Protokoll der Sitzung vom 17.07.2012

Drittens zu Ihren Hinweisen auf die gestiegenen Ausbildungszahlen. Niemand in unserer Fraktion ist darüber traurig, dass es dort mehr Auszubildende gibt. Das ist ein toller Erfolg. Aber rechnen Sie sich die Zahlen bitte nicht schön. Die Wahrheit ist, dass Sie im vergangenen Jahr Rückgänge hatten. Die Gesamtzahl, die Sie immer vortragen, hat etwas damit zu tun, dass darin die gestiegenen Umschulungsjahrgänge 1 und 2 enthalten sind. Deshalb kommt da immer eine ganz andere Zahl heraus. Aber unter dem Strich haben wir nicht genug.

Stellen Sie sich bitte hier hin und sagen Sie: Bei uns in Niedersachsen fehlen noch so und so viel Auszubildende pro Jahrgang. - Es sind nämlich fast tausend. Das macht den Pflegenotstand in Niedersachsen in einigen Jahren komplett. Und dagegen unternehmen Sie nichts, meine Damen und Herren; nach wie vor nichts!

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Helmhold möchte eine Kurzintervention anbringen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gerne noch auf eine Bemerkung der Kollegin Mundlos eingehen, die auf das Verfahren hingewiesen und gesagt hat, ich sei ja dabei gewesen.

Ich war bei den Beratungen im Ausschuss dabei. Da habe ich mehrmals gefragt, wann das denn jetzt hier weitergeht. Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt: nachdem das Heimgesetz verabschiedet ist. - Das ist aber jetzt auch schon eine ganze Weile her. Die Gespräche hätten durchaus mit dem Pflegerat schneller stattfinden können.

Frau Mundlos, ich war bei den Gesprächen nicht dabei, aber eines weiß ich: Ich weiß, dass in den Gesprächen die Hausspitze dem Pflegerat zugesagt hat, das Thema „Pflegekammer“ bei einer Gesundheitsministerkonferenz anzusprechen. Das war im Oktober des vergangenen Jahres. Das ist bis heute nicht passiert. Mir dauert es, wie Sie mit

der Pflege umgehen, einfach zu lange. Wenn wir beispielsweise im November letzten Jahres beschließen, dass der Landespflegerat einen Sitz im Landespflegeausschuss haben soll und es bis Juli, also bis heute, dauert, bis das Kabinett dieses beschließt - ich weiß nicht, warum so etwas acht Monate dauern muss -, dann wird man nachdenklich. Ich jedenfalls bin davon überzeugt, dass das Thema Pflege nicht unbedingt Priorität hat, wenn man das immer so langsam in diesem Schneckentempo behandelt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir schließen damit die Beratungen ab und kommen - - -

(Zuruf von der SPD: Die Ministerin!)

- Oh pardon, Frau Ministerin, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold, das mit dem Schneckentempo akzeptiere ich nicht.

(Beifall bei der CDU - Oh! bei der SPD)

Ich sage das ganz deutlich und möchte dazu zwei Punkte sagen: Ein solches Verfahren hat seinen Gang. Sie sprechen den Sitz im Landespflegeausschuss an. Wir hatten eine Verbandsanhörung. Es hat einen geregelten Ablauf gegeben. Diese Verbandsanhörung ist zu Ende gewesen, wir haben es im Kabinett besprochen und heute beschlossen.

Übrigens darf ich daran erinnern, dass wir das erste Bundesland sind, das dem Landespflegerat Sitz und Stimme im Landespflegeausschuss gibt.

(Zuruf von Ursula Helmhold [GRÜNE])

- Die Gespräche, Frau Helmhold, liefen schon vorher.

Sie haben vorhin angesprochen, dass wir für die Vergabe des Gutachtens so lange gebraucht haben. Wir haben die Zeit benötigt, weil Vorfragen insbesondere mit dem Pflegerat zu klären waren. Es musste z. B. abgestimmt werden, welche Berufsgruppen überhaupt verkammert werden sollten. Das sind Fragen, die dieses Gutachten beantworten soll. Diese Fragen wollten wir uns nicht alleine ausdenken, sondern wir haben ganz gezielt mit

dem Pflegerat dieses Gespräch geführt. Das ist meines Erachtens der bessere und der fairere Weg,

(Zustimmung von Heidemarie Mund- los [CDU])

als sich hinterher Gedanken zu machen, dass man etwas anderes hätte fragen sollen, oder als wenn von Ihnen oder von anderen der Vorwurf kommen würde, dass die Fragen nicht die richtigen gewesen seien.

