Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

Wir müssen zugeben, dass diese Mittel zu gering angesetzt sind. Das ist für die Landwirte nicht lukrativ. Da wird man in der Zukunft nachbessern müssen.

(Rolf Meyer [SPD]: Ja!)

Auch Sie, Herr Meyer, wollen ja einen Stundenlohn haben, der über dem Mindestlohn liegt. Insofern muss man das dementsprechend bewerten.

Einen letzten Satz!

Frau Präsidentin, Sie haben schon geklingelt. Deswegen erlaube ich mir, eine Fabel von Johann Wolfgang von Goethe vorzulesen.

(Heiterkeit und Zurufe)

Ich habe schon gesehen, dass es sich nicht um eine lange Geschichte handelt. Er kommt mit dem einen Satz aus. - Herr Sander, Sie haben das Wort.

Die Fabel lautet: „Wer sich grün macht, den fressen die Ziegen.“

(Heiterkeit bei der FDP und bei der CDU)

„Da er nun seine Straße ging, dacht’ er: Ich machte mich zu gering, will mich aber nicht weiter schmiegen; denn wer sich grün macht, den fressen die Ziegen. So ging er gleich frisch querfeldein, und zwar nicht über Stock und Stein, sondern über Äcker und gute Wiesen, zertrat das alles mit latschen Füßen.“

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich noch einmal Herr Minister Lindemann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will es auch kurz machen.

Ich möchte zunächst gerne auf Sie, Herrn Meyer, eingehen. Sie haben angemerkt, dass in der Umbruchverbotsverordnung das Benehmen für den Umbruch von Grünland mit Herstellung eines vollständigen Ersatzes zu wenig sei; da müsse Einvernehmen erzielt werden.

Ich glaube, in der Gesamtsystematik ist das schon richtig zugeordnet, weil sich dieses Benehmen auf das ganz normale Grünland bezieht. Das Grünland in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten, Nationalparken und Vogelschutzgebieten steht dort schon unter einem besonderen Schutz. Da ist in der Tat Einvernehmen vorgesehen, sodass das in der Systematik schon einigermaßen vernünftig zugeordnet ist.

Dann haben Sie gesagt, wir müssten in Niedersachsen in stärkerem Maße den Erhalt von Grünland fördern. Ich hatte darauf hingewiesen, dass dieses in meinen Augen schon in einer guten Art und Weise durch die gleiche Prämienhöhe für Acker und Grünland geschieht.

Lassen Sie mich darüber hinausgehend darauf hinweisen: Das von mir bereits erwähnte Agrarumweltprogramm, welches den Null-Umbruch vorsieht - und zwar auch das Verbot eines Umbruchs nur zur Erneuerung des Grünlandes, was bereits jetzt in Niedersachsen auf 45 000 ha zur Anwendung kommt -, sieht eine zusätzliche Prämie für die Landwirte von 40 Euro pro Hektar vor. Dieses Programm ist wohl einzigartig in Europa.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir gehen deutlich über die Schutzmechanismen hinaus, die EU-rechtlich vorgegeben sind.

Frau König, bei Ihnen habe ich einen Punkt wirklich nicht verstanden.

(Zurufe von der CDU: Nur einen?)

Sie haben gesagt, der Zeitraum von fünf Jahren, nachdem eine Fläche definitorisch zum Dauergrünland wird, sei viel zu kurz. Ich will das einfach mal so im Raum stehen lassen. Aber ich verstehe offen gestanden nicht, was Sie damit sagen wollen.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Hat sie auch nicht verstanden!)

Heißt das, dass wir das Grünland nach fünf Jahren nicht schützen sollen, sondern sozusagen die normalen Umbruchmechanismen greifen lassen sollen? Wenn Sie wollen, dass Grünland erhalten wird, müssten Sie - jedenfalls nach meiner Logik - Grünland doch eigentlich so früh wie möglich zu Dauergrünland erklären und dürften nicht sagen, fünf Jahre seien ein viel zu kurzer Zeitraum. Das ist in sich nicht logisch.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich stelle damit fest, dass die Besprechung der Großen Anfrage abgeschlossen ist. Beschlüsse zur Sache werden bei einer Besprechung nach unserer Geschäftsordnung nicht gefasst.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und sehen uns um 14.30 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Mahlzeit!

(Unterbrechung der Sitzung von 12.49 Uhr bis 14.30 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die Sitzung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

44. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/4565 - unstrittige und strittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4624 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4629 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4632

Wir kommen zunächst zur Behandlung der unstrittigen Eingaben.

