Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

die Gewinnung oder Bestätigung von Informationen gerichtet sein

nicht um eine An-

Oder soll ich anfangen?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich habe

(Heiterkeit bei der FDP)

terinnen und Mitarbeitern zusammengesetzt und habe gefragt, ob es an mir liegt. Nein. Ich verstehe nicht, was genau Sie mit dieser Frage bezwecken.

Es trifft

-Zeitung vom itiert wird

„Die Aussage, die damals im Landtag getätigt wurde, war schlicht falsch. Da gibt es kein Vertun!“

Wenn Sie allerdings den Artikel der Bild-Zeitung vom 6. Februar 2012 gelesen hätten, einmal zur Hand nehmen, werden Sie feststellen, dass sich dieser ausschließlich mit dem Nord-Süd-Dialog befasst. Es ist deshalb schlichtweg unseriös, wenn Sie die Aussage von Herrn Minister Bode jetzt der Antwort vom 18. Februar 2010 zu dem Verhältnis des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff zu Herrn Geerkens zuordnen. Die Aussagen von Herrn Minister Bode betrafen ausschließlich den Nord-Süd-Dialog un Herrn Geerkens überhaupt nichts zu tun.

Auch den zweiten Teil des Vorspanns Ihrer Anfrage - Sie haben sie übrigens als Anzeige bezeichnet; das ist aber eine Anf

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

kann ich nicht nachvollziehen. Waren Sie de der letzten Landtagssitzung und gestern und vorgestern nicht dabei? - Alle von Ihnen jetzt aufgeworfenen Fragen zu Spenden, Urlauben usw. sind dort doch umfänglich beantwortet worden. Schon zehnmal habe ich Ihnen erklärt, es gibt keine anonymen Bundesbankschecks. Da blieb nichts ungeklärt.

Dies vorausgeschickt, bean des Abgeordneten Wenzel im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Herr Bode hat sich zu 18. Februar 2010 zum Verhältnis des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff zu Herrn Geerkens nicht geäußert. Deshalb stellt sich insoweit die Frage nicht, ob die Landesregierung seine Einschätzun

auch gar keine unterschiedlic len. Nur wenn man zu einem gleichen Sachverhalt unterschiedliche Meinungen darstellt, dann ist ein Unterschied da.

auch nicht erkennen, welche Meinung Herr dazu hat. So einfach ist das.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Und das meine ich: Man muss die Bild-Zeitung lesen, wenn man sie zitiert - ich weiß, dass das in Ihren intellektuellen Kreisen nicht vornehm genug ist; das machen Sie nur hinter geschlossenen Türen; ich mache e Fragen, die man unterschreibt, vorhe intellektuell antizipiert haben.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

Zu Frage 2: An der Beurteilung hat sich aus d

Zu Frage unmöglich. Deshalb darf ich Ihnen, weil Sie sagen, wir verweigern hier eine Antwort, ein kleines Nachhilfestündchen im niedersächsischen Verfassungsrecht geben.

Rahmen des Artikels 24 das parlamentarisch

cht jede hrift soll

umfassende und verlässliche Informationen über solche öffentlichen Angelegenheiten e

Fragerecht soll ein bestehend formationsdefizit ausgeglichen werden. Hieraus folgt, dass eine Frage auf

muss.

Nach der Kommentierung von Ipsen zu Artikel 24 Abs. 1 NV handelt es sich dann frage im Sinne der Verfassung, wenn lediglich rhetorische Fragen gestellt oder politische Wertungen vorgenommen werden.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Und das ist hier alles nicht der Fall!)

Hinsic chen Beant erden, konkretisiert die

r Auskunft rbindung ieses Landt der Landesregierung

Plenarsitzung bekannt gewordene Vo icht erken desregier en oder bestätigt werden sollen.

ngenen Plenarsit

- Her e Frage gestellt, er Ihr Kollege Meyer n.

ruf von Enno

err Minister zur Beantwortung. Es be er vorne

n die Landesregie

f nicht näher bezeichnete, „seit der ve ekannt gewordene Vorgänge und Vorwürfe“ ab und lässt daher rmationen von der

umso mehr, als im Einleitungstext Sachverhalte Erwähnung finden, die bereits Gegangenen Ple

Ursul

Herr P nt! Meine sehr verehrten Damen und

RÜNE]: Dass wir uns

dass t wirklich nicht nötig hat,

ei der LINKEN - Björn : Wer beschimpft denn

und v ete das n, so lange zu fragen, bis wir meinen, dass die Antworten gegeben worden sind,

htlich solcher Anfragen, die zur mündli wortung gestellt w

Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages das Fragerecht in der Weise, dass Fragen knapp und sachlich sagen müssen, worübe

gegeben werden soll; § 47 Abs. 1 in Ve mit § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung d ages. Nur so ist es

möglich, ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, unverzüglich und vollständig, also „nach bestem Wissen“, zu antworten.

Die Frage 3 stellt auf nicht näher bezeichnete, „seit der vergangenen