Erschreckend ist auch, dass die Waffenbehörden mehrheitlich angeben, dass sie Angaben zur Überschreitung des Grundkontingents an Waffen von Sportschützen nicht über die eingesetzten elektronischen Verwaltungssysteme ermitteln können und auch keine statistischen Unterlagen und Übersichten vorliegen. Nach Aussagen des Ministeriums wird geschätzt, dass fast 2 000 von 42 000 Sportschützen das Grundkontingent überschreiten.
Es gibt auch an diesem Punkt zurzeit keine ausreichende Kontrolle bei der Überschreitung des Grundkontingents an Waffen von Waffenbesitzern. Ich finde diese Situation unerträglich.
Denn jede Überschreitung ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und damit gegen die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen.
Die Waffenbehörden in Niedersachsen haben in den letzten anderthalb Jahren, also bis zum Ende des Jahres 2012, die Anzahl der Waffenkontrollen beständig erhöht. Das ist erfreulich. Erfreulich ist auch, dass die Zahl der unangemeldeten Kontrollen zugenommen hat.
Dennoch konnten in diesem Zeitraum nur knapp 9 % aller Waffenbesitzer in Niedersachsen kontrolliert werden. Insgesamt sind in diesem Zeitraum 284 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 29 Strafverfahren wegen Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflichten eingeleitet worden. Das sind zwar nur 2 % im Durchschnitt aller Waffenbesitzer. Würde man aber die 2 % als Durchschnitt aller Waffenbesitzer hochrechnen, wenn wir 100 % kontrollieren würden, dann würden wir 3 000 Waffenbesitzer mit Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren überziehen. Aber wir kontrollieren ja nur knapp 10 %.
Erschreckend ist, dass ebenfalls die Nachkontrollen in einigen Bereichen nicht systematisch erfasst wurden bzw. unklar sind. Die Statistik der Nachkontrollen zeigt, dass einige Behörden offensichtlich nachlässig damit umgehen. Wir halten es für wichtig, dass das Land mit Nachdruck eine einheitliche Regelung auf den Weg bringt; denn diese Art von Nachlässigkeit darf es nicht geben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir müssen uns als Land Niedersachsen Gedanken machen, wie wir die Kontrollen der Waffenbehörden intensivieren und umfassender gestalten. Das kostet Personal, das kostet Zeit, das kostet Geld. Aber die Sicherheit der Menschen geht vor.
Wir sollten über einen regelmäßigen Waffen-TÜV mit TÜV-Gebühr nachdenken. Mit meinem Auto muss ich auch alle zwei Jahre, bei älteren Modellen sogar jedes Jahr zum TÜV.
- Das dient der Fahrsicherheit, Kollege Nacke. Dafür bezahle ich eine TÜV-Gebühr. Weshalb denken wir nicht einmal über eine Waffen-TÜVGebühr nach, um hier auch eine Kontrolle hineinzubringen?
- Das hat nichts mit an Geld zu kommen zu tun. Es geht um die Sicherheit. Ich glaube, Sie haben die Ernsthaftigkeit des Themas nicht so ganz verstanden oder wollen sie nicht erkennen.
Meine Damen und Herren, jetzt möchte ich auf die Amnestieregelung zu sprechen kommen, die wir sehr begrüßt haben. Seit dieser Zeit wurden 2 637 illegale und 14 399 legale Waffen abgegeben. Das ist eine sehr hohe Anzahl von Waffen und macht deutlich, dass illegale und legale Waffen auch in der polizeilichen Kriminalstatistik zu trennen sind. Sie werden zurzeit nicht getrennt.
