(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Was ist das nur für eine schnodderige Art! - Ge- genruf von der CDU: Das ist die Wahrheit, Herr Wenzel!)
Herr Wenzel - ich darf es auch den Kollegen der SPD sagen und habe es eben schon dem NDR gesagt -, in der letzten Plenarsitzung war es mit Händen zu greifen, wie Sie schon Staatssekretärposten unter sich verteilt haben. Dann kamen die Wahlen im Saarland und in Schleswig-Holstein, jetzt sind Sie wieder auf dem Boden der Tatsachen, und jetzt machen wir wieder ordentliche Politik.
Ich komme jetzt zur Argumentation des zukünftigen Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Weil. Auch scheint manche Redlichkeit in der Argumentation auf der Strecke geblieben zu sein, etwa wenn behauptet wird, wir hätten unsere Mipla
schöngerechnet. Nur ein einziges Beispiel: Der zukünftige Fraktionsvorsitzende der SPD hier im Landtag, Herr Weil - - -
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU - Jens Nacke [CDU]: Dazu muss er erst einmal gewählt werden! - Weitere Zu- rufe - Glocke des Präsidenten)
- Er wird ja wohl Platz 1 auf der Landesliste bekommen, und die Landesliste wird bei der SPD ja wohl ziehen.
(Zurufe von der SPD - Jens Nacke [CDU] - zur SPD -: Seien Sie mal nicht so humorlos! - Weitere Zurufe)
Herr Minister, ich darf kurz unterbrechen. - Vielleicht können die Zwiegespräche, Bewertungen und Interpretationen von Wahlergebnissen auch in den Fraktionen zwischen den Kolleginnen und Kollegen zurückgestellt werden. Redezeiten und Fragemöglichkeiten bestehen nach wie vor. Im Augenblick hat Minister Möllring das Wort.
Wir diskutieren darüber, ob der Abbaupfad nach unserer Mipla möglich ist oder nicht. Hieran hat es Kritik gegeben. Auf diese gehe ich jetzt ein.
Herr Weil hat uns vorgeworfen, die von uns eingeplanten Mittel für Tarifsteigerungen seien viel zu gering kalkuliert. Nun kann man einmal in andere Bundesländer schauen: Rheinland-Pfalz hat jüngst ein Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet, mit dem die Zuwächse für Beamte und Versorgungsempfänger auf 1 % jährlich für fünf Jahre gedeckelt werden. Das entspricht überhaupt nicht den Tarifverträgen. In Bremen hat man auf 0,9 % kalkuliert. Jetzt komme ich zur Stadt Hannover, wo Herr Weil das Sagen hat. Hannover hat für eine Tarifsteigerung 1,5 % eingeplant und wurde von dem dann abgeschlossenen Tarifvertrag völlig überrollt.
Jetzt komme ich zum Land Niedersachsen: Wir haben die 2 % eingeplant, was den der Steuerschätzung zugrunde liegenden offiziellen Annahmen entspricht, auf die wir uns zwischen den Ländern und dem Bund geeinigt haben. Es ist also
deutlich höher als das, was von anderen kritisiert wird. Es gibt Sprüche wie „Wer im Glashaus sitzt...“ oder „Man soll sich an die eigene Nase fassen.“ Vielleicht können Sie das Herrn Weil einmal ausrichten.
Wir werden in dieser Woche das Ergebnis einer aktuellen Steuerschätzung vorliegen haben. Wir aktualisieren im Finanzministerium in diesen Tagen - also heute - unsere Plandaten, die in einzelnen großen Ausgabebereichen bereits vorliegen. Ich bin zuversichtlicher denn je, dass wir die Schuldenbremse in Niedersachsen so umsetzen können, wie wir uns das vorgenommen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind näher an unserem Ziel, als manch einer das vielleicht ahnt. Wir sind auf jeden Fall näher am Ziel, als es die Opposition hier im Haus den Bürgerinnen und Bürgern Niedersachsen weismachen möchte.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Renate Geuter [SPD]: Sieht das auch der Landesrechnungshof so?)
Ich kann Sie alle nur dringend auffordern, Ihre Kraft nicht darauf zu verschwenden, möglichst viele Schlupflöcher zu erfinden, um letztlich doch weiter und mehr Schulden machen zu können. Der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf atmet ja bedauerlicherweise diesen Geist. Ich kann Sie nur bitten, die Menschen im Land nicht weiter hinter die Fichte zu führen.
