Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nun schon verschiedentlich gehört, dass es zu lange gedauert habe, bis über das Landes-Raumordnungsprogramm beschlossen werden kann. Ich will an dieser Stelle einfach einmal sagen: Das Beteiligungsverfahren, das vonseiten der Landesregierung, federführend vom Landwirtschaftsministerium, mit einer Internetbeteiligung auf den Weg gebracht wurde - viele Tausend Bürgerinnen und Bürger haben Vorschläge, Anregungen, Eingaben gemacht, die natürlich sorgfältig von der Landesregierung abgewogen wurden -, ist aus meiner Sicht vorbildlich. Es sollte nicht kritisiert werden, dass das Verfahren zu lange gedauert habe. Das ist vorbildliche, bürgernahe Politik.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich finde es durchaus bemerkenswert, was die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen in ihrem

Änderungsantrag zum Landes-Raumordnungsprogramm geschrieben haben.

(Rolf Meyer [SPD]: Das ist immer be- merkenswert!)

Das will ich dem geschätzten Hohen Hause noch einmal verdeutlichen. Von den Grünen ist vorgeschlagen worden, alle Straßenbauprojekte des Landes aus dem Landes-Raumordnungsprogramm zu streichen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Unglaublich!)

Und wissen Sie, was das Frappierendste ist? - Der Kollege wirtschaftspolitischer Sprecher der SPDLandtagsfraktion applaudiert auch noch, wenn die Grünen so etwas vorschlagen. Liebe Freundinnen und Freunde, wir sollten uns doch davor hüten, solchen Geisterfahrern Verantwortung zu geben. Straßenbau ist Zukunft, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das müssen wir auch deutlich machen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Björn Thümler [CDU]: So sind sie!)

Auf der anderen Seite schlagen die Grünen vor, alle Standorte für Großkraftwerke aus dem Landes-Raumordnungsprogramm zu streichen. Und was passiert? - Die SPD klatscht, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Björn Thümler [CDU]: Typisch!)

Ich sage Ihnen sehr deutlich: Was uns dann, wenn die Grünen hier Verantwortung übernehmen sollten, erwartet, sieht man an solchen Papieren. Das ist eine schleichende Deindustralisierung unseres Landes. Das ist Zukunftsverweigerung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich will an dieser Stelle das noch einmal aufnehmen, was der Kollege Meyer zum Brelinger Berg gesagt hat. Die Kollegin Lorberg ist ja auch schon hier ans Pult getreten. Unser Umweltminister Stefan Birkner hat sich als Wahlkreiskandidat auch in die Debatte eingebracht.

Das, was an dieser Stelle mit dem LandesRaumordnungsprogramm gemacht wird, ist, Beschlüsse der rot-grün regierten Region Hannover aufzunehmen. 17 ha mehr im Landes-Raumordnungsprogramm, das ist nicht mehr Kiesabbau, verehrter Herr Kollege, sondern damit wird das nachvollzogen, was die Region Hannover schon genehmigt hat. Schreiben Sie sich das hinter die

Ohren, und sagen Sie nicht die Unwahrheit, Herr Kollege!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zum Torfabbau: Es ist richtig, dass in dem ursprünglichen Entwurf zum Landes-Raumordnungsprogramm deutlich mehr Flächen für den Torfabbau vorgesehen waren.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert über- nimmt den Vorsitz)

Aber schon sehr frühzeitig hat Herr Minister Lindemann hier eine Kehrtwende vollzogen. 1 400 ha sind aus dem Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms gestrichen worden. Es sind jetzt weniger Torfabbauflächen vorgesehen, als es vorher der Fall gewesen ist. Diese Landesregierung nimmt auf die Besorgnisse der Bürgerinnen und Bürger, der Landwirte und des Naturschutzes vor Ort Rücksicht. Deswegen ist es ein gutes LandesRaumordnungsprogramm, das wir alle gemeinsam unterstützten sollten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Auf Sie hat sich mit einer Kurzintervention Herr Kollege Meyer von der SPD zu Wort gemeldet. Bitte schön, anderthalb Minuten!