Meine Damen und Herren, die Große Anfrage und die Antworten haben den Handlungsbedarf deutlich gemacht. Wir Grüne teilen nicht die Einschätzung der Landesregierung, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen im Grundsatz als ausreichend angesehen werden. „Ausreichend“ heißt nicht, dass sie gut sind. Nur mit guten gesetzlichen Regelungen, inklusive umfangreichen Kontrollen, können wir für möglichst viel Sicherheit sorgen. Das sind wir unseren Mitbürgern und den Menschen in Niedersachsen schuldig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 26. April dieses Jahres jährte sich der furchtbare Amoklauf von Erfurt zum zehnten Mal. Die schrecklichen Ereignisse von Winnenden liegen drei Jahre zurück.
Unter dem Eindruck dieser entsetzlichen Amoktaten wurde das Waffenrecht mehrfach, zuletzt im Jahr 2009, verschärft. Ein Verstoß gegen die geltenden Aufbewahrungsvorschriften hat den Amoklauf von Winnenden maßgeblich ermöglicht. Daher wurden seinerzeit vor allem die Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen sowie für die Durchführung von Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörden geändert.
Die Niedersächsische Landesregierung hat die Verschärfung des Waffenrechts und ihre Umsetzung aktiv unterstützt. Ihre Zielsetzung ist dabei klar: Der Staat muss alles in seiner Macht Stehende tun, um Amoktaten wie die in Erfurt und in Winnenden zu verhindern.
Dieses Ziel darf in Politik und Gesellschaft nicht in Vergessenheit geraten. Der Staat muss die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu jeder Zeit im Blick haben. Das ist die feste Überzeugung der Landesregierung. In diesem Sinne hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die niedersächsischen Waffenbehörden bereits vor den Gesetzesänderungen im Jahr 2009 mehrfach dafür sensibilisiert, die niedersächsischen Waffenbesitzer zu einem sicheren Umgang mit Waffen und Munition anzuhalten. Die Waffenbehörden wurden dazu angehalten, vermehrt Aufbewahrungskontrollen durchzuführen und gegenüber den Waffenbesitzern verstärkt auf den Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition hinzuwirken.
Die Evaluation der durchgeführten Waffenkontrollen hat gezeigt, dass die von mir schon vor Inkrafttreten der waffenrechtlichen Vorschriften hervorgehobene hohe Bedeutung der Aufbewahrungskontrollen von den Waffenbehörden geteilt wurde und die Vorschriften dementsprechend auch umgesetzt wurden. Seit Inkrafttreten der Neuregelungen des Waffengesetzes sind bis zum 31. Dezember 2011 von den niedersächsischen Waffenbehörden insgesamt 14 921 Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen und Munition durchgeführt worden. Davon erfolgten 10 259 Kontrollen unangemeldet und 4 662 Kontrollen nach Terminabsprachen. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass Niedersachsen beim Vollzug des Waffenrechts agiert und nicht nur reagiert. Bei uns steht die Prävention zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger jederzeit im Vordergrund.
fenbestandes ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren, die vor allem von Schusswaffen ausgehen. In diesem Zusammenhang hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bereits vor Inkrafttreten der bundesweiten gesetzlichen Amnestieregelung nach dem Amoklauf von Winnenden eine Initiative zur Abgabe von Schusswaffen und Munition ins Leben gerufen.
Diese hatte zum Ziel, es Waffenbesitzern schon vor der sich abzeichnenden Einführung der Amnestieregelung zu ermöglichen, ihre Waffen bei Waffenbehörden und Polizeidienststellen kostenlos abzugeben. Aufgrund dieser Initiative wurden daraufhin von März bis Juli 2009 bereits 9 572 Waffen abgegeben.
Insgesamt hat sich die Zahl der Waffen und Waffenbesitzer in Niedersachsen seit den Verschärfungen des Waffenrechts im Jahre 2009 bis heute erheblich reduziert. So sank die Zahl der Waffenbesitzer von ca. 200 000 im Jahr 2009 auf ca. 150 000 zum Stichtag 31. Dezember 2011. Die Zahl der Waffen in Privathand sank von ca. 770 000 im Jahr 2009 auf ca. 660 000 zum Stichtag 31. Dezember 2011.