Zu 1: Seit dem 1. Januar 2011 gilt für die Länder, grundsätzlich geregelt, ein Neuverschuldungsverbot. Da die vollständige Einhaltung dieser Schuldenbremse insbesondere mit Blick auf die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise bei der Einführung der neuen Schuldenregelung noch nicht möglich war, gestattet das Grundgesetz den Ländern, im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 von den neuen Vorgaben abzuweichen. Das Land muss aber seinen Haushalt so aufstellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgabe, ohne Nettokreditaufnahme auszukommen, erreicht wird.
Grund für diese Übergangsfrist ist die stark unterschiedliche Haushaltssituation des Bundes und der einzelnen Länder, aufgrund derer es nicht möglich
ist, die sofortige Geltung des Neuverschuldungsverbots oder eine einheitliche Übergangsregelung im Grundgesetz festzuschreiben. Die Länder haben in eigener Verantwortung das Recht, zu bestimmen, wie sie die konkrete Ausgestaltung des Übergangspfades vornehmen.
Jedes Land hat die Pflicht, die Haushaltspolitik in der Übergangszeit auf die Neuverschuldung null auszurichten und die von den herkömmlichen landesrechtlichen Regelungen gebotenen Spielräume zur Verschuldung nur insoweit zu nutzen, als dies aus Gründen haushaltspolitischer Handlungsfähigkeit geboten ist und der Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme, also ohne neuen Schulden, spätestens im Jahr 2020 gewährleistet erscheint. Die Länder müssen einen Konsolidierungspfad beschreiten und ihn in einem eigenverantwortlich zu bestimmenden Tempo, spätestens bis 2019, auch zu Ende führen. Dieser Pflicht wird die Niedersächsische Landesregierung durch den vorgelegten Abbaupfad nachkommen.
Zu 2: Im Falle des Verzichts auf die Normierung eines Abbaupfades würde die Aufnahme neuer Schulden landesrechtlich weiterhin im Rahmen der an die Summe der eigenfinanzierten Investitionen anknüpfende Verschuldungsgrenze von Artikel 71 Satz 2 unserer Niedersächsischen Verfassung möglich sein. Unterstellt man ein Niveau der Investitionen von 900 Millionen Euro jährlich, gelangt man zu einer Gesamtsumme von 5,4 Milliarden Euro. Dies wäre der rechnerisch ermittelte Verschuldungsspielraum. Ein auf 2017 hinführender Abbaupfad, wie ihn der modifizierte Entwurf der Fraktionen von CDU und FDP vorsieht, sieht demgegenüber insgesamt eine strukturelle Neuverschuldung in Höhe von lediglich 1,4 Milliarden Euro vor, also 4 Milliarden weniger. Der Verzicht auf eine Normierung des Abbaupfades würde einer weiteren Verschuldung Tür und Tor öffnen und das Einhalten der Schuldenbremse konterkarieren.
(Renate Geuter [SPD]: Das ist eine Un- terstellung! - Gegenruf von Reinhold Hil- bers [CDU]: Das ist Mathematik!)
- Das ist Mathematik nach Adam Riese. Ich habe es vorgerechnet. Wenn Sie Artikel 71 Satz 2 beibehalten, dann ist das an den eigenfinanzierten Investitionen ausgerichtet. Das können Sie über den Lauf der Jahre sehen.
mer um die 900 Millionen Euro. Wenn Sie von den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 sprechen, dann müssen Sie das nur miteinander multiplizieren, und dann kommen Sie auf 5,4 Milliarden Euro.
Das sind eigentlich Grundrechenarten. Wenn es nicht um Milliarden geht, kann das jeder Drittklässler.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das will ein Finanzminister sein! - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Das ist einer, nämlich der Beste!)
- Nein, das zeigt nicht, dass ich keine Einigung will. Ich will einen vernünftigen Abbaupfad, den Sie nicht mit beschreiten wollen.
Wir haben das Beispiel. Dort, wo Sie regiert haben, nämlich in Nordrhein-Westfalen, war es genau so geplant.
kein Abbaupfad, sondern bis Silvester 2019 jedes Jahr 5 Milliarden Euro neuer Schulden, und über Nacht, wenn die Böller krachen, sind am 1. Januar 2020 plötzlich entweder 5,4 Milliarden Euro mehr da, oder aber die Ausgaben fallen über Nacht. Sie streuen den Leuten doch Sand in die Augen!