reren Rednern darauf hingewiesen worden, warum die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden.
(Jens Nacke [CDU]: Herr Sohn hat nur von „Revolution“ gesprochen! Ha- ben Sie nicht zugehört, oder was?)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Aktuellen Stunde liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Jetzt müssen wir noch darüber entscheiden, wie lang die Mittagspause sein soll. Eigentlich wollten wir um 14.30 Uhr fortfahren. Ich schlage vor: 15 Uhr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Sekunde genau ist es 15 Uhr. Wir setzen den Tagungsabschnitt fort.
Abschließende Beratung: Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3748 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5171 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5213 - dazu gemäß § 81 Abs. 3 Satz 2 GO LT (Hilfsantrag): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5188
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/5178
Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung -
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4777 - Ergänzung der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5224 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4860 - c) Eine aufgabengerechte Finanzausstattung des Landes sicherstellen - Für eine zukunftsfähige Politik und als Voraussetzung für eine funktionierende Schuldenbremse und einen wirksamen Fiskalpakt - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4863 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/5144 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5212
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/5177
Abschließende Beratung: Landesregierung soll Kreditaufnahmeverbot (sogenannte Schuldenbremse) vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4867 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5189
Zu Tagesordnungspunkt 4 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Hilfsantrag gemäß § 81 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung für den Fall vorgelegt, dass der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung nicht die erforderliche Mehrheit erhält. Dieser Eventualantrag zielt ausschließlich auf eine Änderung des Artikels 58 der Landesverfassung.
Eine Änderung der Niedersächsischen Verfassung strebt auch der als Tagesordnungspunkt 5 vorgelegte Gesetzentwurf der SPD-Fraktion an, zu dem die erste Beratung stattfinden soll. Die Fraktion der SPD hat bereits den Wunsch signalisiert, die zweite Beratung unmittelbar anzuschließen. Ich gebe dazu bereits an dieser Stelle folgenden Hinweis: Nach § 29 unserer Geschäftsordnung beginnt, sofern nicht eine Ausschussüberweisung beschlossen wird, die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs frühestens am zweiten Tage nach
Schluss der ersten. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen. Ich werde daher nach Abschluss der ersten Beratung Sie alle fragen, ob Ausschussüberweisung beantragt wird und gegebenenfalls ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung unmittelbar anschließend durchzuführen.
Bei den Beratungsgegenständen unter den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 8 geht es um die einfachgesetzliche Umsetzung von Regelungen zur Begrenzung der Verschuldung bzw. um Anträge auf Annahme von Entschließungen zu diesem Thema.
Zu den unter den Tagesordnungspunkten 6 a bis 6 c zusammengefassten Beratungsgegenständen empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/4777 unverändert anzunehmen und den Gesetzentwurf sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Drs. 16/4860 und 16/4863 abzulehnen. Der Vollständigkeit halber sei hier auch die Drs. 16/5224 erwähnt, mit der die Fraktionen der CDU und der FDP die Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf in der Drs. 16/4777 um zwei Absätze ergänzt haben.
Zu Tagesordnungspunkt 7 hat die SPD-Fraktion ebenfalls den Wunsch signalisiert, die zweite Beratung unmittelbar an die erste Beratung ihres Gesetzentwurfs anzuschließen.
Zu Tagesordnungspunkt 8 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Antrag der Fraktion der Linken abzulehnen. Eine Berichterstattung ist hierzu nicht vorgesehen.
Wir kommen zur Beratung, und zwar zu allen Punkten gemeinsam. Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Thümler zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über die Frage, welchen Weg die Finanzpolitik in Niedersachsen in den nächsten Jahren einschlagen soll. Heute geht es um die Frage: Wollen wir einen kontrollierten Schuldensinkflug bis 2017 oder eine krachende Bruchlandung im Jahre 2020 erleben?
Wollen wir die Schuldenbremse so schnell wie möglich oder eine Schuldenparty bis ins sprichwörtliche Morgengrauen des 1. Januar 2020?
Meine Damen und Herren, heute können wir gemeinsam den Weg für Niedersachsen vorgeben. CDU und FDP sind fest entschlossen, die Schuldenbremse heute in der Verfassung festzuschreiben.
Wir wollen - das wissen Sie aus vielen Gesprächen - die Änderung der Verfassung, weil dieses Thema sehr wichtig und aus unserer Sicht deshalb zwingend in der Landesverfassung abzusichern ist. Damit sichern wir eine verlässliche Haushaltsführung für die Zukunft und die Zukunftsfähigkeit des Landes für die nächsten Jahre und Jahrzehnte.
Machen Sie also mit, meine Damen und Herren von der SPD! Schreiben Sie die Schuldenbremse ab dem Jahre 2017 fest?
Aber nein, vermutlich nicht. Das haben Sie in verschiedenen Presseverlautbarungen und Gesprächen hinreichend deutlich gemacht. Seit über anderthalb Jahren haben wir mit Ihnen diskutiert und verhandelt, wir haben Ihre Fragen beantwortet, Einwände widerlegt, Ihnen vorgerechnet und etliche Angebote gemacht.
Nichts hat es geholfen, weil Sie einfach nicht verstehen wollen, dass das Grundgesetz uns heute schon vorgibt, dass wir zwingend einen Sinkflug zum Schuldenabbau einhalten müssen. Sie sollten sich dazu die einschlägigen Grundgesetzkommentare anschauen. Auch Ihre Kollegen in NordrheinWestfalen sind schon einmal an genau dieser Frage gescheitert, meine Damen und Herren. Sie beweisen: Sie können es nicht!
Wir können feststellen: Alles war für die Katz. Denn Sie können es nicht, Sie wollen es nicht, und Sie werden es wohl auch nicht tun.
Schon unser langjähriger Parteivorsitzender Wilfried Hasselmann hat gesagt - Zitat -: Sozialdemokraten können nicht mit Geld umgehen.
Meine Damen und Herren, das, was damals richtig war, gilt auch heute fort. Denn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, haben in den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2012 und 2013 sehr deutlich gemacht, dass Haushaltspolitik Sie nicht interessiert. Sie haben nicht einen einzigen Antrag für diese Landeshaushalte eingebracht. Kein Vorschlag, keine Idee, keine Visionen, keine Vorstellung - nichts, null, schade, traurig, peinlich!
Meine Damen und Herren, das letzte Mal, als Sie in diesem Land für die Aufstellung eines Haushalts Verantwortung trugen, hatte Ihr Kollege, Ministerpräsident Gabriel, noch etwas zu sagen. Der Doppelhaushalt 2002 und 2003, den Sie aufgestellt haben, sah eine Nettoneuverschuldung von 6 Milliarden Euro vor. Ich finde, das untermauert den Satz von Wilfried Hasselmann: Sie können mit Geld, das Ihnen anvertraut ist, nicht umgehen!
Auch das ist richtig: Auch in der Landeshauptstadt Hannover beweisen Sie es tagtäglich. Dort haben Sie die Verschuldung auf 1,5 Milliarden Euro angehäuft. Damit machen Sie deutlich, dass Sie es nicht können. Auch in anderen SPD-regierten Kommunen sieht es sehr, sehr düster aus.