligkeit informiert. Die Beschleunigung der Kontrolle entsprach dem ausdrücklichen Wunsch des betroffenen Islamischen Kulturzentrums.