Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das entscheidet in Zukunft die Vorprüfungskommission. Eindeutig ist: Dass ein Fall nicht zum Erfolg führt, ist schon allein dann gegeben, wenn z. B. bereits andere aufenthaltsrechtliche Paragrafen greifen. Insofern ist das völlig klar. Das heißt also, wenn andere aufenthaltsrechtliche Paragrafen da sind, die das Aufenthaltsrecht selber ermöglichen, dann ist absolut klar, dass kein Härtefall möglich ist, oder wenn tatsächlich Gründe dagegen sprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man diesen liberalen, fortschrittlichen und netten Innenminister hier heute so erlebt, wird man ja zum Sarkasten. Deswegen frage ich die Landesregierung: Wieso hat es, wenn Sie das alles so toll machen, überhaupt Rücktritte gegeben,
kritische Worte von Bischöfen, Kritik in der Presse, über die wir gestern diskutiert haben, Kritik von vielen hochkarätigen Juristen, nicht nur von Herrn Mahrenholz, der das heute übrigens alles mithört und sich wundern wird? Wieso hat es die Veränderungsvorschläge der FDP gegeben? Wieso haben Sie sich immer stückweise bewegt? Wieso haben Sie letztlich der damalige MP Wulff und der heutige MP McAllister zu Korrekturen aufgefordert, wenn alles so wunderbar ist? Haben die alle etwas gegen Sie als Person, oder haben die in der Sache recht?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich seit neun Jahren Innenminister bin.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Schünemann, Sie haben gerade zumindest hier im Plenum festgestellt, dass ein Abschiebetermin, der bereits in der Vergangenheit festgestanden hat, doch kein
Zu meiner Frage, Herr Präsident. Vor dem Hintergrund, dass mit Stand Ende 2011 - Härtefallkommissionsbericht - seit 2006 680 Eingaben eingegangen sind, frage ich: Wie viele Personen oder Fälle haben nach der Anordnung des Innenministeriums tatsächlich eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 a Aufenthaltsgesetz in dem Zeitraum 2006 bis Ende 2011 erhalten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kommission präsentiert jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht. In diesem Tätigkeitsbericht, den Frau Polat wahrscheinlich nicht gelesen hat, steht - das will ich gern vorlesen -:
(Filiz Polat [GRÜNE]: In welchem Zeit- raum? Ich habe gefragt: bis Ende 2011! Das sind die Zahlen bis Ende 2010!)
- Bis Ende 2011 liegen die Zahlen noch nicht vor. Sowie sie vorliegen, werde ich sie ihnen natürlich mitteilen; keine Frage.
Zu Ihrer Bemerkung, dass Sie mir noch einige Fälle vortragen wollen. Damit das nicht zu viele werden, will ich noch einmal darstellen, was ich vorhin zu dem Fall aus Wolfsburg gesagt habe.
Wenn ein Abschiebetermin festgelegt worden ist und die Betroffenen nicht selber zu verantworten haben, dass der Abschiebetermin nicht stattfindet, weil er storniert worden ist, dann ist das natürlich kein Ausschlussgrund. Das haben wir in der Vergangenheit schon immer so gehandhabt, und das werden wir auch in der Zukunft so handhaben. Insofern ist das der Fall.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Familie Nguyen und Kirchenasyl! Sie haben gesagt, dann haben sie sich der Abschiebung entzogen!)
Erstens. Wenn ein Abschiebetermin feststeht, die Abschiebung aber aus Gründen, die die Betroffenen nicht zu verantworten haben, nicht stattfinden kann, ist das kein Ausschlussgrund. Der Fall kann dann in die Härtefallkommission gehen. Das ist, glaube ich, verständlich? - Das ist verständlich.
Zweitens zur Familie Nguyen: Das Problem ist, dass die Abschiebung terminiert war, aber erst danach ein Härtefallersuchen eingegangen ist. Insofern ist klar, dass wir darauf reagiert haben - das will ich offen zugeben. Die Ausländerbehörde hat noch ein zweites Erinnerungsschreiben geschickt, in dem stand, dass die Abschiebung in den nächsten vier Wochen bevorsteht. Sie hat die
Abschiebung aber bereits innerhalb dieser vier Wochen terminiert. Damit das in der Zukunft nicht mehr passiert - - -