Ich habe mich zu Wort gemeldet, damit es hier nicht zu einer Geschichtsklitterung kommt. Der Kollege Oetjen hat der sozialdemokratischen Fraktion eben als Unterstellung unterschieben wollen, wir würden sozusagen den Straßenbau in Niedersachsen wegfegen. Das hat er an dem vermeintlichen Beifall des Kollegen Will festgemacht. Herr Kollege Oetjen, ich darf Ihnen mitteilen, falls Sie das beruhigt: Die SPD-Fraktion würde dem Antrag der Grünen, wenn er denn nachher noch zur Abstimmung stünde, was er ja wohl nicht tun wird, nicht zustimmen. - Vielleicht könnten Sie an der Stelle also bei der Wahrheit bleiben und das redlich ausführen.

Im Übrigen noch ein Wort zum Brelinger Berg: Alle Geografen, die in Niedersachsen studieren - zumindest die in Hannover -, fahren regelmäßig dorthin, weil es eine Stauchendmoräne ist. Genau deshalb ist der Kies da, und genau deshalb wird an dem Kies dort schon seit vielen Jahren herum

geknabbert. Nebenbei gesagt: Das ist auch noch eine schöne Ecke, Frau Lorberg, gell?

(Zustimmung bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Herr Kollege Oetjen möchte antworten. Auch für Sie anderthalb Minuten!

Frau Präsidentin! Hohes Haus! Verehrter Herr Kollege Meyer, das, was Sie hier darstellen, ist natürlich schon sehr interessant. Aber ein kleiner Blick über die Landesgrenzen hinweg, verehrter Herr Kollege Meyer, nämlich nach SchleswigHolstein, lässt uns an dieser Stelle ahnen, was dem Lande blühen wird, falls wir eine rot-grüne Mehrheit bekommen.

(Rolf Meyer [SPD]: Das ist doch un- redlich, was du machst! Steht euch das Wasser schon bis zum Hals, oder was?)

Das, was Sie hier an den Tag legen, sind Lippenbekenntnisse.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Rolf Meyer [SPD]: Dir muss das Was- ser ja schon bis zum Hals stehen!)

In Schleswig-Holstein wird die A 20 aus dem Koalitionsvertrag gestrichen. Ein Zukunftsprojekt, das auch für den Norden Niedersachsens wichtig ist, wird gestrichen. Das, was Sie machen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und das, was die Grünen in ihrem Papier vorlegen, ist Zukunftsverweigerung, und das ist gefährlich für das Land Niedersachsen. Deswegen darf das hier niemals Politik werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Lindemann das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin im Rahmen dieser Debatte gebeten worden, eine Klarstellung vorzunehmen. Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass bezüglich der Photovoltaik an keiner Stelle des Landes

Raumordnungsprogramms von vorbelasteten landwirtschaftlichen Flächen die Rede ist. Es ist wahrscheinlich insoweit eine Verwechslung, als wir hinsichtlich der Nutzung der Windenergie im Wald im Einklang mit dem einstimmigen Beschluss dieses Parlaments vom Juni letzten Jahres von der Etablierung von Windenergie nur auf vorbelasteten Flächen reden. Ich nehme an, Sie haben das miteinander verwechselt. Insoweit ist das, was Silke Weyberg ausgeführt hat, absolut zutreffend.

