und Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte wollten wir auch nicht so regeln - eine gute Basis ist. Das ist doch gar keine Frage.
- ja, das ist richtig - werden wir trotzdem die Chance nutzen, vielleicht noch in dieser Wahlperiode, wenn es die Ausschussmehrheit von CDU und FDP nicht verhindern sollte, in Anhörungen einzutreten. Wir nehmen auch die Stellungnahmen, die schon gekommen sind, sehr ernst.
Hinsichtlich der grundsätzlichen Frage der Gesetzesüberschrift bzw. des Geistes des Gesetzes schließe ich mich, was die letzten zehn Jahre und die Entwicklung angeht, der Rede von Frau Janssen-Kucz an. Das muss ich nicht wiederholen. Ich will aber deutlich machen - gleich kommt wieder das Gegröle -: Dass es keine verdachtsunabhän
Hätten wir das nicht immer wieder thematisiert, würde dieser Minister das immer noch machen. Der damalige Ministerpräsident Wulff - es gibt ja auch Gutes, an das man sich bei ihm erinnern kann - ist es gewesen, der gesagt hat: Das stell’ mal ein, das ist nicht in Ordnung; denn ich will nicht mein Gesicht verlieren. - Das hat er dann anderweitig geschafft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu der Frage der Kennzeichnungspflicht liegt eine Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei vor, die der Kollege Ahlers eben zitiert hat. Wir nehmen diese Stellungnahme sehr ernst. Die GdP sagt, auf keinen Fall darf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Wir haben auch große Bedenken, ob in manchen polizeilichen Lagen die Namenskennzeichnung geeignet ist. Denn Polizeibeamte haben zu Recht Angst - sie erleben das tagtäglich - vor Verfolgung im privaten Bereich, wenn sie dienstlich eingeschritten sind. Wir nehmen das ernst und werden in der Anhörung darüber reden.
Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die Welt weiterdreht, Herr Kollege Ahlers. Es ist die CDU in Brandenburg, die die Kennzeichnungspflicht fordert!
Ist das eine andere CDU, Frau Wanka? Sie haben da ja Erfahrungen. Als Frau Wanka noch bei der CDU Brandenburg war, war sie ja auch gegen Studiengebühren. Das ist hier ja auch anders. Offensichtlich muss das am Bundesland liegen.
Demgegenüber müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass bei geschlossenen Einsätzen Bereitschaftspolizeieinheiten und Einsatzhundertschaften der LEO Leine aus Niedersachsen, also des Einzeldienstes, ohne Kennzeichnung im Einsatz sind, während gleichzeitig die Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern mit Einheitskennzeichen versehen
sind. Das ist die Entwicklung. Darüber müssen wir ernsthaft diskutieren. Ich glaube, dass wir mit der GdP Kompromisse finden. Daran habe ich keinen Zweifel.
Danke schön, Herr Bachmann. Meine Frage zielt auf die Kennzeichnungspflicht. Können Sie sich denn eine verpflichtende verschlüsselte Kennzeichnung aus Ziffern und Zeichen vorstellen, die nicht den Namen enthält?
Habe ich das nicht eben schon beantwortet? - Es gibt auch entsprechende Parteitagsbeschlüsse der SPD. Wir gehen als Fraktion verantwortlich damit um. Ich habe vorhin gesagt, was ich von einer namentlichen Kennzeichnung halte - nämlich gar nichts zum Schutz der Polizeibeamten wegen der möglichen Folgewirkungen. Selbst die CDU in Brandenburg kann es sich mittlerweile vorstellen, dass Einheiten gekennzeichnet werden. Wir werden in der Anhörung mit der GdP und denen, die ihre Ängste zu Recht formulieren, darüber reden. Dann wird es eine Regelung geben. Vorstellen kann ich mir das. Aber das ist eine Entscheidung des nächsten Niedersächsischen Landtags und seiner Mehrheit. Das wird ja nicht mehr in dieser Wahlperiode entschieden. Da warten wir mal die Wahl ab.
Meine Damen und Herren, ich will deutlich machen: Es besteht Reformbedarf bei unserem Polizeirecht. Aber niedersächsisches Polizeirecht bzw. Gefahrenabwehrrecht - das sage ich auch in Rich
tung der GdP, die heute in Person ihres Landesvorsitzenden anwesend ist - darf die Polizei nicht zu einem zahnlosen Tiger machen.