Ein wesentlicher Grund für diese Reduzierung ist neben den verschärften gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung sowie zum Erbenbesitz die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben durch die Waffenbehörden vor Ort. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 109 niedersächsischen Waffenbehörden möchte ich daher an dieser Stelle für ihre Arbeit und ihr Engagement ausdrücklich meine Anerkennung aussprechen.
Mit der Umsetzung der Vorgaben zur Errichtung des nationalen Waffenregisters, der konsequenten Durchführung der Aufbewahrungskontrollen sowie dem darüber hinaus umfangreichen Alltagsgeschäft haben die niedersächsischen Waffenbehörden gleich mehrere Herkulesaufgaben zu bewerkstelligen. Die gute, engagierte Bewältigung dieser Aufgaben zugunsten der Sicherheit unseres Landes verdient wirklich höchsten Respekt!
Ziel der Landesregierung war und ist es, das Bewusstsein der Waffenbesitzer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und Munition zu schärfen und dadurch den Zugriff Nichtberechtigter zu verhindern. Daher bemüht sich die Niedersächsische Landesregierung auch weiterhin darum,
den Vollzug des geltenden Waffenrechts kontinuierlich zu verbessern. Daneben ist die Landesregierung aber genauso bestrebt, die bestehenden waffenrechtlichen Regelungen kontinuierlich zu verbessern.
Die abscheuliche Mordserie der sogenannten Zwickauer Terrorzelle hat uns allen vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass sich unser Staat Rechtsextremisten und deren Gedankengut wachsam, unnachgiebig und dauerhaft in den Weg stellt.
Nach derzeitiger Rechtslage ist der legale Besitz erlaubnispflichtiger Waffen von Rechtsextremisten aber leider nur schwerlich zu verhindern. Bislang sollen rechtsextremistische Aktivitäten eines Waffenbesitzers zwar grundsätzlich im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 des Waffengesetzes berücksichtigt werden.
Leider erweist sich diese Vorschrift in der Praxis regelmäßig als stumpfes Schwert. Nach dem geltenden Waffengesetz sind die Waffenbehörden nur verpflichtet, bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern auf das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister sowie auf die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle zurückzugreifen. Nur für den Fall, dass sich entsprechende Hinweise aus diesen genannten Regelanfragen ergeben, können die Waffenbehörden im Einzelfall den Verfassungsschutz ergänzend beteiligen. Einzig die Verfassungsschutzbehörden verfügen jedoch in der Regel über Informationen, die die Waffenbehörden bei der Überprüfung von rechtsextremen Waffenbesitzern benötigen.
Aus diesem Grund habe ich die Ergänzung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung um eine Regelanfrage der Waffenbehörden zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder gefordert. Niedersachsen hat hierzu eine Initiative im Bundesrat eingebracht, die auf breite Zustimmung gestoßen ist. Ziel dieser Initiative ist es, den Waffenbesitz von Rechtsextremisten so weit wie möglich einzudämmen.
Insgesamt zeigen die von mir genannten Maßnahmen deutlich: Die Landesregierung hat den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von Schusswaffen ausgehen, jederzeit uneingeschränkt im Blick.
Ich will in diesem Zusammenhang Folgendes deutlich sagen: Unabhängig von allen Maßnahmen und Bestrebungen, den Vollzug des Waffenrechts
bestmöglich zu gewährleisten, gilt: Für die Landesregierung besteht keinerlei Anlass, die niedersächsischen Waffenbesitzer unter einen Generalverdacht zu stellen. Im Gegenteil, die Erhebungen der letzen Jahre beweisen, dass sich der weit überwiegende Teil der niedersächsischen Waffenbesitzer der Relevanz der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition bewusst ist. Die geringe Zahl von geahndeten Ordnungswidrigkeiten und eingeleiteten Strafverfahren im Rahmen der Kontrollen, die geringe Zahl an Zutrittsverweigerungen sowie die hohe Anzahl an erbrachten schriftlichen Nachweisen in Bezug auf die betroffene Aufbewahrungsvorkehrung belegen das hohe Verantwortungsbewusstsein der niedersächsischen Waffenbesitzer.