Insofern, Frau Helmhold, lassen Sie lieber die Sorgfalt vor der Eile gelten. Lassen Sie uns das Gutachten im August auswerten.

Vorhin kam der Hinweis, dass andere Bundesländer schneller und besser seien. Ich habe mit meiner in Nordrhein-Westfalen zuständigen Kollegin gesprochen. Dort gibt es ja eine rot-grüne Koalition.

(Zuruf von der SPD: Gott sei Dank!)

Ich habe sie gefragt, warum denn weder im Koalitionsvertrag noch in den Gesprächen, die jetzt geführt werden, etwas zur Pflegekammer gesagt wird. Die Dame, sie ist eine grüne Ministerin, hat mir tatsächlich gesagt, dass sie in NordrheinWestfalen keine Schritte wie sie in Rheinland-Pfalz oder in Bayern sichtbar sind, erkennen kann. Sie kann sich vorstellen, dass man weder rechtlich noch in der Beantwortung, ob eine Pflegekammer von den Beschäftigen auch wirklich gewollt wird, nach vorne kommen wird.

Sie wird abwarten, was die Befragung in Rheinland-Pfalz bringen wird und was bei unserer rechtlichen Beurteilung und Befragung herauskommen wird. Jeder schaut im Moment auf den anderen. Aber die rechtlichen Fragen sind die gleichen. Lassen Sie uns das jetzt sorgfältig klären. Davon werden auch andere profitieren. Das ist meines Erachtens ein richtiges Politikverständnis.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir schließen damit die Beratungen ab und kommen zur Abstimmung, für die ich um Aufmerksamkeit bitte.

Wir kommen zunächst zu den Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 2.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der

Drs. 16/2175 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 01974 (01 bis 37), 02228 (01 bis 03) und 02512 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 3.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4570 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den gemeinsamen Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4791 in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir schließen damit die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 ab.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2980 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des nieder

sächsischen Raumordnungsrechts - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4476 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/4943 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5006

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen und den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratungen ein. Als Erstes erteile ich dem Kollegen Adler von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung sprechen und in Erinnerung rufen, dass § 8 des Raumordnungsgesetzes des Bundes den Ländern verbindlich vorschreibt, Raumordnungspläne für Teilräume, sogenannte Regionalpläne, aufzustellen.

Was das Bundesgesetz damit meint, wird schon an der Tatsache deutlich, dass die Verpflichtung, Regionalpläne aufzustellen, für die Stadtstaaten, also z. B. für Hamburg, Bremen, Berlin, sowie für das Flächenland Saarland nicht gilt. Es sind also größere Teilräume gemeint.

Wenn man in diesem Gesetzentwurf, der uns jetzt vorliegt, nach diesen größeren Teilräumen sucht, dann kommt man zu dem merkwürdigen Ergebnis, dass als Teilräume in § 20 lediglich die Landkreise und kreisfreien Städte genannt sind. Sie sind nämlich Träger der Regionalplanung. Weil das für kreisfreie Städte überhaupt keinen Sinn macht, hat man in § 5 Abs. 2 konsequenterweise auch gleich entschieden, dass die kreisfreien Städte überhaupt keine Regionalen Raumordnungspläne aufstellen müssen.

Es gibt also nach diesem Gesetz keine Regionalplanung in dem Sinne, in dem es das Bundesgesetz meint, sondern es gibt nur eine Regionalplanung auf der Kreisebene.

Die Begründung des Gesetzentwurfes ist hochinteressant. Sie ist von den Fachleuten aus dem Ministerium geschrieben. In der Begründung lese ich

versteckt eine Kritik an diesem Gesetz. Ich zitiere von Seite 19. Dort heißt es völlig zutreffend: