Protokoll der Sitzung vom 20.06.2012

(Patrick-Marc Humke [LINKE]: Herr Adasch, die Antwort stand offensicht- lich nicht in dem Manuskript, das Ih- nen geschrieben worden ist! - Kres- zentia Flauger [LINKE]: Sie lassen es einfach so im Raum stehen!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Zimmermann, wir werden dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen.

Wir als SPD-Fraktion haben diesen Antrag sehr intensiv erörtert. Bereits während der Unterrichtung im Fachausschuss wurde uns deutlich, dass der

Einsatz stiller SMS aus polizeilicher Sicht ein unverzichtbares Hilfsmittel ist.

Vorhin ist bereits gesagt worden, dass es in erster Linie dafür eingesetzt wird, schwerste Kriminalität aufdecken und bekämpfen zu können. Das ist auch unser Anliegen. In zweiter Linie geht es auch darum, dass Suizidgefährdeten rechtzeitig geholfen werden kann und dass vermisste Personen geortet und nach Unfällen traumatisierte Personen, so sie im Besitz eines Handys sind, rechtzeitig gefunden werden können.

(Johanne Modder [SPD]: Richtig, Frau Leuschner!)

Wir glauben, dass das Mittel unverzichtbar ist.

Ich kann aber Ihre Bedenken verstehen, wenn Sie sagen, dass darüber informiert werden muss und dass das nicht willkürlich eingesetzt werden darf. Der Kollege Adasch von der CDU-Fraktion hat bereits gesagt, dass dieses Instrument von der Polizei nicht willkürlich eingesetzt werden kann, sondern dass es immer einen Richtervorbehalt gibt. Nur im Falle von Gefahr im Verzug reicht eine staatsanwaltschaftliche Anordnung aus.

(Zuruf von Pia-Beate Zimmermann [LINKE])

Wir als SPD-Fraktion wollen die Rechte des Ausschusses zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen gemeinsam - darüber haben wir mit den Fraktionen eine große Übereinstimmung erzielt - erweitern, sodass dort informiert wird und eine parlamentarische Kontrolle stattfinden kann. Ich hoffe, dass uns dies mit Hilfe des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes noch in dieser Legislaturperiode gelingt. Es ist unser Recht, fraglichen Einzelfällen nachgehen zu können.

Unter dem Hinweis, dass wir die Rechte des Fachausschusses erweitern wollen, lehnen wir Ihren Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Frau Janssen-Kucz, Sie haben für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es gleich vorwegnehmen: Wir werden den Antrag

der Linken ablehnen. Die im Antrag geforderte Abschaffung der Funkzellenabfrage und der sogenannten stillen SMS ist nicht der richtige Weg.

Aber wichtig und mehr als überfällig ist eine Neuregelung der Funkzellenabfrage. Es bestehen berechtigte Zweifel an der Praxistauglichkeit des Gesetzes in der jetzigen Form. Insbesondere muss auch in Niedersachsen überprüfbar sein, in welchen und in wie vielen Fällen stille SMS angewendet werden. Ebenfalls muss überprüfbar sein, in welchem Ausmaß die Funkzellenabfrage gemäß § 100 g der Strafprozessordnung zur Anwendung kommt.

Wir Grüne lehnen die polizeilichen Maßnahmen in diesem Bereich nicht grundsätzlich ab. Aber es darf nicht zu einer weiteren schleichenden Ausweitung dieser grundrechtssensiblen Ermittlungsmaßnahmen kommen.

Meine Damen und Herren, nach den Vorfällen in Dresden im vergangenen Jahr und weiteren Vorgängen haben die Grünen im Bundestag einen vernünftigen Vorschlag für eine effektive, rechtsstaatliche und bürgerrechtskonforme Änderung des Gesetzes bezüglich der Funkzellenabfrage vorgelegt.

Danach wird der Einsatz der Maßnahme auch im Einzelfall künftig auf schwere Straftaten von erheblicher Bedeutung beschränkt sein. Die Begründungspflicht für Richterinnen und Richter wird ausgeweitet und präzisiert, und der sogenannte Richtervorbehalt wird insgesamt erweitert, auch auf Fälle der Datenübermittlung in andere Strafverfahren oder der Gefahrenabwehr.

Meine Damen und Herren, mit dieser rechtsstaatlichen Eingrenzung können wir Grünen leben. Die grundsätzliche Abschaffung wäre nach unserer Auffassung aber falsch.

Der grüne Vorschlag ist ausführlich beraten und von den Sachverständigen im Bundestag für gut befunden worden. Nur leider - wie so oft - will und kann sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition nicht darauf einlassen und betreibt die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger, die auch Pia Zimmermann beschrieben hat, weiter, indem sie weiterhin schrankenlos und individualisiert abfragen will.

Für die stille SMS gilt das gleiche. Sie muss in Niedersachsen im SOG geregelt werden. Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle muss klar erkennbar sein, wann, wie oft und warum diese Mittel eingesetzt werden. Es geht darum - wie die

Kollegin Leuschner deutlich gemacht hat -, den parlamentarischen Daumen draufhalten zu können.

Also, meine Damen und Herren: Rechtsstaatlich regeln - ja, völlig abschaffen - nein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt noch der Kollege Oetjen das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da insbesondere von der Kollegin Leuschner und dem Kollegen Adasch schon alle Argumente vorgetragen wurden, die gegen diesen Antrag sprechen, schließe ich mich dem inhaltlich an und stelle dem Herrn Innenminister anheim, Gleiches zu tun.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Bitte schön, Herr Minister Schünemann! Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem Punkt folge ich gerne dem Vorschlag der FDP.

Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Damit ist die Beratung zu diesem Punkt beendet.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4572 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit haben wir so entschieden.

Damit sind wir am Ende der Tagesordnung für den heutigen Tag. Wir treffen uns morgen um 9.00 Uhr

zur Beratung des Tagesordnungspunktes 19 wieder.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Feierabend und schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 20.18 Uhr.