Protokoll der Sitzung vom 20.07.2012

Schon in der ersten Phase der Exzellenzinitiative erhielten nur sechs Anträge niedersächsischer Hochschulen - darunter das Zukunftskonzept der Universität Göttingen - eine Förderung. Die zweite Runde sollte ein besseres Ergebnis für Niedersachsen bringen. Neben Göttingen sollte mit der eigens von der Landesregierung zu diesem Zweck gegründeten Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH) eine zweite niedersächsische Hochschule den Exzellenzstatus erhalten und sollten weitere Graduiertenschulen und Exzellenzcluster neu in die Förderung aufgenommen werden. Doch von den dreizehn für die zweite Runde eingereichten Anträgen scheiterten bereits zehn in der Vorrunde. Gemeinsam mit den sechs Fortsetzungsanträgen der bisher geförderten Vorhaben - darunter auch das Zukunftskonzept der Universität Göttingen - war Niedersachsen mit insgesamt neun Anträgen in der Endrunde der zweiten Exzellenzinitiative vertreten. Davon konnten sich nur vier Projekte am Ende durchsetzen, darunter als einziger Neuantrag der hochschulübergreifende Exzellenzcluster „Hearing4all“ unter der Federführung der Universität Oldenburg und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Die NTH dagegen wurde komplett nicht berücksichtigt. Göttingen konnte mit dem Zukunftskonzept nicht überzeugen und verlor seinen Status als Exzellenzuniversität, sodass der Hochschulstandort Niedersachsen nicht mehr in der Liga der Exzellenzuniversitäten vertreten ist. Das Ergebnis Niedersachsens bedeutet neben einem nationalen und internationalen Reputationsverlust für den Hochschulstandort Niedersachsen vor allem auch den Verzicht auf Hunderte Fördermillionen aus dem Topf der Exzellenzinitiative.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie das Abschneiden der niedersächsischen Hochschulen im Exzellenzwettbewerb, und welche Konsequenzen zieht sie mit Blick auf die notwendige Stärkung der

Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen daraus, besonders die Zukunft der NTH betreffend?

2. Bis zu welcher Höhe gehen den in der Endrunde gescheiterten Projekten der Hochschulen Fördermittel in den nächsten fünf Jahren verloren, und in welchem Umfang werden Landesmittel zur Verfügung gestellt, damit die innovativen Ideen der Projekte - in abgespeckter Form - doch noch umgesetzt werden können?

3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die in der ersten Runde der Exzellenzinitiative geförderten und jetzt in der Fortsetzung abgelehnten Projekte (Exzellenzcluster Quest der Leibniz Universität, Graduiertenschule der MHH, Zukunftskonzept der Universität Göttin- gen) dennoch mit Landesmitteln fortgeführt werden können und mit ExzellenzwettbewerbFördermitteln aufgebaute Strukturen nicht wieder vernichtet werden?

Die niedersächsischen Hochschulen sind mit vier Vorhaben in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative vertreten. Zu diesen zählen die Exzellenzcluster an den Universitäten Göttingen (Neurophy- siologie des Gehirns) und Oldenburg (Hören für Alle: Modelle, Technologien und Lösungsansätze für Diagnostik, Wiederherstellung und Unterstüt- zung des Hörens, gemeinsam mit der Universität Hannover und der Medizinischen Hochschule Han- nover (MHH)) sowie das Cluster der MHH (REBIRTH - Von Regenerativer Biologie zu Re- konstruktiver Therapie, gemeinsam mit der Univer- sität Hannover). Weiterhin wird in Göttingen eine Graduiertenschule für Neurowissenschaften, Biophysik und Molekulare Biowissenschaften gefördert.

Vorbehaltlich der endgültigen Entscheidungen über die Höhe der jeweiligen Fördersummen werden damit rund 100 Millionen Euro aus Mitteln der Exzellenzinitiative II an die beteiligten niedersächsischen Universitäten fließen.

Die Auswahl der Vorhaben in der Exzellenzinitiative erfolgte in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren unter der Federführung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie des Wissenschaftsrats. Die durch internationale Gutachterpanels vorbereiteten Entscheidungen waren die Basis für die Beratungen zunächst in der Fachkommission der DFG und in der Strategiekommission des Wissenschaftsrates, anschließend in der Gemeinsamen Kommission von DFG und Wissenschaftsrat und abschließend - unter Beteiligung von Vertretern der Länder und des Bundes - im Bewilligungsausschuss der Exzellenzinitiative.

Die zweite Phase der Exzellenzinitiative war durch eine verschärfte Wettbewerbssituation zwischen

den seit 2006/2007 geförderten Vorhaben und neuen Anträgen gekennzeichnet. Letztere hatten sich in einem Vorverfahren im Laufe des Jahres 2011 für die Vollantragstellung qualifiziert.

Insgesamt waren 63 Graduiertenschulen sowie 64 Exzellenzcluster zur Vollantragstellung aufgefordert, von denen nach den Entscheidungen im Juni 2012 45 Graduiertenschulen und 43 Exzellenzcluster zum 1. November 2012 in die Förderung übernommen werden.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Verlängerung von drei Projekten der ersten Phase der Exzellenzinitiative und die Einwerbung eines neuen Clusters durch die Universitäten Oldenburg und Hannover sowie die MHH stellen eine herausragende Leistung der beteiligten Wissenschaftler dar. Trotzdem kann das Gesamtergebnis der Exzellenzinitiative II für Niedersachsen nicht zufrieden stellen.

Dies trifft zuerst auf die Universität Göttingen zu. Die Förderung des Zukunftskonzepts hat an der Universität Göttingen eine sehr dynamische Entwicklung begründet und wesentlich zur Gewinnung von mehr als 230 hoch ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland in den vergangenen fünf Jahren beigetragen. Trotz der negativen Förderentscheidung geht das Präsidium der Universität Göttingen davon aus, dass diese positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortgesetzt werden kann und die zunehmende Leistungsfähigkeit der Neuberufenen zu einem zusätzlichen Impuls für die Universität wird. Die Voten der internationalen Gutachter bestätigen, dass die Universität Göttingen mit ihrem Fokus auf die Gewinnung von exzellentem Personal den richtigen Schwerpunkt gesetzt hat und diese Strategie weiter verfolgen sollte. Die Entscheidung zeigt allerdings auch, dass trotz positiver Bewertungen in internationalen Rankings die Gemeinsame Kommission in ihrer Mehrheit noch nicht von der hohen Dynamik der Entwicklung der Universität Göttingen in Zusammenarbeit mit den Max-Planck-Instituten überzeugt werden konnte.

Ungeachtet dieser Einschätzung ist neben den beschriebenen Initiativen zur Personalgewinnung die enge Kooperation mit der Max-Planck-Gesellschaft, dem Deutschen Primatenzentrum, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt sowie der Akademie der Wissenschaften ein Kern des Außenauftritts und der Entwicklungsstrategie der Universität Göttingen geworden. Diese enge und

überaus vertrauensvolle Kooperation wird als neues Verständnis der Beziehung zwischen universitären und außeruniversitären Einrichtungen in Deutschland auf der nationalen Ebene wie auf der internationalen Ebene gewürdigt. Die enge Kooperation in den Lebenswissenschaften, den Sozialwissenschaften, der Physik sowie der Astrophysik wird daher in Göttingen weiterhin durch das Land unterstützt und gefördert.

Dies gilt in ähnlicher Form auch für das Exzellenzcluster QUEST der Universität Hannover und für die Hannover Biomedical Research School (HBRS) der MHH. Beide Vorhaben haben an den jeweiligen Einrichtungen zu strukturellen Veränderungen geführt und die internationale Sichtbarkeit der jeweiligen Einrichtung deutlich erhöht.