Insgesamt zeigen die statistischen Erkenntnisse, dass die Aufbewahrungskontrollen zu einem erheblichen Sicherheitsgewinn führen. Deshalb werden wir auch weiterhin auf die konsequente Durchführung der Kontrollen pochen.
Ich betone noch einmal: Die Zahlen geben keinen Anlass, die niedersächsischen Waffenbesitzer, zum Großteil Jäger und Sportschützen, an den Pranger zu stellen. Weitere Verschärfungen des geltenden Waffenrechts gilt es daher unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu diskutieren.
Die von den Waffenbehörden erhobenen Daten bezüglich der Umsetzung der waffenrechtlichen Neuregelungen zeigen im Ergebnis ein überwiegend positives Fazit. Dieses positive Ergebnis darf uns jedoch nicht dazu verleiten, die Hände in den Schoß zu legen. Die Lehren aus den schrecklichen Amoktaten von Erfurt und Winnenden dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Deshalb wird die Niedersächsische Landesregierung auch in Zukunft auf den konsequenten Vollzug der waffenrechtlichen Vorgaben hinwirken und dafür Sorge tragen, dass die niedersächsischen Waffenbehörden weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die insbesondere von den Schusswaffen ausgehen, zu gewährleisten. Ich bin davon überzeugt, dass uns das gelingt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im März 2009 - der Innenminister hat es angesprochen - hat ein Amokläufer an der Albertville-Realschule in Winnenden 15 Menschen und dann sich selbst mit einer legal erworbenen Waffe getötet. Zuvor hatte es bereits Amokläufe in Erfurt und andere Vorkommnisse, z. B. in den USA, gegeben. Das sind schreckliche Ereignisse, die nicht nur für die betroffenen Schulen, für Schüler, Eltern und Lehrer, traumatisierende Folgen hatten. Diese Ereignisse haben auch die Diskussion um den Besitz von Waffen und das Waffenrecht in Deutschland geprägt.
Die vorliegende Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt deshalb zu Recht nach den Konsequenzen dieser Debatte und den sich anschließenden Änderungen im Waffenrecht für den Besitz und die Aufbewahrung legaler Waffen.
Zunächst einmal möchte auch ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für das Zusammentragen der Daten danken. Ich möchte aber ganz besonders auch den Kommunen danken und bin froh, dass der Minister das noch angesprochen hat; denn sie mussten als kommunale Waffenbehörden diese Kontrollen durchführen. Ich nehme an, dass sie diesen zusätzlichen Aufwand von Ihnen nicht vergütet bekommen haben. Ich meine aber, dass man an dieser Stelle zumindest würdigen sollte, dass das eine sehr umfangreiche zusätzliche Arbeit gewesen ist.
Mit den Ergebnissen dieser Anfrage haben wir jetzt hier im Parlament eine gute Grundlage für die weitere Diskussion.
Meine Damen und Herren, mehr als 660 000 legale Waffen gibt es in Niedersachsen; das hat Frau Janssen-Kucz schon gesagt. Das klingt erst einmal viel. Aber in einem Flächenland, in einem ländlich geprägten Bundesland, mit Tausenden von Sportschützen und Jägern ist das zunächst einmal nicht überraschend.
Viel interessanter ist die Frage: Werden diese Waffen im Sinne des Waffengesetzes sicher aufbewahrt? - Da muss man leider vor dem Hintergrund dieser Anfrage feststellen, dass es Licht und Schatten gibt. Wenn bei mehr als 14 000 Kontrollen in 2 600 Fällen Beanstandungen zu verzeichnen sind, dann sind es eindeutig zu viel. Das kann es so noch nicht sein. Dahinter verbirgt sich zwar nicht immer ein grober Verstoß - darauf wird in der Antwort hingewiesen -, aber wir stellen fest, dass