Lassen Sie mich noch eines vorausschicken - daran liegt mir, weil die Fraktion der Grünen und auch die SPD-Fraktion so deutlich gesagt haben, dass sie gesundheitliche Schäden bei Unterschreitung des Abstandes von einer Starkstromleitungstrasse von den 400 m, die wir dort vorgesehen haben, erwarten -: Zum einen werden die Grenzwerte schon nach 100 m Abstand unterschritten. Aber was mir besonders wichtig ist: Niedersachsen ist zum anderen das einzige Bundesland, in dem es überhaupt eine Abstandsvorschrift gibt, und das einzige Bundesland, in dem das auf 400 m festgesetzt wird. Kein einziges rot- oder rot-grün regiertes Land hat überhaupt eine derartige Festsetzung vorgenommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich darf mich im Übrigen bei den Ausschussmitgliedern für die zügige Beratung des LROP-Änderungsentwurfs bedanken. Die Stellungnahmen und auch die Änderungen, die sich bereits im Beratungsverlauf ergeben haben, werden wir - das sage ich Ihnen zu - ebenfalls zügig in den LROP-Änderungsentwurf einarbeiten, damit die LROP-Verordnung möglichst schnell rechtskräftig und Grundlage für die wichtigen, landesbedeutsamen Planungen und Infrastrukturmaßnahmen werden kann.

Anknüpfend an die Beratungen und mit Blick auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte ich kurz auf die Bedeutung der LROP-Änderungsverordnung eingehen.

Wichtig ist, das LROP als verbindliche Planungsgrundlage für Investitions- und Entscheidungsträger stets aktuell zu halten und mit dem LROP den Rahmen und die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung des Landes und seiner Teilräume festzusetzen. Eine ganz wesentliche Aufgabe des LROP ist es, für die großen Herausforderungen wie die Energiewende, den Klimawandel und die demografische Entwicklung frühzeitig die Voraussetzungen für raumverträgliche und von den Betroffenen so weit wie möglich mitgetragene Lösungen einzu

leiten. Dem kommen wir als Landesregierung mit dieser Programmfortschreibung nach, die sich in die enge Abfolge von drei Verfahren in den letzten sechs Jahren einreiht.

Lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Diese Änderung ist mit dem Schwerpunkt Rohstoffsicherung erfolgt und enthält eben nicht die gesamte Breite des Landes-Raumordnungsprogramms. Ich möchte ausdrücklich feststellen, das Niedersachsen z. B. bereits mit dem geltenden LROP aus 2008 grundlegende Regelungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze getroffen und umgesetzt hat und diese mit der aktuellen LROPÄnderungsverordnung fortführt. Als Stichworte nenne ich in diesem Zusammenhang die Sicherung von zwei Trassen für die Anbindung der Offshoreanlagen, nämlich die Norderney-Trasse und die Ems-Trasse, die Sicherung von Trassen für den Netzausbau, z. B. Wahle–Mecklar, und von ausreichenden Siedlungsabständen bei den Neuplanungen; hierauf habe ich bereits hingewiesen.

Bundesweit liegt im Übrigen kein vergleichbares Raumordnungsprogramm vor, das so aktuell und weitgehend die Energiewende mitgestaltet und vorausschauend Flächensicherung für deren raumverträgliche Realisierung betreibt wie hier in Niedersachsen. In keinem Programm geht die Vorsorge für das Schutzgut Mensch und für ein gesundes Wohnumfeld so weit wie die mit der im niedersächsischen LROP getroffenen Abstandsregelung. Dies bleibt auch mit der Novelle erhalten.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Da die Option der Teilverkabelung nach derzeitiger Rechtslage nur für drei vom Bund fest definierte Trassenplanungen gilt, müssen die Ausnahmemöglichkeiten gegeben sein, um die niedersächsische Raumordnung nicht in die Ecke der Verhinderungsplanung für den Netzausbau zu stellen.

(Zustimmung bei der CDU)

Das Gegenteil wollen wir, und das Gegenteil braucht unser Land, wenn wir die Energiewende schaffen wollen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir werden uns, meine Damen und Herren, auch weiterhin aktiv in die Trassenplanungen einbringen und die Ausbauplanungen mitgestalten, so wie wir es für die zweite Offshoreableitungstrasse am Rande der Ems bewiesen haben. Hier sind in kurzer Zeit die Voraussetzungen für eine zügige Plan