Durch die etwa für das Exzellenzcluster QUEST kurz vor der Entscheidung in der Exzellenzinitiative getroffenen Entscheidungen für einen weiteren Ausbau der wissenschaftlichen Infrastruktur durch einen von Land und Bund gemeinsam finanzierten Forschungsbau nach Artikel 91 b GG sind in Hannover dauerhafte Strukturen geschaffen worden, die über die aktuelle Entscheidung in der Exzellenzinitiative hinaus Bestand haben werden. Dies gilt ebenso für das Freiwillige Wissenschaftliche Jahr, das aus der MHH heraus entwickelt wurde und durch die Förderentscheidung nicht gefährdet ist.

Für die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH) bedeutet das Erreichen der Vollantragsphase eine hohe Anerkennung ihrer wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit unmittelbar nach der Gründung. Die Arbeit für den Antrag für eine Graduiertenschule hat Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der beteiligten Hochschulen eng zusammengeführt und weitere Perspektiven der NTH aufgezeigt. Wie an anderen Standorten, die in der ersten Phase der Exzellenzinitiative nicht gefördert wurden, wird auch die NTH die Pläne für eine forschungsorientierte und qualitätsgesicherte Graduiertenausbildung weiterentwickeln und in geeigneter Form und mit Unterstützung des Landes in andere Förderprogramme einbringen.

Über die beschriebene Unterstützung der erfolgreichen Anträge und die Weiterentwicklung der nicht erfolgreichen Anträge hinaus hat das Land aus Mitteln des Niedersächsischen Vorab der Volkswagenstiftung ein Programm zur Förderung herausragender Forschungspotenziale in ausgewiesenen Wissenschaftsbereichen aufgelegt. Eine entsprechende Ausschreibung wird in Kürze veröf

fentlicht. Aus Mitteln des VW-Vorab 2012 werden 19,5 Millionen Euro bereitgestellt. Mit der konzentrierten Bereitstellung von Fördermitteln in einem hochkompetitiven Verfahren werden neue und sich entwickelnde Forschungsbereiche und Forschungsstrukturen an den niedersächsischen Hochschulen zusätzlich unterstützt.

Zu 2 und 3: Die fünf nicht geförderten Anträge hatten insgesamt ca. 166 Millionen Euro beantragt. Das Land wird den nicht zur Förderung empfohlenen Initiativen, die erstmals eine Förderung beantragt haben, über die Förderlinien des Niedersächsischen Vorab weitere Entwicklungsperspektiven anbieten.

Die nicht zur Fortsetzung beschlossenen Projekte erhalten im Zeitraum 11/2012 bis 10/2014 eine Auslauffinanzierung durch die DFG, an der das Land Niedersachen einen Anteil von 25 % der Gesamtsumme trägt. Die Universität Göttingen erhält 15,4 Millionen Euro, die Universität Hannover 7,44 Millionen Euro und die MHH für die HBRS 1,15 Millionen Euro. Der für Niedersachsen entstehende Haushaltsmittelbedarf ist im Haushaltsplan 2012/2013 (Einzelplan 06) veranschlagt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.

Zusätzlich zur Auslauffinanzierung wird die Zusage des Landes zur Sicherung der nachhaltigen Entwicklung der einzelnen Initiativen in jedem Fall eingelöst. Der Exzellenzcluster und die Graduiertenschule erhalten demzufolge rund 8,56 Millionen Euro (QUEST) sowie 1 Millionen Euro (HBRS). Für die Nachhaltigkeit des Zukunftskonzeptes der Universität Göttingen werden mit rund 30 Millionen Euro etwa 50 % der beantragten Förderung bereitgestellt.

Mit diesen ebenfalls bereits zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wird eine Fortführung der Kernstrukturen der bisherigen Vorhaben ermöglicht. Die Projekte werden damit in ihrer Antragsfähigkeit für weitere Drittmittelgeber gestärkt und können diese in den kommenden Jahren weiterentwickeln.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 6 der Abg. Gabriela König und Christian Grascha (FDP)

Zunehmendes Verkehrsaufkommen im Güterverkehr - Niedersachsen bei Lkw-Stellplätzen gut aufgestellt?