In schwierigen Einsatzsituationen braucht der handelnde Polizeibeamte bzw. die Polizeibeamtin Rechtssicherheit und keine Verunsicherung. Es kann nicht sein, dass das auf dem Rücken der Polizeibeamtinnen und -beamten ausgetragen wird. Das wäre der Fall, wenn es rechtlich unklare Regelungen gäbe und Entscheidungen im Einsatzfall, der ad hoc bearbeitet werden muss, anschließend über das Disziplinarrecht geklärt würden.
Wir brauchen also Klarheit im Gesetz und keine rechtlichen Aufweichungen, die die Probleme auf dem Rücken der Polizeibeamtinnen und -beamten abladen.
- Das ist doch Blödsinn! Das NGefAG war doch ein modernes Polizeirecht! Das hat sogar weiter bestanden, als wir allein regiert haben. Wir haben das rot-grüne Recht nicht geändert. Sie haben es erst aufgehoben und geändert!
Sie haben auch, meine Damen und Herren, die Möglichkeiten der Richtervorbehalte und der richterlichen Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen aufgeweicht. Auch hier wollen wir das alte Recht haben, weil die eine Instanz die andere kontrolliert und die Exekutive an manchen Stellen - z. B. wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht - nicht ohne vorherige Anordnung der Judikative handeln darf. Das ist in einem Rechtsstaat normal. An der Stelle werden wir bei der Diskussion über den Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen auf der Basis des alten Gefahrenabwehrrechts sicherlich zu vernünftigen Regelungen kommen.
Hier und heute findet die erste Beratung statt. Dabei nimmt man die Ergebnisse nicht vorweg, aber man setzt Eckpunkte. Ich will deutlich machen, dass wir schon im Augenblick versuchen, an den Stellen, wo Grundrechtseingriffe möglich sind, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Wir halten solche Maßnahmen aber nicht für ausge
schlossen. Wir sehen das bei den stillen SMS und bei der Quellen-TKÜ. Wir haben das in den letzten Wochen immer wieder deutlich gemacht. Da waren wir uns mit den anderen Oppositionsfraktionen nicht immer einig. Aber wir haben gesagt: Da, wo dieses Mittel gebraucht wird, muss es anschließend parlamentarisch kontrolliert werden.
Wir warten darauf, dass uns die Landtagsverwaltung, wie zugesagt, über den Ältestenrat als Geschäftsordnungsausschuss endlich eine Ergänzung der Geschäftsordnung vorlegt, wonach das in Zukunft im Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen zu dokumentieren ist.
Eine Schlussbemerkung zum Thema Polizeibeauftragte/Polizeibeauftragter: Eine ähnliche Initiative der Linken liegt ja schon vor. Die Linke - das ist auch bezeichnend - geht nur davon aus, dass es einen Ombudsmann für die Bürger geben muss. Da habe ich gesagt: Sie haben eine merkwürdige Grundeinstellung gegenüber unserer Polizei.
Der grüne Vorschlag spricht von einer Doppelfunktion - von einem Beauftragten, der die Interessen von Polizeibeamten objektiv wahren soll und gleichzeitig Ansprechstelle für die Bürger ist. Das ist vorstellbar. Das sagt auch die GdP. Das kostet natürlich Geld. Es ist eine Abwägungsfrage, ob wir das Geld nicht lieber für handelnde Polizeibeamte auf der Straße ausgeben sollten. Aber prüfen werden wir das.
Ich verweise aber darauf: Wir haben auch jetzt schon Instrumentarien, die eigentlich ausreichend sind. Es gibt von außen das Recht der Dienstaufsichtsbeschwerden, und im Inneren gibt es starke Gewerkschaften wie die GdP - - -
Ich komme zum Schluss. - - - und Personalräte, die als Beschwerdeinstanzen auch wirkungsvoll sind. Darüber werden wir sprechen. Das ist eine Abwägungsfrage.
Meine Damen und Herren, mir liegen zwei Wünsche auf Kurzinterventionen vor, zunächst Frau Janssen-Kucz und dann Frau Zimmermann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Bachmann, liebe SPD, ich möchte mich erst einmal für die konstruktive erste Beratung Ihrerseits und auch seitens der Linken bedanken.