Wir kommen gleich zur Abstimmung. Ich rufe also zunächst diejenigen Eingaben aus der 44. Eingabenübersicht in der Drs. 16/4565 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen nun zur Behandlung der strittigen Eingaben aus der 44. Eingabenübersicht in der Drs. 16/4565, zu denen die aufgeführten Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe zunächst die Eingaben 02585 und 02632 auf. Hierzu hat sich Herr Borngräber von der SPDFraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Petitionen 2585/11/16 und 2632/11/16. Mit diesen Eingaben haben sich die Schulelternräte der Integrierten Gesamtschulen Badenstedt und Rodenberg über die mangelnde Unterstützung ihrer Schulen durch diese Landesregierung bei der Ausstattung als Ganztagsschulen beklagt.

Ich finde, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Schulelternräte haben recht.

(Beifall bei der SPD)

Am Beispiel der IGS Rodenberg wird heftig deutlich: Diese Landesregierung stellt gerade einmal 12,5 Lehrerstunden für jetzt 15 Klassen zur Verfügung. 12,5 Stunden für 15 Klassen im Ganztag! Nur mit dem großen Engagement von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und natürlich auch der Schulträger ist es gelungen, dass diese neuen Integrierten Gesamtschulen überhaupt ein Ganztagsangebot verwirklichen. Ein verlässliches Arbeiten im Sinne einer vollwertigen Ganztagsschule ist jedoch unter solchen Bedingungen nicht möglich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Eltern fühlen sich durch diese Landesregierung zu Recht getäuscht. Sie bestehen auf einer besseren Versorgung mit Lehrkräften für den Ganztag.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich kann verstehen, dass Sie die Oberschulen besonders puschen und ihre Akzeptanz im Land heftig fördern wollen und dass Sie - Sie beherrschen ja das Bakschisch-System - diese Schulform bevorzugt mit Ganztagszuschlägen bedenken. Aber das wird Ihnen bestenfalls mittelfristig helfen. Die Grundproblematik Ihrer Oberschulen, die in den häufigsten Fällen lediglich zusammengeschobene Haupt- und Realschulen sind - meistens ohne Gymnasialzweig -, bleibt bestehen. Auch diese werden mittelfristig immer weniger nachgefragt werden und sichern langfristig nicht die kleinen Standorte.

Meine Damen und Herren, ein gebundenes Ganztagskonzept gehört zu den zwingenden Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Arbeit nicht nur unserer Integrierten Gesamtschulen. IGS Linden, IGS Roderbruch, IGS Robert Bosch in Hildesheim und auch die IGS Geismar. Sie alle stehen als Synonym für Schulen mit den richtigen Gelingensbedingungen. Das wissen Sie auch.

Und deshalb sagen wir: Diese Petitionen müssen Berücksichtigung finden. Wenn Sie von CDU und FDP heute mit Ihrer Mehrheit wiederholt „Sach- und Rechtslage“ beschließen, treiben Sie, wie ich finde, einen weiteren Sargnagel in Ihre Regierungszeit.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Zu denselben Petitionen spricht für die CDU-Fraktion Herr Deneke-Jöhrens. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Die Sachlage und die politische Bewertung in Bezug auf diese beiden Petitionen ist so klar und so häufig ausdiskutiert, dass es im Petitionsausschuss, abgesehen von der Darstellung des Sachverhalts, keine weitere inhaltliche Diskussion dazu gegeben hat.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Weil Sie alles ablehnen!)

- Nein, darüber ist überhaupt nicht mehr geredet worden, Frau Heiligenstadt, so klar waren die Fälle.

Zweitens. Die Forderung nach Gleichbehandlung mit anderen Ganztagsschulen ist gegenstandslos, da die 1 500 genehmigten Ganztagsschulen - egal, um welche Schulform es sich handelt - im Wesentlichen gleichbehandelt werden. Einen Sonderstatus, eine Bevorzugung erfahren allerdings die IGSen alter Prägung.

Drittens. Herr Borngräber, von Täuschung kann keine Rede sein. Die Behauptung, dass die Eltern bei der Anmeldung zur IGS davon ausgingen, dass ein vollwertiges Ganztagskonzept an vier Tagen umgesetzt wird, entspricht nach allen Erkenntnissen nicht den Tatsachen. Ganz im Gegenteil: Mit der Antragstellung ist auf die Zuweisung von zusätzlichen personellen Ressourcen verzichtet worden.