Derzeit sind in Deutschland mehr als 2,5 Millionen Nutzfahrzeuge im Einsatz - nahezu zwei Drittel mehr als 1990. Auch die Menge an transportierten Gütern und das damit einhergehende Verkehrsaufkommen nahmen deutlich zu. Im Jahr 2010 transportierten deutsche Lastkraftfahrzeuge dabei insgesamt 2,734 Milliarden t Güter. Unter Einbeziehung der Transportentfernungen resultiert daraus eine Beförderungsleistung von 313,1 Milliarden Tonnenkilometern. Der Ausbau der Lkw-Stellplätze an den Bundesfernstraßen hat mit diesem rapiden Verkehrswachstum jedoch nicht Schritt halten können. In Deutschland stehen momentan etwa 46 000 Lkw-Stellplätze zur Verfügung. Dabei gab es bereits 2008 einen Mangel von etwa 14 000 Stellplätzen. Bis 2015 werden zusätzlich 7 000 weitere Stellplätze fehlen. Eine Studie des Bundesverkehrsministeriums geht davon aus, dass der Lkw-Verkehr auf deutschen Straßen auch zukünftig weiter drastisch zunehmen wird. Dabei geht das Ministerium von einem Zuwachs von bis zu 84 % aus, womit sich die Stellplatzsituation auch in Zukunft weiter verschlechtern dürfte. Schon heute hat eine Vielzahl der Lkw-Fahrer durch die Unterversorgung Probleme, einen legalen Stellplatz zum richtigen Zeitpunkt zu finden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Lkw-Stellplätze gibt es momentan in Niedersachsen, und handelt es sich dabei um eine ausreichende Anzahl?

2. Plant die Landesregierung den Bau zusätzlicher Lkw-Stellplätze, um dem weiter zunehmenden Verkehrsaufkommen gerecht zu werden?

3. Beteiligt sich die Landesregierung an der Entwicklung von intelligenten Systemen wie etwa Telematikprojekten, die eine zielgenaue Ansteuerung/Reservierung von Lkw-Stellplätzen in der Zukunft ermöglichen könnten?

Mit Lkw überfüllte Rastanlagen gehören inzwischen an vielen Autobahnabschnitten zum gewohnten Bild. Um die Parksituation des Schwerverkehrs (SV) an Autobahnen nachhaltig zu verbessern, bauen die Bundesländer in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit Hochdruck neue Rastanlagen oder erweitern vorhandene Standorte. Niedersachsen hatte sich seit 2008 im Rahmen gemeinsamer Erklärungen mit dem Bund (Letter of Intent) verpflichtet, 500 neue Lkw-Parkstände bis Ende des Jahres 2010 fertigzustellen und bis Ende des Jahres 2012 1 700 Stellmöglichkeiten neu zu schaffen. Dieses Ziel werden wir bereits bis Ende August erreichen können.

Darüber hinaus werden bundesweit telematisch unterstützte Betriebsformen beim Lkw-Parken erprobt. Dennoch bleibt festzustellen: Auch nach vier Jahren intensiver Bautätigkeit sind die Problematik des ruhenden Schwerverkehrs an Autobahnen und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit noch nicht gelöst.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt

Zu 1: Im Bezugsjahr 2008 standen 4 831 Lkw- Parkstände auf Autobahnen zur Verfügung, zusammen mit den Lkw-Stellplätzen auf den privat betriebenen Autohöfen ca. 7 400. Zum Stand vom 30. Juni 2012 gibt es auf Rastanlagen der BAB 6 338 Lkw-Parkstände in Niedersachsen. Rechnet man die Lkw-Parkstandskapazitäten auf den Autohöfen hinzu, so sind es zusammen über 9 000 Lkw-Parkstände. Diese enorme Bauleistung sichert Niedersachsen den Spitzenplatz im Vergleich mit anderen Bundesländern. Und dennoch: Auch angesichts des großen Engagements ist weiterhin von einem Fehlbestand auszugehen.

Zu 2: Ja. Die Planungen zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Parkstandskapazitäten auf Rastanlagen an BAB haben unverändert hohe Priorität.

Zu 3: Ein wirksames Parkraummanagement bedingt verlässliche Informationen zum Belegungsgrad. Nur wenn für den Lkw-Fahrer ein freier Platz auch tatsächlich garantiert werden kann, finden derartige Systeme beim Verkehrsteilnehmer Akzeptanz mit entsprechend hohem Befolgungsgrad. Dies erfordert einen robusten, störungsarmen Betrieb mit aufwendiger und kostenintensiver Detektion der Belegungsdaten. Aus Sicht des Bundes sind die Aufwendungen für Bau und Wartung zu hoch, um die vollautomatischen Anzeigen flächendeckend einzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverkehrsministerium für seine eigenen Pilotprojekte die Begleitung durch einen Arbeitskreis der Bundesländer vorerst ohne Ergebnis beendet.

Angesichts knapper öffentlicher Budgets setzt die Landesregierung deshalb auf neue Datenübertragungswege und Anzeigemedien. Navigationsgeräte und Smartphones informieren den Lkw-Fahrer direkt im Fahrzeug über die Parkplatzsituation und werden zukünftig auch im Bereich des Parkraummanagements eine dominierende Rolle spielen.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 7 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)

Schadet die Kritik der Landesregierung an Hannovers Ansiedlungspolitik dem Wirtschaftsstandort Niedersachsen?

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode hat die Entscheidung der Landeshauptstadt Hannover (LHH) für die Ansiedlung des E-Commerce-Spezialisten Netrada kritisiert. Diese Entscheidung war nach einer längeren Verhandlung mit dem ebenso internationalen Unternehmen Amazon gefallen. Nach Zeitungsberichten hatte Amazon vorher mehreren Auflagen des Rates nicht folgen wollen, sich die Entscheidung insgesamt weiter offen gehalten und zudem den vereinbarten Zeitplan bereits mehrfach nicht eingehalten, während die Kommune trotz erheblicher Kritik in der Öffentlichkeit erheblich in Vorleistungen gegangen sei.

Auch Justizminister Busemann schließt sich mit seinem Kabinettskollegen Möllring der Kritik am Schwenk der Landeshauptstadt gegen Amazon an und meint, bei dem neutral gehaltenen Beschluss zum Verkauf von Messeflächen für ein Distributionszentrum im Messeaufsichtsrat in Wirklichkeit einen ausschließlichen Beschluss zum Verkauf an Amazon getroffen zu haben. Im Vorfeld der Entscheidung war allerdings u. a. vom CDU-Landtagsabgeordneten Toepffer im Landtag Kritik an dem geplanten Geschäft mit Amazon wegen der schlechten Arbeitsplatzbedingungen ohne Tarifvertrag zu Dumpinglöhnen bei Amazon laut geworden.

Im jetzt realisierten Vertrag mit dem Unternehmen Netrada werden laut Zeitungsberichten nun nicht nur alle Auflagen des Rates der Landeshauptstadt umgesetzt, sondern dieses Unternehmen hat im Gegensatz zu Amazon auch verbindliche Arbeitsplatzzusagen vertraglich fixiert und für die Beschäftigten zumindest einen ver.di-Haustarifvertrag. Netrada führt zudem an, dass das Unternehmen sehr kurzfristig expandieren müsse und dafür ein sofort baureifes Grundstück dieser Größe zwingende Voraussetzung sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Von wem ist die Initiative ausgegangen, Amazon in Hannover am Kronsberg anzusiedeln: vom Wirtschaftsministerium bzw. NGlobal, so wie Minister Bode in einer Pressemitteilung erklärt hat, oder aber von der LHH, die Hinweisen Dritter nachging, sich an NGlobal wandte und sich nach den Ansiedlungsinteressen von Amazon erkundigte?